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Die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Im Dokument gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm (Seite 26-32)

Vereinten Nationen (SDGs)

2.1 Die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Die 17 Ziele für globale nachhaltige Entwicklung, auch „UN-Agenda 2030“ oder auf Englisch

„Sustainable Development Goals (SDGs)“, wurden im September 2015 von der Generalver-sammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, in der alle 193 Mitgliedsstaaten vertreten sind.

Die Einigung auf diese globalen Ziele wurde als wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Entwicklung gesehen, da sie im Unterschied zu den „Millennium Development Goals“ (den Zielvorgaben von 2000 bis 2015) nicht nur Entwicklungsländer, sondern alle Länder betreffen.

Die Ziele streben eine wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit an, wobei diese drei Aspekte (Wirtschaft, Ökologie, Soziales) gleichberechtigt berücksichtigt werden. Folgende Grafik zeigt die 17 Ziele auf einen Blick.

Auch Österreich hat sich dazu verpflichtet, die Zielvorgaben der SDGs bis 2030 umzusetzen.

Im Jänner 2016 wurde dazu eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet. Zusätzlich sollten alle Bundesministerien die Ziele der Agenda 2030 in ihre jeweiligen Strategien und Programme integrieren.

Jeder Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen soll zumindest zwei Mal im Zeitraum 2015–2030 einen sogenannten „Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Ent-wicklungsziele/SDGs (FNU)“ vorlegen. Dieser Bericht bietet einen Überblick über den aktuellen Status der Umsetzung.

Österreich hat im März 2020 seinen ersten Freiwilligen Nationalen Umsetzungsbericht ver-öffentlicht16. Dieser Bericht, als erstes Fazit und Meilenstein auf Österreichs Weg zur Erreichung der SDGs, ist der Anlass dazu, im diesjährigen Bericht über die Wirkungsorientierte Folgen-abschätzung einen Schwerpunkt auf das Thema SDGs zu legen.

16 Freiwilliger Nationaler Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (2020): sustainabledevelop-ment.un.org/content/documents/26661VNR_2020_Austria_Report_German.pdf

inhaltliche Überschneidungen zu den SDGs“ in Bezug auf die Abschätzung von Auswirkungen auf einzelne Politikbereiche (Wirkungsdimensionen), die Teil einer Wirkungsorientierten Folgen-abschätzung sind. Weiters wird explizit darauf verwiesen, dass das Instrument der Wirkungs-orientierten Folgenabschätzung das Potenzial hat, „die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kohärenz politischer Entscheidungen zugunsten einer Nachhaltigen Entwicklung“ zu fördern.

Um diesem Potenzial gerecht zu werden und das Bewusstsein dafür zu stärken, werden die Bei-träge der Vorhaben zu den SDGs in diesem Bericht zur Wirkungsorientierten Folgenabschätzung erstmals systematisch dargestellt (für einen Überblick siehe Abschnitt 2.3 und Abschnitt 2.4).

Diese Beiträge zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung bildeten auch einen Schwerpunkt der Qualitätssicherung der Evaluierungen durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes im BMKÖS.

Die Intention dieser Schwerpunktsetzung ist die stärkere Ausrichtung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung an den SDGs als langfristige übergeordnete Ziele. Eine solche Ausrichtung wurde etwa auch in der Analyse der vorhergehenden Berichte durch den parlamentarischen Budgetdienst empfohlen17. Auch von Abgeordneten im Nationalrat wurde eine Koordinierung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung mit den SDGs eingefordert18.

Zusätzlich soll durch diese systematische, transparente Ausweisung auch Politikkohärenz all-gemein gefördert werden. Das bedeutet, dass politische Strategien verschiedener Ebenen noch besser koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. In den nächsten Abschnitten erhalten Sie eine Übersicht der SDG-Beiträge auf Ebene der einzelnen Vorhaben, für die eine Evaluierung im Jahr 2020 vorgesehen war.

17 „Analyse des Budgetdienstes: Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2019“, S. 17: www.

parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_Bericht_ueber_die_Wirkungsorientierte_Folgenabschaet-zung_2019.pdf

„Analyse des Budgetdienstes: Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2018“, S. 14: www.

parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2019/BD_-_Bericht_ueber_die_Wirkungsorientierte_Folgenabschaet-BKA Kinderbonus: Erhöhung der Familienbeihilfe für September 2020

BKA Flexibilisierung Kinderbetreuungsgeld, Einführung Partnerschafts- und Familienzeitbonus

BKA Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots (Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG)

BMA Beitrag zum BBG 2016 – Soziales

BMA Berufsausbildungszentrum des BFI Wien (BAZ) Budget 2019

BMA Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

BMA Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen für Ältere und der Kurzarbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung

BMA Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung – itworks – JobTransfair – Trendwerk

BMA Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b AMS Wien Start 2017, 2018 und 2019

BMA Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG 2014)

BMA Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG

BMBWF Abschluss eines Förderungsvertrags mit der Ludwig Boltzmann Gesellschaft für den Zeitraum 2016–2018 sowie Vertragsverlängerungen für 2019 und 2020

BMBWF Förderprogramm Kinder- und Jugenduniversitäten

BMBWF Adaptierung Betreuungspläne (ganztägige Schulformen), flexibler Ressourceneinsatz an Neuen Mittelschulen, Stundentafelanpassung Bewegung und Sport

BMBWF Verpflichtung von Schülerinnen und Schülern zur Teilnahme an Erhebungen durch das BIFIE

BMBWF Bewilligung der Arbeitsprogramme 2014, 2015, 2016 und 2017 des FWF durch die Aufsichts-behörde BMBWF

BMF Garantieübernahmen gemäß § 1 und § 11 Garantiegesetz („Inlands-„ und „Inter-nationalisierungsgarantien“)

BMJ Förderung Verein VertretungsNetz 2019

BMJ Gerichtsgebühren-Novelle 2015

BMK Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

BMK 8. Mittelfristiges Investitionsprogramm (MIP) 2015–2019 und Übergangs-MIP 2020 für Privat-bahnen

BMK Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz ge-ändert werden

BMK Hochwasserschutz "Marchfeldschutzdämme"

BMK Innovationsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (2015–2020)

BMK Ökostromgesetz-Novelle 2017 und 2019

BMK Sanierungsoffensive 2017, 2018 und 2019 gebündelt

BMK Übereinkommen von Paris

BMKÖS Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz

BMKÖS Dienstrechts-Novelle 2015

BMKÖS Programme "Kinder gesund bewegen" und "Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit" – Vertrags-verlängerung 2019/2020

BMLRT Breitband Austria 2020 Connect – Förderung von Anbindungen für KMUs und öffentliche Bildungseinrichtungen

Breitband Austria 2020 Access – Förderung der räumlichen Ausdehnung von

Breitband-Hoch-Zu folgenden Zielen leistete kein Vorhaben der Evaluierung 2020 einen Beitrag:

Einen Sonderfall stellt das Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen dar (IFI-Beitragsgesetz – UG 45, BMF). Evaluiert wurden die Gesetze aus den Jahren 2015, 2016 und 2017. Bei diesen Vorhaben handelt es sich um die Beiträge Öster-reichs zu verschiedenen internationalen Entwicklungsbanken und -fonds. Da diese Beiträge ver-schiedenste Projekte finanzieren, die direkt die Umsetzung der Sustainable Development Goals in Entwicklungsländern vorantreiben sollen, wurden für diese Vorhaben vom Ressort ausnahmslos alle SDG-Ziele ausgewählt. Eine grafische Darstellung erscheint deshalb nicht aussagekräftig.

Die folgende Visualisierung zeigt auf, zu welchen SDGs wie viele Vorhaben einen Beitrag leisteten.

Aus der Grafik lässt sich ablesen, dass besonders viele Vorhaben aus der diesjährigen Evaluierung zu den Zielen 8 und 9 beitragen (Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirt-schaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern;

Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Indus-trialisierung fördern und Innovationen unterstützen). Die beiden SDGs zu Armutsbekämpfung und Bildung (Ziel 1 und Ziel 4) sind ebenfalls stark vertreten.

schaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen; Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen).

Im Dokument gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm (Seite 26-32)

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