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GEMEINDE NATERS. Erläuternder Bericht (Art. 47 RPV)

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Academic year: 2022

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(1)

Revision der Nutzungsplanung Methodik der Bauzonenüberprüfung

Erläuternder Bericht (Art. 47 RPV)

Auflageexemplar Mitwirkungsverfahren

Vom Gemeinderat beschlossen am: ………

Die Präsidentin Der Schreiber:

Charlotte Salzmann-Briand Bruno Escher

Naters / Visp, 17. November 2021

PLANAX AG EBP Schweiz AG

Kantonsstrasse 73 Mühlebachstrasse 11

3930 Eyholz 8032 Zürich

(2)

Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG ... 4

2 GRUNDLAGEN ... 5

2.1 Kantonales Raumentwicklungskonzept (KREK) ... 5

2.2 Kantonaler Richtplan ... 5

2.3 Kommunale Entwicklungsvorstellungen und Strategien ... 5

3 ANALYSE DER INNEN- UND AUSSENRESERVEN ... 6

3.1 Allgemeines ... 6

3.2 Kriterien ... 6

3.3 Neue Nutzungszonen ... 8

4 VORGESEHENE ANPASSUNGEN DER BAUZONE ... 9

4.1 Allgemeines ... 9

4.2 Naters Zentrum ... 9

4.3 Naters Umland ... 9

4.4 Birgisch ... 10

4.5 Mund ... 10

4.6 Blatten / Belalp ... 10

5 VERBLEIBENDE INNEN- UND AUSSENRESERVEN ... 11

5.1 Allgemeines ... 11

5.2 Naters Dorf ... 11

5.3 Naters Umland ... 12

5.4 Birgisch ... 12

5.5 Mund ... 13

5.6 Blatten / Belalp ... 14

6 DIMENSIONIERUNG DER BAUZONE ... 15

6.1 Änderungen der Bauzone ... 15

6.2 Dimensionierung der Bauzone ... 15

6.2.1 Allgemeines... 15

6.2.2 Grundlagedaten: Einwohner und Arbeitsplätze ... 16

6.2.3 Überbauungsdichte und Bauzonenüberschuss ... 17

6.2.4 Zusammenfassung ... 18

7 ERSCHLIESSUNGSKONZEPT ... 19

(3)

8 MITWIRKUNG DER BEVÖLKERUNG UND INTERESSENABWÄGUNG ... 20

8.1 Allgemeines ... 20

8.2 Mitwirkung der Bevölkerung ... 20

8.3 Interessenabwägung ... 20

9 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN ... 21

ANHÄNGE

Anhang 1 Übersicht Bauzonenänderungen

Anhang 2 Berechnung Bauzonendimensionierung bestehend

Anhang 3.1 Berechnung Bauzonendimensionierung neu Naters Talgrund Anhang 3.2 Berechnung Bauzonendimensionierung neu Naters Hegdorn Anhang 3.3 Berechnung Bauzonendimensionierung neu Naters Blatten - Belalp Anhang 3.4 Berechnung Bauzonendimensionierung neu Talflanken

(4)

1 EINLEITUNG

Die Gemeinde Naters hat im Jahre 2013 mit den Nachbargemeinden Birgisch und Mund fusio- niert. Alle drei Gemeinden verfügten über einen Zonennutzungsplan (ZNP) gemäss Bundesge- setz über die Raumplanung vom Jahre 1980 (RPG – 1980).

Der Stand der ZNP der ehemaligen Gemeinden kann wie folgt dargestellt werden:

- Naters ZNP RPG -1980 Homologation 09.06.2010 - Birgisch ZNP RPG -1980 Homologation 27.10.2004

- Mund ZNP RPG -1980 Homologation 05.02.2014

Gestützt auf das neue Bundesgesetz über die Raumplanung legt der kantonale Richtplan im Koordinationsblatt C1. „Dimensionierung der Bauzonen für die Wohnnutzung“ die Vorgaben für die Bauzonen in den Gemeinden fest. Gemäss diesen Vorgaben ist die Bauzone der Gemeinde Naters zu überprüfen, da ihr Umfang den Bedarf der nächsten 15 Jahre mutmasslich übersteigt.

Das Büro PLANAX wurde von der Gemeinde beauftragt, ein Konzept zur Siedlungsabgrenzung in enger Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat zu erarbeiten. Im vorliegenden Bericht werden die Methodik und das Konzept beschrieben und auf den Plänen dargestellt. Zudem bildet das Dokument «Perspektive Naters 2038», welches zusammen mit Ernst Basler und Partner (EBP) erarbeitet wurde, integrierender Bestandteil des vorliegenden Dossiers.

Das vorliegende Konzept zur Abgrenzung und Definition des Siedlungsgebiets wurde mit der Dienststelle für Raumentwicklung an mehreren Sitzungen besprochen und geprüft. Das Kon- zept der Siedlungsabgrenzung wird nun der Bevölkerung von Naters präsentiert und das Mitwir- kungsverfahren gemäss Art. 33 ff. des kantonalen Raumplanungsgesetzes (kRPG) formell ein- geleitet.

(5)

2 GRUNDLAGEN

2.1 Kantonales Raumentwicklungskonzept (KREK)

Die Gemeinde Naters zeichnet sich aufgrund ihrer geografischen Lage und Ausdehnung durch verschiedene Landschafts- und Siedlungsräume aus. Bezugnehmend auf das kantonale Raumentwicklungskonzept (KREK) aus dem Jahr 2014 können somit unterschiedliche Raumty- pen identifiziert werden, für welche jeweils die gewünschte Raumentwicklung beschrieben wer- den:

- Naters Zentrum, Hegdorn: urbaner Raum mit Zentrum und periurbanen Räumen - Mund, Birgisch, Geimen, Moos: Raum der Talflanken und Seitentäler

- Blatten, Belalp, Rischinen: alpiner Tourismusraum mit Zentrum

Gemäss «Arbeitshilfe zuhanden der Gemeinden: Entwicklungsabsichten – Dimensionierung der Bauzonen» (DRE, 2019) wird die Gemeinde Naters gesamthaft als urban beschrieben. Die Auf- listung der funktionalen Raumtypen verdeutlicht, dass eine Differenzierung zwischen den unter- schiedlichen Siedlungsräumen erforderlich ist.

2.2 Kantonaler Richtplan

Der seit Mai 2019 in Kraft stehende Richtplan gibt die behördenverbindlichen Vorgaben für die Gemeinden. Bei der Festlegung des Siedlungsgebiets ist insbesondere das Koordinationsblatt C.1 von zentraler Bedeutung.

2.3 Kommunale Entwicklungsvorstellungen und Strategien

Ausgangspunkt für die Festlegung des Siedlungsgebietes bilden die Überlegungen zu der er- wünschten zukünftigen Siedlungsentwicklung. Diese wurden im separaten Dokument «Perspek- tive Naters 2038», Planax / EBP, 2019 beschrieben.

(6)

3 ANALYSE DER INNEN- UND AUSSENRESERVEN

3.1 Allgemeines

Gestützt auf das neue Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) legt der kantonale Richt- plan im Koordinationsblatt C1 „Dimensionierung der Bauzonen für die Wohnnutzung“ die Vor- gaben für die Bauzonen in den Gemeinden fest.

In der kantonalen Arbeitshilfe zuhanden der Gemeinden „Entwicklungsabsichten, Dimensio- nierung der Bauzonen für die Wohnnutzung“, Anhang 3, Mai 2019 ist die Gemeinde Naters der Kategorie C zugeordnet.

Gemeinden der Kategorie C haben einen theoretischen Überschuss an Bauzonen, der den Be- darf für die nächsten 15 Jahre übersteigt. Diese Gemeinden werden angehalten, ihre Bauzonen zu überprüfen.

Aufgrund einer nachvollziehbaren Methode und unter Berücksichtigung der in der «Perspektive Naters 2038» festgelegten räumlichen Strategien werden sämtliche der grösseren noch nicht überbauten Bauzonen auf dem ganzen Gemeindegebiet überprüft.

3.2 Kriterien

Für die Analyse der Bauzone bzw. der grösseren nicht überbauten Flächen (Aussen- und In- nenreserven) stehen folgende Kriterien im Vordergrund:

Kriterium ungünstig neutral günstig

Gefahrenzone rot blau gelb/keine

Erschliessungstand nicht erschlossen teils erschlossen erschlossen

Überbauungseignung ungünstig mittel günstig

Ortsbild, Landschaft hoch mittel tief

Nachfrage, Lage tief mittel hoch

Aufgrund dieser Beurteilung können die ortsspezifischen Gegebenheiten gut erfasst werden.

Flächen, die sich eher im ungünstigen Bereich befinden, kommen prioritär als Reserve- bzw.

Rückzonungsflächen in Frage.

(7)

Auf der Grundlage dieses Beurteilungsschemas werden die Reserveflächen der Bauzone ver- schiedenen Zonen zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Zone Kriterien

a) Bauzone der zweiten Erschlies- sungsetappe

Reserveflächen, die

- grundsätzlich als Bauland geeignet sind, - nicht bzw. teilweise erschlossen sind, - in Randlagen gelegen sind,

- mit Ortsbild, Landschaft verträglich sind, - mittelfristig nachgefragt werden.

als Reserve geeignet

b) Bestandeszone Bestehende Ferienhauszonen, die

- aufgrund des Zweitwohnungsgesetzes nicht mehr als Ferienhauszonen genutzt werden können, - aufgrund der Lage nicht für Erstwohnungen geeignet

sind.

Bauzonen, in denen keine neuen Gebäude zuge- lassen werden, Baubewilligungsbehörde bleibt die Gemeinde

c) Zone, deren Nutzung erst später zugelassen wird (ZSN)

Reserveflächen, die

- bereits überbaut bzw. für die Überbauung grundsätz- lich geeignet sind und sich in der roten Gefahrenzo- ne befinden.

Neubeurteilung bei einer Änderung der Gefahrensi- tuation aufgrund von durchgeführten Massnahmen d) Zone, deren Nutzung noch nicht

bestimmt ist (ZUN)

Reserveflächen, die

- in der Regel nicht erschlossen sind, - grundsätzlich als Bauland geeignet sind,

- im Hinblick auf das Ortsbild und die Landschaft eine hohe Sensibilität verlangen.

Reservegebiete für die weitere Zukunft bzw. deren künftige Nutzung aufgrund späterer Entwicklungs- vorstellungen und Randbedingungen festgelegt wird

e) Rückzonung in die Landwirt- schaftszone

Reserveflächen, die

- nicht erschlossen sind,

- aufgrund der Topographie für die Überbauung und Erschliessung nicht geeignet sind,

- praktisch keine Nachfrage haben.

→ eine Überbauung wird auch in Zukunft als nicht zweckmässig erachtet

(8)

3.3 Neue Nutzungszonen

Im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung sind für die neuen Nut- zungszonen folgende Zonenvorschriften vorgesehen.

Zone Zonenvorschriften

a) Bauzone der zweiten Er- schliessungsetappe

Die im Zonennutzungsplan festgelegten Zonen zweiter Erschlies- sungsetappe unterliegen einem Bauverbot. Die Ausnahmeartikel (24 ff RPG) gelten für alle Renovierungen, Umgestaltungen, Er- weiterungen oder Umbauten bestehender Gebäude.

Der Standort dieser Gebiete ist begründet, der Bedarf muss je- doch noch nachgewiesen werden.

Im Falle eines nachgewiesenen Bedarfs erfolgt die Rückführung in die erste Erschliessungsetappe nach dem Genehmigungsver- fahren gemäss Artikel 33 ff kRPG.

b) Bestandeszone Die Bestandeszone umfasst eine Bauzonenfläche mit bestehen- den Wohngebäuden. Neubauten sind nicht zugelassen.

Für Änderungen von bestehenden Gebäuden gelten die Vor- schriften der Wohnzone W2.

c) Zone, deren Nutzung erst später zugelassen wird (ZSN)

In dieser Zone befindet sich insbesondere bereits überbautes Baugebiet, das aufgrund einer Neubeurteilung der Gefahrensi- tuation durch die zuständigen kantonalen Behörden der roten Gefahrenzone (erhöhte Gefährdung) zugewiesen wurde.

Die Nutzung und Erweiterung der bestehenden Bauten richtet sich nach der effektiven Gefahrensituation. Bestehende Bauten dürfen in Übereinstimmung mit den geltenden kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen erneuert, geändert und wieder aufgebaut werden.

Die Zuweisung dieser Flächen in die Bauzone ist möglich, wenn ausreichende Schutzmassnahmen getroffen werden, die eine Rückstufung aus der roten Gefahrenzone rechtfertigen. Das Ver- fahren richtet sich nach dem kantonalen Recht (Art. 33 und ff.

kRPG).

d) Zone, deren Nutzung noch nicht bestimmt ist (ZUN)

Die Zone mit späterer Nutzungszulassung umfasst Grundstücke, die noch keiner bestimmten Nutzung zugewiesen wurden.

Die Zone mit späterer Nutzungszulassung ist ein Nichtbaugebiet.

Bestehende Bauten dürfen in Übereinstimmung mit den gelten- den kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen erneuert, geändert und wieder aufgebaut werden.

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4 VORGESEHENE ANPASSUNGEN DER BAUZONE

4.1 Allgemeines

Gemäss dem obgenannten Vorgehen wurden die Aussenreserven analysiert und für die ver- schiedenen Ortsteile ein Lösungsvorschlag erarbeitet, der nachfolgend kurz erläutert wird. Die Situation der heutigen Bauzonen kann im Überblick wie folgt beschrieben werden:

- Die Gemeinde Naters setzt sich aus verschiedenen Siedlungstypologien zusammen, dem städtischen Zentrum in der Talebene, dem periurbanen Gebiet, den ländlichen Dorfschaften in Birgisch und Mund sowie dem touristisch ausgerichteten Gebiet in Blatten/Belalp.

- Die grösseren unbebauten Gebiete befinden sich vor allem in den periurbanen Gebieten sowie in den ehemaligen Ferienhauszonen in Mund und Blatten/Belalp.

4.2 Naters Zentrum

Charakterisierung der Bauzone:

Der alte Dorfkern von Naters verfügt über ein Ortsbild von nationaler Bedeutung (ISOS). Das Neubaugebiet im Süden und nach Osten hin ist relativ dicht, aber inhomogen überbaut. Grösse- re noch nicht überbaute Gebiete befinden sich an der Hanglage im Osten des Dorfes. Zudem bestehen in den Gebieten Junkerbiel und Saasermauer diverse Innenreserven.

Lösungsvorschlag:

- Rückzonung der nicht erschlossenen Parzellen in der steilen Hanglage im «Stutz».

- Zuweisung des östlichen Teils im Gebiet «Massegga» in eine Bauzone der 2. Erschlies- sungsetappe

- Zuweisung des Bereichs des Trasses einer möglichen Umfahrungstrasse im Gebiet Mas- segga in eine Zone mit späterer Nutzungszulassung (ZSN). Bis September 2022 gilt hier noch eine Planungszone. Die zukünftige Nutzung in diesem Gebiet ist unter der Berücksich- tigung einer allfälligen Umfahrungsstrasse noch festzulegen. Das Projekt soll zudem in das Agglomerationsprogramm 5. Generation aufgenommen werden.

4.3 Naters Umland

Charakterisierung der Bauzone:

Es sind grössere Bauzonen um die ehemaligen Weiler in Hegdorn, Ober Moos, Geimen und Mehlbaum ausgeschieden.

Lösungsvorschlag:

- Mehlbaum: Rückzonung der nicht überbauten Parzellen, die sich in der roten Gefahrenzone befinden bzw. Zuweisung in eine Zone mit späterer Nutzungszulassung (ZSN) der überbau- ten Parzellen.

- Geimen: Zuweisung der grösseren nicht überbauten Flächen in eine Bauzone der 2. Er- schliessungsetappe. Der direkt an die Dorfzone angrenzende Perimeter soll mit einem Be- reich mit Sondernutzungsplanpflicht (SNP) belegt werden.

- Ober Moos: Ausscheidung einer Freihaltezone im Felsbereich. Das landschaftliche Element trägt zum Ortscharakter bei und ist für eine Überbauung nicht geeignet.

- Hegdorn: Zuweisung der grösseren nicht erschlossenen Flächen im Gebiet Ebnet in eine Zone der 2. Erschliessungsetappe.

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4.4 Birgisch

Charakterisierung der Bauzone:

Die Bauzone in Birgisch ist relativ eng gefasst. Es bestehen keine grösseren Aussenreserven.

Lösungsvorschlag:

- Bord: Zuweisung der grösseren nicht überbauten Fläche angrenzend an die Dorfzone in ei- ne Zone der 2. Erschliessungsetappe.

4.5 Mund

Charakterisierung der Bauzone:

In Mund kann zwischen den Wohnzonen um das ehemalige Hauptdorf und die Aussenweiler und der ausgedehnten Ferienhauszone oberhalb des Dorfes unterschieden werden. Grössere Aussenreserven befinden sich vor allem in der bestehenden Ferienhauszone.

Lösungsvorschläge:

- Umzonung der Ferienhauszone in eine Bestandeszone. In dieser Zone sind keine Neubau- ten zugelassen. Aufgrund des Zweitwohnungsgesetzes sind Zweitwohnungen nicht mehr möglich. Wegen der Lage ist das Gebiet für Erstwohnungen nicht geeignet.

- Rückzonung des für eine Überbauung nicht geeigneten Randbereichs im Gebiet Färchu.

- Zuweisung der grösseren nicht erschlossenen Flächen in den Gebieten Schleifji, Chorba- cher, Warbflie und Trogmatta in eine Zone der 2. Erschliessungsetappe.

4.6 Blatten / Belalp

Charakterisierung der Bauzone:

Blatten verfügt über ein Ortsbild von nationaler Bedeutung (ISOS). Die Wohn- und Ferienhaus- zonen in Blatten auf der nördlichen Hangseite sind bereits zum grössten Teil überbaut. Eine weitere Ferienhauszone befindet sich in Rischinen, die teilweise überbaut ist. Zwischen Blatten und der Belalp sind grössere Ferienhauszonen ausgeschieden, von denen praktisch nur das Ferienquartier Tschuggen überbaut ist.

Lösungsvorschläge:

- Rückzonung des nicht erschlossenen und für die Überbauung schlecht geeigneten Gebie- tes südlich des alten Dorfkernes in der Blattnerschlucht.

- Zuweisung der sich in der roten Gefahrenzone befindenden überbauten Flächen in eine Zone mit späterer Nutzungszulassung (ZSN).

- Zuweisung der ausgedehnten, nicht überbauten Ferienhauszonen oberhalb Blatten in eine Bestandeszone (Erich – Tätschen – Hasel – Guferli – Müelera).

- Ausscheidung einer Zone mit unbestimmter Nutzung (ZUN) in den Randbereichen im Ge- biet Tschuggen.

- Zuweisung des nicht erschlossenen Radbereichs in Rischinen in eine Zone der 2. Er- schliessungsetappe bzw. Ausscheidung einer Zone mit unbestimmter Nutzung (ZUN).

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5 VERBLEIBENDE INNEN- UND AUSSENRESERVEN

5.1 Allgemeines

Aufgrund des obgenannten Vorgehens wird eine Fläche von 63.9 ha der bestehenden Bauzone zurückgezont oder blockiert.

Die verbleibenden Innen- und Aussenreserven werden nachfolgend dargestellt und erläutert.

5.2 Naters Dorf

Abb. 1: Kartenausschnitt des Überbauungstandes von Naters Dorf (nicht überbaute Parzellen sind in Rot, Dunkelviolett und Oran- ge dargestellt)

Bemerkungen zu den Bauzonenreserven (rote Flächen) in Naters Dorf:

- Die Bauzonenreserven befinden sich insbesondere im oberen Teil der Haselmattenstrasse.

Dieses Gebiet ist erschlossen und für die Überbauung geeignet. Eine Weiterentwicklung gemäss der aktuellen Nutzung ist zweckmässig.

- Im Gebiet Massega wurden bereits bedeutende Erschliessungs-Vorleistungen getätigt. Im Rahmen einer Gesamtplanung, in der auch die Umfahrungsstrasse integriert ist, wird nach zweckmässigen Überbauungslösung gesucht.

- Die Bauzonenreserven im Gebiet Saasermauer stellen geeignete Innenreserven dar, die gestützt auf den Masterplan weiterentwickelt werden sollen.

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5.3 Naters Umland

Abb. 2: Kartenausschnitte des Überbauungstandes von Hegdorn, Ober Moos und Geimen (nicht überbaute Parzellen sind in Rot dargestellt)

Bemerkungen zu den Bauzonenreserven (rote Flächen) in Naters Umland:

- Im Gebiet Hegdorn befinden sich die Bauzonenreserven vor allem entlang der neu erstell- ten Schwendibielstrasse. Die Weiterentwicklung dieses Gebietes gemäss der aktuellen Nutzung ist zweckmässig.

- Im Gebiet Moos bestehen Bauzonenreserven zwischen den überbauten Parzellen. Diese unbebauten Parzellen sind für die Weiterentwicklung gemäss der aktuellen Nutzung geeig- net.

- Im Gebiet Geimen ist noch eine beschränkte Bauzonenreserve südlich des Weilers im Be- reich der bestehenden Neubauten vorgesehen. Mit der Pflicht zu einer Sondernutzungspla- nung soll eine landschaftsverträgliche bauliche Weiterentwicklung sichergestellt werden.

5.4 Birgisch

Abb. 3: Kartenausschnitt des Überbauungstandes von Birgisch (nicht überbaute Parzellen sind in Rot dargestellt)

Bemerkungen zu den Bauzonenreserven (rote Flächen) in Birgisch:

- In Birgisch bestehen nur beschränkte Bauzonenreserven, insbesondere entlang der Kan- tonsstrasse. Sie ermöglichen eine Weiterentwicklung gemäss der aktuellen Nutzung.

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5.5 Mund

Abb. 4: Kartenausschnitt des Überbauungstandes von Mund (nicht überbaute Parzellen sind in Rot dargestellt)

Bemerkungen zu den Bauzonenreserven (rote Flächen) in Mund:

- Aufgrund der Zuweisung der ausgedehnten Ferienhauszone oberhalb Mund in eine Be- standeszone wird sich die bauliche Weiterentwicklung in den Bauzonenreserven im Dorfbe- reich konzentrieren. Die Bauzonenreserven befinden sich nahe am bestehenden Gebäude- bestand, sind vollständig erschlossen und erlauben eine Weiterentwicklung gemäss der ak- tuellen Nutzung.

- Die Bauzone von Mund wurde innerhalb der aktuellen Planungsperiode im Jahre 2014 vom Staatsrat homologiert.

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5.6 Blatten / Belalp

Abb. 5: Kartenausschnitt des Überbauungstandes von Blatten-Belalp (nicht überbaute Parzellen sind in Rot dargestellt)

Bemerkungen zu Bauzonenreserven (rote Flächen) in Blatten / Belalp:

- Blatten / Belalp verfügt praktisch über keine Bauzonenreserven.

- In Rischinen bestehen entlang der Strasse Bauzonenreserven, die eine Weiterentwicklung gemäss der aktuellen Nutzung ermöglichen.

(15)

6 DIMENSIONIERUNG DER BAUZONE

6.1 Änderungen der Bauzone

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Gesamtübersicht über die vorgeschlagenen Änderungen der Bauzone. In den Dossierplänen 4.0 – 4.4 sind sie planlich dargestellt.

Durch die vorgeschlagenen Anpassungen werden 67.9 ha bzw. 23 % der Bauzone für die Wohnnutzung blockiert, bzw. zurückgezont (s. Anhang 1).

6.2 Dimensionierung der Bauzone

6.2.1 Allgemeines

Neben der qualitativen Analyse der Bauzone wird auch eine quantitative Analyse der Bauzone vorgenommen.

Die vom Kanton vorgeschlagene Methode zur Berechnung der Bauzonendimensionierung gibt den Gemeinden einen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Bauzonenkapazität. Die Berech- nung erfolgt auf der Basis folgender Parameter:

- der Anzahl Einwohner und Arbeitsplätze (EA), - dem Flächenbedarf pro EA (Dichte) und - der Bauzonenfläche für die Wohnnutzung.

Im Anhang 2 und 3 sind die entsprechenden Berechnungen, die sich auf die vom Kanton zur Verfügung gestellten Daten abstützen, dargestellt. Dabei kann auf folgende Punkte hingewie- sen werden:

Änderungen der Bauzone für Wohnnutzung

Einzonung in Wohnzone + 0.11 ha

Umzonung in Bestandeszone - 45.16 ha

2. Erschliessungsetappe - 9.75 ha

Freihaltezone - 0.64 ha

Zone mit späterer Nutzungsbestimmung (ZSN) - 2.35 ha Zone mit unbestimmter Nutzung (ZUN) - 1.86 ha

Rückzonung in Landwirtschaftszone - 8.23 ha

Total Reduktion bzw. Blockierung der Bauzone für Wohnnutzung 67.88 ha

(16)

6.2.2 Grundlagedaten: Einwohner und Arbeitsplätze

Ausgangspunkt für die Berechnung bildet die Anzahl der Einwohner und Arbeitsplätze (EA).

Dazu bestehen folgende Daten:

Ausgangslage: Einwohner und Arbeitsplätze (EA)

Statistisches Amt (2018) DRE bestehende Bauzone (2021)

12’458 EA 10’986 EA

Bemerkungen:

- Gemäss den Daten des statistischen Amtes des Kantons Wallis verfügt die Gemeinde Naters im Jahre 2018 über 12’458 EA.

- Gemäss den Daten der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE), die sich auf die Ein- wohner und Beschäftigten in der bestehenden Bauzone für die Wohnnutzung bezie- hen, sind es 10’986 EA. Die recht grosse Differenz von fast 1’500 EA sollte überprüft und plausibilisiert werden.

Prognose: Einwohner und Arbeitsplätze (EA)

Aktuell: Prognose 15 Jahre: Zuwachs:

10’986 EA 110 % 1’099 EA

Bemerkungen:

- Ausgangslage bildet die aktuelle Anzahl an Einwohner und Arbeitsplätze (EA) in der Bauzone für die Wohnnutzung.

- Gemäss den Vorgaben der kantonalen Richtplanung wird für die Gemeinde Naters mit einer Bevölkerungsentwicklung von 110 % in den nächsten 15 Jahren gerechnet. Dies entspricht einem Zuwachs um 1’099 EA von 10’986 EA auf 12’085 EA innerhalb der Bauzone für die Wohnnutzung.

(17)

6.2.3 Überbauungsdichte und Bauzonenüberschuss

Um den unterschiedlichen Siedlungstypen der Gemeinde Naters gerecht zu werden, wird in Ab- sprache mit der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) die Berechnung des Bauzonenüber- schuss für die verschiedenen Ortsteile separat durchgeführt. In Bezug auf die Verteilung der Einwohner und Arbeitsplätze (EA) auf die verschiedenen Ortsteile werden die Daten der DRE übernommen.

Die Kapazitätsberechnungen für die angepasste Bauzone sind den Anhänge 3.1 – 3.4 darge- stellt. Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild.

Bemerkungen:

- Naters Talgrund: Der effektive Dichtewert (101 m2/EA) ist tiefer als der Medianwert (123 m2/EA). D.h. im Talgrund Naters besteht kein theoretisches Innenentwicklungspotential.

Die nicht überbauten Flächen befinden sich in den Randbereichen mit tieferen Nutzungs- dichten. Eine städtische Dichte (123 m2/EA) ist in diesen Gebieten nicht anstrebbar. Für die Kapazitätsberechnung wird daher eine mittlere Dichte zwischen «städtisch» und «peri- urban» von 193 m2/EA angenommen (vgl. Anhang 3.1).

- Hegdorn: Der effektive Dichtewert (589 m2/EA) beträgt mehr als das Doppelte des Medi- anwertes (263 m2/EA). Hegdorn ist vor allem ein Einfamilienhausquartier. Der Medianwert

«periurban» entspricht daher nicht den realen Gegebenheiten. Die Zuordnung «periurban»

ist zu überdenken. Es wird daher mit der effektiv vorhandenen Innenverdichtungsfläche (Unsicherheit) gerechnet (vgl. Anhang 3.2).

- Blatten / Belalp: Der effektive Dichtewert (1419 m2/ EA) weicht stark vom Medianwert (395 m2/EA) ab. Der Grund besteht im sehr hohen Anteil an Zweitwohnungen, deren Bewohner in der Zahl der Einwohner/Arbeitsplätze (EA) nicht berücksichtigt werden. Im Berech- nungsmodell resultiert dadurch ein Innenentwicklungspotential, das real nicht vorhanden ist. Es wird daher das Innenverdichtungspotential mit den effektiv vorhandenen Innenver- dichtungsflächen (Unsicherheit) berechnet (vgl. Anhang 3.3).

- Mund / Birgisch / Geimen: Der effektive Dichtewert (607 m2/ EA) ist merklich höher als der Medianwert (441 m2/EA). Der Grund besteht insbesondere im beachtlichen Anteil der Zweitwohnungen. Das Innenverdichtungspotential wird aufgrund der effektiv vorhandenen Innenverdichtungsflächen (Unsicherheit) berechnet (vgl. Anhang 3.4)

Aus der Übersicht wird ersichtlich, dass in Naters Talgrund im Jahre 2030 kein theoretischer Überschuss besteht, sondern ein theoretischer Einzonungsbedarf, dem ein Potential in Heg- dorn, Blatten und Mund, Birgisch, Geimen gegenübersteht.

KREK-

Raumtyp effektiv Naters

Talgrund

urban

(periurban) 9720 110 123 (193) 101 98.9 11.5 18.8 -7.3

Hegdorn periurban 202 110 263 589 12.6 3.6 0.5 4.2

Blatten /

Belalp touristisch 313 110 395 1419 44.5 2.7 1.2 1.5

Mund / Birgisch / Geimen …

Talflanken und

Seitentäler 751 110 441 607 45.4 6.1 3.3 5.9

TOTAL 10'986 201.4 23.9 23.9 4.3

überbaute Zonen (ha)

nicht überbaute Zonen (ha)

theoretische r Bedarf (ha)

theoretischer Überschuss

(ha) Gemeinde /

Ortsteil Gemeindetyp Einwohner / Arbeitspl.

Demogra- fische Prognose

Dichte (m2/EA)

(18)

6.2.4 Zusammenfassung

In der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Änderungen der bestehenden Bauzone für die Wohnnutzung und die Kapazitätsberechnungen gemäss den Modellrechnungen des Kan- tons zusammenfassend dargestellt:

Bemerkungen:

- Die heutige Bauzone für die Wohnnutzung von 293.2 ha wird um 67.9 ha auf 225.3 ha re- duziert bzw. blockiert. Das entspricht einer Reduktion von rund 23%.

- Von der verbleibenden Bauzone gelten gemäss der Puffermethode 201.4 ha als überbaut.

Die nicht überbaute Fläche beträgt 23.9 ha.

- Gemäss dem Berechnungsmodell beträgt der Bauzonenbedarf in den nächsten 15 Jahren unter Berücksichtigung der verschiedenen Ortstypologien 23.9 ha. Der theoretische Über- schuss im Jahre 2030 beläuft sich auf 4.3 ha, der bis im Jahr 2045 gänzlich abgebaut wird. Bis ins Jahr 2045 wird ein Fehlbetrag bzw. ein Einzonungsbedarf von rund 20 ha bestehen.

Zum theoretische Bauzonenüberschuss kann Folgendes vermerkt werden:

- Der verbleibende theoretische Bauzonenüberschuss von 4.3 ha im Jahre 2030 ist im Ver- hältnis zur gesamten Bauzonenfläche klein. Er entspricht 2% der gesamten Bauzonenflä- che. Er wird rasch abgebaut sein und bis im Jahr 2045 ergibt sich ein beachtlicher Einzo- nungsbedarf. Eine vorübergehende Blockierung und Wiedereinzonung wäre nicht sachge- recht.

- Die unbebauten Flächen sind in Bezug auf die Zersiedelungsproblematik unproblematisch bzw. durch die Pflicht zu einer Sondernutzungsplanung wird eine zweckmässige Über- bauung sichergestellt.

Bauzone für die Wohnnutzung

- aktuell 293.2 ha

- neu 225.3 ha

- Rückzonung /Blockierung 67.9 ha

Bauzone für die Wohnnutzung - Auslastung

- überbaut 201.4 ha

- nicht überbaut 23.9 ha

- Bedarf 15 Jahre 23.9 ha

- Überschuss 2030 4.3 ha

- Überschuss 2045 -19.6 ha

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7 ERSCHLIESSUNGSKONZEPT

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Rückzonungs- und Blockierungsflächen ist die Bauzone der Gemeinde Naters erschlossen.

Eine Ausnahme bildet das Gebiete „Massegga – Haselmatte - Weingartner Wildi“: In diesem Gebiet soll die Möglichkeit einer Umfahrungsstrasse sorgfältig abgeklärt werden. Mit der Pla- nungszone, welche noch bis zum 1. September 2022 gilt, wird beabsichtigt, die Realisierungs- möglichkeiten einer Umfahrungstrasse und die künftige Nutzung der Bauzone im Perimeter ab- zuklären.

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8 MITWIRKUNG DER BEVÖLKERUNG UND INTERESSENABWÄGUNG

8.1 Allgemeines

In der Raumplanung gilt es zwei wichtige Prinzipien zu beachten: die Mitwirkung der Bevölke- rung (Art. 4 RPG) und die Interessenabwägung (Art. 3 RPV).

Bei der Erarbeitung der Bau- und Zonenordnung muss zum einen eine zweckmässige Mitwir- kung der Bevölkerung sichergestellt werden und zum anderen eine Lösung erreicht werden, welche die verschiedenen Interessen berücksichtigt.

Bei der Interessenabwägung ist eine gesamthafte Abwägung aller räumlichen wesentlichen Ge- sichtspunkte und Interessen vorzunehmen. Dazu zählen neben den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung auch öffentliche Interessen ausserhalb der Raumplanung sowie private Inte- ressen. So steht es unter anderem im kantonalen Richtplan (Koordinationsblatt C.1, Vorgehen Gemeinden).

8.2 Mitwirkung der Bevölkerung

Der vorliegende Entwurf eines Raumkonzeptes sieht in Bezug auf den Zonennutzungsplan be- deutende Massnahmen zur Blockierung bzw. Rückzonung von Teilen der Bauzone vor.

Mit dem vorliegenden Dossier wird die Bevölkerung über die gesetzlichen Vorgaben und die vorgenommene Methodik zur Festlegung des Siedlungsgebietes eingehend informiert und das Mitwirkungsverfahren nach Art. 33ff kRPG eingeleitet. Die Zielsetzung muss darin bestehen, bei der Bevölkerung das nötige Verständnis und die Akzeptanz für den vorliegenden Entwurf der Bauzonenanpassung zu erreichen.

8.3 Interessenabwägung

Bei der Erarbeitung der vorgeschlagenen Massnahmen, insbesondere in Bezug auf die Blockie- rung bzw. Rückzonung der bestehenden Bauzone, muss eine sorgfältige Interessenabwägung durchgeführt werden. Es stehen insbesondere folgende Interessen im Raum:

- Die Anliegen der Raumplanung, wonach die Bauzone so festzulegen ist, dass keine Zersie- delung entsteht und eine erwünschte Siedlungsentwicklung gemäss der festgelegten Stra- tegie zur Siedlungsentwicklung erreicht werden kann (vgl. Kapitel 4 bzw. „Perspektive Naters 2038“).

- Die Interessen der Grundeigentümer, welche die Möglichkeiten für die Realisierung von Ei- genheimen auf ihren Grundstücken erhalten wollen und vielfach bei der Erbteilung die ent- sprechenden Vorkehrungen getroffen haben.

- Das Interesse der Gemeinde, dass auch in den ländlichen Ortsteilen der ehemaligen Ge- meinden Mund und Birgisch in der Bauzone genügend potentielle Bauplätze zur Verfügung stehen, damit Eigenheime und Mietwohnungen erstellt werden können und so die Dorfstrukturen aufrechterhalten werden können.

.

(21)

9 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das Vorgehen und das Ergebnis für die Überprüfung der Bauzone und die Konzeption der Er- schliessung können wie folgt zusammengefasst werden:

- Ausgangspunkt für die Überprüfung der Bauzone bildet die Formulierung der kommunalen Entwicklungsvorstellungen, die im Dokument «Perspektive Naters 2038» festgelegt wurden.

- Die nicht überbauten Bauzonenflächen (Aussenreserven) wurden, gestützt auf den kanto- nalen Richtplan (Koordinationsblatt C.1), gemäss einer nachvollziehbaren Methode über- prüft und die Flächen auf der Basis eines spezifischen Kriterienkatalogs und der festgeleg- ten Siedlungsstrategie einer entsprechenden Zone zugewiesen.

- In der verbleibenden Bauzone befinden sich keine grösseren freien Flächen mehr, die in Bezug auf die Zersiedlung problematisch wären bzw. durch die Verpflichtung zu einer Son- dernutzungsplanung wird eine zweckmässige Überbauung sichergestellt.

- Aufgrund der vorgenommen Kapazitätsberechnungen resultiert ein bescheidener theoreti- scher Bauzonenüberschuss, der in den Folgejahre rasch abgebaut wird bzw. im Jahr 2045 wird ein beachtlicher Fehlbetrag ausgewiesen.

- Mit den vorgenommenen Anpassungen, die für die Gemeinde und die betroffenen Grundei- gentümer eine grosse Herausforderung darstellen, erreicht die Gemeinde einen Auslas- tungsgrad, bei welchem unter Berücksichtigung der ebenfalls vorzunehmenden umfassen- den Interessenabwägung (s. Kap. 8) davon ausgegangen werden kann, dass die Bauzone nicht mehr überdimensioniert ist und sich im Einklang mit den übergeordneten raumplaneri- schen Bestimmungen befindet.

Naters / Visp, 17.11.2021

(22)

ANHÄNGE

(23)

Neue Struktur der Bauzone

Zentrumszonen Dorfzone D 31.08ha

Kernzone 6.52ha

Wohnzonen Dorferweiterungs- / Wohn- / Ferienhauszone 180.36ha

Mischzonen Wohn- und Gewerbezone 7.33ha

Bauzonen für Wohnnutzung 225.29 ha

Zone ZÖBA Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ZÖBA 15.25ha Zone TBA Zone für touristische Bauten und Anlagen TBA 3.30 ha

Arbeitszonen Gewerbe G 6.26ha

weitere Zonen Zone für Sport und Erholung SE 3.70 ha

Bauzonen ohne Wohnnutzung 28.51 ha

Total Bauzonen 253.80 ha

Änderungen der Bauzone für Wohnnutzung

Einzonung in Wohnzone + 0.11 ha

Umzonung in Bestandeszone - 45.16 ha

2. Erschliessungsetappe - 9.75 ha

Freihaltezone - 0.64 ha

Zone mit späterer Nutzungsbestimmung (ZSN) - 2.35 ha Zone mit unbestimmter Nutzung (ZUN) - 1.86 ha

Rückzonung in Landwirtschaftszone - 8.23 ha

Total Reduktion bzw. Blockierung der Bauzone für Wohnnutzung 67.88 ha

Zusammenfassung der Änderungen

Total Bauzone für Wohnnutzung 225.29 ha 77 %

Reduktion bzw. Blockierung der Wohnzone 67.88 ha 23%

Total ursprüngliche Bauzone für Wohnnutzung 293.17 ha 100 %

Bauzone ohne Wohnnutzung 28.51 ha

Total ursprüngliche Bauzone 321.68 ha

Naters

Bauzonenänderungen Anhang 1

(24)

Naters

Unterregion MS2: Brig-Naters Bestehend Kanton 2017 Typologie : urbaner Raum /

Alpiner Tourismusraum mit Zentren

Ausgangsdaten

Fläche überbaut + Unsicherheit

Unsicherheit

Zentrumszonen ha ha ha ha

Wohnzonen ha ha ha ha

Mischzonen ha ha ha ha

Bauzonen für die Wohnnutzung 290.1 ha 211.6 ha ha 77.5 ha

Einwohner 2014 + Arbeitsplätze 2012 10'641 (EA)

Bevölkerungsentwicklung 110 %

Einwohner + Arbeitsplätze 2030 11'705 (EA)

Dichte

heutige Dichte überbaute Fläche = 211.6 ha = m2 / EA

EA 10'641 EA

Mediandichte 123 m2 / EA relevant m2 / EA

Kapazität

EA aktuell + zusätzliche EA durch Verdichtung + zusätzlichen EA in = Kapazität EA der überbauten Fläche, davon 1/3 nicht überbauter Fläche

überbaute Fläche - aktuelle EA nicht überbaute Fläche

Dichte Dichte

211.6 ha 77.5 ha

123 m2 / EA 123 m2 / EA

17'203

- = 6562

1/3 10'641

+ 2'187 + 6'301 = 19'129 EA

Theoretischer Überschuss 19'129

(EA Kapazität) - 11'705 (EA 2030) == 7'424 (EA Überschuss) 7'424

(EA Überschuss) x 123 m2 / EA = ha

Bedarf für 15 Jahren 11'705

(EA 2030) - 10'641 = 1'064 (EA Zunahme)

1'064

(EA Zunahme) x 123 m2 / EA = ha

Auslastung 19'129

(EA Kapazität) = 100 % 11'705

(EA 2030) = 61.2 %

91.3

(EA 2012)

13.1

Bauzonendimensionierung Anhang 2

nicht überbaut

199

123

10'641

(25)

Naters

Unterregion MS2: Brig-Naters Typologie : urbaner Raum

(mittlere Dichte) Naters Talgrund

Ausgangsdaten

Fläche überbaut + Unsicherheit

Unsicherheit

Zentrumszonen 13.2 ha 13.2 ha 0.4 ha 0.0 ha

Wohnzonen 89.9 ha 79.5 ha 10.5 ha 10.4 ha

Mischzonen 7.3 ha 6.2 ha 1.1 ha 1.1 ha

Bauzonen für die Wohnnutzung 110.4 ha 98.9 ha 12.0 ha 11.5 ha

Einwohner 2014 + Arbeitsplätze 2012 9'720 (EA)

Bevölkerungsentwicklung 110 %

Einwohner + Arbeitsplätze 2030 10'692 (EA) Dichte

heutige Dichte überbaute Fläche = 98.9 ha = m2 / EA

EA 9'720 EA

Mediandichte 123 m2 / EA relevant m2 / EA

Kapazität

EA aktuell + zusätzliche EA durch Verdichtung + zusätzlichen EA in = Kapazität EA der überbauten Fläche, davon 1/3 nicht überbauter Fläche

überbaute Fläche - aktuelle EA nicht überbaute Fläche

Dichte Dichte

98.9 ha 11.5 ha

193 m2 / EA 193 m2 / EA

5'124

- = -4596

1/3 9'720

+ 0 + 596 = 10'316 EA

Theoretischer Überschuss 10'316

(EA Kapazität) - 10'692 (EA 2030) == -376 (EA Überschuss) -376

(EA Überschuss) x 193 m2 / EA = ha

Bedarf für 15 Jahren 10'692

(EA 2030) - 9'720 = 972 (EA Zunahme)

972

(EA Zunahme) x 193 m2 / EA = ha

Auslastung 2030 10'316

(EA Kapazität) = 100 % 10'692

(EA 2030) = 103.6 %

Auslastung 2045 10'316

(EA Kapazität) = 100 % 11'664

(EA 2030) = 113.1 %

Bauzonendimensionierung Naters Talgrund Anhang 3.1

Statistik Entwurf RK

nicht überbaut

102

193

9'720

-7.3

(EA 2012)

18.8

(26)

Naters

Unterregion MS2: Brig-Naters Typologie : Periurbaner Raum

(angepasstes Innenverdichtungspotential) Naters Hegdorn

Ausgangsdaten

Fläche überbaut + Unsicherheit

Unsicherheit

Zentrumszonen 2.6 ha 2.3 ha 0.2 ha 0.3 ha

Wohnzonen 13.6 ha 10.3 ha 3.1 ha 3.3 ha

Mischzonen 0.0 ha 0.0 ha 0.0 ha 0.0 ha

Bauzonen für die Wohnnutzung 16.2 ha 12.6 ha 3.3 ha 3.6 ha

Einwohner 2014 + Arbeitsplätze 2012 202 (EA)

Bevölkerungsentwicklung 110 %

Einwohner + Arbeitsplätze 2030 222 (EA) Dichte

heutige Dichte überbaute Fläche = 12.6 ha = m2 / EA

EA 202 EA

Mediandichte 263 m2 / EA relevant m2 / EA

Kapazität

EA aktuell + zusätzliche EA durch Verdichtung + zusätzlichen EA in = Kapazität EA der überbauten Fläche, davon 1/3 nicht überbauter Fläche

Unsicherheit - nicht überbaute Fläche

Dichte Dichte

3.3 ha 3.6 ha

263 m2 / EA 263 m2 / EA

125

- = 125

1/3 202

+ 42 + 137 = 381 EA

Theoretischer Überschuss 381

(EA Kapazität) - 222 (EA 2030) == 159 (EA Überschuss) 159

(EA Überschuss) x 263 m2 / EA = ha

Bedarf für 15 Jahren 222

(EA 2030) - 202 = 20 (EA Zunahme)

20

(EA Zunahme) x 263 m2 / EA = ha

Auslastung 2030 381

(EA Kapazität) = 100 % 222

(EA 2030) = 58.4 %

Auslastung 2045 381

(EA Kapazität) = 100 % 242

(EA 2030) = 63.7 %

Bauzonendimensionierung Naters Hegdorn Anhang 3.2

Statistik Entwurf RK

nicht überbaut

624

263

4.2

(EA 2012)

0.5

(27)

Naters

Unterregion MS2: Brig-Naters Typologie : Tourismus

(angepasstes Innenverdichtungspotential) Naters Blatten Belalp Ausgangsdaten

Fläche überbaut + Unsicherheit

Unsicherheit

Zentrumszonen 10.2 ha 9.7 ha 0.9 ha 0.5 ha

Wohnzonen 37.0 ha 34.8 ha 4.7 ha 2.2 ha

Mischzonen 0.0 ha 0.0 ha 0.0 ha 0.0 ha

Bauzonen für die Wohnnutzung 47.2 ha 44.5 ha 5.6 ha 2.7 ha

Einwohner 2014 + Arbeitsplätze 2012 313 (EA)

Bevölkerungsentwicklung 110 %

Einwohner + Arbeitsplätze 2030 344 (EA) Dichte

heutige Dichte überbaute Fläche = 44.5 ha = m2 / EA

EA 313 EA

Mediandichte 395 m2 / EA relevant m2 / EA

Kapazität

EA aktuell + zusätzliche EA durch Verdichtung + zusätzlichen EA in = Kapazität EA der überbauten Fläche, davon 1/3 nicht überbauter Fläche

Unsicherheit - nicht überbaute Fläche

Dichte Dichte

5.6 ha 2.7 ha

395 m2 / EA 395 m2 / EA

142

- = 142

1/3 313

+ 47 + 68 = 381 EA

Theoretischer Überschuss 381

(EA Kapazität) - 344 (EA 2030) == 37 (EA Überschuss) 37

(EA Überschuss) x 395 m2 / EA = ha

Bedarf für 15 Jahren 344

(EA 2030) - 313 = 31 (EA Zunahme)

31

(EA Zunahme) x 395 m2 / EA = ha

Auslastung 2030 381

(EA Kapazität) = 100 % 344

(EA 2030) = 90.3 %

Auslastung 2045 381

(EA Kapazität) = 100 % 376

(EA 2030) = 98.5 %

Bauzonendimensionierung Naters Blatten-Belalp Anhang 3.3

Statistik Entwurf RK

nicht überbaut

1422

395

1.5

(EA 2012)

1.2

(28)

Naters

Unterregion MS2: Brig-Naters Typologie : Talflanken

(angepasstes Innenverdichtungspotential) Mund Birgisch Geimen Moos Mehlbaum Bitschji Ausgangsdaten

Fläche überbaut + Unsicherheit

Unsicherheit

Zentrumszonen 11.6 ha 11.1 ha 0.7 ha 0.5 ha

Wohnzonen 39.9 ha 34.3 ha 8.7 ha 5.6 ha

Mischzonen 0.0 ha 0.0 ha 0.0 ha 0.0 ha

Bauzonen für die Wohnnutzung 51.5 ha 45.4 ha 9.4 ha 6.1 ha

Einwohner 2014 + Arbeitsplätze 2012 751 (EA)

Bevölkerungsentwicklung 110 %

Einwohner + Arbeitsplätze 2030 826 (EA) Dichte

heutige Dichte überbaute Fläche = 45.4 ha = m2 / EA

EA 751 EA

Mediandichte 441 m2 / EA relevant m2 / EA

Kapazität

EA aktuell + zusätzliche EA durch Verdichtung + zusätzlichen EA in = Kapazität EA der überbauten Fläche, davon 1/3 nicht überbauter Fläche

Unsicherheit - nicht überbaute Fläche

Dichte Dichte

9.4 ha 6.1 ha

441 m2 / EA 441 m2 / EA

213

- = 213

1/3 751

+ 71 + 138 = 960 EA

Theoretischer Überschuss 960

(EA Kapazität) - 826 (EA 2030) == 134 (EA Überschuss) 134

(EA Überschuss) x 441 m2 / EA = ha

Bedarf für 15 Jahren 826

(EA 2030) - 751 (EA 2012) = 75 (EA Zunahme)

75

(EA Zunahme) x 441 m2 / EA = ha

Auslastung 2030 960

(EA Kapazität) = 100 % 826

(EA 2030) = 86.0 %

Auslastung 2045 960

(EA Kapazität) = 100 % 901

(EA 2030) = 93.8 %

Bauzonendimensionierung Talflanken Anhang 3.4

Statistik Entwurf RK

nicht überbaut

605

441

5.9

3.3

Referenzen

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