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DEZENTRALE VERWALTUNG MIT EX-ANTE-KONTROLLE, DEZENTRALE VERWALTUNG MIT EX-POST-KONTROLLE

Zeitraum der Vertragsausführung

DEZENTRALE VERWALTUNG MIT EX-ANTE-KONTROLLE, DEZENTRALE VERWALTUNG MIT EX-POST-KONTROLLE

Die Vorabinformation ist den zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission unter Verwendung des Musters in Anhang D1 spätestens 15 Tage vor dem geplanten Erscheinungstag in elektronischer Form zur Veröffentlichung zu übermitteln, damit sie noch übersetzt werden kann.

5.3.1.2. Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung

Nach der Vorabinformation müssen alle Ausschreibungen von Bauaufträgen mit einem Wert von mindestens 5 000 000 EUR in Form einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, auf der Website von EuropeAid und in allen sonstigen geeigneten Medien veröffentlicht werden.

Die Frist zwischen der Veröffentlichung der Vorabinformation und der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung beträgt mindestens 30 Tage. Für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und im Internet sorgt die Kommission (im Namen des öffentlichen Auftraggebers).

Der öffentliche Auftraggeber sorgt direkt dafür, dass zeitgleich eine lokale Veröffentlichung und eine Veröffentlichung in allen sonstigen geeigneten Medien erfolgt.

DIREKTE ZENTRALE VERWALTUNG,

DEZENTRALE VERWALTUNG MIT EX-POST-KONTROLLE

Die Auftragsbekanntmachung ist den zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission unter Verwendung des Musters in Anhang D2 spätestens 15 Tage vor dem geplanten Erscheinungstag in elektronischer Form zur Veröffentlichung zu übermitteln, damit sie noch übersetzt werden kann.

DEZENTRALE VERWALTUNG MIT EX-ANTE-KONTROLLE

Außerdem ist der Europäischen Kommission zeitgleich oder bereits vorher auch die endgültige Fassung der Ausschreibungsunterlagen (siehe Abschnitt 5.3.2) vorzulegen, um nachzuweisen, dass die

vorgeschlagene Auftragsbekanntmachung den Zielen des Auftrags entspricht.

In der Auftragsbekanntmachung sind der öffentliche Auftraggeber und der Gegenstand des Auftrags klar, genau und vollständig anzugeben. Wird die Auftragsbekanntmachung auch lokal veröffentlicht, so muss sie mit der auf der Website von EuropeAid veröffentlichten Auftragsbekanntmachung

übereinstimmen und gleichzeitig mit dieser erscheinen.

Der öffentliche Auftraggeber hat den interessierten Bietern die Ausschreibungsunterlagen auf Anfrage zu übersenden. Wegen ihres Umfangs und der Kosten für ihre Vervielfältigung werden die

Ausschreibungsunterlagen für Bauaufträge in der Regel gegen Entrichtung einer Pauschalgebühr versandt. Die Ausschreibungsunterlagen können auch beim öffentlichen Auftraggeber eingesehen werden. Gegebenenfalls werden die vollständigen Bankangaben in der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht, damit die Gebühr für den Erwerb der Ausschreibungsunterlagen überwiesen werden kann.

Ändert der öffentliche Auftraggeber entweder aus eigener Initiative oder auf Antrag eines Bieters die Angaben in der Auftragsbekanntmachung, muss zwecks Veröffentlichung eine Berichtigung der Auftragsbekanntmachung an die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission gesandt werden (siehe Anhang A5b). Die Frist für die Einreichung der Angebote kann durch die Berichtigung verlängert werden, damit die Bieter die betreffenden Änderungen berücksichtigen können.

5.3.2. Abfassung und Inhalt der Ausschreibungsunterlagen

Die Ausschreibungsunterlagen sind sorgfältig abzufassen, damit der Auftrag und das Vergabeverfahren ordnungsgemäß ausgeführt werden können.

Die Ausschreibungsunterlagen müssen alle Bestimmungen und Informationen enthalten, die die Bieter benötigen, um ein Angebot einreichen zu können: einzuhaltende Verfahren, vorzulegende Unterlagen, Ausschlussgründe, Zuschlagskriterien usw. Ist die Europäische Kommission der öffentliche Auftraggeber, so kann es zweckmäßig sein, Vertreter der Endempfänger frühzeitig an der Ausarbeitung der

Ausschreibungsunterlagen zu beteiligen. Zur Ausarbeitung der technischen Spezifikationen siehe Abschnitt 2.6.

Die technischen Spezifikationen müssen für alle Bewerber und Bieter gleichermaßen zugänglich sein und dürfen nicht dazu führen, dass eine wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe ungerechtfertigterweise behindert wird. Sie definieren die Anforderungen, denen ein Erzeugnis, eine Dienstleistung oder ein Material bzw. eine Bauleistung entsprechen muss, um den Verwendungszweck zu erfüllen.

Zu diesen Spezifikationen gehören:

a) Qualitätsstufen, b) Umweltverträglichkeit,

c) soweit möglich die Zugänglichkeit für Personen mit einer Behinderung oder eine allen Benutzergruppen gerecht werdende Konzeption,

d) Konformitätsbewertungsstufen und -verfahren, e) Gebrauchstauglichkeit,

f) Sicherheit oder Abmessungen, einschließlich - bei Lieferaufträgen - der Verkaufsbezeichnung und Gebrauchsanleitungen, sowie bei allen Aufträgen Terminologie, Symbole, Prüfungen und Prüfverfahren, Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung, Produktionsverfahren und -methoden,

g) die Verfahren zur Qualitätssicherung sowie die Vorschriften für die Planung und die Berechnung von Bauwerken, die Bedingungen für die Prüfung, Inspektion und Abnahme von Bauwerken, die Konstruktionsmethoden oder -verfahren und alle anderen technischen Anforderungen, die der öffentliche Auftraggeber bezüglich fertiger Bauwerke oder der dazu notwendigen Materialien oder Teile durch allgemeine und spezielle Vorschriften anzugeben in der Lage ist.

Diese Unterlagen sind vom öffentlichen Auftraggeber auszuarbeiten.

Angesichts der technischen Komplexität vieler Bauaufträge erfordert die Ausarbeitung der

Ausschreibungsunterlagen unter Umständen die Unterstützung durch einen oder mehrere externe technische Sachverständige. Jeder dieser Sachverständigen muss eine Erklärung unterzeichnen, in der er sich zu Objektivität und Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet (siehe Anhang A3).

Wie die Leistungsbeschreibungen für Dienstleistungsaufträge sind auch die technischen Spezifikationen sehr sorgfältig auszuarbeiten. Dies ist für eine erfolgreiche Beschaffung und für die fehlerfreie

Ausführung des Bauauftrags und des Projekts von entscheidender Bedeutung.

In den technischen Spezifikationen sind - gegebenenfalls einzeln für jedes Los - die Art und die Leistungsmerkmale der Bauleistungen genau anzugeben. Gegebenenfalls werden darin auch die Bedingungen für die Lieferung, Installation, Schulungsmaßnahmen und den Kundendienst festgelegt.

Die Leistungsmerkmale müssen dem vorgesehenen Zweck entsprechen. Ist ein Informationstreffen oder eine Ortsbesichtigung erforderlich, um die technischen Erfordernisse an dem Ort zu erläutern, an dem die Bauleistungen erbracht werden sollen, so ist dies in den Hinweisen für Bieter zusammen mit den entsprechenden Vorkehrungen anzugeben.

Die technischen Spezifikationen dienen dazu, die benötigten Bauleistungen zu definieren. Anhand der in den technischen Spezifikationen festgelegten Mindestqualitätsanforderungen kann der

Bewertungsausschuss bestimmen, welche Angebote in technischer Hinsicht zulässig sind.

Sofern nicht durch die Art des Auftrags gerechtfertigt, sind technische Spezifikationen verboten, in denen Waren einer bestimmten Marke oder eines bestimmten Ursprungs genannt oder beschrieben sind und die dadurch die Bevorzugung bzw. den Ausschluss bestimmter Waren bewirken. Können die

Waren jedoch anders nicht hinreichend genau und verständlich beschrieben werden, so darf ihre handelsübliche Bezeichnung nur mit dem Zusatz „oder gleichwertige Waren“ angegeben werden.

DIREKTE ZENTRALE VERWALTUNG

Die Ausschreibungsunterlagen sind von den zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission zu genehmigen. Es ist auch gängige Praxis, das Empfängerland und gegebenenfalls noch andere beteiligte Parteien um Rat und um Zustimmung zu den Ausschreibungsunterlagen zu ersuchen.

DEZENTRALE VERWALTUNG MIT EX-ANTE-KONTROLLE

Der öffentliche Auftraggeber muss die Ausschreibungsunterlagen vor ihrer Versendung der Delegation der Europäischen Union zur Genehmigung vorlegen.

DEZENTRALE VERWALTUNG MIT EX-POST-KONTROLLE

Eine vorherige Genehmigung der Europäischen Kommission ist nicht erforderlich.

Die Ausschreibungsunterlagen müssen folgende Unterlagen enthalten: