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Employability im Berufsfeld der Sozialen Arbeit.

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Academic year: 2022

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Employability im Berufsfeld der Sozialen Arbeit.

Eine quantitative Gegenüberstellung der im Studiengang Soziale Arbeit vermittelten Kompetenzen und den Anforderungen des österreichischen Arbeitsmarktes für Soziale

Arbeit.

Employability in the field of social work

A quantitative comparison of the competencies in the study program of social work and the requirements of the Austrian labor market for social work.

Masterarbeit

Zur Erlangung des akademischen Grades Master of Arts in Social Science der Fachhochschule FH Campus Wien

Masterstudiengang: Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit

Vorgelegt von:

Sandro Seitz BA

Personenkennzeichen:

1510600012

ErstbetreuerIn / ErstbegutachterIn:

MMag. Gerald Käfer-Schmid, Bakk.

ZweitbetreuerIn / ZweitbegutachterIn:

Prof. Dr. Gergely Fábián

Eingereicht am:

31.08.2017

(2)

Erklärung:

Ich erkläre, dass die vorliegende Bachelorarbeit / Masterarbeit von mir selbst verfasst wurde und ich keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet bzw.

mich auch sonst keiner unerlaubter Hilfe bedient habe.

Ich versichere, dass ich diese Bachelorarbeit / Masterarbeit bisher weder im In- noch im Ausland (einer Beurteilerin/einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe.

Weiters versichere ich, dass die von mir eingereichten Exemplare (ausgedruckt und elektronisch) identisch sind.

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Vorwort

Schon seit jeher stellen für mich gesellschaftliche Strukturen und die darin stattfindenden Veränderungen eine besondere Faszination dar. Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem kleinen Teil dieser gesellschaftlichen Strukturen und versucht diese aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten. Besonders wichtig war für mich, dass ein praktischer Mehrwert aus dieser Arbeit gewonnen werden kann, welcher nicht nur mir, sondern auch anderen Studierenden dabei helfen kann, eine Übersicht über die Wechselwirkung zwischen Arbeitsmarkt und Studium zu bekommen.

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei all jenen bedanken, welche es ermöglicht haben, dass diese Arbeit entstehen konnte. Dies betrifft allen voran den Studiengang Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit am Fachhochschul-Campus Wien, meinen Betreuer MMag. Gerald Käfer-Schmid Bakk. und meine Studienkollegen und Studienkolleginnen, welche mich aufgrund verschiedenster Gespräche zu diesem Forschungsthema gebracht haben.

In Bezug auf Korrekturlesearbeiten und hilfreichen Anregungen um dieser Arbeit den letzten Schliff zu geben, sei an dieser Stelle Anna Goeth gedankt.

Des Weiteren möchte ich meinen Dank auch an meine Familie richten, besonders an meinen Vater, meine Mutter und meinen Bruder, welche mich in meiner Studienzeit und besonders bei dieser Arbeit moralisch unterstützt haben.

(4)

Kurzfassung

Diese Masterarbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Employability (Beschäftigungsfähigkeit) unter dem Aspekt des österreichischen Arbeitsmarktes für Soziale Arbeit und dem Bachelor Studium Soziale Arbeit am Fachhochschul- Campus Wien. Dabei wird der Begriff der Employability zunächst aus einer gesellschaftlichen-, fachliterarischen-, internationalen- und nationalen- Ebene konstruiert und definiert. Diese Auseinandersetzung findet vor dem Hintergrund des Bologna Prozesses und der damit einhergehenden Reformen statt.

Im praktischen Teil wird anhand einer quantitativen Erhebung von Stellenanzeigen, der Fokus auf den Arbeitsmarkt für Sozialarbeit und Sozialarbeiterinnen in Österreich gelegt. Aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse werden Kategorien gebildet, welche in einem weiteren Schritt mit dem Studienplan des Bachelor Studiums Soziale Arbeit am Fachhochschul-Campus Wien in Relation gesetzt werden, um hier Überschneidungspunkte identifizieren und benennen zu können und oder etwaige Anpassungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

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Abstract

This thesis deals with the topic of employability in regard to the Austrian labor market for social work and the bachelor's degree in social work at the Fachhochschul-Campus Vienna. The concept of employability is first constructed and defined from a social, professional, international and national perspective. This debate takes place under the background of the Bologna process and the reforms that accompanies it.

The practical part of this thesis places the focus on a quantitative survey of job advertisements for social workers. Based on these findings, categories were formed, which were compared in a further step with the study plan of the bachelor´s program for Social Work at the Fachhochschul-Campus Vienna, in order to be able to recognize and name intersections here, or to point out possible possibilities for adaptation of the study plan.

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Abkürzungsverzeichnis

ECTS European Credit Transfer and Accumulation System EHEA European Higher Education Area

FH Fachhochschule

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Schlüsselbegriffe

Arbeitsmarkt

Beschäftigungsfähigkeit Bologna Prozess

ECTS Punkte Employability Kompetenzen

Studium Soziale Arbeit

(8)

Inhaltsverzeichnis

VORWORT ... I KURZFASSUNG ... II ABSTRACT ... III ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ... IV SCHLÜSSELBEGRIFFE ... V

INHALTSVERZEICHNIS ... 6

1. EINLEITUNG ... 8

1.1 FRAGESTELLUNG ... 9

1.1.1 FORSCHUNGSFRAGEN ... 10

1.1.1.1 Bezogen auf die Stellenanzeigen ... 10

1.1.1.2 Bezogen auf den Studienplan Fachhochschul-Campus Wien ... 10

1.1.1.3 Studium versus Arbeitsmarkt ... 11

1.2 VORGEHENSWEISE ... 11

2. EMPLOYABILITY (BESCHÄFTIUNGSFÄHIGKEIT) ... 12

2.1 BEGRIFFSFINDUNG ... 12

2.1.1 BEGRIFFSVORKOMMEN ... 12

2.2 DEFINITIONEN ... 15

2.2.1 ZUSAMMENFASSUNG ... 19

2.3 EMPLOYABILITY AUS SICHT DER BILDUNGSPERSPEKTIVE ... 20

2.3.1 VERSCHRÄNKUNG DER KOMPETENZEN ... 20

2.3.2 BILDUNGSPOLITISCHE SICHT ... 21

2.3.3 ARBEITSMARKTPOLITISCHE SICHT ... 22

2.3.4 ARBEITNEHMER UND ABREITNEHMERINNEN SICHT ... 25

2.3.5 SICHT DER EUROPÄISCHEN UNION ... 25

2.3.6 SICHT DES STAATES ÖSTERREICH ... 26

2.3.7 VERSCHRÄNKUNG DER EMPLOYABILITY IN STUDIUM UND BERUF ... 27

2.4 KRITISCHE WÜRDIGUNG DES THEMAS... 31

3. EXKURS ... 33

3.1 BOLOGNA-PROZESS ... 34

3.1.1 BOLOGNA ARBEITSGRUPPE -EMPLOYABILITY ... 38

3.2 EUROPÄISCHES SYSTEM ZUR ÜBERTRAGUNG UND AKKUMULIERUNG VON STUDIENLEISTUNGEN (ECTS) ... 40

3.2.1 RELEVANZ ... 40

(9)

3.2.3 DEFINITION ... 41

3.2.4 ZUSAMMENFASSUNG ... 42

4. ERHEBUNG UND AUSWERTUNG ... 43

4.1 EXPLORATION, ERSTE PRETESTS UND EINGRENZUNG DES FORSCHUNGSUMFELDS ... 43

4.2 FORSCHUNGSDESIGN... 46

4.2.1 METHODISCHES VORGEHEN,ZIELSETZUNG UND FORSCHUNGSMETHODIK ... 46

4.2.2 BEGRÜNDUNG DER FORSCHUNGSMETHODIK -QUANTITATIVE INHALTSANALYSE ... 47

4.2.3 KATEGORIENSYSTEM (INDUKTIV UND DEDUKTIV) ... 48

4.2.4 FREQUENZANALYSE ... 49

4.3 ERHEBUNG DER DATEN ... 49

4.3.1 ERHEBUNGSTOOLS ... 50

4.3.2 STELLENANZEIGEN ... 51

4.3.3 KATEGORISIERUNG UND ERSTELLUNG DER DATENBANK ... 54

4.3.4 KATEGORISIERUNG DES STUDIENPLANS SOZIALE ARBEIT AM FACHHOCHSCHUL- CAMPUS WIEN... 58

4.3.5 AUFBEREITUNG DES DATENMATERIALS ... 61

4.3.5.1 Dubletten ... 62

4.4 BESCHREIBUNG UND DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE ... 63

4.4.1 EINLEITUNG ... 63

4.4.2 BESCHREIBUNG STELLENANZEIGEN ... 64

4.4.2.1 Verdienst pro Handlungsfeld ... 65

4.4.2.2 Verteilung der Handlungsfelder auf die Bundesländer ... 67

4.4.2.3 In den Stellenanzeigen geforderte Kompetenzen ... 69

4.4.2.4 Geforderte Berufserfahrung bzw. Praktika ... 71

4.4.2.5 Die häufigsten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ... 72

4.4.3 RÜCKBLICKENDER VERGLEICH DER ERGEBNISSE 2013/2017 ... 74

4.4.3.1 Unterschiede bezüglich der Erhebung der Stellenanzeigen... 74

4.4.3.2 Vergleich der Verteilung der Handlungsfelder im Jahr 2013/2017 ... 75

4.4.3.3 Verteilung der Stellenanzeigen nach Bundesländern im Jahr 2013/2017 ... 77

4.4.4 BESCHREIBUNG DES STUDIENPLANS ... 78

4.4.4.1 Gewichtung der Lehrveranstaltungen nach Handlungsfeldern ... 78

4.4.4.2 Vermittelte Kompetenzen im Studium ... 80

4.4.5 KORRELATION DER VOM ARBEITSMARKT GEFORDERTEN KOMPETENZEN UND DER IM STUDIUM VERMITTELTEN KOMPETENZEN ... 84

5. RESÜMEE UND DISKUSSION DER ERGEBNISSE ... 89

LITERATURVERZEICHNIS ... 92

ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... 98

ANHANG ... 100

(10)

1. EINLEITUNG

Employability, oder der im deutschsprachigen Raum oft benutzte Ausdruck Beschäftigungsfähigkeit, ist in den letzten Jahren ein immer relevanterer Terminus geworden. Dieser Begriff hatte auch Auswirkungen auf die Bologna-Reform. Zu Employability gibt es zahlreiche Definitionen, auf die in den nächsten Kapiteln eingegangen wird. An dieser Stelle soll ein grober Überblick über die vorliegende Arbeit gegeben werden.

Die Employability oder im deutschsprachigen Raum auch Beschäftigungsfähigkeit genannt kann, kurz umrissen, als Bindeglied zwischen notwendigem Wissen, eine Arbeit oder Tätigkeit ausführen zu können und der eigentlichen Arbeit selbst gesehen werden. Welches Wissen oder welche Vorkenntnisse sollte sich eine Person aneignen um eine gewisse berufliche Tätigkeit ausführen zu können? Dies soll noch keine wissenschaftliche Definition darstellen, (darauf wird in den folgenden Kapiteln genau eingegangen) sondern vielmehr das Themengebiet dieser Arbeit beschreiben. Es soll die Theorie mit der Forschung verknüpft werden.

Zu Beginn steht die Fragestellung und wie sich diese im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs rund um die Beschäftigungsfähigkeit einbetten lassen kann. Zunächst wird die Fragestellung beschrieben. Diese versucht auf einer Mikroebene zu veranschaulichen, um welches Thema es sich bei dieser Forschungsarbeit handelt. Ferner soll ein Resümee über den aktuellen Kenntnisstand, in welchem sich die Forschungsfrage einbettet, vermittelt werden.

Das bedeutet eine, auf der Metaebene stattfindende, Auseinandersetzung mit dem Begriff der Employability. Der Diskurs soll dabei einen Überblick zum Begriff der Beschäftigungsfähigkeit und deren Definitionen geben. Weiters wird betrachtet, wie dieser Terminus (zum Beispiel in der Bologna-Reform) eingesetzt wird und welche Bedeutung er in der praktischen Umsetzung hat.

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema wird dabei auf immer kleinere Ebenen heruntergebrochen, welche später in den praktischen Forschungsteil dieser Arbeit überleiten wird.

(11)

1.1 Fragestellung

Entspricht das Studium „Soziale Arbeit“ den Anforderungen des Arbeitsmarkts an Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen?

An insgesamt neun Fachhochschulen in Österreich (Dornbirn, Eisenstadt, Feldkirchen, Kärnten, Graz, Innsbruck, Linz, Puch/Hallein-Salzburg, St. Pölten und Wien), gibt es die Möglichkeit, Soziale Arbeit zu studieren (vgl. Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 2015)1.

Die Fachhochschulen haben unterschiedliche Handlungsfelder sowie Lehrveranstaltungen definiert und diese mittels ECTS Punkten gewichtet.

Für die vorliegende Untersuchung wurde der Studiengang Soziale Arbeit am Fachhochschul-Campus Wien ausgewählt, welcher im Studienjahr 2015/16 mit 159 Studienabschlüssen die meisten Abschlüsse (Platz 2, FH Kärnten, 92 Abschlüsse) und mit 172 Studierenden im Studienjahr 2016/17 die meisten Studenten und Studentinnen verzeichnen kann (Platz 2, FH St. Pölten, 133 Studierende) (vgl.

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft).

Dem Studium gegenüber steht der Arbeitsmarkt für Soziale Arbeit in Österreich.

Soziale Arbeit ist als "Beruf" in Österreich noch nicht geregelt. Es gibt weder einen geschützten Titel bzw. eine Berufsbezeichnung noch ein Berufsgesetz (vgl.

Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit).

Welche (staatlichen) Einrichtungen oder Organisationen suchen nach Absolventen und Absolventinnen des Studiums Soziale Arbeit und in welchem Feld sind diese Organisationen selbst tätig (Jugendbereich, Wohnungslosenhilfe etc.)?

Diese Informationen sollen einerseits auf der Fachhochschulseite und andererseits auf der Arbeitsmarktseite erhoben werden, um sie im Anschluss - so wie in der einleitenden Frage beschrieben - in Beziehung zueinander zu setzen:

• Inwieweit ergeben sich aus den Anforderungsprofilen der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und den Lehrveranstaltungen des Studiengangs Soziale Arbeit am Fachhochschul-Campus Wien Überschneidungen?

1 Zitation nach (Citavi-Basisstil), nach Vorgaben der Zitierregeln Department Soziales des Fachhochschul-Campus Wien (S.10-11)

(12)

• Gibt es hier eventuell Schlüsselqualifikationen nach denen der Arbeitsmarkt sucht, welche in der Ausbildung nicht angeboten werden?

1.1.1 Forschungsfragen

Inwieweit unterscheiden sich Theorie und Praxis bzw. Studium und Arbeitsrealität aus dem Blickwinkel der Employability?

Im Detail soll analysiert werden, ob im Studium Soziale Arbeit am Fachhochschul- Campus Wien, die für den Arbeitsmarkt notwendigen Kompetenzen vermittelt werden, oder aber ob es Diskrepanzen gibt.

1.1.1.1 Bezogen auf die Stellenanzeigen

• Nach welchem Kollektivvertrag (zB. BAGS) wird entlohnt?

• Gibt es Gehaltsunterschiede in den verschiedenen Handlungsfeldern?

• Wird nach praxisbezogenen Erfahrungen (Praktika) gefragt?

• In welchen spezifischen Handlungsfeldern (Gesundheit, Straffälligkeit, Materielle Grundsicherung, etc.) wird vermehrt nach Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen gesucht?

• Welche Verteilung der Stellenanzeigen findet innerhalb Österreichs statt?

o Ist ein Bundesland erkennbar, das besonders viele Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sucht?

o Lässt sich auf Länderebene der Fokus auf ein bestimmtes Handlungsfeld ableiten?

• Welche Anforderungen/Qualifikationen/Kompetenzen werden gesucht? Gibt es hier eine besonders häufige Nennung?

• Auf welche Handlungsfelder sollte sich ein Studierender konzentrieren, um am Arbeitsmarkt die größte Auswahl an Stellenangeboten zu haben?

1.1.1.2 Bezogen auf den Studienplan Fachhochschul-Campus Wien

• Welche Lehrveranstaltungen werden angeboten?

• Wie viele ECTS Punkte haben diese?

• Welchen Handlungsfeldern sind diese zuzuordnen?

• Wie sind die Kompetenzen verteilt, gibt es hier Häufungen in bestimmten Bereichen?

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• Gibt es Lehrveranstaltungen die sich nur wenigen oder gar keinen Kategorien zuordnen lassen?

• Lässt sich anhand der ECTS Punkte eine Gewichtung der Kategorien bilden und inwieweit unterscheidet sich diese zu den Häufigkeiten?

1.1.1.3 Studium versus Arbeitsmarkt

• Inwieweit spiegeln sich die vermittelten Lehrinhalte in den Anforderungen der Stellenanzeigen wider?

• In welchen Kategorien gibt es hier die größten Überschneidungen oder Diskrepanzen?

o Nach welchen Kompetenzen wird in den Stellenanzeigen am häufigsten gefragt, und in welcher Form spiegeln sich diese in deren Gewichtung im Curriculum des Studiums Soziale Arbeit anhand der Semesterwochenstunden bzw. der ECTS Punkte wider?

o Gibt es Kompetenzen, die zwar gesucht, aber nicht oder in einem zu geringen Ausmaß gelehrt werden?

1.2 Vorgehensweise

Anhand einer quantitativen Untersuchung von Stellenanzeigen für Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sollen die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes erhoben werden.

Eine darauf aufbauende quantitative Erhebung der Lehrveranstaltungen des Studiengangs Soziale Arbeit auf dem Fachhochschul-Campus Wien soll aufzeigen, welche der in den geprüften Stelleninseraten relevanten Kompetenzen den Studierenden in den Lehrveranstaltungen vermittelt werden. Zusätzlich werden die Semesterwochenstunden und ECTS Punkte der einzelnen Lehrveranstaltungen erhoben. Anhand dieser wird eine Korrelation zwischen der Intensität, mit der die gefragte Kompetenz unterrichtet und wie häufig diese in Stelleninseraten nachgefragt wird, hergestellt. Die Daten der Lehrveranstaltungen werden der Internetseite des Fachhochschul-Campus Wien, die den genauen Studienplan zur freien Verfügung stellt, entnommen.

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Im Rahmen einer Inhaltsanalyse sollen sowohl die Stellenanzeigen als auch der Studienplan des Fachhochschul-Campus Wien analysiert und kategorisiert werden.

„Textmengen werden hinsichtlich theoretisch interessierender Merkmale klassifizierend beschrieben“ (vgl. Früh 2015, S. 44). Bei der Inhaltanalyse können die Quellen in unterschiedlicher Form (Video, Bilder, Texte) vorliegen und müssen daher im Rahmen der Arbeit spezifiziert werden (vgl. Burzan 2005, S. 47–49). Im Zuge dieser Arbeit werden die Online-Stellenanzeigen und der Studienplan des Fachhochschul-Campus Wien im PDF-Format gesichert und sind dadurch maschinenlesbar. Datenanalyseprogramme wie MAXQDA bieten im Anschluss die Möglichkeit zur gezielten Kategorisierung und Analyse (vgl. Kuckartz 2014, S. 148–

151).

2. EMPLOYABILITY (BESCHÄFTIUNGSFÄHIGKEIT)

2.1 Begriffsfindung

Employability ist gleichbedeutend mit dem Begriff der Beschäftigungsfähigkeit und leitet sich von der Bezeichnung to employ (beschäftigen) ab. Zu diesem Terminus gibt es zahlreiche Definitionen, auf die in den folgenden Unterkapiteln eingegangen werden soll. Um eine erste Übersicht für die Verwendung dieses Begriffs zu erhalten, wurde nach diesem in der wissenschaftlichen Suchmaschine Wolfram Alpha gesucht, welche keine Ergebnisse fand (Wolfram Research Inc. 2017).

Zusätzlich wurde nach dem (englischen) Begriff auf der Enzyclopaedia Britannica gesucht, welche ebenfalls keine Ergebnisse liefern konnte (Encyclopædia Britannica Inc. 2017).

2.1.1 Begriffsvorkommen

Um in Erfahrung zu bringen, ob der Begriff Employability außerhalb von Politik und dem akademischen Diskurs Verwendung findet (da oben genannte Vorgehen keine Ergebnisse lieferten), wurde in einem weiteren Schritt versucht, anhand einer

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nach Employability bzw. Beschäftigungsfähigkeit gesucht wird. Selbstverständlich ist dem Autor bekannt, dass Google nicht die einzige Suchmaschine im Web und darüber hinaus ein gewinnorientiertes Unternehmen ist, welches eine quasi Monopolstellung innehat und daher die Ergebnisse einer solchen Analyse verfälscht sein könnten. An diesem Punkt soll es jedoch weniger um die absolute Genauigkeit gehen, sondern vielmehr um ein erstes Skizzieren des Begriffs. Daher kann und soll die angeführte Grafik mit Vorsicht interpretiert und als „Trend“

betrachtet werden.

Als Suchbegriff in der Abfrage wurden die Wörter „Employability“ und

„Beschäftigungsfähigkeit“ verwendet. Die weiteren Parameter waren, dass nach den weltweiten Suchanfragen ausgewertet werden soll und diese im Zeitraum von 1.1.2004 bis zum 3.8.2017 ausgegeben werden. 2004 wurde deshalb gewählt, da Google in diesem Jahr die Daten zu den gewählten Begriffen zum ersten Mal erhob.

Abbildung 1.: Employability Interesse nach: Zeit / Region (Google Inc. 2017)

Die Farbe Blau zeigt den Begriff der Employability und die Farbe Rot den der Beschäftigungsfähigkeit.

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„Die Werte geben das Suchinteresse relativ zum höchsten Punkt im Diagramm für die ausgewählte Region [Weltweit, Anm. d. Autors] im festgelegten Zeitraum an. Der Wert 100 steht für die höchste Beliebtheit dieses Suchbegriffs.“ (Google Inc. 2017)

Wie der Abbildung zu entnehmen ist, wird der deutsche Ausdruck Beschäftigungsfähigkeit wesentlich seltener angefragt.

Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass nach dem Wort Employability gleichmäßig häufig gesucht wird. Ab dem Jahr 2010 kann kein wesentlicher Anstieg der Suchnachfrage des Begriffs festgestellt werden. Ein weiteres Diagramm skizziert dabei das Suchinteresse geographisch sortiert.

Abbildung 2.: Employability Top 5 nach Region (Google Inc. 2017)

Unter den ersten fünf Nennungen befinden sich mit dem Vereinigten Königreich, Irland und Australien drei englischsprachige Nationen. Auf Platz sieben befinden sich die Niederlande mit einem Wert von 35. Weitere zentraleuropäische Länder wie Deutschland befinden sich auf Platz zwölf, mit einem Wert von sieben und Italien auf Platz 13 mit einem Wert von vier. Diese Auswertung berücksichtigt dabei die Einwohnerzahl der jeweiligen Länder, um sie miteinander vergleichbar zu machen. Interessant an diesem Diagramm ist, das große Interesse an diesem Begriff im Vereinigten Königreich und ein schwach ausgeprägtes Interesse desselbigen in Ländern Zentraleuropas.

In einer weiteren Grafik listet Google Trends Suchbegriffe der Nutzer und Nutzerinnen auf, welche zuvor nach dem Terminus Employability gesucht haben.

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Abbildung 3.: Employability u. ähnliche Suchanfragen (Google Inc. 2017)

Dieser Exkurs, bzw. die Auswertung der Suchanfragen mithilfe von Google Trends skizziert dabei eine weitere Sichtweise auf den Begriff der Employability. In vielen wissenschaftlichen bzw. politisch gesellschaftlichen Diskussionen und Auseinandersetzungen mit einem Thema oder einem Begriff wird häufig die gesellschaftliche Bedeutung desselbigen von Personen, welche nicht an diesem Diskurs beteiligt sind, nicht betrachtet.

Dem Autor ist durchaus bewusst, dass die obige Darstellung zumindest unter dem Aspekt der grauen Literatur zu betrachten ist. Es ermöglicht jedoch einen weiteren Blickwinkel auf den Fachausdruck Employability, welcher in diesem Umfang mit anderen Methoden kaum erkundbar wäre.

2.2 Definitionen

In diesem Unterkapitel werden zunächst allgemeine Definitionsversuche der Bezeichnung Employability bzw. Beschäftigungsfähigkeit gegenübergestellt um dann darüber hinaus diese Definitionen auf politischer und institutioneller Ebene abzuleiten.

Der Brockhaus 2010, gibt zum Begriff der Employability folgendes an:

„Employability, Summe der fachlichen, persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen, die eine Person benötigt, um sich auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich etablieren zu können. Beschäftigungsfähigkeit ist u. a. Ziel der neuen

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Diese eher technische Beschreibung reduziert den Begriff auf vier essentielle Eigenschaften, welche erfüllt sein sollen um sich am Arbeitsmarkt behaupten zu können. Interessant ist, dass auf der einen Seite der Arbeitsmarkt genannt wird, welcher per se eindeutig definiert ist, darüber hinaus werden vier Fähigkeiten genannt. Es wird jedoch andererseits nicht näher beschrieben wo und wie eine Person sich diese aneignen kann.

Katrin Kraus beschreibt in ihrer Auseinandersetzung mit der Definition der Employability, der „[...] Begriff bezeichnet zunächst mal all das, was es den Einzelnen ermöglicht, in Beschäftigungsverhältnissen zu bestehen.“ (Kraus 2007, S. 4). Es wird deutlich, dass sowohl der Arbeitsmarkt, als auch die Beschäftigung in diesem, einen der Kernaspekte der Employability darstellt. Kraus schreibt außerdem, dass man in diesem zu bestehen habe, im Brockhaus wird die Formulierung benutzt, dass man sich etablieren könne. Dieses kleine, jedoch wichtige Unterscheidungsmerkmal deutet auf einen zentralen Aspekt hin. Handelt es sich bei der Employability darum, Menschen für den Arbeitsmarkt „bereit zu machen“, oder sollen die Personen dazu befähigt werden, weiter im Arbeitsmarkt zu bestehen?

Wie bereits einleitend zu diesem Abschnitt (Kapitel 2.1.1) beschrieben, wird der Begriff der Employability verhältnismäßig häufig im Vereinigten Königreich benutzt.

Auch Kraus weist auf eine Prägung des Begriffs durch den angelsächsischen Raum hin (vgl. Kraus 2007). Nicht nur in der englischsprachigen, sondern auch in der deutschsprachigen Literatur, finden immer wieder Verweise auf die Definition von Hillage; Jim und Pollard aus dem Jahr 1999 statt, welche genau diesen Aspekt der oben genannten Frage aufgreifen:

• “the ability to gain initial employment; hence the interest in ensuring that

‘key skills’, carers careers advice and an understanding about the world of work are embedded in the education system;

• the ability to maintain employment and made ‘transitions’ between jobs and roles within the same organisation to meet new job requirements; and

• the ability to obtain new employment if required, i.e. to be independent in the labour market by being willing and able to manage their own employment transitions between and within organisations” (Hillage und Pollard 1999, S. 2).

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Obige Frage kann wie folgt beantwortet werden. Es treffen beide Aspekte zu, ergänzt um den Punkt, dass auch innerhalb des eigenen Arbeitsplatzes versucht wird weiterhin für den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin „interessant“ zu bleiben, ganz im Sinne des lebenslangen Lernens.

Diese Zusammenfassung lässt den Eindruck erwecken, dass es bei Employability rein um die Anforderungen, welche der Arbeitsmarkt an das Individuum stellt, geht.

Dies sollte jedoch differenzierter betrachtet werden. Einerseits kommen viele dieser Forderungen aus dem Arbeitsmarkt, andererseits unterliegt dieser, wie die gesamte Gesellschaft, gewissen bestimmten Veränderungsprozessen. Vor 50 Jahren wurde üblicherweise ein Beruf erlernt, welcher dann für das restliche Erwerbsleben weiter ausgeführt wurde. Damit soll angeführt werden, dass nicht nur der Arbeitsmarkt einem Wandel unterliegt, sondern auch die gesellschaftlichen Vorstellungen von Beschäftigung (vgl. Kraus 2007, S. 4).

Kraus schreibt hier weiter in ihrem Versuch einer Definition, dass es bei der Beschäftigungsfähigkeit im Moment viel weniger um die Aspekte der genauen fachlichen Anpassung gehe, sondern hier noch viel mehr einfließe, wie der persönliche Wille sich an neue Anforderungen anzupassen und flexibel dem Arbeitsmarkt entgegenzutreten (vgl. Kraus 2007, S. 5). Dies widerspricht der Vorstellung, dass es sich hierbei um eine Forderung handle, die rein vom Arbeitsmarkt gestellt wird. Ganz im Gegenteil, es ist ein Zusammenspiel, aus den Wünschen und Möglichkeiten des Individuums, den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den gesellschaftlichen Möglichkeiten, diese beiden Aspekte anhand des politisch Möglichen, in Form von zum Beispiel Bildungsreformen, umzusetzen.

Diese Veränderung befindet sich jedoch unter kritischer Beobachtung, da unterstellt wird, dass es durch diese neue und andersartige Betrachtung des Verhältnisses zwischen Arbeitsmarkt und Angestellten, zu einem Paradigmenwechsel komme. Dieser zeichne sich dadurch aus, dass Angestellte im übertragenen Sinne neue Verträge mit Unternehmen eingehen, welche von ihnen verlangen, sich ständig an neue Gegebenheiten anzupassen. Den Angestellten wird in diesem Modell keinerlei Mitspracherecht bzw. Mitbestimmung eingeräumt, was „als ausreichender Beleg für die rein wirtschafts- und wettbewerbsorientierte

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Ausrichtung des neo-europäischen Konzepts der Erwerbsqualifizierung [gesehen werden kann, Anm. d. A.]“ (Greinert 2008, S. 10).

Der Aspekt der Selbstbestimmung und der Verantwortung des Individuums wird bei dieser Aussage jedoch außer Acht gelassen. Es werden rein die „fragwürdigen“

Aspekte der Beschäftigungsfähigkeit beleuchtet und es wird dabei von einem Menschenbild ausgegangen, dass prinzipiell nicht anpassungsfähig und flexibel sein möchte. Greinert schreibt überdies in seiner Kritik, dass Employability aus einer kritischen sozialwissenschaftlichen Perspektive nichts anderes für die große Masse der Beschäftigten bedeutet, als sich „letztlich, [...] den Bedingungen des Weltarbeitsmarkts zu unterwerfen“ (Greinert 2008, S. 10). Theoretisch betrachtet sei der Begriff nicht gänzlich problematisch, jedoch zumindest fragwürdig. Die Beschäftigungsfähigkeit lenke dabei wieder stärkeres Interesse auf das Thema vom Beruf zur Beruflichkeit und gäbe daher auch der Politik den Auftrag sich intensiver mit diesem Thema auseinanderzusetzen (vgl. Greinert 2008, S. 10–12).

Andere Definitionsversuche gehen in die gegenteilige Richtung. Employability wird hier nicht als „Bedrohung aus der Wirtschaft“ betrachtet, sondern vielmehr als ein notwendiger Veränderungsprozess. Dieser passe sich dabei den aktuellen arbeitsmarktpolitischen und individuellen Bedürfnissen an und ermögliche dadurch Innovationsmöglichkeiten. Weiters sind alle im Arbeitsmarkt befindlichen Individuen von dieser Dynamik betroffen, d.h. die Richtung wird nicht nur von einer Partei (Gesellschaft, Arbeitsmarkt, Politik) vorgegeben, sie entwickelt sich weiter und ist von verschiedensten Interaktionen der relevanten Akteure und Akteurinnen wechselseitig abhängig.

Eine moderne, weniger kritische Definition, welche versucht all diese Aspekte zu beleuchten, könnte dabei folgendermaßen lauten:

„[...]Erwerbstätige, die über „marktfähige“ (und möglichst hohe) Qualifikationen verfügen, die produktiv sind, zur Wertschöpfung eines Unternehmens beitragen können und die Fähigkeit besitzen, zu lernen und sich selbst und ihre Karriere zu organisieren, weniger abhängig von einem spezifischen Arbeitsplatz sind, sondern sich relativ „frei“ auf den Arbeitsmärkten bewegen können“ (Blancke et al. 2000, S. 8).

Diese Definition unterscheidet sich nicht stark von der kritischen Ansicht Greinerts, stellt jedoch deutlich auch die Vorteile für das Individuum in den Vordergrund.

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größere Chancen am Arbeitsmarkt zu bestehen bzw. den Wunschberuf zu wählen auf welchen sie hingearbeitet haben.

2.2.1 Zusammenfassung

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Definition des Begriffs Employability durchaus herausfordernd ist. Es gibt keine klaren und genauen Abgrenzungen. Darüber hinaus kommen noch sowohl eine politische, als auch eine persönlich, individuelle Komponente dazu. Die Abgrenzung des Begriffs fällt auch dadurch schwer, weil der Terminus einerseits, aus einem bestimmten Blickwinkel betrachtet sehr eindeutig ist, aber auf der anderen unter Berücksichtigung von Herleitung und Kontext viele Fragen offenlässt. Beschäftigungsfähigkeit als solche sagt bereits im Wort selbst aus, was es sein soll. Eine Person soll alle Kompetenzen vorweisen, die sie benötigt, um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen. Dies macht im Umkehrschluss die Person beschäftigungsfähig. Wie dieses Ziel erreicht werden kann, ist dabei eine der offenen Fragen, welche zu einem gewissen Maß auch immer unbeantwortet bleiben wird, da der Begriff als Paradox und kontrovers verstanden werden kann. Dies ist vergleichbar mit dem Ansatz des lebenslangen Lernens, welcher besagt, dass versucht werden soll, nicht für eine bestimmte Sache zu lernen und diese dann abzuschließen, sondern sich sein Leben lang weiter fortzubilden (vgl. Bialas et al. 2010). Das trifft auf ähnliche Art bei Employability, welche von den Personen und Institutionen verlangt, sich immer wieder an neue Gegebenheiten anzupassen, zu. Daher kann das Ziel der Beschäftigungsfähigkeit, als ständiger Prozess, welcher sich im Wandel befindet, verstanden werden. Dies macht es daher schwierig, für diesen eine eindeutige Definition zu finden.

Bezogen auf die politische und individuelle Komponente ist gemeint, dass sich jede Person, die sich in der Ausbildung und oder im Erwerbsleben befindet, der aktuellen Arbeitsmarktlogik unterstellen muss. Daher konnte der Autor bei den literaturunterstützten Definitionsversuchen kaum wertfreie Definitionen finden.

Wie im nächsten Kapitel ersichtlich, werden sich nochmals ganz neue Facetten zum Begriff der Beschäftigungsfähigkeit auftun, da diese hier nun unter dem Aspekt der Gesellschaft, der Politik und der Ausbildung betrachtet wurde.

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2.3 Employability aus Sicht der Bildungsperspektive

2.3.1 Verschränkung der Kompetenzen

Seit der Bologna-Reform hat der Begriff Employability (Beschäftigungsfähigkeit) an Bedeutung, in der Debatte zwischen stärkerer Verschränkung der Kompetenzen, welche auf Hochschulen (Universitäten und auch Fachhochschulen) gelehrt werden und den, auf dem Arbeitsmarkt benötigten Schlüsselkompetenzen, gewonnenen (vgl. Kellermann et al. 2016, S. 87–89).

Im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit sollen Studierende die Kompetenzen im Studium vermittelt bekommen, welche sie dann später im Arbeitsmarkt auch benötigen. Sowohl im österreichischen Universitätsrechtsgesetz

„Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hiedurch [sic!] auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen“ (Universitätsgesetz 2002).

als auch im, für die Fachhochschulen zutreffenden Studiengesetz,

„Im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen und Fachhochschul- Diplomstudiengängen ist den Studierenden ein Berufspraktikum vorzuschreiben, das einen ausbildungsrelevanten Teil des Studiums darstellt“ (Fachhochschul- Studiengesetz).

finden sich Verweise, die dezidiert auf die Verschränkung von Studium und Beruf hinweisen. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, fasst dies wie folgt zusammen:

„Legt man die Indikatoren gesellschaftlicher Relevanz sowie Ermächtigung des Individuums an dieses Aufgabenprofil, so erkennt man darin eindeutig den impliziten Employability-Auftrag der Universitäten. Die Fachhochschulen untermauern die hohe Relevanz der Kooperation mit der Arbeitswelt u.a. durch das verbindliche Berufspraktikum [...]“ (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 2014).

Es gibt folglich sowohl einen politischen, internationalen Auftrag (Bologna-Reform), als auch einen gesetzlichen, nationalen Auftrag, in Österreich die Studierenden beschäftigungsfähig „zu machen“.

Der Begriff der Employability ist jedoch älter als die Bologna-Reform. Employability

(23)

wurde eher als Befähigung einer Person am Arbeitsmarkt teilzunehmen, verstanden. Employability bekam immer wieder erhöhte Aufmerksamkeit sobald hohe Arbeitslosenzahlen zu vermerken waren (vgl. Blancke et al. 2000, S. 5–7).

Hierbei kann die starke Verschränkung der Ausbildung mit der Beschäftigung gesehen werden. Die Reaktion der Politik auf hohe Arbeitslosenzahlen, ist dabei häufig die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Bildungs- bzw. Ausbildungsreformen.

Je nachdem, aus welcher Sicht bzw. Perspektive der Begriff Employability betrachtet wird, hat es unterschiedliche Auswirkungen auf dessen Interpretation (vgl. Blancke et al. 2000, S. 2).

2.3.2 Bildungspolitische Sicht

Aus bildungspolitischer Sicht betrachtet, beschreibt Schindler Employability aus der Perspektive der Bachelor-Studiengänge, bezogen auf die Sorbonne- und Bologna- Deklarationen: „In der Diskussion über Beschäftigungsfähigkeit wird vielmehr der Aspekt der Befähigung der Studierenden zur Behauptung auf dem Arbeitsmarkt nach dem Studienabschluss betont“ (Schindler 2004, S. 6). Aus seiner Sicht kann der Wunsch nach Employability jedoch gar nicht auf Ebene der Bachelor- Studiengänge vermittelt werden, da es im Studium so viele Faktoren gäbe, von denen der Berufserfolg abhängen würde.

Laut Schindler sei die Vermittlung ebendieser ein unrealistisches Ziel. Es würde von einem Idealbild ausgegangen, welches in diesem Sinne nicht erreichbar und, ähnlich der Diskussion Ende der 1980er Jahre, über die perfekte Vermittlung von Schlüsselqualifikationen an Fachkräfte, nicht umsetzbar sei. Die Kritik geht dabei vor allem in die Richtung, dass das Ziel, welches vermittelt werden soll, zu hoch gegriffen ist und daher bei der Ausbildung im Studium nicht vermittelbar sei (vgl.

Schindler 2004, S. 22).

Wenn dieser Denklogik weiter gefolgt wird, würden sich alle arbeitsmarktpolitischen und bildungspolitischen Probleme, allein nur durch die Vermittlung der Beschäftigungsfähigkeit, lösen lassen. Der Terminus beschreibt zwar, alle diese Aspekte berücksichtigen zu wollen, stellt jedoch aus Sicht des Autors nicht den Anspruch die allgemeingültige Lösung anzubieten. Ganz im Gegenteil, die Aufmerksamkeit soll, durch die Benennung dieser Aspekte, auf das komplexe

(24)

Dies spricht Schindler, trotz der genannten Kritik, dem Begriff ebenfalls zu. Er weist dabei auf die gesellschaftspolitische Relevanz hin, die Employability und die Diskussion über ebendiese auslöst. Dabei kommt er auch zu dem Schluss, dass die Eigenverantwortlichkeit durch diese Betrachtung der Beschäftigungsfähigkeit, auf den Schultern der Absolventen und Absolventinnen laste. Sie müssten dabei selbst dafür Sorge tragen, sich durch ihre Ausbildung, persönliche Einstellung, und Organisation des Alltags (zB. Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung), für den Arbeitsmarkt „attraktiv“ bzw. beschäftigungsfähig zu präsentieren (vgl. Schindler 2004, S. 23).

Das ist allerdings nur eine kritische Betrachtung des Begriffs, welche dabei auch nur aus Sicht der Studierenden bzw. der Absolventen und Absolventinnen stattfindet. An der bildungspolitischen Diskussion sind jedoch mehr Stakeholder beteiligt als dies von Schindler dargestellt wurde.

2.3.3 Arbeitsmarktpolitische Sicht

Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht veranschaulicht Blancke et al. deutlich die komplexen Zusammenhänge der Employability unter Berücksichtigung der Wirtschaft (Arbeitsmarkt), des Staates und des Individuums:

(25)

Abbildung 4.: Schaubild Employability - Problemkontext (Blancke et al. 2000, S. 2)

In dieser Konzept- und Literaturstudie beschreiben die Autoren und Autorin die Beschäftigungsfähigkeit, unter dem Gesichtspunkt einer Arbeitsmarktstrategie. Sie beschreiben dabei den Begriff aus unterschiedlichen Ebenen:

• „aus der Sicht der Arbeitnehmer,

• der Unternehmen,

• der Akteure der industriellen Beziehungen

• und schließlich des Wohlfahrtsstaates“ (Blancke et al. 2000, S. 2).

Ein entscheidender Blickwinkel wird dabei außer Acht gelassen, wie sowohl die Abbildung, als auch die Auflistung der unterschiedlichen Ebenen darlegt. Hier wird der Fokus beim Arbeitsmarkt rein auf die Wirtschaft und die Unternehmen gelenkt.

Der Staat bzw. der Wohlfahrtsstaat spielt zwar auch eine Rolle, jedoch nicht als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin. Wenn aber der gesamte Arbeitsmarkt betrachtet wird, muss aus Sicht des Autors, auch der Staat, zusätzlich zu seinen

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wirtschaftspolitischen Aufgaben, als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin gesehen werden.

Abbildung 5.: Personalstand Staatsbedienstete (Bundeskanzleramt Österreich 2015)

Allein in Österreich sind für den Staat 346.626 Personen beschäftigt. Dazu kommen, wie in der Grafik angeführt, noch zahlreiche weitere Arbeitsstellen, welche durch Verwaltungsreformen ausgegliedert wurden, als Beispiel kann hier der Fonds Soziales Wien genannt werden (vgl. Bundeskanzleramt Österreich 2015). Diese zusätzliche Perspektive ist für die gegenständliche Forschungsarbeit äußerst relevant, da viele Personen, die als Sozialarbeiter bzw. als Sozialarbeiterin beschäftigt sind, für den Staat direkt (Jugendamt, Justizanstalt, Sozialamt usw.) oder indirekt (Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe usw.) tätig sind.

Der Arbeitsmarkt befindet sich im Moment in einem „tiefgreifenden Prozess des Wandels der Arbeitsgesellschaft hin zu einer flexiblen und dynamischen Erwerbsgesellschaft“ (Blancke et al. 2000, S. 17). Diese Veränderung hat dabei zur Folge, dass gewachsene Strukturen und Normalarbeitsverhältnisse immer mehr an Bedeutung verlieren. Das bedeutet für den Arbeitsmarkt eine Anpassung.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nicht mehr über Jahrzehnte für den gleichen Betrieb beschäftigt, sie fragen flexiblere Arbeitszeitregelungen und individuelle Anstellungsverhältnisse nach. Andererseits steigen gleichzeitig die Qualifikationsanforderungen der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gegenüber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, da durch die Veränderungsprozesse im Arbeitsmarkt, Berufe mit geringeren Qualifikationsanforderungen immer mehr an Bedeutung verlieren. Dies ist an den rückläufigen Zahlen ebendieser erkennbar.

(27)

2.3.4 Arbeitnehmer und Abreitnehmerinnen Sicht

„Für die einzelnen Arbeitnehmer haben diese Entwicklungen eine wachsende Unsicherheit zur Folge – einmal erworbene schulische und berufliche Qualifikationen veralten, die Gefahr, entlassen zu werden, steigt und die Wiederbeschäftigungschancen sinken mit Eintritt in die Arbeitslosigkeit kontinuierlich, da ihre Kenntnisse mit dem rapiden Wandel der Erwerbsgesellschaft nicht Schritt halten können.“ (Blancke et al. 2000, S. 27).

Daher ist die Vernetzung der geforderten Fähigkeiten des Arbeitsmarktes mit den gelehrten Kompetenzen in der Ausbildung, im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit, besonders wichtig. Befähigung zur Selbstbefähigung, Lernen lernen, flexibel auf Herausforderungen reagieren und mit diesen umgehen (situativ), all dies sind Aspekte welche nun eine wichtige Rolle spielen, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. Dieser Trend der Flexibilisierung spiegelt sich auch im österreichischen Hochschulbereich wider, wie der Bericht des AMS zur Akademisierung der Berufswelt beschreibt (vgl. Haberfellner und Sturm 2014, S. 5-8). Die Grenzen zwischen rein akademischen und rein beruflichen Ausbildungen werden dabei immer unschärfer und undefinierter, da die Forderung nach Employability auf den Hochschulen dazu geführt hat, dass immer mehr Praktika in die Studienpläne integriert wurden, um diesen Anforderungen zu entsprechen. Den Anstoß dazu lieferten dabei die Lissabon-Strategie und die Bologna-Reform.

2.3.5 Sicht der Europäischen Union

Aus Sicht Europas zu den wirtschaftlichen und globalen Veränderungen, ergeben sich Anpassungen für den Arbeitsmarkt innerhalb Europas. Das Ziel der Europäischen Union ist dabei, die europäische Wettbewerbsfähigkeit, durch die Ausbildung von hoch qualifizierten Fachkräften zu stärken (vgl. Haberfellner und Sturm 2014, S. 106).

Die Komplexität der Employability wird hier besonders deutlich. Aufgrund weltweiter wirtschaftlicher Veränderungen verändert sich auch die Arbeitswelt. Die Europäische Union reagiert auf diese Änderungen und entwickelt Strategien, um diesen bestmöglich zu begegnen. Employability ist dabei ein wichtiger Bildungs- und arbeitsmarktpolitischer Terminus dieser internationalen Veränderungen am Arbeitsmarkt. Die Beschäftigungsfähigkeit hat dabei auch Auswirkungen auf die

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einzelnen Staaten der Europäischen Union und im nächsten Schritt auf die Institutionen (Hochschulen und Universitäten), die diese Kompetenzen vermitteln.

Gleichzeitig aber auch auf den Arbeitsmarkt, welcher sich schnell ändernden Gegebenheiten anpassen muss und daher neue Forderungen gegenüber an den Erwerbstätigen stellt. Employability ist bei dieser Diskussion auf all den genannten Ebenen gleichzeitig vertreten. Daher ist es besonders wichtig hier eine

„allumfassende Dimension“ dieses Begriffs zu sehen.

2.3.6 Sicht des Staates Österreich

Aus österreichischer Sicht sind rückwirkende Betrachtungen auf bereits initiierte Veränderungsprozesse deshalb besonders interessant, um Einblicke in die Umsetzung bzw. Implementierung der Employability im Universitäts- und Hochschulsektor zu erhalten. Anhand des Berichts des Bologna-Monitorings des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird dies besonders verdeutlicht.

Der Bericht (aus dem Jahr 2015) geht dabei in einem Kapitel auf die - durch den Bologna-Prozess initiierte Employability - Ziele der österreichischen Universitäten und Hochschulen, ein:

„Bei der Weiterentwicklung der Curricula und der Entwicklung neuer Studienangebote reflektieren die Universitäten die regionalen Anforderungen und die Nachfrage vonseiten der Wirtschaft, der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts. Sie orientieren sich an den Anforderungen an die Learning Outcomes und der Studierendenzentrierung [...]. Bei der Gestaltung der Curricula liegt der Fokus auf dem Erwerb von Kompetenzen und Fähigkeiten der Studierenden“ (Starkel et al. 2015, S. 32).

Weiters führt der Bericht an, dass im Rahmen von Studienabschlussbefragungen und der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, seit der Bologna- Reform wichtige Erkenntnisse gewonnen werden konnten, welche beispielsweise das Bachelor Studium insofern veränderten, dass der Abschluss gezielter auf die vom Arbeitsmarkt geforderten Qualifikationen angepasst wurde. Dies wurde einerseits durch praxisnähere Lehrveranstaltungen und andererseits durch zusätzliche Angebote, welche die Universitäten ihren Studierenden zur Verfügung

(29)

stellen, (wie zum Beispiel Ergänzungscurricula, für bestimmte arbeitsrelevante Bereiche) umgesetzt (vgl. Starkel et al. 2015, S. 32–34).

Ein anderer wichtiger Punkt, um beispielsweise die Mobilität der Studierenden zu fördern und diese im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt geeigneter zu machen, wurde im Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009, BGBl.

I Nr. 81/2009 festgehalten, dass Curricula in Bachelor- und Masterstudiengängen eine Möglichkeit enthalten, im Rahmen des Studiums im Ausland zu studieren oder dort ein Praktikum zu absolvieren.

Um Ausbildung und Beruf noch stärker miteinander zu verknüpfen, wurden Karrierezentren implementiert, welche den Studierenden helfen Praktika zu finden sowie Berufsberatung und Kurse für Zusatzqualifikationen anbieten, die für den späteren Beruf relevant sein könnten (vgl. Starkel et al. 2015, S. 32–34).

2.3.7 Verschränkung der Employability in Studium und Beruf

Nachdem in den vorangegangenen Kapiteln Employability auf einer fachlichen, theoretischen, politischen und gesellschaftlichen Ebene betrachtet und diskutiert wurde, wird nun der Fokus auf die praktische Umsetzung dieser in den Universitäten, Fachhochschulen und im Berufsalltag gelegt.

Roland Bloch beschreibt in seiner qualitativen Analyse die Relevanz des Praktikums für Studierende, aus dem Blickwinkel des geforderten Ziels der Beschäftigungsfähigkeit. In seiner Analyse beschreibt er dabei, dass die Vermittlung dieser, auf praktischer Ebene, eine Herausforderung darstelle.

„Für die Vermittlung von Selbst- und Sozialkompetenzen sowie allgemeine, überfachliche Methodenkompetenzen in den fachwissenschaftlichen Veranstaltungen bestehen kaum Vorstellungen und Ideen“ (Bloch 2007, S. 84).

Genau diese Selbst- und Sozialkompetenzen, werden durch die Vermittlung von Employability, von den Studierenden gefordert. Unmittelbar nach dem Studium sollen sie mit beruflich herausfordernden Situationen, welche die Studenten und Studentinnen so bis dato noch nicht kennengelernt haben, flexibel umgehen und diese bewältigen können. Daher sieht Bloch genau hier, die enge Verknüpfung zwischen Praktikum, Employability und Beruf. Hier nimmt dieser aber auch die Studierenden in die Eigenverantwortung, da es großteils von den Studierenden

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selbst abhängt, wie sie ihre Praktika gestalten und sich für diese einsetzen (vgl.

Bloch 2007, S. 84–86).

Die Einstellung der Studenten und Studentinnen zum geforderten Praktikum hat daher naturgemäß große Bedeutung. Fühlen sie sich verpflichtet, Praktika zu absolvieren nur damit diese später im Lebenslauf stehen und sie daher bessere Möglichkeiten bei einem zukünftigen Bewerbungsgespräch haben (extrinsisch motiviert)? Dann geht dies an der Grundidee der Employability vorbei (Kapitel 2.2).

Wenn die Studierenden sich demnach nur deshalb Praktika absolvieren und sich mit dem Thema auseinandersetzen, um interessant für den Arbeitsmarkt zu werden geht dies am gewünschten Ziel vorbei. Dieser Zugang wäre ein sehr kalkulierter, berechnender, welcher auch nicht nachhaltig ist.

Ganz im Gegensatz dazu stehen Studenten und Studentinnen, die das Praktikum als Möglichkeit sehen, erste Berührungspunkte mit der Arbeitswelt zu bekommen und versuchen gelernte Methoden und Kompetenzen erstmalig umsetzen zu können. Diese Chance zu nutzen, bietet auch die Möglichkeit Berufsfelder zu entdecken, welche bis dato aus Sicht des Studenten oder der Studentin nicht bekannt waren, ohne sich dabei gleich für den weiteren Berufsweg auf diesen Bereich festlegen zu müssen. Die Möglichkeit, die eigene Person zu erproben und dies in einem Rahmen, welcher als mehr oder weniger geschützt bezeichnet werden kann, da die Praktika üblicherweise klar definiert von der jeweiligen Fachhochschule oder Universität vorgegeben werden, bringt die Studierenden in eine neue Situation, welche sie so bis zu diesem Zeitpunkt eventuell noch gar nicht kannten. Darüber hinaus wird der Blick auf die Arbeitswelt erweitert.

Daher sind Praktika im österreichischen Fachhochschulbereich ein besonders wichtiger Faktor in der Gestaltung bzw. Erstellung der Studienpläne.

„Das Anforderungsprofil, die Auswahl, die Betreuung und die Beurteilung des Berufspraktikums bzw. der Berufspraktika tragen ganz wesentlich zur Erreichung der Qualifikationsziele eines Studiengangs bei“ (Starkel et al. 2015, S. 34).

Die Betreuung und Beurteilung spielt dabei eine ebenso wichtige Rolle wie das Praktikum selbst. Wird das erworbene Praxiswissen während eines Praktikums, nicht weiter reflektiert oder besprochen, besteht hier die Gefahr, dass die gewünschte Transferleistung von wissenschaftlichem Wissen auf die Praxis nicht

(31)

Praktikums im Studium, ein wichtiger Prozess, um auch wirklich eine Verknüpfung zwischen Wissen, Anwendung und Umsetzung herzustellen.

Diese Verknüpfung von Theorie und Praxis gelingt bei den österreichischen Fachhochschulen sehr gut, bei den Universitäten ist diese Verschränkung jedoch bis dato noch nicht so stark ausgeprägt (vgl. Unger et al. 2010, S. 16–19). Daher sehen sich die österreichischen Universitäten verstärkt gefordert auch auf Praktika zu setzen. In dieser Diskussion kommt es jedoch zu

„[...] zwei widersprüchlichen Idealen: einerseits der engen Koppelung von im Studium erworbenen Kompetenzen und späterer Berufstätigkeit, andererseits der Freiheit und Autonomie von Lehre auf Basis von Wissenschaft“ (Unger et al.

2010, S. 17).

Wird der Begriff Beschäftigungsfähigkeit jedoch unter der Perspektive, der im Kapitel 2.3.3 genannten Arbeitsmarktstrategie gesehen, können diese widersprüchlichen Ideale, miteinander vereinbart werden, da die Sichtweise eine viel Umfassendere darstellt.

Das Praktikum stellt im Studium nur einen -allerdings wesentlichen- Teilaspekt dar.

Forschung und Generierung wissenschaftlichen Wissens sind dabei ebenso wichtig und dürfen daher nicht außer Acht gelassen werden. Wie Wilfried Schubarth und Karsten Speck in ihrem Fachgutachten über „Employability und Praxisbezüge im wissenschaftlichen Studium“ feststellen, ist die Verknüpfung all dieser Aspekte von besonderer Relevanz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Bereiche zu gleichen Teilen im Studium vorkommen müssen. Wenn es nur Praktika im Studium gäbe, würde die wissenschaftliche Basis fehlen, Bezüge von erlernten Methoden und Fähigkeiten auf die Praxis umsetzen zu können (vgl. Schubarth und Speck 2014, S. 68–69).

Umgekehrt wäre es gleichermaßen ein Problem, würde im Studium nur Theorie vermittelt und kein Praxisbezug hergestellt. Dabei wäre die Gefahr groß, dass die Studierenden das erlernte Wissen nicht umsetzen können, da Theorie und Praxis oft sehr weit auseinanderliegen oft konträrer Herangehensweisen bedürfen und die Schwierigkeit Herausforderung häufig genau die Verknüpfung der beiden miteinander darstellt. Dies beschreibt exakt den Bereich, welchen die Employability aufgreifen möchte.

Dazu werden folgende konkreten Fragestellungen aufgegriffen:

(32)

• Wie kann in einem (theoretischen) Studium nicht nur Wissen, sondern auch dessen Umsetzung gelehrt werden?

• Wie kann in einem (praktischen) Beruf dieses Wissen anerkannt sowie genutzt und gleichzeitig das Ziel der Einrichtung oder der Organisation erreicht werden?

Schubarth und Speck weisen hier auf den wichtigen Begriff des Praxisbezugs hin.

Die Verknüpfung von Theorie und Praxis kann im Studium nicht nur durch die Lehre und einem anschließenden Praktikum erfolgen, sondern auch in die Lehre integriert werden.

Abbildung 6.: Praxis im Studium (Schubarth und Speck 2014, S. 70)

Wie anhand der Abbildung erkennbar ist, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Theorie und Praxis im Studium, aber auch in der Berufswelt, miteinander zu verknüpfen.

Der Dialog von Wissenschaftlern und Praktikern beispielsweise, kann hier die Möglichkeit bieten, neue Perspektiven und Sichtweisen, von welchen beide Seiten profitieren, zu finden.

Ein Aspekt der in der Literatur weniger Beachtung findet, ist der, der kreisförmigen Bewegung dieser Prozesse. Theoretisches Wissen wird gelehrt, in die Praxis umgesetzt, an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, welche einem stetigen Wandel unterliegen, angepasst, wiederum als neues wissenschaftliches Phänomen erforscht, analysiert und die Erkenntnisse dieser dann im Studium gelehrt. Daraus kann folgender Kreislauf abgeleitet werden.

(33)

Abbildung 7.: Kreislauf aus Theorie u. Praxis (eigene Darstellung)

Um jedoch die gesonderten Schritte zu ermöglichen, ist es notwendig, die einzelnen Vorgänge voneinander abzugrenzen (wie zum Beispiel theoriegeleitete wissenschaftliche Forschung - gegenüber praktischer Umsetzung, die häufig auf Phänomene reagiert und diese davor nicht analysiert). Dies verursacht gleichzeitig auch wieder die Schwierigkeit den Fokus auf die Übergänge zu lenken, da dadurch die verschiedenen Aspekte miteinander verschwimmen.

Dieser sich wiederholende Prozess besteht dabei einerseits aus theoretischen Abfolgen (Lehre und Analyse), praktischen Schritten (Umsetzung und Anpassung) und als eine eigene Kategorie: die Forschung, welche theoriegeleitet versucht, praktische Phänomene, zu erfassen. Die Notwendigkeit und die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist an diesem Beispiel besonders gut zu erkennen, da sich sowohl Ausbildung als auch Beruf gegenseitig bedingen.

2.4 Kritische Würdigung des Themas

Wie in diesem Abschnitt herausgearbeitet wurde, ist der Begriff der Beschäftigungsfähigkeit nicht eine leere Worthülse, welche einem neuen

Lehre

Umsetzung

Anpassung Forschung

Analyse

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politischen Trend folgt, sondern ein komplexes Thema bzw. Phänomen, das eine tiefe Auseinandersetzung mit der Materie erfordert.

In der Einleitung zu diesem Kapitel war ersichtlich, dass der Begriff der Employability auch nach mehr als einem Jahrzehnt nicht an Bedeutung verloren hat. Dabei spiegelt sich das Interesse an diesem, nicht nur aus einer theoretisch wissenschaftlichen Perspektive, sondern auch aus einer gesellschaftlich politischen Perspektive wider.

Dies zeigt sich ebenfalls in den zahlreichen Definitionen bzw. den Definitionsversuchen der Employability. Auf der einen Seite gibt es sehr komplexe Definitionen, welche versuchen den Umfang des Begriffs allumfassend zu beschreiben, demgegenüber stehen Beschreibungen welche prägnanter und kürzer sind und sich stärker auf den Kern (Personen beschäftigungsfähig zu machen) der Employability konzentrieren, welcher dabei aber nicht minder komplex ist.

Vor allem im Zusammenhang mit der Bologna-Reform wird der Begriff weiter gefasst. Der Grund dafür ist leicht nachvollziehbar. Hier wurde versucht, eine Definition zu finden, die auf unterschiedliche Systeme und Nationalstaaten zutrifft und dabei eher eine Richtung vorgeben möchte, als genaue Handlungsanweisungen. Anders sieht es hier bei den Definitionen aus staatlicher bzw. universitärer und Hochschulperspektive aus. Hier wird viel genauer versucht zu beschreiben, wie das Ziel der Employability erreicht werden kann. Dabei kann die Europäische Union als eine Art Metaebene, der Begriffsdefinition vorstellen, welche den Begriff skizziert. Die Fachhochschulen, Universitäten und auch der Arbeitsmarkt, sind im Gegensatz dazu die Mikroebene, auf welcher versucht wird, diesen skizzierten Terminus in die Praxis umzusetzen.

Eine weitere Sichtweise bietet hier die wissenschaftliche Diskussion zu dem Begriff, welche versucht beide Definitionen miteinander zu verknüpfen. Sei dies anhand von Literaturstudien oder Studierendenbefragungen. Je nach Perspektive wird hier die Employability als kritisches „Phänomen“ betrachtet, welches den Erwerbstätigen übergestülpt wird, um sie an den Arbeitsmarkt anzupassen.

Positiver betrachtet wird die Beschäftigungsfähigkeit als breites Bildungskonzept verstanden, welches aktuelle Arbeitsmarktlogiken und bildungspolitische

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Veränderungen aufgreift und versucht den Fokus auf die wichtige Verschränkung zwischen Bildung und Beruf zu lenken.

Aufgrund dieser vielen unterschiedlichen Betrachtungsweisen, gestaltet sich eine einheitliche Beschreibung der Employability als schwierig bzw. nicht möglich, da auf jeder Ebene unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden müssen, welche gleichzeitig Auswirkung auf die Bedeutung des Begriffs haben. Solch eine einseitige Sichtweise würde der Beschäftigungsfähigkeit auch nicht gerecht werden, da diese genau auf diesen „undefinierten“ Bereich hinweisen möchte. Der Fokus auf diesen „undefinierten“ Bereich entstand aus der Notwendigkeit, da sich sowohl die Sichtweise des Individuums auf den Beruf, als auch die Arbeitsrealitäten und Ausbildungsverhältnisse im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte stark gewandelt haben.

Die Umsetzungsversuche, die Beschäftigungsfähigkeit in Universitäten und Fachhochschulen zu integrieren wurden versucht zu skizzieren, wobei hier der Unterschied zwischen Fachhochschulen und Universitäten deutlich zum Ausdruck kommt. Dies hat die Ursache einerseits an der unterschiedlichen Ausrichtung von Universitäten und Fachhochschulen, aber aus Sicht des Autors andererseits auch an dem gesetzlich vorgeschriebenen Berufspraktikum in Bachelorstudiengängen.

Das Praktikum spielt in diesem Fall bei den Fachhochschulen eine besonders wichtige Rolle um Ausbildung und Beruf miteinander zu verknüpfen.

3. EXKURS

In den nächsten beiden Unterkapiteln findet ein Exkurs zum Bologna-Prozess und auch zum Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (kurz ECTS) statt.

Der Bologna-Prozess spielt, bezogen auf die Employability, eine besonders wichtige Rolle, da durch diese Reform die Beschäftigungsfähigkeit eine bildungspolitisch vollkommen neue Dimension angenommen hat.

Die ECTS Punkte sind dabei einer der Kernaspekte der Reform und werden besonders im praktischen Teil dieser Forschungsarbeit relevant, da anhand dieser

(36)

die Gewichtung einzelner Lehrveranstaltungen festgemacht wird (siehe Kapitel 4.4.4.2).

3.1 Bologna-Prozess

Bereits im Jahr 1998 wurden in der Sorbonne-Deklaration die grundlegenden Voraussetzungen für die spätere Bologna-Erklärung geschaffen. In dieser von drei Ministern und einer Ministerin (aus Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich) unterschriebenen Erklärung, wurden die Zieleckpunkte für einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum definiert.

Die Mobilität der Studierenden, die bessere Verknüpfung der Universitäten und Fachhochschulen, ein mehrstufiges Studiensystem und die Messung bzw.

Akkreditierung der Leistung der Studierenden mithilfe eines Punktesystems (ECTS), welches gleichzeitig die Anerkennung an anderen europäischen Universitäten ermöglicht waren die wesentlichen Eckpunkte (vgl. Bologna Follow Up Group Secretariat 1998, S. 1–3).

Diese Deklaration war der Auslöser für das heute bestehende Studiensystem.

Bereits in jener ersten Erklärung wurde der Begriff Employability genannt, was die Bedeutung der Beschäftigungsfähigkeit im Kontext der Studienreform, welche über die letzten 17 Jahre stattfand, unterstreicht.

„We hereby commit ourselves to encouraging a common frame of reference, aimed at improving external recognition and facilitating student mobility as well as employability” (Bologna Follow Up Group Secretariat 1998, S. 1–3).

Die Deklaration, fasst die drei Kernpunkte, zu welchen sich die Minister und die Ministerin verpflichteten, zusammen:

• Mobilität,

• Beschäftigungsfähigkeit ,

• internationale Anerkennung der Abschlüsse (innerhalb der Europäischen Union).

Ein Jahr später, 1999, wurde die Bologna-Erklärung von 29 Staaten unterzeichnet.

(37)

Abbildung 8.: Europäischer Hochschulraum (European Higher Education Area 2017)

In dieser Deklaration einigten sie sich die Staaten auf folgende Ziele:

• „Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse [...]

• Einführung eines Systems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: einen Zyklus bis zum ersten Abschluss (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschlss (graduate).

[...]

• Einführung eines Leistungspunktesystems - ähnlich dem ECTS [...]

• Förderung der Mobilität [...]

• für Studierende [...]

• für Lehrende, Wissenschafter und Verwaltungspersonal [...]

• Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden.

• Förderung der erforderlichen europäischen Dimensionen im Hochschulbereich, insbesondere in Bezug auf Curriculum-Entwicklung, [...]“ (Bologna Follow Up Group Secretariat 1999, S. 3–5).

Die Unterzeichnung dieser Erklärung zog eine der größten Reformen im europäischen Hochschulwesen nach sich. Ziel war es, innerhalb von zehn Jahren, einen europäischen Hochschulraum zu schaffen.

(38)

Dieses Ziel wurde in der Erklärung von Budapest und Wien 2010 erreicht. Bei dieser Konferenz wurde erstmalig der europäische Hochschulraum ausgerufen (vgl. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union 2015).

In jener Konferenz wurden auch die Veränderungen und Fortschritte seit Beginn des Bologna-Prozesses beleuchtet. Dabei wurde festgestellt, dass es, trotz diverser stattfindender Reformen noch weiteres Anpassungspotenzial gab.

Da der Bologna-Prozess eine freiwillige Verpflichtung ist, welche durch die Unterschrift, der in der Deklaration unterschriebenen Mitgliedstaaten, gültig wird, ist die Umsetzung von Staat zu Staat sehr unterschiedlich. Darüber hinaus, kommen und kamen weitere Mitgliedsländer dazu, welche sich ebenfalls verpflichten die Ziele von Bologna umzusetzen. Daher wurden bei der Jubiläumskonferenz 2010 erneut Punkte aufgenommen, welche so, oder so ähnlich, bereits in der eigentlichen Deklaration genannt wurden.

Die Länder verpflichteten sich dabei,

• die Ziele und Vereinbarungen umzusetzen,

• die Kommunikation auf nationaler Ebene zwischen den Hochschulen zu verbessern,

• die Autonomie der Hochschulen zu bewahren,

• auch trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten eine ausreichende Finanzierung für das Hochschulbildungswesen zu ermöglichen

• und Institutionen einzuführen (wie zum Beispiel die Bologna Follow-up Gruppe), um die Umsetzung des Bologna-Prozesses klarer und koordinierter zu bewerkstelligen (vgl. Bologna Follow Up Group Secretariat 2010).

Die Ziele von Bologna stießen dabei in vielen Mitgliedsstaaten auf Kritik, welche in Österreich unter anderem zu den Studienprotesten 2009 führte. Unter dem Titel

„Uni brennt“, wurde das Audimax, der größte Hörsaal der Universität in Wien, besetzt. Die Protestbewegung dehnte sich aus auf mehr als 80 Universitäten und Fachhochschulen in ganz Europa, über. Der Protest richtete sich dabei sowohl gegen die internationale, als auch nationale Bildungspolitik und auch auf den, in der Bologna-Reform definierten Bildungsbegriff bzw. die Anpassungen des Studiums (Bachelor/Master Studium) (vgl. Kossek und Zwiauer 2012, S. 14–15).

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