• Keine Ergebnisse gefunden

Das Wichtigste in Kürze

Im Dokument Teilbericht Pensionskasse (Seite 3-7)

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden die Auswirkungen einer Zusammenführung der

Vorsorgelösungen der Gemeinden Bolligen, Bremgarten, Frauenkappelen, Kehrsatz, Ostermundigen in den Vorsorgeplan der Stadt Bern aufgezeigt.

Alle Berechnungen und Vergleiche im Bericht basieren auf den heute (Oktober 2019) gültigen Reglementen, den technischen Grundlagen, technischen Zinssätzen, Umwandlungssätzen und den Versichertenbeständen der involvierten Pensionskassen. Es handelt sich um eine Momentaufnahme.

Die Situation verändert sich künftig mit jedem Personalwechsel, jeder Veränderung der persönlichen Versicherungssituation der untersuchten aktiven Versicherten (Beschäftigungsgrad, Lohn,

persönliche Einkäufe, Vorbezug WEF, Scheidung etc.) und Rentenbeziehenden (Pensionierungen, Todesfälle, Invalidität etc.), jeder Anpassung der Reglemente, der technischen Grundlagen, des technischen Zinssatzes, der Deckungsgrade etc. der involvierten Pensionskassen. Bereits bekannte Veränderungen, wie die geplanten Senkungen der Umwandlungssätze bei der Previs und der SHP wurden bewusst nicht berücksichtigt.

Alle untersuchten Vorsorgelösungen ergeben unterschiedlich gute Leistungen, in Abhängigkeit der Lohnhöhe und dem Beschäftigungsgrad der Versicherten und abhängig vom Koordinationsbetrag, den individuellen Leistungsdefinitionen und den Sparbeitragssätzen der entsprechenden

Vorsorgepläne. Um die Auswirkungen aufzuzeigen, wurden 9 Kombinationen von Lohn und Beschäftigungsgrad in allen Vorsorgeplänen durchgerechnet und einander gegenübergestellt.

Der Vorsorgeplan der PVK verspricht die höchsten Altersrenten und Invalidenrenten. Bei aktiven Versicherten mit höheren Löhnen sind allerdings die Kinder-, Waisen- und Ehegattenrenten im Vorsorgeplan der Stadt Bern tiefer als bei den anderen Vorsorgeplänen. Die Leistungsunterschiede verändern sich jedoch, bei tieferen Löhnen, bei Teilzeitbeschäftigungen oder wenn der Todesfall nach der Pensionierung eintritt.

Der Vorsorgeplan der Stadt Bern hat die höchsten Sparbeiträge und ist deshalb teurer als die

anderen Vorsorgepläne. Zudem übernimmt die Stadt Bern den höchsten Anteil an den Beiträgen von allen untersuchten Gemeinden. Dies führt zu einer generellen Erhöhung der Beiträge und zu einer Verschiebung der Beiträge von den Versicherten zur Arbeitgeberin.

Nach heutigem Stand betragen die Mehrkosten bei den Arbeitgeberbeiträgen aufgrund des besseren Vorsorgeplans rund 732'000 Franken pro Jahr.

Aufgrund der unterschiedlichen Umwandlungssätze (UWS) ist nicht garantiert, dass Versicherte der anderen Gemeinden nach dem Wechsel in den Vorsorgeplan der Stadt Bern wieder mindestens ihren heutigen Altersrentenanspruch erreichen. Insbesondere, weil sie bei der Stadt Bern künftig im Alter 63 in Pension gehen und nicht mehr im Alter 65. Die Mitarbeitenden der Stadt Bern haben heute keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Vollendung des 63. Altersjahres. Weil sie dadurch 2 Jahre weniger Sparbeiträge bezahlen, 2 Jahre weniger Zins auf den Alterssparkonten erhalten und die Rente 2 Jahre früher beziehen, ergibt sich eine Einbusse auf der Altersrente gegenüber dem aktuellen Anspruch von bis zu 30 Prozent, dies allerdings bei 2 Jahre längerem und früherem Rentenbezug. Beim Wechsel muss deshalb eine Besitzstandsregelung in noch zu klärender Form definiert werden, z.B. mit einer individuellen Einmaleinlage auf die Alterssparkonten, welche die Einbussen ausgleicht.

Insgesamt betragen die Kosten für diese Besitzstandsregelung inklusive AHV-Überbrückungsrente nach heutigem Stand rund 10,3 Mio. Franken, wobei dieser Betrag durch die Angleichung der Umwandlungssätze voraussichtlich bis zum Fusionszeitpunkt eher sinkt und zudem je nach Modell

Seite 4

über mehrere Jahre verteilt anfallen wird. Bei Fusionsverhandlungen ist diese Thematik zusammen mit dem Thema Rücktrittsalter 63 zu vertiefen.

Im Rahmen der Teilkapitalisierung leisten alle Arbeitgeberinnen einen Beitrag zur Behebung der Unterdeckung, der im Verhältnis der Summe der Vorsorgekapitalien der Versicherten und Rentenbeziehenden pro Arbeitgeberin aufgeteilt wird. Es spielt dabei keine Rolle, wann die

Arbeitgeberin bei der PVK aufgenommen wurde. Nach heutigem Stand betragen die Mehrkosten für den Beitrag an der Behebung der Unterdeckung rund 45'000 Franken pro Jahr.

Seite 5 1.1 Wiederkehrende Kosten pro Gemeinde: Beiträge und Beitrag an die Behebung der Unterdeckung Jahresbeiträge im heutigen VorsorgeplanJahresbeiträge im Vorsorgeplan der Stadt Bern Gemeinde Arbeitnehmerbeiträge in Fr.Arbeitgeberbeiträge in Fr.Total Beiträge in Fr.Arbeitnehmerbeiträge in Fr.Arbeitgeberbeiträge in Fr. Total Beiträge in Fr. Differenz in Fr. Bolligen391’200391’200782’400278’505558’612837’11754’717 Bremgarten141’483 186’329327’812160’125320’866480’991153’179 Frauenkappelen46’08354’347100’43045’02790’066135’09334’663 Kehrsatz93’456134’363227’81977’626160’520238’14610’327 Ostermundigen1'229’5191'843’7153'073’2341'104’7012'212’0403'316’741243’507 Total Beiträge1'901’7412'609’9544'511’6951'665’9843'342’1045'008’088496’393 Gemeinde Beitrag der Arbeitgeberin an die Behebung der Unterdeckung bisher Beitrag der Arbeitgeberin an die Behebung der Unterdeckung im Vorsorgeplan der Stadt BernDifferenz in Fr. Bolligen025’00025’000 Bremgarten010’00010’000 Frauenkappelen03’5003’500 Kehrsatz06’2006’200 Ostermundigen90’00090’0000 Total Beitrag der Arbeitgeberinnen an die Behebung der Unterdeckung

90’000134’70044’700 Gemeinde Total der jährlichen Belastungen der Arbeitgeberinnen bisher Total der jährlichen Belastungen der Arbeitgeberinnen im Vorsorgeplan der Stadt BernDifferenz in Fr. Bolligen391’200583’612192’412 Bremgarten186’329330’866144’537 Frauenkappelen54’34793’56639’219 Kehrsatz134’363166’72032’357 Ostermundigen1'933’7152'302’040368’325 2'699’9543'476’804776’850 Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Arbeitgeberinnen beinhalten die Arbeitgeberbeiträge und den Beitrag an die Behebung der Unterdeckung. Werden die Löhne der Mitarbeitenden der anderen Gemeinden nach einer Fusion beispielsweise um 5 Prozent angehoben im Vergleich zu heute, können die Beiträge in obenstehender Tabelle ebenfalls um 5 Prozent angehoben werden (dies gilt näherungsweise, da die Arbeitgeberbeiträge wegen des Koordinationsabzugs nicht exakt proportional zum Lohn sind).

Seite 6 1.2 Einmalige Kosten pro Gemeinde (Besitzstände, Ausgleich von Kürzungen des Sparkapitals und Einkauf in den Deckungsgrad der PVK) Gemeinde Notwendige Einmaleinlage für den Ausgleich der Rentenkürzung per 1. Januar 2020 in Fr.

Kosten für den Ausgleich der AHV- Überbrückungsrente in Fr. Ausgleich von Kürzungen auf den Sparguthaben wegen Austritt im Zeitpunkt einer Unterdeckung in Fr.

Einkauf in den Deckungsgrad und in die Rückstellungen und Reserven der PVK in Fr.

Total einmalige Kosten in Fr. Bolligen2'119’735207’612002'327’347 Bremgarten75’830145’04400220’874 Frauenkappelen30’83228’4400059’272 Kehrsatz223’85793’85200317’709 Ostermundigen6'309’7261'069’344007'379’070 Total 8'759’9801'544’2920010'304’272 Die einmaligen Kosten beinhalten Besitzstände auf der Altersrente und dem Anteil AHV-Überbrückungsrente, den die Versicherten aufgrund ihres Alters und der restlichen Versicherungsdauer bis zur Pensionierung beim Eintritt in den Vorsorgeplan der PVK nicht mehr selber erwerben können. Die einmaligen Kosten müssen aber auch allfällige Kürzungen der Austrittsleistungen der Versicherten enthalten, wenn sich die abgebende Vorsorgeeinrichtung beim Wechsel der Gemeinde in den Vorsorgeplan der Stadt in Unterdeckung befindet und beim Austritt eine Teilliquidation erfolgt. Bis zum heutigen Zeitpunkt dürften die Previs und die SHP ihre Unterdeckungen von Ende 2018 wieder geschlossen haben, weshalb aktuell keine Kürzungen der Austrittsleistungen der Versicherten vorgenommen würden. Falls der Deckungsgrad der PVK im Zeitpunkt des Wechsels der Gemeinde höher ist als der Deckungsgrad der abgebenden Vorsorgeeinrichtung, müssten die Gemeinden der PVK die Differenz zwischen dem bei der abgebenden Vorsorgeeinrichtung vorhandenen Vermögen und dem für den Einkauf in den Deckungsgrad bei der PVK notwendigen Kapital einschiessen. Aktuell hat die PVK den tiefsten Deckungsgrad der drei Vorsorgeeinrichtungen. Deshalb entstehen im Moment keine entsprechenden Kosten. 1.3 Übertritt einer einzelnen Gemeinde oder mehrerer Gemeinden zusammen Wenn mehrere Gemeinden gemeinsam in den Vorsorgeplan der Stadt Bern wechseln wollen, können die oben aufgeführten Summen der entsprechenden Gemeinden addiert werden. Durch einen gemeinsamen Übertritt zur PVK entstehen keine zusätzlichen Vor- oder Nachteile.

Im Dokument Teilbericht Pensionskasse (Seite 3-7)