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Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Im Dokument Impressum. 2 Impressum (Seite 50-53)

2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder

2.5. Handlungsfelder und Aktivitäten

2.5.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Grundsi-cherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (siehe Paragraph 1 Absatz 2 Satz 3 SGB 2).

Gemäß Paragraph 18e SGB 2 liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung dieses Prinzips bei der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), die als Stabstelle di-rekt der Amtsleitung des Jobcenters zugeordnet ist. Die BCA berät und unterstützt sowohl das Jobcenter als auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Arbeitgebende in allen Aspekten der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeit-suchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierzu

53Die QuadA (Qualifizierung durch Ausbildung) ist ein Verbund von gemeinnützigen Einrichtungen in Münster, die im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen anbieten.

54Bestehend aus Vertreter/-innen von Jobcenter und Fachstelle für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster sowie Agentur für Arbeit und Integrationsfachdienst.

51 Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf

zählen insbesondere Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familien-phase.

Eng verbunden mit dem Thema der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist die Vereinbar-keit von Familie und Beruf. Der immer noch vorhandenen gesamtgesellschaftlichen Rol-lenverteilung entsprechend, liegt auch bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster die Hauptsorge für die Kinderbetreuung und damit die Her-ausforderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den meisten Fällen bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies bei Alleinerziehenden, die rund 13 Prozent aller er-werbsfähigen Leistungsberechtigten ausmachen und zu rund 95 Prozent weiblich sind.55 Aber auch in Bedarfsgemeinschaften mit zwei Elternteilen und in Paar-Bedarfsgemein-schaften ohne Kinder gelingt es im Durchschnitt weniger oft, die Frauen für die Teilnahme an Förderangeboten zu gewinnen und in den Arbeitsmarkt zu integrieren, da die Erwerbs-orientierung hier zum Teil weniger stark ausgeprägt ist als bei den Männern. Bei Frauen mit Migrationsvorgeschichte wird diese Tendenz häufig noch durch kulturell und religiös bedingte Rollenbilder, aber auch durch Vorbehalte von Arbeitgebenden verstärkt.

Die besonderen Bedarfe von Frauen und (Allein-)Erziehenden werden durch zahlreiche Angebote des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner/-innen aufgegriffen.

Frühzeitige Beratungsangebote für Schwangere und Erziehende

Im Jahr 2021 soll das bereits bestehende Angebot frühzeitiger Beratungszusammen-hänge für Schwangere und Erziehende im Rahmen des stetigen Verbesserungsprozesses überprüft und überarbeitet werden. Unter Beteiligung aller entsprechenden Netzwerk-partner/-innen sollen so frühzeitig wirkungsorientierte Steuerungsmechanismen imple-mentiert werden, um einer Verstetigung und Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leis-tungsbezug entgegenzuwirken. Frauen sollen bereits mit Feststellen der Schwangerschaft verstärkt angesprochen werden. Darüber hinaus sollen auch während der Zeit, in der eine Beschäftigungsaufnahme bzw. die Teilnahmen an einer Maßnahme gemäß Paragraph 10 SGB 2 nicht zumutbar sind56, verstärkt Angebotsformate für Ansprache, Kontakt und Aus-tausch vorgehalten werden. Unterstützungsbedarfe, die sich unter Umständen schon hier abzeichnen, können so frühzeitig aufgegriffen und in die passenden Hilfestrukturen ge-lenkt werden.

Unterstützung und Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften

Die Konstellationen und Dynamiken in Familien beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften können förderlich, aber auch hemmend sein, um die Abhängigkeit von sozialen Leistungen zu beenden oder zu vermeiden. Häufig sind es vielfältige Themen, die dabei von Relevanz sind, wie zum Beispiel die Verantwortlichkeiten für die Kinderbetreuung oder die Pflege

55Um den besonderen Herausforderungen und Bedarfen von Alleinerziehenden gerecht zu werden, hat das Jobcenter der Stadt Münster seit 2010 eine spezialisierte Beratung für diese Zielgruppe. Mit Einführung der sozialräumlichen Organi-sation des Jobcenters im Jahr 2017 und der damit verbundenen Auflösung der ehemaligen Fachstelle Alleinerziehende ist die Fachexpertise für Alleinerziehende in Form spezialisierter Jobcoaches in den einzelnen Jobcentern-im-Jobcenter ver-ankert. Die Koordinierung und Weiterentwicklung der Fachlichkeit ist über eine entsprechende Fachexpertengruppe gesi-chert und kommt auch der Beratung und Förderung aller Erziehenden zugute (zum Beispiel hinsichtlich der Netzwerkar-beit).

56Nach Paragraph 10 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 SGB 2 brauchen sich erziehende Leistungsberechtigte mit einem Kind unter drei Jahren dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stellen.

von Angehörigen, gesundheitliche Einschränkungen bei einem oder mehreren Familien-mitgliedern oder problematische Wohnverhältnisse. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kin-dern und ohne Kinder wird deshalb für das Jahr 2021 ein neues, ganzheitliches Beratungs- und Aktivierungsangebot entwickelt. Die Maßnahme soll zunächst in den Stadtbezirken Hiltrup und Nord starten und wirkungsorientiert untersucht werden, bevor sie stadtweit im-plementiert wird.

Stärkung der Selbstwirksamkeit und Resilienz

Im Rahmen von internen wirkungsorientierten Planungsworkshops wurde der Fokus auf eine Teilgruppe der Erziehenden gelegt.57 Die Konkretisierung bezieht sich auf Alleiner-ziehende, die einen Unterstützungsbedarf jedweder Art haben und gleichzeitig eine Grundbereitschaft mitbringen, sich auf Veränderung einzulassen, beziehungsweise expli-zit eine Veränderung ihrer Situation wünschen. Als Kernproblem wurde benannt, dass viele Alleinerziehende keine oder nur wenige Selbstwirksamkeitserfahrungen machen und nicht über ein ausreichendes Selbstbewusstsein verfügen, um den Schritt in eine Qualifi-zierung oder Beschäftigung zu gehen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Resilienz bei dieser Gruppe oftmals nur unzureichend ausgeprägt ist, was sich mittelbar auf den Um-gang mit und die Bewältigung von Problemlagen und Krisen auswirkt.

Die zentrale Leistung des Jobcenters zur Aktivierung und Integration dieser Zielgruppe (wie auch der anderen Zielgruppen) ist das Jobcoaching. Im intensiven und direkten Aus-tausch erfolgt hier die gemeinsame Zielformulierung und Erarbeitung des Integrationsfahr-plans. Aus dem Jobcoaching heraus ergibt sich die Einschaltung beziehungsweise Betei-ligung weiterer Akteur/-innen, um die Ziele zu erreichen und die gewünschte Wirkung zu erzielen. Folgende bewährte Angebote und Kooperationen des Jobcenters lassen sich benennen:

• individuelle und intensive Beratungsarbeit (Perspektivzentrum, Intensivcoaching);

• Unterstützungsangebote zur Alltagsbewältigung und besondere Problemlagen (Kom-munale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB 2, mobiles Fallclearing, Stadtteil-angebote von Netzwerkpartner/-innen wie Frühe Hilfen und weiteren Beratungsstel-len);

• niedrigschwellige und ganzheitliche Informations- und Beratungsangebote, insbeson-dere in den Sozialräumen und in Sprachkursen;

• niedrigschwellige Angebote für besondere Gruppen, wie zum Beispiel Mütter mit Mig-rationsvorgeschichte (Stark im Beruf – Zukunft wagen);

• kultursensible Beratung.

Um die tatsächliche Wirkung dieser Angebote analysieren zu können, ist folgendes Vor-gehen entwickelt worden:58

 wirkungsorientierte Konzeption und Auswertung aller Angebote (in Zusammenarbeit mit den Anbietern); dies ist ein laufender Prozess,

57Die Planungsworkshops wurden im Jahr 2019 durchgeführt, die Ergebnisse flossen bereits in das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 ein (siehe hierzu die Vorlage V/0933/2019). Der fokussierte Ansatz soll im Jahr 2021 fortge-führt werden.

58Die Anwendung und erste Auswertung dieser Indikatoren war bereits für das Jahr 2020 geplant, hat sich durch die Corona-Krise aber verzögert.

53 Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen

 Befragungen der Zielgruppe mit einem Fragebogen, der ab 2021 zum Einsatz kommen wird,

 Beratungsmatrix als Dokumentation für Veränderung bei den Themen und Gespräch-sinhalten.

Erkenntnisse aus der Umsetzung fließen in die weiteren Planungen des Jobcenters ein.

Darüber hinaus setzt das Jobcenter sich das Ziel, insgesamt eine Steigerung der Frauen-förderquote zu erreichen. Konkret soll unter anderem die Erhöhung der Förderquote in Beschäftigungen nach Paragraph 16e und Paragraph 16i SGB 2 erreicht werden. Die hier beschriebenen Planungen sollen diese Ziele nachhaltig unterstützen und konkret dazu beitragen, die Erwerbsorientierung von Leistungsberechtigten zu fördern und zu steigern.

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