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Bauplanungskommission Hamburg

7.2 Zur Veräußerung des Lotsenhauses

7.2.4 Der Verkauf des Lotsenhauses konkretisiert sich

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung verwundert es wenig, wenn die Bugssier-AG ihr Schreiben an das Niedersächsische Hafenamt mit den Worten beschließt: „Wir hof-fen, dass wir Ihnen mit diesen Angaben voll gedient haben und sehen gern dem von Ihnen

30 Zit : wie Anm 9, ohne Tgb Nr , Schreiben des Niedersächsischen Hafenamtes an das Regierungspräsidium vom 25 März 1964

31 Zit : ebenda, Tgb Nr N 57, Schreiben der Bugsier an das Niedersächsische Hafenamt vom 23 3 1967 32 Vgl : ebenda

33 Vgl : Bundesgesetzblatt I (BGBl ), S 389 https://www bgbl de/syver/bgbl/start xav?startbk=Bundesanzeiger_

BGBl&jumpTo=bgbl160s0389 pdf (Zugriff 9 2 2020)

vorgesehenen Entwurf zu einem Übernahmevertrag für das Lotsenhaus entgegen “34 Aber damit nicht genug Um zu unterstreichen, zu welch günstigen Konditionen man bereit war, dem Land Niedersachsen das angebotene Lotsenhaus zu überlassen, und wie begehrt ihre Immobilie war, verwies Bugsier, wie wir bereits wissen, im Rahmen der laufenden Verhand-lungen schon im November 1965 darauf, dass auch ihr langjähriger Mieter, die Schiffsmak-lerfirma Peter Hein, sehr an einer käuflichen Übernahme interessiert sei 35 Noch deutlicher wurde man in einem Schreiben, mit welchem man sich knapp fünf Monate später, also Ende April 1966, in gleicher Angelegenheit wieder an das Niedersächsische Hafenamt wandte und das Angebot eines weiteren Interessenten präsentierte Darin führte Bugsier aus:

Bevor die Firma Peter Hein sich mit Ihnen wegen einer eventuellen Übernahme des Gebäudes in Verbindung setzte, waren uns von anderer interessierter Seite bereits Preise von DM 120 000,– und mehr genannt worden Selbstverständlich räumen wir dem Land Niedersachsen weitaus günstigere Möglichkeiten ein und möchten Ihnen die Übernahme des Gebäudes zum Preis von DM 75.000,– anbieten 36

Bei dieser Anpreisung verzichtete Bugsier auch nicht darauf, die weiteren Vorteile einer Ob-jektübernahme besonders hervorzuheben, und diese betrafen die Mieteinnahmen sowie die Kurzfristigkeit der bestehenden Mietverträge:

Wenn Sie bedenken, dass die augenblicklichen Mieteinnahmen p a DM 6 120,– be-tragen und noch wesentlich steigerungsfähig sind, so dürfte es sich hier um einen vorteilhaften Preis handeln, zumal kein Mieter im Besitz länger laufender Mietverträ-ge ist, sodass Sie also nach einer Übernahme völlig freie Hand in der Gestaltung der Miethöhe und der Mietverhältnisse haben 37

All dies wurde, wie die einschlägigen Aktenvermerke belegen, vom Niedersächsischen Ha-fenamt aufmerksam registriert und in die eigenen Überlegungen einbezogen Ein vorran-giges Interesse hatte man allerdings nach wie vor an der Herauslösung und Übernahme von Teilflächen des an die Bugsier verpachteten Grundstücks, und zwar mit dem Ziel ei-ner Verbesserung der „ungenügenden Verkehrsverhältnisse“ in diesem Bereich bei der Al-ten Liebe „Wir wollen uns das zunächst an Ort und Stelle ansehen und dann mit der Bug-sier verhandeln“38 wird, um es nochmals hervorzuheben, im Aktenvermerk vom 28 3 1964 festgehalten

34 Zit : Archiv Niedersachsen-Ports / Niedersächsische Hafengesellschaft, a a O , N H 364, Tgb Nr 57, Schreiben der Bugsier an das Niedersächsische Hafenamt vom 23 3 1967

35 Vgl : ebenda, Tgb Nr N 233, Schreiben der Bugsier an das Hafenbau- und Verkehrsamt Cuxhaven vom 8 11 1965

36 Zit : ebenda, Tgb Nr N86, Schreiben der Bugsier an das Niedersächsische Hafenamt vom 25 4 1966 37 Zit : ebenda

38 Zit : ebenda, Aktenvermerk

verhältnis zurückzunehmen …“39 Und fährt dann, ganz unmissverständlich im Sinne einer Conditio sine qua non formuliert fort:

Für unseren Wunsch auf Verlängerung des Mietverhältnisses für das Grundstück des Kontorhauses möchten wir noch einmal an Ihr Verständnis appellieren Sie werden uns sicherlich darin beipflichten, dass wir uns bei einem Verkauf des Lotsenhauses selbst in eine sehr missliche Lage bringen, denn wir begeben uns doch jeglicher Ausweichmög-lichkeit, wenn durch irgendwelche behördlichen Massnahmen auf die Fläche unseres Kontorhauses zurückgegriffen werden sollte und wir dadurch gezwungen werden, kurz-fristig unsere Büroräume und die Inspektoren-Wohnungen verlagern zu müssen Aber auch im Interesse unserer jetzigen und der zukünftigen Mieter liegt es, ein wenigstens auf einigermassen absehbare Zeit gesichertes Mietverhältnis zu haben … wir (würden) es auch im Interesse der Mieter begrüssen, wenn die mündlichen Darstellungen, dass es in absehbarer Zeit nicht zu einer Veränderung unseres Pachtverhältnisses kommt, auch ihre vertraglich festgelegte Regelung erfahren 40

Schließlich wird man sich kurz vor Weihnachten 1967 einig Im gegenseitigen Einverneh-men überlässt die Bugsier dem Niedersächsischen Hafenamt eine Teilfläche von 540 m² ih-rer bisherigen Pachtfläche zur verkehrstechnischen Neugestaltung des Kreuzungsbereichs zwischen den Straßen „Am Alten Hafen“ und dem „Leuchtturmweg“ inklusive des darauf befindlichen Pavillons (vgl : Abb 88, grün gekennzeichnete Fläche)

Damit ist auch das Anlegen eines Verkehrsweges zum aufgespülten Deichvorland zwischen der Alten Liebe und den Seeterrassen verbunden, der direkt am nördlichen Ende des ehema-ligen Hauses Seefahrt, jetzt Verwaltungsgebäude der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, und vor dem Seepavillon Richtung Westen verläuft (heute Cassen-Eils-Straße)

Das Ergebnis der Verhandlungen mit der Bugsier und die getroffenen Vereinbarun-gen fasst das Niedersächsische Hafenamt in seinem Schreiben vom 20 12 1967 an das

39 Zit : ebenda, Tgb Nr N 102, Schreiben der Bugsier an das Niedersächsisches Hafenamt vom 12 6 1967 40 Zit : ebenda

Regierungspräsidium berichterstattend unter dem Betreff: „Ankauf des Lotsenhauses in Cuxhaven“ folgendermaßen zusammen:

Am 23 11 1967 habe ich mit Herrn Peters von der Bugsier-Reederei- und Bergungs-AG, Hamburg, die noch offenen Fragen wegen der Übernahme des Lotsenhauses und Änderungen des Mietvertrages für das Bugsierhaus besprochen Hierbei wurde erör-tert und abgesprochen, das Mietverhältnis für das Bugsierhaus anstatt um 25 Jahre, wie bisher von der Bugsier gewünscht, am 1 1 1968 um 15 Jahre zu verlängern und eine Teilfläche von etwa 540 m² aus dem Vertrag herauszunehmen Den Nachtrag V habe ich entsprechend neu gefaßt und der „Bugsier“ am 12 12 67 zu Unterzeichnung übersandt 41

Abbildung 88:

Grundstücks-Abtretungsfläche von 540 m² an das Hafenamt42

Für das Rechnungsjahr 1968 wird der Beschaffungsanschlag Nr 200 für den Ankauf des „Lotsenhauses“ in Cuxhaven schließlich unter Kap A 0852 Titel 701 mit der Sum-me von 81 000,– DM in den Staatshaushalt des Landes Niedersachsen eingestellt Diese

41 Zit : ebenda, Tgb Nr : N 187, Schreiben des Niedersächsischen Hafenamtes an den Regierungspräsidenten vom 20 12 1967

42 Quelle: Anlage zu Tgb Nr 102 vom 12 6 1967 Die Abtretungsfläche ist grün gekennzeichnet

…offizielle Zustimmung dazu (gibt), dass der noch in Stade liegende Vertrag, der bis-her vorsieht, dass das Haus gemäss § 2 mit Wirkung ab 1 Januar 1968 übergeben wird und dass gemäss § 4 die Entschädigung am 1 Februar 1968 fällig ist, in beiden Para-graphen dahin abgeändert werden kann, dass der 1 Juli 1968 eingesetzt wird, sofern dies zur möglichst schnellen Erledigung der Übergabeverhandlungen von Vorteil ist 43 Augenscheinlich ist Bugsier daran interessiert, das Gesamtgeschäft schnellstmöglich über die Bühne zu bringen, um es damit endlich abzuschließen zu können Hierzu war man auch be-reit, auf die der Reederei eigentlich noch zustehenden Mieteinnahmen für fünf Monate, also für den Zeitraum von Februar bis Juni 1968, zu verzichten und führte hierzu verwaltungs-technische Gründe an: „Selbstverständlich erleichtert es auch das unnötige Hin- und Her-rechnen der Mieteinnahmen und inzwischen gehabten Aufwendungen Wir sind bereit, auf eine solche Aufrechnung zu verzichten und geben uns mit dem unveränderten Kaufpreis von DM 75 000,– zufrieden “44

Dass der Vorstand von Bugsier nicht selbst, also wie bisher, d h direkt über die Geschäfts-leitung, und damit durch Geschäftsführer Behrend-Janssen Schuchmann, sondern nur über ihren Cuxhavener Niederlassungsleiter Kapitän Kräft die Endabwicklung der mit dem Nie-dersächsischen Hafenamt geschlossenen Verträge abwickeln lässt, überrascht ein wenig Möglicherweise zeigt sich hierin, dass man sich letztendlich der Not gehorchend dazu ge-zwungen sah, Konditionen zu akzeptieren, die sich mehr oder weniger nicht vermeiden lie-ßen Wenn man also derartige Konditionen letztendlich akzeptiert mussten, dann doch nur unter erkennbar gemachter Missbilligung, soweit diese überhaupt wahrgenommen werden würde Zumindest hieß es in der Beauftragung der Bugsier an ihren Oberinspektor Kräft bzgl des Niedersächsischen Hafenamt recht respektlos: „Dieser Brief ist rechtsverbindlich unterschrieben und geht Ihnen in doppelter Ausfertigung zu Sie könne also gern dem Nie-dersächsischen Hafenamt eine Ausfertigung überlassen, damit alles seine Ordnung hat “45

43 Zit : ebenda, Tgb Nr N 130 / 68, Schreiben der Bugsier an ihren Kapitän Richard Kräft vom 20 Juni 1968 44 Zit : ebenda

45 Zit : ebenda

Demgegenüber sorgt man sich den bisherigen eigenen Mietern gegenüber deutlich mehr und war bemüht, den Eigentümerwechsel möglichst problemlos zu gestalten In der Anwei-sung an Oberinspektor Kräft heißt es in dieser Hinsicht:

Gleichzeitig bitten wir mit der Behörde noch abzustimmen, dass die Mieter nach Mög-lichkeit in den nächsten Tagen von dem Übergang des Hauses in das Eigentum des Niedersächsischen Hafenamtes zum 1 Juli 1968 benachrichtigt werden Die Behörde müsste dann die Mieter auch unterrichten, wohin sie die monatlich im voraus fällige Miete überwiesen haben will 46

7.2.6 Ergebnisbewertung

Alles in allem konnte Bugsier als 100%iges Tochterunternehmen der Reederei W  Schuch-mann dennoch mit dem Gesamtergebnis zufrieden sein Zum einen hatte man mit dem Ver-kauf des Lotsenhauses nicht nur sämtliche 1923 / 24 eingegangene Verpflichtungen einer pu-blic-privat-partnership zu den Akten legen können, sondern man hatte auch erreicht, dass das der Reederei verbliebene Kontorhaus, also das sogenannte „Bugsierhaus“, auf einen zu-mindest längerfristigen Zeitraum von 15 Jahren in den Händen der Reederei verbleiben konnte und es nun nicht mehr möglich war, das verbliebene Pachtland kurzfristig gekündigt zu bekommen Im Hinblick auf die Fixierung dieser Neuregelung berichtete das Niedersäch-sische Hafenamt per 20 12 1967 an das Regierungspräsidium Stade:

Am 23 11 habe ich mit Herrn Peters von der Bugsier-Reederei- und Bergungs-AG, Hamburg, die noch offenen Fragen wegen der Übernahme des Lotsenhauses und Än-derungen des Mietvertrages für das Bugsierhaus besprochen Hierbei wurde erörtert und abgesprochen, das Mietverhältnis für das Bugsierhaus anstatt um 25 Jahre, wie bisher von der Bugsier gewünscht, ab 1 1 1968 um 15 Jahre zu verlängern … Den Nachtrag V habe ich entsprechen neu gefaßt… 47

Damit war das Junktim der Bugsier-Reederei bezüglich einer Abgabe des Lotsenhauses an das Land Niedersachsen bei Pachtverlängerung für das Grundstück des Bugsierhauses besiegelt

46 Zit : ebenda

47 Zit : ebenda, Tgb Nr N 187, Schreiben des Niedersächsischen Hafenamtes an den Regierungspräsidenten vom 20 12 1967