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Abkommen verstärkte Partnerschaft EU Kasachstan

Im Dokument gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm (Seite 184-189)

Finanzjahr 2016

Vorhabensart Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien Das Abkommen dient der Vertiefung der Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan. Es soll die Rahmenbedingungen insb. für die Wirtschaftskooperation weiter verbessern und mittel- bis längerfristig zu einer An-näherung von Kasachstan an europäische Standards beitragen.

Das Abkommen ist auch als ein Element der EU-Zentralasien-strategie zu verstehen, die im Juni 2019 in revidierter Form von den EU-Außenministern verabschiedet wurde. Die neue EU-Zentralasienstrategie zielt auf ein verstärktes Engagement der EU in Zentralasien ab, was u. a. auch durch neue Partner-schafts- und Kooperationsabkommen mit den Ländern Zentral-asiens erreicht werden soll (wie eben auch mit Kasachstan).

Für die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsab-kommens (PKA) EU-Kasachstan ist auch der EU Green Deal

ein allgemeiner Referenzrahmen, weil die EU Kasachstan bei der Erreichung der Klimaziele, aber insbesondere auch bei der schrittweisen Umstellung in Richtung „green economy“ u. a. im Rahmen der PKA unterstützen möchte.

Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) 2016-BMEIA-UG 12-W2:

Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirt-schaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern

Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen (Bundesvoranschlag)

2016-BMEIA-GB12.01-M2:

Pflege und Weiterentwicklung der bilateralen und multilateralen Beziehungen Österreichs, inkl. der Vertragsbeziehungen sowie Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheits-politischer Interessen wie etwa durch die Durchführung regel-mäßiger Treffen auf politischer und BeamtInnenenebene

Problemdefinition

Die vorliegende WFA ist inhaltlich identisch mit der WFA zum Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammen-arbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (Unterzeichnung).

Die Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan stützen sich dzt. auf das im Juli 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Seit April 2011 haben die EU und Kasachstan über ein verstärktes Partnerschafts- und Ko-operationsabkommen verhandelt. Die Verhandlungen wurden im Herbst 2014 abgeschlossen, das neue Abkommen im Jänner 2015 paraphiert. Die Unterzeichnung durch EU und Kasachstan fand am 21. Dezember 2015 statt (Vorunterzeichnung durch EU-Mitgliedstaaten am 16.11.2015). Nächster Schritt ist die

Das Abkommen soll zu einer Vertiefung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU (den MS) und Kasachstan führen. Das Abkommen entspricht sowohl den grundsätzlichen Interessen der EU als auch denen der Republik Österreich. Kasachstan ist Österreichs wichtigster Markt und Wirtschaftspartner in Zentralasien. Österreichische Firmen unterhalten rund 50 Repräsentanzen und Niederlassungen in Kasachstan. Knapp ein Viertel der gesamten österreichischen Erdölimporte kommt aus Kasachstan, womit Kasachstan für Österreich der größte Erdöllieferant ist.

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Ziele

Ziel 1: Intensivierung der Wirtschaftskooperation

24 31

27

6,0 6,7

7,1

10,7

Handelsvolumen zwischen der EU und Kasachstan [Mrd. €]

EU-Exporte nach Kasachstan [Mrd. €]

Direktinvestitionen aus der EU in Kasachstan [Mrd. €] [Noch kein Istwert vorhanden]

Maßnahmen

1. Verbessertes Umfeld für die Wirtschaftszusammenarbeit Beitrag zu Ziel 1

nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand

Finanzielle Auswirkungen

Erläuterungen

Wie in der WFA angegeben keine finanziellen Auswirkungen

Wirkungsdimensionen

Unternehmen

Auch für europäische (österreichische) Wirtschaftstreibende haben sich durch das Abkommen die Rahmenbedingungen verbessert.

Die österr. Exporte nach Kasachstan legten 2019 um 8 % auf 148 Mio. Euro zu. Die wichtigsten Warengruppen im österr. Ex-port sind: Pharmazeutika, Maschinen und Apparate, Mess- und Prüfinstrumente, Papier und Pappe, Metallwaren etc.

Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens

Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind teilweise eingetreten.

Das 2015 unterzeichnete Abkommen zwischen der EU und Kasachstan wurde seit 1. Mai 2016 in wesentlichen Teilen vor-läufig angewandt und ist am 1. März 2020 in seiner Gesamtheit in Kraft getreten.

Für eine umfassendere Evaluierung der Auswirkungen des Abkommens ist es daher noch verfrüht. Aus diesem Grund ist die Wirkung des Gesamtvorhabens zum derzeitigen Zeitpunkt vorläufig auch nur mit teilweise eingetreten zu beurteilen. Darü-ber hinaus ist davon auszugehen, dass sich die (ökonomischen) Folgen der Covid-Krise auch nachteilig bzw. verzerrend auf die Wirkungseffekte des Gesamtvorhabens ausgewirkt haben.

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Insgesamt bietet das Abkommen aus gegenwärtiger Sicht (Jänner 2021) für die EU (und auch für Österreich) eine gute Plattform zur Vertiefung der Kooperation mit Kasachstan in einer Vielzahl von Bereichen. Ohne Zweifel hat das Ab-kommen zu vermehrten Kontakten auf verschiedenen Ebenen beigetragen und den Dialog zwischen der EU und Kasachstan gefördert und ausgeweitet.

Ein Beispiel dafür ist die 2019 erfolgte (informelle) Einrichtung eines regelmäßigen Business-Dialogs zwischen der kasachi-schen Regierung (auf Ebene Premierminister) und Vertretern von in Kasachstan tätigen europäischen Unternehmen, der in Nur-Sultan stattfindet und an dem auch die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten in Nur-Sultan teilnehmen.

Die EU ist nach wie vor der mit Abstand wichtigste Handels- und Investitionspartner Kasachstans. In Kasachstan sind rund 4000 Unternehmen mit europäischer Beteiligung und ca. 2000 Joint Ventures mit europäischen Unternehmen registriert. Für 2019/2020 liegen (mit Stand Jänner 2021) keine genauen Zahlen für die jährlichen EU Investitionen vor. Der Gesamtbestand von EU Investitionen wird von der Europäischen Kommission mit Ende 2020 mit rund 63 Mrd. Euro angegeben. 2020 hat die Covid-Pandemie den Wirtschaftsaustausch zwischen der EU und Kasachstan in Summe gebremst. Nach der Krise ist ein steigender Wirtschaftsaustausch zu erwarten.

Während die EU-Exporte (zumindest bis 2019, danach wegen Covid Rückgänge) eine steigende Tendenz aufweisen, hängt die Entwicklung der kasachischen Exporte in die EU stark vom Ölpreis ab, der seit 2015 immer wieder starken Schwankungen unterliegt und die Handelsstatistiken z.T. wesentlich beeinflusst.

Es ist anzunehmen, dass sich die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsaustausch zwischen der EU (Österreich) und Kasachstan nach dem Ende der Covid-Krise wieder ver-bessern werden, was sich naturgemäß auch positiv auf die Wirkungseffekte des Gesamtvorhabens (Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) auswirken wird.

Die österreichischen Exporte nach Kasachstan sind 2019 um 8 % auf 148 Mio. Euro angestiegen (für 2020 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor). Rund 50 österreichische Unter-nehmen sind mit Repräsentanzen in Kasachstan vertreten, die Anzahl der österreichischen Firmen mit Geschäftsbeziehungen

Die 2019 verabschiedete neue EU-Zentralasienstrategie be-kräftigt das Interesse der EU, die Beziehungen mit Zentralasien (und Kasachstan als wichtigstem Wirtschaftspartner der EU in der Region) weiter auszubauen. Dabei geht es nicht zuletzt darum, über Instrumente wie das vorliegende Abkommen mit Kasachstan die ökonomische und soziale Resilienz der zentral-asiatischen Partnerländer zu stärken und in den Bereichen, wo dies möglich und im gegenseitigen Interesse ist, eine An-näherung an europäische Standards herbeizuführen.

Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Ja

In vielen im Abkommen vorgesehenen Kooperationsbereichen wird es in den kommenden Jahren darum gehen, entsprechend der gegenseitigen Interessenlage konkrete Programme und Projekte zu identifizieren, die der Umsetzung des Abkommens dienen. Großes Potenzial bieten etwa die Bereiche Umwelt, Energie und Digitalisierung.

Positive Entwicklungen bei den Kennzahlen 1 und 2 (Handels-volumen EU-Kasachstan bzw. EU Exporte nach Kasachstan) werden insbesondere davon abhängen, wie schnelle die globale Covid-Pandemie überwunden werden kann und die negativen Folgen auf den Wirtschaftsaustausch revidiert werden können.

Die durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachstan geschaffenen Kooperations- und Dialoginstrumente sind jedenfalls eine gute Grundlage, um nach der Pandemie für entsprechende Impulse zu sorgen.

Das gilt auch für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Ka-sachstan und Österreich, wo für den Herbst 2021 eine Tagung der Gemischten bilateralen Wirtschaftskommission samt öster-reichischer Wirtschaftsmission nach Kasachstan geplant sind.

Weiterführende Informationen EU-Zentralasienstrategie

www.consilium.europa.eu/de/press/press- releases/2019/06/17/central-asia-council-adopts-a-new-eu-strategy-for-the-region/

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