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Primäre Grundlage für die gemeindeweise Aufglie-derung nach Wirtschaftsklassen und Geschlecht sind die halbjährlich (Ende Jänner und Ende Juli) von der Österreichischen Gesundheitskasse - Salz-burg durchgeführten Grundzählungen. Unter un-selbständig Beschäftigte werden die im Bundes-land Salzburg zum Stichtag (Ende Jänner bzw. Juli des jeweiligen Jahres) registrierten sozialversiche-rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse ein-schließlich Personen mit freien Dienstverträgen (ohne PräsenzdienerInnen und Karenzurlaubsgeld- bzw. KinderbetreuungsgeldbezieherInnen mit auf-rechtem Beschäftigungsverhältnis sowie ohne ge-ringfügig Beschäftigte) verstanden. Personen, die während einer AMS-Schulungsmaßnahme eine Bei-hilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Die ausgewie-senen Zahlen entsprechen somit der Anzahl der Ar-beitsplätze für unselbständig Beschäftigte und werden auch als aktiv Beschäftigte bezeichnet.

Nicht berücksichtigt sind somit die Selbständigen sowie die im Agrarbereich und in der gewerblichen Wirtschaft tätigen mithelfenden Familienangehö-rigen.

Da die Beschäftigten von Betrieben mit Filialen bzw. Außenstellen in Gemeinden des Bundeslandes Salzburg von den Versicherungsträgern zur Gänze regional beim Hauptsitz des Betriebes ausgewie-sen werden, werden die Betriebe um eine regio-nale bzw. gemeindeweise Aufteilung der unselb-ständig Beschäftigten - nach Geschlecht gegliedert - ersucht. Eine analoge Anfrage wird an alle Be-triebe mit Sitz der Geschäftsleitung außerhalb des Bundeslandes Salzburg hinsichtlich der bei Filialen bzw. Außenstellen im Bundesland Salzburg Be-schäftigten gerichtet.

Dabei werden bzw. wurden für den Stichtag Ende Juli Betriebe in der Stadt Salzburg mit 5 und mehr Beschäftigten, Betriebe in den übrigen Gemeinden des Bundeslandes Salzburg mit zumindest 20 Be-schäftigten sowie alle Betriebe mit Sitz außerhalb des Bundeslandes Salzburg und mindestens einer Nebenbetriebsstätte innerhalb Salzburgs erhoben.

Erhoben wurden weiters all jene Betriebe mit Sitz im Bundesland Salzburg - unabhängig von der Be-schäftigtenzahl - die gemäß der vorangegangenen Erhebungen Arbeitsstätten in mehreren Salzburger Gemeinden hatten.

Für den Stichtag Ende Jänner wurde bzw. wird für Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten in einer

anderen als der Hauptsitzgemeinde auf die regio-nalen Korrekturen des jeweils vorangegangenen Juli-Termines zurückgegriffen, wobei inzwischen aufgelassene Betriebe ausgeklammert werden. Er-hoben werden bzw. wurden jedoch all jene Be-triebe, die gemäß der vorangegangenen Juli-Erhe-bung 5 und mehr Beschäftigte in einer anderen als der Hauptsitzgemeinde aufwiesen.

Die Grundzählungsergebnisse der Österreichischen Gesundheitskasse - Salzburg werden um die Bun-des-, Landes- und Gemeindebediensteten ergänzt:

Landesbedienstete: Auswertung und Über-nahme der im Personalinformationssystem des Landes gespeicherten Daten.

Bedienstete der Stadt Salzburg: Übernahme der vom Amt für Statistik beim Magistrat der Stadt Salzburg zur Verfügung gestellten Aus-wertung; Anpassung an den Beschäftigten-stand gemäß Österreichischer Gesundheits-kasse - Salzburg und Krankenfürsorgeanstalt.

Bedienstete der Landgemeinden: Auswer-tung der beim Amt der Salzburger Landesre-gierung aufliegenden Dienstpostenpläne; An-passung der Beschäftigtenstände an die Zahl der bei der Österreichischen Gesundheitskasse - Salzburg und bei der Versicherungsanstalt öf-fentlich Bediensteter geführten Versicherten.

Bundesbedienstete: Verwertung der von der Bundesrechenzentrum GmbH zur Verfügung gestellten Auswertung der Beschäftigten nach Dienstorten und Geschlecht.

Hinweise: Ab dem Jännertermin 1995 wird die ÖBB als Privatbetrieb dargestellt und ist somit nicht mehr unter der Gebietskörperschaft Bund subsu-miert. Mit dem selben Termin wurden die Austria Tabakwerke und die Salinen AG aus dem Bereich Gebietskörperschaft Bund ausgegliedert und als Privatbetriebe ausgewiesen; mit Juli 1996 sodann auch die Post. Ab dem Jännertermin 1997 werden auch die Bundesforste als Privatbetriebe darge-stellt und sind nicht mehr bei der Gebietskörper-schaft Bund enthalten.

Mit Wirkung 1.4.1996 sind Lehrbeauftragte der Universitäten (damals noch als Bundesbedienstete ausgewiesen), die im „Brotberuf“ bei der Versi-cherungsanstalt öffentlich Bediensteter pflicht-versichert sind, für den „Nebenerwerb“ als Lehr-beauftragte nicht mehr zusätzlich bei der

Öster-reichischen Gesundheitskasse - Salzburg sozialver-sichert. Eine analoge Regelung gibt es für Lehrbe-auftragte bzw. VertragsassistentInnen mit einem privat-rechtlichen Dienstverhältnis ab 1.10.1997.

Mit Jänner 2004 werden auch die bei der Paris-Lod-ron-Universität Salzburg und bei der Universität Mozarteum beschäftigten Personen nicht mehr als Bundesbedienstete, sondern als Beschäftigte der Privatwirtschaft gezählt.

Des Weiteren werden regionale und nach Ge-schlecht getrennte Aufgliederungen der Beschäf-tigten von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, für die bei der ÖBB, den Seilbahnbetrieben bzw. im Berg-bau beschäftigten Personen, berücksichtigt. Bis einschließlich Juli 2013 wurde noch eine Ergän-zung um die Beschäftigten einer Betriebskranken-kasse durchgeführt.

Hinsichtlich der zusätzlich erstellten Beschäftig-tengliederung nach Gebietskörperschaften ist bei der Ausweisung der Gebietskörperschaft meinde zu beachten, dass Bedienstete von Ge-meindeverbänden nach der Gemeindeordnung bzw. nach dem Gemeindeverbändegesetz (z.B.

Gemeindeverbände zum Betrieb von Senioren-wohnheimen, Abfall- und Abwasserverbände, Re-gionalverbände) als Gemeindebedienstete gezählt werden, wobei die regionale Zuordnung in der Re-gel bei jener Gemeinde erfolgt, die die Geschäfts-führung bzw. personalmäßige Abrechnung des Ver-bandes wahrnimmt.

Subsumiert waren bzw. sind die Bediensteten der von Gemeinden geführten Krankenhäuser und Se-niorenwohn-/Pflegeheime sowie die Sprengelärz-tInnen, während die bei den Kurfonds ausgewiese-nen Bediensteten nicht als Gemeindebedienstete gezählt werden. Seit der Ausgliederung der Kran-kenhäuser Hallein (Jänner 1993), Oberndorf (Feb-ruar 2008) und Zell am See (April 2013) aus dem unmittelbaren Bereich der Hoheitsverwaltung werden deren Bedienstete zur Gänze dem privaten Sektor zugezählt. Als Gemeindebedienstete gelten hingegen politische Mandatare (Bürgermeister, Vi-zebürgermeister sowie Gemeinde- bzw. Stadt-räte), sofern sie bei der Versicherungsanstalt öf-fentlich Bediensteter versichert sind.

Beschäftigte von Verbänden nach dem Wasser-rechtsgesetz (Reinhalte- und Wasserverbände) so-wie Beschäftigte in gemeindeeigenen bzw. ausge-gliederten Betrieben mit eigener Rechtspersön-lichkeit werden hingegen nicht als Gemeindebe-dienstete ausgewiesen. Falls die Betriebsführung

von Gemeindeeinrichtungen an Externe übertra-gen wurde (Seniorenwohnheime verschiedener Ge-meinden), zählen jene Bediensteten zur Gebiets-körperschaft Gemeinde, die weiterhin über die Gemeinde beim Krankenversicherungsträger ange-meldet sind. Alle anderen, insbesondere die neu eintretenden Personen, die vom jeweiligen Rechtsträger beim zuständigen Krankenversiche-rungsträger angemeldet werden, werden der Pri-vatwirtschaft zugerechnet.

Die Bediensteten der Salzburger Stadtwerke, nun-mehr Teil der Salzburg AG, wurden bis zum Zeit-punkt der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (Ende 1989, d.h. somit bis inklusive Beschäftigten-statistik-Termin Juli 1989) als Gemeindebediens-tete geführt. Ab Jänner 1990 erfolgt ihre Zurech-nung zur privaten Wirtschaft.

Bei den Landesbediensteten wurden folgende Personengruppen berücksichtigt:

Zum Stichtag aktiv (keine Dienstunterbrechung) im Landesdienst stehende Beamte (inkl. pragmati-sierte LehrerInnen, diplomierte Schwestern und PflegerInnen), FerialpraktikantInnen, Kollektiv-vertragsarbeiterInnen (Molkerei, Baugewerbe), Lehrlinge, Schwestern- und HebammenschülerIn-nen (da das Land den Sozialversicherungsaufwand trägt), Vertragsbedienstete (inkl. Lehrkräfte, dip-lomierte Schwestern, PflegerInnen und Hilfspfle-gepersonal im Vertragsbedienstetenverhältnis), Sondervertragsbedienstete sowie die in einem Werkvertrag zum Land stehenden Rotkreuz- und Luisenschwestern (mit 1997 erfolgte die Über-nahme dieser beiden Schwesterngruppen in den Landesdienst; sie sind somit bereits bei den Ver-tragsbediensteten berücksichtigt).

Weiters wurden den Landesbediensteten die Mit-glieder der Landesregierung subsumiert sowie die Beschäftigten in den Betrieben bzw. betriebsähn-lichen Einrichtungen des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Salzburger Freilichtmu-seum, land- und forstwirtschaftliche Betriebe des Landes). Die MitarbeiterInnen der Salzburger Lan-deskliniken (auf Grund einer speziellen gesetzli-chen Regelung) und der Landessportorganisation (Land trägt kraft Gesetz den Personalaufwand) werden weiterhin als Landesbedienstete geführt;

ebenso jener Teil des Personals des Museums der Moderne, das vom Land zur Verfügung gestellt wird.

Mit Jahresbeginn 2008 wurden die Gemeindespitä-ler Mittersill und Tamsweg vom Land Salzburg

übernommen. Gleichzeitig wurde auch die Perso-nalhoheit auf das Land übertragen; Beschäftigte der beiden Spitäler werden damit ab Jänner 2008 als Landes- und nicht mehr als Gemeindebediens-tete gezählt. Das Krankenhaus Mittersill wurde mit Jahresbeginn 2016 zum Tauernklinikum (gemein-sam mit der Krankenhaus Zell am See und der Pri-vatklinik Ritzensee) ausgegliedert, so dass ab die-sem Zeitpunkt die Beschäftigten zur Privatwirt-schaft gezählt werden.

Nicht als Landesbedienstete zählen hingegen jene MitarbeiterInnen, die in Betrieben des Landes mit eigener Rechtspersönlichkeit beschäftigt sind (z.B.

Salzburg Research), sowie jene MitarbeiterInnen,

die bei Dritten tätig sind und für die der Personal-aufwand von den Einrichtungen refundiert wird (z.B. Verein Akzente, Salzburger Hilfswerk, Salz-burger Bildungswerk).

Aufgrund der geänderten Rechtslage werden ab dem Verarbeitungstermin Juli 2001 die von Bun-deseinrichtungen, dem Land oder den Gemeinden beschäftigten Zivildiener den jeweiligen Gebiets-körperschaften zugezählt. Da bis einschließlich Jänner 2001 die Zivildiener unter einer einzigen GKK-Kontonummer abgerechnet wurden, erfolgte für frühere Termine eine Aufteilung auf die Ge-bietskörperschaften nach dem Verhältnis der Ter-mine Juli 2001 bis Jänner 2003.