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Dimensionierung der Bauzone

6.2.1 Allgemeines

Neben der qualitativen Analyse der Bauzone wird auch eine quantitative Analyse der Bauzone vorgenommen.

Die vom Kanton vorgeschlagene Methode zur Berechnung der Bauzonendimensionierung gibt den Gemeinden einen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Bauzonenkapazität. Die Berech-nung erfolgt auf der Basis folgender Parameter:

- der Anzahl Einwohner und Arbeitsplätze (EA), - dem Flächenbedarf pro EA (Dichte) und - der Bauzonenfläche für die Wohnnutzung.

Im Anhang 2 und 3 sind die entsprechenden Berechnungen, die sich auf die vom Kanton zur Verfügung gestellten Daten abstützen, dargestellt. Dabei kann auf folgende Punkte hingewie-sen werden:

Änderungen der Bauzone für Wohnnutzung

Einzonung in Wohnzone + 0.11 ha

Umzonung in Bestandeszone - 45.16 ha

2. Erschliessungsetappe - 9.75 ha

Freihaltezone - 0.64 ha

Zone mit späterer Nutzungsbestimmung (ZSN) - 2.35 ha Zone mit unbestimmter Nutzung (ZUN) - 1.86 ha

Rückzonung in Landwirtschaftszone - 8.23 ha

Total Reduktion bzw. Blockierung der Bauzone für Wohnnutzung 67.88 ha

6.2.2 Grundlagedaten: Einwohner und Arbeitsplätze

Ausgangspunkt für die Berechnung bildet die Anzahl der Einwohner und Arbeitsplätze (EA).

Dazu bestehen folgende Daten:

Ausgangslage: Einwohner und Arbeitsplätze (EA)

Statistisches Amt (2018) DRE bestehende Bauzone (2021)

12’458 EA 10’986 EA

Bemerkungen:

- Gemäss den Daten des statistischen Amtes des Kantons Wallis verfügt die Gemeinde Naters im Jahre 2018 über 12’458 EA.

- Gemäss den Daten der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE), die sich auf die Ein-wohner und Beschäftigten in der bestehenden Bauzone für die Wohnnutzung bezie-hen, sind es 10’986 EA. Die recht grosse Differenz von fast 1’500 EA sollte überprüft und plausibilisiert werden.

Prognose: Einwohner und Arbeitsplätze (EA)

Aktuell: Prognose 15 Jahre: Zuwachs:

10’986 EA 110 % 1’099 EA

Bemerkungen:

- Ausgangslage bildet die aktuelle Anzahl an Einwohner und Arbeitsplätze (EA) in der Bauzone für die Wohnnutzung.

- Gemäss den Vorgaben der kantonalen Richtplanung wird für die Gemeinde Naters mit einer Bevölkerungsentwicklung von 110 % in den nächsten 15 Jahren gerechnet. Dies entspricht einem Zuwachs um 1’099 EA von 10’986 EA auf 12’085 EA innerhalb der Bauzone für die Wohnnutzung.

6.2.3 Überbauungsdichte und Bauzonenüberschuss

Um den unterschiedlichen Siedlungstypen der Gemeinde Naters gerecht zu werden, wird in Ab-sprache mit der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) die Berechnung des Bauzonenüber-schuss für die verschiedenen Ortsteile separat durchgeführt. In Bezug auf die Verteilung der Einwohner und Arbeitsplätze (EA) auf die verschiedenen Ortsteile werden die Daten der DRE übernommen.

Die Kapazitätsberechnungen für die angepasste Bauzone sind den Anhänge 3.1 – 3.4 darge-stellt. Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild.

Bemerkungen:

- Naters Talgrund: Der effektive Dichtewert (101 m2/EA) ist tiefer als der Medianwert (123 m2/EA). D.h. im Talgrund Naters besteht kein theoretisches Innenentwicklungspotential.

Die nicht überbauten Flächen befinden sich in den Randbereichen mit tieferen Nutzungs-dichten. Eine städtische Dichte (123 m2/EA) ist in diesen Gebieten nicht anstrebbar. Für die Kapazitätsberechnung wird daher eine mittlere Dichte zwischen «städtisch» und «peri-urban» von 193 m2/EA angenommen (vgl. Anhang 3.1).

- Hegdorn: Der effektive Dichtewert (589 m2/EA) beträgt mehr als das Doppelte des Medi-anwertes (263 m2/EA). Hegdorn ist vor allem ein Einfamilienhausquartier. Der Medianwert

«periurban» entspricht daher nicht den realen Gegebenheiten. Die Zuordnung «periurban»

ist zu überdenken. Es wird daher mit der effektiv vorhandenen Innenverdichtungsfläche (Unsicherheit) gerechnet (vgl. Anhang 3.2).

- Blatten / Belalp: Der effektive Dichtewert (1419 m2/ EA) weicht stark vom Medianwert (395 m2/EA) ab. Der Grund besteht im sehr hohen Anteil an Zweitwohnungen, deren Bewohner in der Zahl der Einwohner/Arbeitsplätze (EA) nicht berücksichtigt werden. Im Berech-nungsmodell resultiert dadurch ein Innenentwicklungspotential, das real nicht vorhanden ist. Es wird daher das Innenverdichtungspotential mit den effektiv vorhandenen Innenver-dichtungsflächen (Unsicherheit) berechnet (vgl. Anhang 3.3).

- Mund / Birgisch / Geimen: Der effektive Dichtewert (607 m2/ EA) ist merklich höher als der Medianwert (441 m2/EA). Der Grund besteht insbesondere im beachtlichen Anteil der Zweitwohnungen. Das Innenverdichtungspotential wird aufgrund der effektiv vorhandenen Innenverdichtungsflächen (Unsicherheit) berechnet (vgl. Anhang 3.4)

Aus der Übersicht wird ersichtlich, dass in Naters Talgrund im Jahre 2030 kein theoretischer Überschuss besteht, sondern ein theoretischer Einzonungsbedarf, dem ein Potential in Heg-dorn, Blatten und Mund, Birgisch, Geimen gegenübersteht.

KREK-Raumtyp effektiv Naters

Talgrund

urban

(periurban) 9720 110 123 (193) 101 98.9 11.5 18.8 -7.3

Hegdorn periurban 202 110 263 589 12.6 3.6 0.5 4.2

Blatten /

Belalp touristisch 313 110 395 1419 44.5 2.7 1.2 1.5

Mund / Birgisch / Geimen …

Talflanken und

Seitentäler 751 110 441 607 45.4 6.1 3.3 5.9

TOTAL 10'986 201.4 23.9 23.9 4.3

Ortsteil Gemeindetyp Einwohner / Arbeitspl.

Demogra-fische Prognose

Dichte (m2/EA)

6.2.4 Zusammenfassung

In der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Änderungen der bestehenden Bauzone für die Wohnnutzung und die Kapazitätsberechnungen gemäss den Modellrechnungen des Kan-tons zusammenfassend dargestellt:

Bemerkungen:

- Die heutige Bauzone für die Wohnnutzung von 293.2 ha wird um 67.9 ha auf 225.3 ha re-duziert bzw. blockiert. Das entspricht einer Reduktion von rund 23%.

- Von der verbleibenden Bauzone gelten gemäss der Puffermethode 201.4 ha als überbaut.

Die nicht überbaute Fläche beträgt 23.9 ha.

- Gemäss dem Berechnungsmodell beträgt der Bauzonenbedarf in den nächsten 15 Jahren unter Berücksichtigung der verschiedenen Ortstypologien 23.9 ha. Der theoretische Über-schuss im Jahre 2030 beläuft sich auf 4.3 ha, der bis im Jahr 2045 gänzlich abgebaut wird. Bis ins Jahr 2045 wird ein Fehlbetrag bzw. ein Einzonungsbedarf von rund 20 ha bestehen.

Zum theoretische Bauzonenüberschuss kann Folgendes vermerkt werden:

- Der verbleibende theoretische Bauzonenüberschuss von 4.3 ha im Jahre 2030 ist im Ver-hältnis zur gesamten Bauzonenfläche klein. Er entspricht 2% der gesamten Bauzonenflä-che. Er wird rasch abgebaut sein und bis im Jahr 2045 ergibt sich ein beachtlicher Einzo-nungsbedarf. Eine vorübergehende Blockierung und Wiedereinzonung wäre nicht sachge-recht.

- Die unbebauten Flächen sind in Bezug auf die Zersiedelungsproblematik unproblematisch bzw. durch die Pflicht zu einer Sondernutzungsplanung wird eine zweckmässige Über-bauung sichergestellt.

Bauzone für die Wohnnutzung

- aktuell 293.2 ha

- neu 225.3 ha

- Rückzonung /Blockierung 67.9 ha

Bauzone für die Wohnnutzung - Auslastung

- überbaut 201.4 ha

- nicht überbaut 23.9 ha

- Bedarf 15 Jahre 23.9 ha

- Überschuss 2030 4.3 ha

- Überschuss 2045 -19.6 ha

7 ERSCHLIESSUNGSKONZEPT

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Rückzonungs- und Blockierungsflächen ist die Bauzone der Gemeinde Naters erschlossen.

Eine Ausnahme bildet das Gebiete „Massegga – Haselmatte - Weingartner Wildi“: In diesem Gebiet soll die Möglichkeit einer Umfahrungsstrasse sorgfältig abgeklärt werden. Mit der Pla-nungszone, welche noch bis zum 1. September 2022 gilt, wird beabsichtigt, die Realisierungs-möglichkeiten einer Umfahrungstrasse und die künftige Nutzung der Bauzone im Perimeter ab-zuklären.

8 MITWIRKUNG DER BEVÖLKERUNG UND INTERESSENABWÄGUNG

8.1 Allgemeines

In der Raumplanung gilt es zwei wichtige Prinzipien zu beachten: die Mitwirkung der Bevölke-rung (Art. 4 RPG) und die Interessenabwägung (Art. 3 RPV).

Bei der Erarbeitung der Bau- und Zonenordnung muss zum einen eine zweckmässige Mitwir-kung der Bevölkerung sichergestellt werden und zum anderen eine Lösung erreicht werden, welche die verschiedenen Interessen berücksichtigt.

Bei der Interessenabwägung ist eine gesamthafte Abwägung aller räumlichen wesentlichen Ge-sichtspunkte und Interessen vorzunehmen. Dazu zählen neben den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung auch öffentliche Interessen ausserhalb der Raumplanung sowie private Inte-ressen. So steht es unter anderem im kantonalen Richtplan (Koordinationsblatt C.1, Vorgehen Gemeinden).