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Die Beiträge der Vorhaben zu den SDG-Unterzielen im Detail

Im Dokument gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm (Seite 32-45)

Vereinten Nationen (SDGs)

2.4 Die Beiträge der Vorhaben zu den SDG-Unterzielen im Detail

1.1 Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen

Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG: Durch Sozialbetrug entgehen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung jährlich Steuern und Beiträge in erheblichem Ausmaß. Durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden wird verhindert, dass Gelder unterschlagen werden, die andernfalls zur Bekämpfung von Armut verwendet würden.

1.2 Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken

Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Mit diesem Vorhaben wurden Regelungen geschaffen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Behörden und Stellen anderer Staaten ermöglichen. Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Dienstleistungserbringer im Zusammenhang mit Entsendungen von ArbeitnehmerInnen nach Österreich wird so noch wirksamer bekämpft. Somit trägt das Vorhaben zum SDG-Unterziel 1.2 bei.

Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung – itworks – JobTransfair – Trendwerk: Personen über 50 Jahre und Personen mit über einem Jahr Arbeitslosigkeitsdauer haben es besonders schwer am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dieses Vorhaben ermöglicht, durch Förderung sozial-ökonomischer Betriebe, diese benachteiligten Personengruppen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und trägt somit zum SDG-Unterziel 1.2 bei.

1.3 Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen

Novelle zum Bundespflegegeldgesetz: Das Vorhaben trägt vor allem durch den Ausbau des Informations- und Beratungsangebotes für PflegegeldbezieherInnen und ihre Angehörigen durch die Verbesserung der finanziellen Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer pflegenden

nissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern

ASRÄG 2014: Das Vorhaben trägt vor allem durch die Verbesserungen bei der Anrechnung von Kinderbetreuungsgeldbezugszeiten für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung dazu bei, die Widerstandsfähigkeit von Menschen in prekären Situationen zu erhöhen.

3.4 Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern

Programme »Kinder gesund bewegen« und »Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit« – Vertragsverlängerung 2019/2020: Das Vorhaben bietet Bewegungs- und Sporteinheiten für Kinder und Jugendliche an, um Bewegungsmangel früh entgegenzuwirken und diese für eine sportlich aktive Lebensweise zu begeistern. Ausreichend Bewegung und Sport fördert die physische und psychische Gesundheit. Das Vorhaben trägt deshalb als präventive Maßnahme zum SDG-Unterziel 3.4 bei.

3.8 Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finan-zielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arznei-mitteln und Impfstoffen für alle

Verlängerung der Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Krankenver-sicherung 2019: Das Vorhaben stellt sicher, dass Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung weiterhin in die Krankenversicherung einbezogen sind.

Dies trägt dazu bei, die Absicherung vor finanziellen Risiken in Zusammenhang mit gesundheit-lichen Problemen sowie den Zugang zu einer hochwertigen Versorgung für alle zu ermöggesundheit-lichen.

3.9 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich ver-ringern

Innovationsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (2015–2020): Das Förderprogramm zielt auf eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße hin zu umweltfreundlicheren Alternativen ab, indem innovative Lösungen für kombinierte Transportformen unterstützt werden. Dies trägt zu einem geringeren CO2-Ausstoß durch die Verkehrsverlagerung bei und führt damit zu einer geringeren Belastung der Natur und Menschen.

überbetriebliche Angebote (ÜBA) ausgebildet werden. Dadurch leistet das Vorhaben einen Beitrag zum SDG-Unterziel 4.1.

Adaptierung Betreuungspläne: Dieses Vorhaben regelt die Definition der Aufgaben und Ziele der Lernzeit und beschreibt die Ausgestaltung der Angebote (musischer, kreativer, künstlerischer und sportlicher Bereich) im Freizeitbereich. Die Erarbeitung neuer Lerninhalte im Betreuungs-teil ist weiterhin unzulässig. Neu ist, dass in der Freizeit jetzt neben kreativen, künstlerischen, musischen und sportlichen Begabungen auch die Aneignung von sozialen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentfaltung gefördert wird.

6. und 7. BIFIE-Erhebungsverordnung: Die Erhebung bildungsrelevanter sozioökonomischer Faktoren wie z. B. Herkunft, Berufsstand der Eltern und soziale Situation ist wichtig, um eine Verknüpfung und Interpretation der Leistungsdaten einerseits mit schulischen (z. B. Schulklima, Schulzufriedenheit), andererseits mit außerschulischen Rahmenbedingungen (Geschlecht, Migrationshintergrund, Bildungsabschlüsse der Eltern u. Ä.) zu ermöglichen, um daraus quali-tätssichernde und steuerungsrelevante Schlussfolgerungen ableiten zu können.

4.2 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger früh-kindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grund-schule vorbereitet sind

Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots: Durch die Schaf-fung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in elementaren Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen und bei Tageseltern sowie zusätzlicher Ausbildung und Anstellung von Tagesmüttern/-vätern, wird ein signifikanter Beitrag zum SDG-Unterziel 4.2 geleistet.

4.3 Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwing-lichen und hochwertigen facherschwing-lichen, beruferschwing-lichen und tertiären Bildung einschließlich uni-versitärer Bildung gewährleisten

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz 2017, 2018, 2019:

Das Vorhaben regelt die Rahmenbedingungen für eine Überbetriebliche Berufsausbildung. Ziel-gruppe einer solchen Ausbildung sind vor allem junge Menschen, die keine Lehrstelle finden können. Diesen jungen Frauen und Männern wird im Rahmen des Vorhabens ein Lehrabschluss in einer Ausbildungseinrichtung garantiert.

Lehrberufspaket 2015: Die Modernisierung der Berufsbilder und die Schaffung neuer Berufs-bereiche bietet Jugendlichen, unabhängig vom Geschlecht, noch mehr Möglichkeiten einen für sie passenden Beruf zu finden.

Berufsausbildungsgesetz weiterentwickelt und insbesondere die Ausbildungsmöglichkeiten für benachteiligte Jugendliche, unabhängig vom Geschlecht, erweitert.

4.4 Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen

Berufsausbildungszentrum des BFI Wien (BAZ) Budget 2019: Jugendliche und Erwachsene, die über keine Berufsausbildung verfügen, sind am Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar. Durch einen FacharbeiterInnen-Abschluss im Ausbildungszentrum sinkt das Arbeitslosigkeitsrisiko signifikant.

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz 2017, 2018, 2019:

Das Vorhaben bietet jährlich rund 4.500 Jugendlichen Ausbildungen an und trägt somit dem SDG-Unterziel 4.4 bei.

Lehrberufspaket 2015: Je moderner die Berufsbilder sind und je mehr Berufsbereiche es gibt, desto mehr Jugendliche finden ein ihren Interessen entsprechendes Angebot an Lehrberufen vor.

Das Vorhaben trägt also dazu bei, im Sinne des SDG-Unterziels 4.4, die Zahl der Jugendlichen mit fachlichen und beruflichen Qualifikationen für eine Beschäftigung zu erhöhen.

Änderung der Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z 1-8 BAG 2014, 2016, 2017: Das Vorhaben fördert die nachhaltige Weiterentwicklung der Qualität und Attraktivität der betrieblichen Lehrlings-ausbildung, was in weiterer Folge zu einem Anstieg der Lehrlingszahlen führen soll. Somit trägt das Vorhaben zum SDG-Unterziel 4.3 bei.

BAG Novelle 2015: Das Vorhaben zielt darauf ab, die Lehrausbildung auch für die Zukunft als attraktive, praxisorientierte Ausbildung zu erhalten und die Zahl an Lehrlingen zu steigern. Mehr Lehrlinge bedeutet, mehr Jugendliche und junge Erwachsene, die über eine entsprechende fachliche und berufliche Qualifikation für eine Beschäftigung verfügen.

4.5 Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleich-berechtigen Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleisten

Förderprogramm Kinder- und Jugenduniversitäten 2017 bis 2021: Durch dieses Vorhaben soll für Kinder und Jugendliche ein altersgemäßer und attraktiver Einstieg in die Welt der Hochschule eröffnet werden. Besonders durch eine Verstärkung aufsuchender Aktivitäten, um Kinder und Jugendliche aus benachteiligten sozialen Schichten vermehrt vor Ort anzusprechen und die Ausweitung der Veranstaltungsangebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen, trägt das Vorhaben zum SDG-Unterziel 4.5 bei.

Adaptierung Betreuungspläne: Im Sinne des SDG-Unterziels 4.6 trägt der Ausbau der ganz-tägigen Schulformen mit qualitätsvollen Lernzeiten dazu bei, dass alle Jugendliche Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Durch den Einsatz von ausgebildeten Lehrkräften in der Lernzeit ist für eine optimale Unterstützung und Förderung gesorgt.

6. und 7. BIFIE-Erhebungsverordnung: Die Erhebung bildungsrelevanter sozioökonomischer Faktoren wie z. B. Herkunft, Berufsstand der Eltern und soziale Situation ist wichtig, um eine Verknüpfung und Interpretation der Leistungsdaten einerseits mit schulischen (z. B. Schulklima, Schulzufriedenheit), andererseits mit außerschulischen Rahmenbedingungen (Geschlecht, Migrationshintergrund, Bildungsabschlüsse der Eltern u. Ä.) zu ermöglichen, um daraus quali-tätssichernde und steuerungsrelevante Schlussfolgerungen ableiten zu können.

4.7 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifi-kationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, u. a. durch Bildung für nach-haltige Entwicklung und nachh. Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichst., eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung

Adaptierung Betreuungspläne: In den Betreuungsplänen für ganztägige Schulformen werden im Sinne des SDG-Unterziels 4.7 einzelne Aspekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung wie die Förderung des Gesundheitsbewusstseins und geschlechterbewusste Pädagogik angesprochen.

4.a Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlech-tergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten

Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots: Ein Beitrag zu dem SDG-Unterziel 4.a wird durch den Neubau und die Erweiterung elementarer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geleistet.

5.1 Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden Berufsausbildungszentrum des BFI Wien (BAZ) Budget 2019: Durch die Schwerpunktsetzung

„Junge Frauen ab 21 Jahren“ in den Jugendwerkstätten wirkt dieses Vorhaben der Diskriminierung von Frauen und Mädchen entgegen.

Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung – itworks – JobTransfair – Trendwerk: Personen über 50 Jahre und Personen mit über einem Jahr Arbeitslosigkeitsdauer erfahren am Arbeits-markt oft Diskriminierung. Dieses Vorhaben ermöglicht, durch Förderung sozialökonomischer

5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienst-leistungen und Infrastruktur, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Ver-antwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Ge-gebenheiten anerkennen und wertschätzen

Novelle zum Bundespflegegeldgesetz: Das Vorhaben beinhaltet unter anderem einen Ausbau der Unterstützungs- und Beratungsleistungen für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen.

Diese Pflegearbeit durch Angehörige ist innerhalb des Haushalts oder der Familie oft ungleich verteilt, unbezahlt und unsichtbar. Das Vorhaben trägt zur Wertschätzung dieser Arbeit bei.

Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG: Das Vorhaben beinhaltet unter anderem die Einführung einer finanziellen Unterstützung für dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit intensiv und ausschließlich der Familie widmen, in Form eines Bonus. Das Vorhaben trägt dazu bei, geteilte Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie zu fördern.

5.5 Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Über-nahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen

Adaptierung Betreuungspläne: Dieses Vorhaben trägt dazu bei, ein qualitätsvolles Angebot an ganztägigen Schulformen zu schaffen. Diese Schulformen ermöglichen eine bessere Verein-barkeit von Beruf und Kindererziehung. Personen mit Kinderbetreuungspflichten können somit leichter voll erwerbstätig sein.

Bewilligung der Arbeitsprogramme 2014, 2015, 2016 und 2017 des FWF durch die Aufsichts-behörde BMBWF: Mit diesem Vorhaben wird unter anderem versucht, die Gesamtzahl der in Österreich tätigen Forscherinnen durch eigene Karriereförderungsprogramme für Frauen zu erhöhen. Außerdem wird versucht den Einfluss von Wissenschaftlerinnen auf die maßgeblichen Projektenscheidungen zu erhöhen, indem einerseits der Anteil von Frauen als Gutachterinnen und Projektleiterinnen und andererseits in den Entscheidungsgremien des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung erhöht wird.

7.2 Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen Ökostromgesetz-Novelle 2017 und 2019: Das Vorhaben beinhaltet etwa Verwaltungsver-einfachungen sowie finanzielle Unterstützung für Ökostromanlagen. Damit wird die Weiter-entwicklung der einzelnen Ökostromtechnologien sowie der Ausbau der Produktionskapazitäten für Ökostrom unterstützt. Der Anteil an erneuerbarer Energie soll dadurch steigen, um das österreichische Energiesystem zukunftsfähig zu gestalten.

7.3 Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln

Sanierungsoffensive 2017, 2018 und 2019 gebündelt: Das Vorhaben förderte vor allem ther-mische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Der Energiebedarf, der in Gebäuden durch das Heizen entsteht kann durch thermische Sanierung um ein Vielfaches gesenkt werden. Daher leistet dieses Vorhaben einen großen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz.

8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren

Programm zur Förderung von Produktfindungsstrategien von KMU: Das Vorhaben fördert die Entwicklung von Unternehmensstrategien und betrieblichen Innovations- und Wissens-managementsystemen zur Optimierung der Produktionssysteme und des Produkt- und Dienst-leistungsportfolios von wachstumsorientierten KMU.

Seedfinancing 2015: Das Vorhaben unterstützt forschungsintensive Vorgründungsprojekte im Hochtechnologiebereich mittels Zuschuss (bis zu 200.000 EUR pro Projekt) und gezielter Gründungsberatung. Einem Strukturdefizit in Form vergleichsweise geringer Spezialisierung auf dynamische, technologieorientierte Branchen, dass langfristig die Wachstumsaussichten der österreichischen Wirtschaft beeinträchtigen könnte, wird somit entgegengewirkt.

8.3 Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unter-stützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunter-nehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen

Seedfinancing 2015: Das Vorhaben setzt sich unter anderem zum Ziel, die Zahl der neu-gegründeten wissens- und technologieintensiven Unternehmen zu steigern. Das führt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und somit zu einem Beitrag des Vorhabens zum SDG-Unterziel 8.3.

Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß KMU-Förderungsgesetz für die Jahre 2017–2019: Durch die Erleichterung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen begünstigen die AWS Garantien die Finanzierung von volkswirtschaftlich wünschenswerten Investitions- und Wachstumsprojekten von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen und leisten damit einen Beitrag zur Umsetzung des SGD Unterziels 8.3.

Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH nach §1 und §11 Garantiegesetz 1977 – Jahre 2016 und 2017: Durch dieses Vorhaben werden innovationsbereite kleine und

thermische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. In Zusammenhang mit dem Beitrag zu den Unterzielen 7.2 und 7.3 trägt das Vorhaben auch zu einer erhöhten Ressourceneffizienz bei. Die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien (7.2) sowie der Energieeffizienz (7.3) soll unseren Energiekonsum deutlich nachhaltiger gestalten und den Ressourcenverbrauch weiter reduzieren.

8.5 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen

Beitrag zum Budgetbegleitgesetz 2016 – Soziales: Durch die Finanzierung der Arbeitsmark-förderung von Asylberechtigten oder Personen mit subsidiärem Schutz, der Finanzierung der Be-schäftigungsförderung Älterer und der Finanzierung der BeBe-schäftigungsförderung von Personen mit langer Vormerkung beim AMS, trägt das Vorhaben zur Erreichung des SDG-Unterziels 8.5 bei.

Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen für Ältere und der Kurzarbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung: Durch die Finanzierung der Beschäftigungsförderung Älterer und der Finanzierung von Kurzarbeitsbeihilfen, trägt das Vorhaben zur Erreichung des SDG-Unterziels 8.5 bei.

Berufsausbildungszentrum des BFI Wien (BAZ) Budget 2019: Das Vorhaben bietet in unter-schiedlichen Bereichen sowohl für Jugendliche als auch Erwachsene die Möglichkeit zur Er-langung eines Lehrabschlusses, Berufsorientierung für Jugendliche sowie allgemeine berufliche Weiterbildung und leistet somit einen Beitrag zu diesem SDG-Unterziel.

Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung – itworks – JobTransfair – Trendwerk: Personen über 50 Jahre und Personen mit über einem Jahr Arbeitslosigkeitsdauer haben es besonders schwer, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dieses Vorhaben ermöglicht, durch die Förderung sozialökonomischer Betriebe, diese benachteiligten Personengruppen wieder in den Arbeits-markt zu integrieren.

8.6 Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz 2017, 2018, 2019:

Das Vorhaben bietet jährlich rund 4.500 Jugendlichen Ausbildungen an und forciert deren Integration in den Arbeitsmarkt. Das Vorhaben trägt somit dem SDG-Unterziel 8.6 bei.

BAG Novelle 2015: Durch die laufende Weiterentwicklung der dualen Ausbildung, die in Öster-reich große Bedeutung als praxisorientierte Ausbildungsschiene für Beschäftigung und Wirt-schaft hat, trägt das Vorhaben aktiv dazu bei, (Jugend)Arbeitslosigkeit und eine Verschärfung des Fachkräftemangels zu verringern.

Staaten ermöglichen. Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Dienstleistungserbringer im Zusammenhang mit Entsendungen von ArbeitnehmerInnen nach Österreich wird so noch wirksamer bekämpft. Somit trägt das Vorhaben zum SDG-Unterziel 8.8 bei.

8.9 Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und um-setzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert

Sanierungsoffensive 2017, 2018 und 2019 gebündelt: Das Vorhaben förderte thermische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Diese Förderungen wurden vor allem auch für betriebliche Gebäude konzipiert, wie beispielsweise Restaurants oder Hotels. Daher trägt das Vorhaben zu diesem SDG-Unterziel bei.

9.1 Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur auf-bauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaft-liche Entwicklung und das menschwirtschaft-liche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen 8. Mittelfristiges Investitionsprogramm (MIP) 2015–2019 und Übergangs-MIP 2020 für Privatbahnen: Das Vorhaben enthält Finanzierungszuschüsse der öffentlichen Hand an Privat-bahnen für Infrastrukturaufwendungen, die von den Erträgen oft nicht gedeckt werden. Dies leistet einen essentiellen Beitrag zu einer hochwertigen Schieneninfrastruktur und somit nach-haltiger Mobilität.

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden: Das Vorhaben trägt durch zwei verzahnte Maßnahmen zu einer nachhaltigen Infrastruktur bei. Es sieht die Einbeziehung von Kosten der verkehrsbedingten Lärmbelastung und Luftverschmutzung bei der Berechnung der Mauttarife vor. In einem zweiten Schritt sollen die Mehreinnahmen, die durch diese Maßnahme erzielt werden, vom Bund für die nachhaltige Gestaltung des Verkehrs verwendet werden.

9.4 Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nach-haltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen

Innovationsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (2015–2020): Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in neue Technologien und Systeme des Intermodalen bzw. Kombinierten Verkehrs, einer umweltfreundlichen Transportform. Das Ziel ist die Modernisierung und der Aufbau von Infrastruktur, die eine solche nachhaltige Form der Logistik ermöglicht und die Verlagerung

Innovationsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (2015–2020): Bei der Förderung des Intermodalen bzw. Kombinierten Verkehrs wurde von diesem Vorhaben ein Fokus auf Projekte mit besonders innovativem Charakter gelegt. Diese sollten verstärkt unterstützt werden. Damit wurde ein Beitrag zum SDG 9.5 geleistet.

Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht: Die Errichtung eines einheitlichen Patentschutzes in Mitgliedsstaaten der EU soll den Zugang zu Patentschutz in Europa verein-fachen und billiger machen. Dies sollte sich positiv auf die Innovationstätigkeit auswirken, da die Marktteilnahme österreichischer ForscherInnen und Unternehmen mit Innovationstätigkeit im europäischen Wirtschaftsraum erleichtert wird.

Abschluss eines Förderungsvertrags mit der Ludwig Boltzmann Gesellschaft für den Zeit-raum 2016–2018 sowie Vertragsverlängerungen für 2019 und 2020: Die Ludwig-Boltzmann Gesellschaft (LBG) erschließt neue Forschungsfelder durch Schaffung neuer Forschungseinheiten und bietet auch jungen, noch nicht etablierten WissenschaftlerInnen eine Plattform. Dieses Vorhaben unterstützt die LBG in ihrer Tätigkeit und trägt somit im Sinne des SDG-Unterziels 9.5 unter anderem dazu bei, die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen zu erhöhen.

Bewilligung der Arbeitsprogramme 2014, 2015, 2016 und 2017 des FWF durch die Auf-sichtsbehörde BMBWF: Durch die Förderung von Spitzenforschung einzelner Personen bzw.

Teams sowie die Förderung der Ausbildung von NachwuchsforscherInnen wird ein Beitrag zum SDG 9.5 geleistet.

Forschungskompetenzen für die Wirtschaft – Ausführungsverträge 2015 und 2016: Mit diesem Vorhaben wird der Ausbau der Innovationskompetenz in zukunftsrelevanten

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