• Keine Ergebnisse gefunden

38-1 Kommentar: Mit einer Disqualifikation verliert eine Person das Recht, in ihrem Mann-schaftsbank-Bereich sein zu dürfen und kann daher für weiteres unsportliches Verhalten nicht mehr bestraft werden.

38-2 Situation: A1 wird wegen grob unsportlichen Verhaltens disqualifiziert. Er verlässt das Spielfeld und beleidigt dabei einen Schiedsrichter.

Regelung: A1 wurde bereits disqualifiziert und kann für sein verbales Fehlverhalten nicht mehr bestraft werden. Der Schiedsrichter bzw. Kommissar, falls anwesend, sendet einen Bericht über diesen Vorfall an die spielleitende Stelle.

38-3 Kommentar: Bei einer Disqualifikation aufgrund grob unsportlichen Verhaltens ohne Kontakt ist die Strafe dieselbe wie bei einer Disqualifikation mit Kontakt.

38-4 Situation: A1 begeht einen Schrittfehler. Aus Frustration darüber beleidigt er den Schiedsrichter und wird disqualifiziert.

Regelung: A1 wird zum disqualifizierten Spieler. Sein Disqualifizierendes Foul wird ihm mit einem „D“ angeschrieben. Ein beliebiger Spieler der Mannschaft B wirft zwei Freiwürfe ohne Aufstellung. Das Spiel geht weiter mit Einwurf für Mannschaft B an der Einwurfmarkierung in ihrem Vorfeld und mit 14 Sekunden auf der Wurfuhr.

38-5 Kommentar: Ein Disqualifizierendes Foul gegen einen Trainer wird ihm mit einem „D“

angeschrieben.

Wird eine andere Person disqualifiziert, die in ihrem Mannschaftsbank-Bereich sein darf, wird dies dem Trainer als Technisches Foul („B“) angeschrieben. Die Strafe ist dieselbe wie bei jedem anderen Disqualifizierendem Foul.

38-6 Situation: Gegen A1 wird sein fünftes persönliches Foul (zweites Mannschaftsfoul A) verhängt. Aus Frustration darüber beleidigt er den Schiedsrichter. Gegen A1 wird ein Disqualifizierendes Foul verhängt.

Regelung: Mit seinem fünften Foul wurde A1 zum ausgeschlossenen Spieler, für seine Schiedsrichter-Beleidigung wurde A1 zu einem disqualifizierten Spieler. Sein Disqualifi-zierendes Foul wird bei A1 mit einem „D“ und bei seinem Trainer als Technisches Foul („B“) angeschrieben. Ein Spieler der Mannschaft B wirft zwei Freiwürfe ohne Aufstellung.

Das Spiel geht weiter mit Einwurf für Mannschaft B an der Einwurfmarkierung in ihrem Vorfeld und mit 14 Sekunden auf der Wurfuhr.

38-7 Situation: Gegen A1 wird sein fünftes persönliches Foul (zweites Mannschaftsfoul A) verhängt. Auf dem Weg zu seiner Mannschaftsbank schlägt A1 mit der Faust B2 ins Gesicht. Gegen A1 wird ein Disqualifizierendes Foul verhängt.

Regelung: Mit seinem fünften Foul wurde A1 zum ausgeschlossenen Spieler, für seinen Schlag gegen B2 wurde er zu einem disqualifizierten Spieler. Sein Disqualifizierendes Foul wird bei A1 mit einem „D“ und bei seinem Trainer als Technisches Foul („B“) angeschrieben. B2 wirft zwei Freiwürfe ohne Aufstellung. Das Spiel geht weiter mit Einwurf für Mannschaft B an der Einwurfmarkierung in ihrem Vorfeld und mit 14 Sekunden auf der Wurfuhr.

38-8 Kommentar: Ein Disqualifizierendes Foul ist jedes grob unsportliche Verhalten eines Spielers oder einer Person, die in ihrem Mannschaftsbank-Bereich sein darf. Dazu gehö-ren Aktionen

a) gegen eine Person der gegnerischen Mannschaft, Schiedsrichter, Kampfrichter und Kommissar.

b) gegen ein Mitglied der eigenen Mannschaft.

c) durch welche die Spielausrüstung bewusst beschädigt wird.

38-9 Situation: Es kommt zu folgendem grob unsportlichem Verhalten:

a) A1 schlägt seinen Mitspieler A2.

b) A1 verlässt das Spielfeld und schlägt einen Zuschauer.

c) A6 schlägt in seinem Mannschaftsbank-Bereich seinen Mitspieler A7.

d) A6 schlägt auf den Anschreibertisch und beschädigt dabei die Wurfuhr.

Regelung: In den Fällen

a) und b) wird A1 disqualifiziert und das Disqualifizierende Foul wird ihm mit einem „D“

angeschrieben.

c) und d) wird A6 disqualifiziert und das Disqualifizierende Foul wird bei ihm mit einem

„D“ und bei seinem Trainer als Technisches Foul („B“) angeschrieben.

Ein Spieler der Mannschaft B wirft zwei Freiwürfe ohne Aufstellung. Das Spiel geht weiter mit Einwurf für Mannschaft B an der Einwurfmarkierung in ihrem Vorfeld und mit 14 Sekunden auf der Wurfuhr.

38-10 Kommentar: Wurde ein Spieler disqualifiziert und zeigt auf dem Weg zu seinem Umkleideraum ein Verhalten wie bei einem Unsportlichen oder Disqualifizierenden Foul, werden diese zusätzlichen Aktionen nicht spielrelevant bestraft, sondern der spielleiten-den Stelle berichtet.

38-11 Situation: A1 wurde wegen Beleidigung des Schiedsrichters disqualifiziert. Auf dem Weg zu seinem Umkleideraum

a) stößt er B1 weg nach Art eines Unsportlichen Fouls.

b) schlägt er B1 nach Art eines Disqualifizierenden Fouls.

Regelung: Nachdem A1 disqualifiziert wurde, kann ihm kein weiteres Foul angeschrieben und bestraft werden. Das Verhalten von A1 muss durch den 1. Schiedsrichter oder den Kommissar, falls anwesend, an die spielleitende Stelle berichtet werden.

In beiden Fällen erhält ein Spieler der Mannschaft B für das Disqualifizierende Foul von A1 zwei Freiwürfe ohne Aufstellung. Das Spiel geht weiter mit Einwurf für Mannschaft B an der Einwurfmarkierung in ihrem Vorfeld und mit 14 Sekunden auf der Wurfuhr.

38-A Kommentar: Eine automatische Disqualifikation (SD) eines Spielers, Trainers oder Spielertrainers entsteht durch ein wiederholt unsportliches Verhalten, für das ein zweites Technisches oder Unsportliches Foul verhängt wird.

Eine normale Disqualifikation eines Mannschaftsmitglieds oder einer Person, die in ihrem Mannschaftsbank-Bereich sein darf, entsteht durch ein grob unsportliches Verhalten, für das ein Disqualifizierendes Foul verhängt wird.

Art der Disqualifikation

Automatische Disqualifikation

(Spieldisqualifikation SD) Normale Disqualifikation Definitionen: Siehe 36-23, 36-24, 36-31

bis 36-36 Beispiele siehe 38-B.

Gegen wen verhängt: Spieler, Trainer, Spielertrainer.

(Vorderseite): „SD“ direkt hinter dem Foul.

Spielminute mit einem („B“). Ist diese Person auf dem Anschreibebogen

(Rückseite): Kein Vermerk. Vermerk über die Disquali-fikation.

Muss in den Umkleideraum seiner Mannschaft gehen und dort bis zum Spielende bleiben oder bis zum Spielende das Gebäude der Spielhalle verlassen.

Bericht an die

spielleitende Stelle: Nein Ja

Schiedsrichter-Handzeichen:

Kein Handzeichen.

Person wird aus der Halle verwiesen.

Disqualifizierendes Foul (Handzeichen Nr. 52).

38-B Kommentar: Folgende Situationen sind Beispiele, die sofort zu einer normalen Disquali-fikation führen:

a) Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter.

b) Tätlichkeiten gegen Spieler.

c) Beleidigungen oder körperliche Bedrohungen eines Schiedsrichters, Kommissars, Mannschaftsmitglieds oder Mitglieds des Kampfgerichts, wie

• herabsetzende oder obszöne Gesten.

• beleidigende Ausdrücke allgemeiner, sexistischer oder rassistischer Art.

• beleidigende Gesten oder Formulierungen, welche die Neutralität des Schieds-richters in Frage stellen sollen.

d) Eindeutige optische oder verbale Beleidigungen sowie Tätlichkeiten gegenüber Zuschauern.

e) Grob Unsportliche Fouls, bei denen die Verletzung eines Spielers billigend in Kauf genommen wird.

f) Ein Trainer oder 1. Trainer-Assistent verlässt bei einer gewalttätigen Auseinanderset-zung den Mannschaftsbank-Bereich und trägt nicht zur Wiederherstellung der Ordnung bei.

g) Ein Trainer bearbeitet Mannschaftsbank, Banden, Wechselbank/Stuhl usw. mit sei-nen Füßen, bzw. schleudert Gegenstände auf das Spielfeld.

h) Ein Trainer macht in eindeutiger Art und Weise beleidigende Gesten oder Äußerun-gen in Richtung des gegnerischen Mannschaftsbank-Bereichs oder der Schieds-richter.

i) Ein Trainer stürzt zum Anschreibertisch und schreit den Kommissar und/oder Mit-glieder des Kampfgerichts an.

38-C Kommentar: Beim Anfertigen des Berichts an die spielleitende Stelle muss der Schieds-richter bzw. Kommissar, falls anwesend, den zur Disqualifikation führenden Sachverhalt genau, aber frei von subjektiven Wertungen beschreiben. Bei optischen Beleidigungen sind die Gesten eindeutig zu beschreiben und verbale Beleidigungen sind wörtlich zu zitieren. Bei einem Bericht wie „Spieler N. wurde wegen Beleidigung disqualifiziert“ kann die spielleitende Stelle den Vorfall nicht weiterverfolgen.

38-D Kommentar: Kritisiert ein Mannschaftsmitglied eine Entscheidung in sachlicher Form, darf ein Schiedsrichter bzw. Kommissar dies auch „überhören“ oder deeskalierend rea-gieren. Schiedsrichter bzw. Kommissar müssen mit einem guten Gespür für die aktuelle Situation und Stimmungslage alles tun, um die Situation zu beruhigen. Sie dürfen keinesfalls eigene Emotionen zeigen oder sich gar dadurch leiten lassen. Andererseits dürfen sie sich aber nichts gefallen lassen, was ihrem Ansehen und Autorität abträglich ist, vor allem wenn es von weiteren Personen wahrgenommen wird.

38-E Situation: A1 führt einen Korbleger aus und wird dabei von B1 so heftig von hinten ge-stoßen, dass er gegen den Stützpfosten der Korbanlage prallt. Der Ball geht in den Korb.

Regelung: B1 wird disqualifiziert. Der Korb zählt und A1 erhält zusätzlich einen Freiwurf.

Verletzt sich dadurch A1 und kann nicht weiterspielen, wirft der für ihn eingewechselte Ersatzspieler den zusätzlichen Freiwurf. Das Spiel geht weiter mit Einwurf für Mannschaft B an der Einwurfmarkierung in ihrem Vorfeld und mit 14 Sekunden auf der Wurfuhr.

38-F Situation: Der auf der Mannschaftsbank sitzende Ersatzspieler A6 ist über eine Schieds-richter-Entscheidung so erregt, dass er wild gestikulierend auf den Schiedsrichter zuläuft und ihn dabei beleidigt.

Regelung: A6 ist sofort zu disqualifizieren. Auf dem Anschreibebogen werden in seiner persönlichen Foulzeile alle noch freien Foulkästchen mit einem „D“ versehen. Beim Trainer A wird ein Technisches Foul („B“) angeschrieben. Mannschaft B wirft zwei Frei-würfe. Das Spiel geht weiter mit Einwurf für Mannschaft B an der Einwurfmarkierung in ihrem Vorfeld und mit 14 Sekunden auf der Wurfuhr.

38-G Situation: Eine disqualifizierte Person weigert sich, in den Umkleideraum seiner Mann-schaft zu gehen bzw. das Gebäude zu verlassen.

Regelung: Nach einer angemessenen Wartefrist kann der 1. Schiedsrichter das Spiel abbrechen.