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Zwei- bis dreischürige Mahd mit Abräumen und Erhaltungsdüngung (M2) auf

4 Naturschutzfachliche Zielkonflikte

6.2 Erhaltungsmaßnahmen

6.2.2 Zwei- bis dreischürige Mahd mit Abräumen und Erhaltungsdüngung (M2) auf

Maßnahmenkürzel M2 / M2p / M2rd

Maßnahmenflächen-Nummer 27224311320013 (M2) 27224311320014 (M2rd) 27224311320015 (M2p)

Flächengröße [ha] 0,33 (m2), 0,24 (M2p), 0,46 (M2rp)

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Vegetationsperiode Mai - September Lebensraumtyp/Art [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen

19.0 Zurückdrängen von Gehölzsukzession 39.0 Extensivierung der Grünlandnutzung

Flachland-Mähwiesen auf feuchten und in der Regel produktiveren Standorten sollten zwei- bis dreischürig bewirtschaftet werden. Eine Staffelung der Mahdzeitpunkte ist anzustreben (erster Schnitt Ende Mai/Anfang Juni bis Mitte Juli, 2. Schnitt 8 bis 10 Wochen nach dem ersten Schnitt). Bei der 3. Nutzung handelt es sich um den klassischen Öhmdschnitt oder eine Nach-beweidung im September/Oktober.

Die Erhaltungsdüngung kann bevorzugt alle 2 Jahre mit Festmist (etwa 100 dt/ha), alternativ und in den gleichen Zeitabständen mit bis zu 20 m³/ha verdünnter Gülle (TS-Gehalt etwa 5 %) oder Mineraldünger erfolgen (bis zu 35 kg P2O5/ha und 120 kg K2O/ha, kein mineralischer Stickstoff!). Die Wirkung der Düngung auf den Artenreichtum bei den grünlandtypischen Blü-tenpflanzen ist zu beobachten.

Maßnahmenort

Nördlich und südwestlich Reichenbach, Einzelfläche im NSG „Spielburg“

Zwei- bis dreischürige Mahd mit flankierender Pflege – gezielte Bekämpfung von Schle-henjungwuchs (M2p)

Schlehenjungwuchs ist gezielt in das Mahdregime einzubeziehen bzw. soweit erforderlich im Rahmen von über die normale Mahd hinausgehenden Pflegemaßnahmen im Winterhalbjahr mit Schlegelmulchgeräten oder sonstigen geeigneten Geräten zu entfernen. Zur Gewährleis-tung höchster Effizienz der Winterpflege ist die reguläre Nutzung im Sommerhalbjahr weiter-zuführen.

Maßnahmenort

Mähwiese südlich der Spielburg

Zwei- bis dreischürige Mahd mit reduzierter Düngung (M2rd)

Zur Vermeidung von (weiteren) Verschlechterungen des Erhaltungszustandes der betroffenen Flächen wird eine Reduktion des Düngereinsatzes auf das von der LAZBW empfohlene Maß (Erhaltungsdüngung) für Magere Flachland-Mähwiesen angeregt (Seither et al., 2014). Da-nach sollten nicht mehr als 100dt/ha Festmist oder 20 m³ verdünnte Gülle (TS-Gehalt etwa 5%) alle 2 Jahre ausgebracht werden. Keine Gabe von mineralischem Stickstoff.

Maßnahmenort:

Einzelflächen im NSG „Spielburg“

6.2.3 Extensive Nutzung von Kalk-Magerrasen durch Mahd oder Beweidung (MBW) bei Bedarf mit Aussetzen der Beweidung (MBWa) oder flankierenden Maßnah-men (MBWp)

Maßnahmenkürzel MBW / MBWa / MBWp

Maßnahmenflächen-Nummer 27224311320016 (MBW) 27224311320029 (MBWa) 27224311320017 (MBWp)

Flächengröße [ha] 0,89 (MBW), 1,03 (MBWa), 0,35 (MBWp)

Dringlichkeit Hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Beweidung rotierend Mai - September, Mahd ab Ende Juni

Lebensraumtyp/Art [6212] Submediterrane Halbtrockenrasen [6230] Artenreiche Borstgrasrasen [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1. Mahd mit Abräumen

4.1. Hüte-/Triftweide 4.3. Umtriebsweide

19.0 Zurückdrängen von Gehölzsukzession

Die Kalk-Magerrasen (Submediterrane Halb-Trockenrasen [6212]) der Schwäbischen Alb und des Albvorlandes sind durch Beweidung entstanden und durch diese in ihrer Tier- und Pflan-zenwelt geprägt. Allerdings ist in Bezug auf naturschutzfachliche Ziele die Mahd zur Bewei-dung eine auf Kalk-Magerrasen gleichwertige Alternative mit dann allerdings verschiedenen Ausprägungen der Lebensraumtypen. Im Landschaftskontext ist im Sinne der Steigerung der sogenannten β-Diversitäten (Maß für die Artenvielfalt auf der Landschaftsebene) die Umset-zung beider NutUmset-zungsformen auf Kalk-Magerrasen durchaus erwünscht.

Im Gebiet gibt es mehrere Mähweiden oder Weiden, die Magerrasen und Magere Flachland-

zielführend, die Nutzungsmöglichkeiten sind vielgestaltig anzulegen. Um die vorhandene Fle-xibilität der Nutzung nicht einzuschränken wird für die entsprechenden Flächen auch weiterhin extensive Nutzung als Mahd oder Beweidung als Maßnahme angeboten und empfohlen.

Aussetzen der Beweidung (MBWa)

Generell wird bei beweideten Flachland-Mähwiesen eine kurze Beweidungsdauer mit folgen-der langer Regenerationsphase (Nachstellung folgen-der Mahdeffekte), jährliche Nachmahd und ge-legentliche Beweidungspause empfohlen. Verschiedene Flächen im Gebiet zeigen einen Wertverlust aufgrund von Beweidung oder zumindest einer gelegentlichen Überweidung mit Rindern bzw. Pferden. Entsprechende Flächen sind in der Regel noch artenreich (hohes Re-generationspotential), zeigen aber eine insgesamt untypisch strukturierte und heterogene Ve-getation oftmals mit Störzeigern sowie Bodenverletzungen vor allem auch im Bereich von Wei-deeinrichtungen (Tränken, Futterstellen).

Es ist davon auszugehen, dass sich bei Beweidung wertgebende Arten über längere Zeit als Einzelexemplare oder in der Samenbank halten können und somit vor dem Hintergrund eines in der Regel unveränderten Nährstoffregimes entsprechende Regenerationspotentiale gege-ben sind. Diese Potentiale sollen durch ein Aussetzen der Beweidung für zumindest 1 Jahr abgerufen werden. Während der Beweidungspause werden die Flächen nach Möglichkeit ge-mäht (empfohlen 1-3 Nutzungen, die Schnitthäufigkeit ist standortabhängig, vgl. Maßnahmen-block M „Mahd“: 1 bis 2 Nutzungen auf trockenen Standorten, 2 bis 3 Nutzungen auf feuchte-ren Standorten, ggf. auch Aushagerungsmahd mit mindestens 3 Schnitten).

Entwicklungen (Aufwertungen) sind zu beobachten und zu dokumentieren. Gegebenenfalls kann ein mehrjähriges Aussetzen der Beweidung erforderlich sein. Eine Rückführung in ein Beweidungsmanagement sollte zu den für die angepasste Beweidung formulierten Rahmen-bedingungen erfolgen und erfordert eine jährliche Evaluierung der Beweidungseffekte. Bei feh-lender dauerhafter Wiederherstellung des Erhaltungszustandes unter Beweidung sollte zur Er-haltung der naturschutzfachlichen Qualitäten zu einem Mahdregime zurückgekehrt werden und dabei bei Bedarf auch die Magerrasenteilflächen in ein Mahdregime einbezogen werden.

Maßnahmenort:

Südwestlich Reichenbach

Mahd oder Beweidung von Kalk-Magerrasen oder Wacholderheiden mit flankierender Pflegemahd (MBWp)

Zur Aufwertung oder Wiederherstellung von Kalk-Magerrasen [6212] oder Wacholderheiden [5130] nach fortgeschrittener Verbrachung einschließlich der Ausschattung durch überwach-sende Gehölze sind gegebenenfalls über die reguläre Nutzung hinausgehende Pflegemaß-nahmen erforderlich. Gehölzjungwuchs, überragende und dann ausschattende Gehölzränder, Bodenunebenheiten (Ameisenhügel) und abgestorbene Vegetation (Vegetationsfilz) werden im Winter zur Einrichtung der Rahmenbedingungen für Mahd oder Beweidung zunächst ge-mulcht und/oder geschnitten (mit Abtransport des Schnittguts), bei stärkerem Gehölzbewuchs können auch Schlegelmulchgeräte zum Einsatz kommen. Zur Gewährleistung höchster Effizi-enz der Winterpflege, erfolgt die Aufnahme oder Weiterführung der regulären Nutzung (Mahd oder Beweidung) dann in der auf die Pflege folgenden Vegetationsperiode.

Maßnahmenort:

Südwestlich Reichenbach