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E UROPÄISCHES S YSTEM ZUR Ü BERTRAGUNG UND A KKUMULIERUNG VON

3. EXKURS

3.2 E UROPÄISCHES S YSTEM ZUR Ü BERTRAGUNG UND A KKUMULIERUNG VON

3.2.1 Relevanz

Für die vorliegende Forschungsarbeit sind die ECTS Punkte von großer Relevanz, da sie eine Nenngröße darstellen, ohne welche eine quantitative Forschungsarbeit wie diese, kaum umsetzbar wäre. Warum und wie ECTS Punkte bei der Forschung dieser Arbeit Einfluss genommen haben, findet sich in den weitergehenden Kapiteln (im praktischen Teil der vorliegenden Abhandlung). An dieser Stelle soll erklärt werden, wie es zur Entstehung der ECTS Punkte kam, warum diese so eng an die Bologna-Reform geknüpft sind und welche Anpassungen und Änderungen es seit der Einführung der ECTS Punkte gab.

3.2.2 Entstehung

Wie bereits in Kapitel 3.1 angeführt, sind ECTS Punkte eines der wichtigsten Ziele des Bologna-Prozesses. Sie wurden daher schon in der eigentlichen Deklaration 1999 als Instrument für die Leistung von Studierenden eingeführt. Die ECTS Punkte sind jedoch älter als die Einführung dieser in der Bologna-Erklärung. Bereits 1989 wurde das Punktesystem im Rahmen des Erasmus-Programms eingeführt (vgl.

Europäische Union 2015, S. 6–7). Das Erasmus-Programm ist ein europäisches Austauschprogramm, welches Studierenden ermöglichen soll, im Rahmen eines Praktikums oder eines Studiensemesters, Erfahrungen, in der Zeit des Studiums,

im europäischen Ausland zu sammeln. Die Dauer für den Auslandsaufenthalt kann dabei drei bis zwölf Monate betragen (vgl. Gerling 2014, S. 37–39).

Um die Anerkennung dieses Auslandspraktikums oder Semesters zu vereinfachen, wurden zwei Jahre nach der Einführung des Erasmus-Programms, die ECTS Punkte eingeführt. Anhand derer konnten die Studierenden an ihrer Heimatuniversität nachweisen, welche Leistungen sie im Rahmen des Auslandsaufenthaltes geleistet erbracht haben. Nachdem sich dieses System im Erasmus-Programm bereits gut etablieren konnte, wurden die sogenannten Credits auch als Standardsystem für die Bologna-Erklärung herangezogen.

3.2.3 Definition

Im aktuellen ECTS Leitfaden aus dem Jahr 2015 werden die Punkte folgendermaßen definiert:

„ECTS Credits drücken den Umfang des Lernens auf Basis definierter Lernergebnisse und den damit verbundenen Arbeitsaufwand aus. Den Lernergebnissen und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand eines akademischen Jahrs im Vollzeitstudium oder seinem Äquivalent werden 60 Credits zugewiesen“ (Europäische Union 2015, S. 10).

Die Lernergebnisse werden dabei als Arbeitsaufwand definiert die ein Lernender bzw. eine Lernende am Ende seines bzw. ihres Lernprozesses kann und weiß.

Diese Ergebnisse müssen über transparente Verfahren erreicht werden können (zum Beispiel Prüfungen am Ende einer Lehrveranstaltung, welche anhand von vorgegebenen Kriterien bestanden oder nicht bestanden werden). Die Definition des Arbeitsaufwandes zielt dabei auf die aufzuwendende Zeit ab, welche ein Studierender, eine Studierende üblicherweise benötigt, um sich auf Vorlesungen vorzubereiten, für Prüfungen zu lernen, Praktika zu absolvieren und weitere, typisch studienbezogene Lernaktivitäten zu bewältigen. Laut dem ECTS User Guide entspricht der Aufwand für einen typischen Studierenden zwischen 1500 und 1800 Stunden pro Studienjahr, dies entspräche pro ECTS Punkt 25-30 Arbeitsstunden.

Der Arbeitsaufwand kann dabei anhand national gesetzlich festgelegter Standards definiert sein (vgl. Europäische Union 2015, S. 10).

In Österreich ist dies im Universitätsgesetz von 2002 geregelt.

„Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen [...] in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat [...]“ (Universitätsgesetz 2002, §51Abs.2).

Diese 1500 Echtstunden entsprechen dabei 60 ECTS Punkten. D.h. unter dem Begriff Arbeitspensum, wird der zeitlich zu verwendende Arbeitsaufwand, welcher für ein Studium aufzuwenden ist, geregelt.

Der Begriff Echtstunde steht dabei für 60 Minuten. Dies hat die Ursache darin, dass es in Österreich unterschiedliche Definitionen für Stunden/Einheiten der Lehre gibt.

Akademische Stunden sind beispielsweise mit 45 Minuten geregelt, Unterrichtsstunden mit 50 Minuten, daher verweist hier der Gesetzgeber auf den genauen Terminus der Echtstunde. Österreich bewegt sich also mit den 1500 Stunden am unteren Ende des vorgesetzten Rahmens, welcher bereits weiter oben im Text, dem ECTS User Guide entnehmen zu ist (vgl. Neumeister 2012).

3.2.4 Zusammenfassung

Mit dem ECTS Punktesystem wurde ein quantitatives Instrument geschaffen, welches nicht nur den Studierenden, sondern auch den Lehrenden, den Universitäten, den Fachhochschulen, dem Staat, den Arbeitgebern bzw.

Arbeitgeberinnen und auch der Gesellschaft ermöglicht, die Workload (Arbeitsbelastung) von Studierenden bzw. von Studiengängen festzulegen und diese zu vereinheitlichen. Die genaue Umsetzung, wie in dem oben angeführten Beispiel der Echtstunden, kann dabei von jedem teilnehmenden Nationalstaat individuell, in einem vorgegebenen Rahmen, an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. In Österreich ist dies bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Bologna-Prozesses im Universitätsgesetz festgeschrieben worden.

Die ECTS Punkte ermöglichen den Studenten und Studentinnen die Einschätzung des auf sie zukommenden Arbeitsaufwandes und mehr Transparenz in ihrer Studiengestaltung. Mittlerweile werden ECTS Punkte auch von weiteren Behörden genutzt, wie dies zum Beispiel in Österreich der Fall ist. Der Bezug der

Darüber hinaus sollten die ECTS Punkte nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene eine bessere Vergleichbarkeit bringen. Abschlüsse werden aufgrund des Lissaboner Abkommens 1999 auch in anderen Nationen anerkannt (innerhalb der European Higher Education Area - EHEA), außer es gibt schwerwiegende Gründe diese nicht zu akzeptieren. Die Beweislast liegt hierbei beim Gastland (vgl. Europäische Union 2015, S. 30–33).

Diese, durch die ECTS Punkte geschaffene einheitliche Norm, ermöglicht es dem Autor in den nächsten Kapiteln, die Verknüpfung zwischen Erwartungen und Anforderungen des Arbeitsmarktes und denen des Studiums herzustellen. Da die ECTS Punkte innerhalb des Studiums bzw. des Studienplans die Verteilung des Arbeitsaufwandes auf die verschiedenen Lehrveranstaltungen aufschlüsseln.