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Kraft Pulp mill

2.4 Beste verfügbare Techniken .1 Einleitung

2.4.2 BVT für Sulfatzellstoff- und Papierfabriken

Nachstehend werden für integrierte und nichtintegrierte Sulfatzellstofffabriken die als BVT angesehenen Techniken und Technikkombinationen dargestellt. Die folgende Liste an BVT ist nicht als erschöpfend zu verstehen und jede andere Technik oder Technikkombination, mit der die gleiche (oder bessere) Umweltleistung erreichbar ist, kann ebenso in Betracht gezogen werden; solche Techniken können sich in der Entwicklung befinden oder an der Schwelle der Praxisreife stehen oder bereits verfügbar sein, ohne in diesem Dokument beschrieben zu sein. Für integrierte Sulfatzellstoff- und Papierfabriken wird auf Abschnitt 6.4 verwiesen, wo zu BVT für die Papierherstellung weitere Details zu finden sind. Soweit nichts anderes genannt ist, handelt es es sich bei den angegebenen Werten um Jahresmittelwerte.

Allgemeine Maßnahmen

1. Training, Ausbildung und Motivation der Belegschaft und der Maschinenführer. Zellstoff- und Papierfabriken werden von Menschen betrieben. Deshalb kann das Training der Belegschaft ein sehr kostengünstiger Weg zur Reduzierung der Ableitung von gefährlichen Stoffen sein

2. Optimierung der Prozesskontrolle. Zur gleichzeitigen Reduzierung verschiedener Schadstoffe und zur Gewährleistung niedriger Emissionen ist eine verbesserte Prozesskontrolle erforderlich.

3. Zur Aufrechterhaltung der Effizienz der technischen Anlagen in Zellstofffabriken und den damit verbundenen Anlagen zur Emissionsminderung auf hohem Niveau muss ihre ausreichende Wartung gewährleistet sein.

4. Ein Umweltmanagementsystem, dass klar die Verantwortlichkeiten für die umweltrelevanten Aspekte einer Fabrik definiert. Es erhöht das Bewusstsein und beinhaltet Ziele und Maßnahmen, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Checklisten und andere relevante Dokumentationen.

Maßnahmen zur Reduzierung der Abwasseremissionen

1. Trockenentrindung des Holzes

2. Modifiziertes Kochen entweder im diskontinuierlichen oder kontinuierlichen Verfahren

3. Hocheffizientes Waschen des ungewaschenen Zellstoffs und Sortieren des ungewaschenen Zellstoffs im geschlossenen System

4. Delignifizierung mit Sauerstoff

5. Abschließende ECF- oder TCF-Bleiche und Rückführung von einigen, hauptsächlich alkalischen, Prozesswasserströmen in der Bleichanlage

6. Reinigung und Wiederverwendung von Kondensaten

7. Wirksame Überwachung von Leckagen, Behältnissen und der Prozesswasserrückführung

8. Ausreichende Schwarzlaugen-Eindampfanlage und ausreichender Laugen-Rückgewinnungs-kessel, um die durch die Erfassung von Leckagen, Bleichabwässern etc. zusätzlich anfallenden Flüssigkeitsmengen und Feststofffrachten zu bewältigen

9. Erfassung und Wiederverwendung von sauberen Kühlwässern

10. Bereitstellung von ausreichend großen Pufferbehältern für die Speicherung von unkontrolliert

ausgetretenen Koch- und zurückgewonnenen Flüssigkeiten und belasteten Kondensaten, um plötzliche Frachtspitzen und gelegentliche Betriebsstörungen in der externen Abwasserbehandlungsanlage zu verhindern

11. Primäre Abwasserbehandlung

12. Externe biologische Abwasserbehandlung

Die Effizienz jeder dieser Techniken variiert durch Auslegung und Betriebspraxis in den verschiedenen Fabriken beträchtlich. Um eine Technik als BVT-Maßnahme ansehen zu können, muss sie wohlüberlegt konzipiert sein und betrieben werden. Eine Kombination der Techniken nach Ziffer 1 bis 10 einschließlich der allgemeinen Maßnahmen führt zu dem Emissionsbereich, wie er in Tabelle 2.38 dargestellt ist. Die angegebenen Beispiele repräsentieren gut betriebene Fabriken in Europa, in denen ein Bündel dieser Techniken in sinnvoller Weise eingeführt wurde. Alle Fabriken haben eine primäre und die meisten von ihnen auch eine sekundäre (biologische) Abwasserbehandlung. Allerdings beziehen sich alle in Tabelle 2.38 angegebenen Werte nur auf die Primärabwasserbehandlung. Die Wirkung der biologischen Behandlung der Abwässer aus Zellstofffabriken wird weiter unten dargestellt.

Fabriken CSB

30 340000 Gebleichter ECF-Markt-zellstoff Pöls AG,

41 17 n/v 0,25 0,30 0,040 73 376000 Gebleichter Nadelholz-TCF/ECF-Marktzellstoff

Anmerkungen: 1) Mittelwerte nach primärer Abwasserbehandlung für die zweite Jahreshälfte 1998

2) Fabrik, die 1996 auf der grünen Wiese errichtet wurde; die Angaben stammen aus "Fifth Global Conference on Paper and the Environment, Session 3, 1997"

3) CSB-Angaben stammen aus 1998; die restlichen sind aus 1997 4) Angaben für 1998

5) Je Tonne Liner-Produktion

6) Werte geben das Niveau vor der Sekundärbehandlung an. Die Fabriken betreiben eine biologische Behandlungsanlage.

7) Die Angabe für die Abwassermenge beinhaltet nicht die Papierherstellung. Der Beitrag einer kleinen Papierproduktion ist für die anderen Parameter vernachlässigbar.

Tabelle 2.38: Beispiele für erreichte Werte im Abwasser nach nur primärer Behandlung von einigen bestehenden europäischen Zellstofffabriken (Bezugsjahr: 1997). Die meisten dieser Fabriken betreiben auch eine sekundäre, biologische Abwasserbehandlung (siehe Tabelle 2.40).

Die Liste umfasst ausgewählte Fabriken, von denen Daten verfügbar waren oder zur Verfügung gestellt wurden und kann deshalb nicht als vollständig angesehen werden. Sie enthält Fabriken aus allen europäischen Ländern mit Zellstoffproduktion. Weitere Beispiele für Fabriken mit Werten nach biologischer Behandlung enthält nachstehende Tabelle 2.40. Die Daten stammen aus Umweltberichten von Unternehmen, persönlichen Mitteilungen und dem SEPA Report 4924 "The Forest Industry's emissions to water and air, amounts of waste and energy consumption, 1997" („Die Abwasser- und Abgasemissionen, die Abfallmengen und der Energieverbrauch der Holzindustrie“ - nur in Schwedisch verfügbar). Die angewandten Analysenmethoden entsprechen denen des jeweiligen Landes. In Schweden und Finnland werden die BSB-Werte als BSB7-Werte angegeben.

In Abhängigkeit von der eingesetzten Holzart, den spezifischen angewandten prozess-integrierten Maßnahmen und den technischen Gegebenheiten einer Fabrik können grundsätzlich die nachfolgenden Abwasseremissionswerte durch Einsatz der BVT vor der biologischen Behandlung erreicht werden:

Parameter Einheiten Herstellung von gebleichtem Sulfatzellstoff1

Herstellung von ungebleichtem Sulfatstellstoff in einer integrierten Fabrik3

CSB kg/t 30 2 - 45 15 - 20

BSB kg/t 13 2 - 19 6 - 9

Abfiltrierbare Stoffe kg/t 2 – 4 2 - 4

AOX kg/t (-) – 0,4 *

Ges-P kg/t 0,04 – 0,06 4 0,01 - 0,02

Ges-N kg/t 0,3 – 0,4 0,1 – 0,2

Spezifischer Abwasseranfall m3/t 30-50 15 - 25 Anmerkungen:

*Dieser Parameter ist hier nicht relevant. Niedrige AOX-Emissionen können durch das Wiederauflösen von gekauftem gebleichtem Zellstoff auftreten.

1) Bezug des Emissionsniveaus auf `Tonne Zellstoff’ für nicht-integrierte und integrierte Sulfatzellstofffabriken 2) Niedrigere Werte sind erreichbar, wenn nur Laubholz zur Zellstoffherstellung eingesetzt wird

3) Bei Sulfatzellstofffabriken zur Herstellung von ungebleichtem Sulfatzellstoff handelt es sich immer um integrierte Fabriken. Sie stellen Kraftliner, ungebleichte Kartonqualitäten, Sackkraft- und anderes Kraftpapier her. Viele setzen Recyclingfasern und eingekauften gebleichten Zellstoff ein. Gewöhnlich sind höhere Emissionen in Fabriken anzutreffen, die einen höheren Anteil an Recyclingfasern als Rohstoff einsetzen. Die Angaben beziehen sich auf je produzierte Tonne Liner/Papier/Karton.

4) Wegen des höheren Phosphorgehaltes im Faserholz können Eukalyptus-Zellstofffabriken diese Werte nicht erreichen. Derzeitige Angaben für die P-Emissionen mit dem Abwasser schwanken zwischen 0,037 – 0,23 kg P/t Zellstoff. Der Mittelwert der berichteten Angaben liegt bei 0,11 kg P/t Zellstoff

Tabelle 2.39: Erreichte Emissionsniveaus im Abwasser nach primärer Behandlung bei Einsatz einer geeigneten Kombination von besten verfügbaren Techniken

Die Werte sind für Zellstofffabriken angegeben, die gebleichten und ungebleichten Sulfatzellstoff herstellen

Soweit es den Aufschlussbereich anbelangt, wird davon ausgegangen, dass die mit der praktischen Umsetzung der BVT erreichbaren Emissionsniveaus für nichtintegrierte Sulfatzellstofffabriken im gleichen Bereich wie für integrierte Fabriken liegen. Für integrierte Fabriken sind neben den die Zellstoffherstellung betreffenden Maßnahmen (Kapitel 2) zusätzlich die im entsprechenden Kapitel zur Papierherstellung (Kapitel 6) beschriebenen Maßnahmen in Betracht zu ziehen.

Allerdings gibt es einige in Betracht zu ziehende Techniken, die ausschließlich integrierte Zellstofffabriken betreffen wie zum Beispiel:

• Wirksame Trennung der Wassersysteme der Zellstofffabrik von denen der Papierfabrik

• Rückführung des Verdünnungswassers für den Aufschluss von der Papier- zur Zellstofffabrik

Sofern ein Teil des produzierten Zellstoffs am freien Markt verkauft wird oder zwei oder mehr Papiermaschinen vorhanden sind, auf denen verschiedene Papiersorten hergestellt werden, deren Prozesswasser inkompatibel ist, oder gefärbte Papiere hergestellt werden, ist die Kreislaufführung von Prozesswasser von der Papiermaschine zur Zellstofffabrik nicht möglich.

Externe biologische Abwasserbehandlung

Zusätzlich zu den prozessintegrierten Maßnahmen (Punkte 1 bis 10) und zur primären Abwasserbehandlung (Punkt 11) wird die biologische Abwasserbehandlung für Sulfatzellstofffabriken (Punkt 12) als BVT angesehen.

Belebtschlammanlagen, die aus Ausgleichsbecken, Belebungsbecken, sekundärem Absetzbecken und Schlammbehandlung bestehen, weisen hervorragende Reinigungsleistungen bei der Behandlung der Abwässer aus Zellstofffabriken auf. Niedrig belastete Belebtschlammanlagen mit einer Schlammbelastung von unter 0,15 kg BSB5/(kg TS*d) und üblichen Aufenthaltszeiten im Belebungsbecken von etwa einem Tag (bis zu zwei Tagen) werden als BVT angesehen. Sie können hohe Reinigungsleistungen und stabile Betriebsbedingungen erreichen.

Tabelle 2.40 gibt erreichte Emissionsniveaus einiger Zellstofffabriken wieder, die ein Bündel von prozessintegrierten BVT umgesetzt haben, jedoch nicht notwendigerweise alle und nicht notwendigerweise in vollem Umfang, aber zusammen mit biologischer Abwasserbehandlung. Die in Tabelle 2.40 in Klammern angegebenen Werte stellen Konzentrationsangaben in [mg/l] dar.

Berichtete erreichbare Emissionsniveaus nach biologischer Behandlung (Jahresmittelwerte)

45,8 6 Belebtschlamm mit 14 h Ver-weildauer

39 Belebtschlamm mit 24 h Ver-weildauer + Belüftungsteich MB Kaskinen, Finnland 14

(300) n/v = Daten nicht verfügbar

Anmerkungen:

1) Mittelwerte für die zweite Jahreshälfte 1998

2) Vom Unternehmen berechnete Werte. Die Fabrik wurde 1996 auf der grünen Wiese errichtet mit benachbarter Fabrik zur Herstellung von Holzstoff und Papier und hat eine herkömmliche Behandlung.

3) Die Abwassermenge beinhaltet kein Kühlwasser

4) Die Angaben beziehen sich auf eine Tonne Fertigprodukt. Angaben je Tonne bebleichter Sulfatzellstoff würden unterschiedlich sein, z.B. für CSB 13 kg/A, BSB 0,63 kg/A, Abf. St. 2,82 kg/A, Abw. anfall 64 m3/A; Angaben gelten für 1998

5) Die Angaben beziehen sich auf eine Tonne Fertigprodukt (Feinpapier). Die Angaben für eine Tonne gebleichter Sulfatzellstoff würden betragen:

CSB: 28 kg/t; BSB7: 0,5 kg/t; AOX: 0,33 kg/t; Abf. St.: 0,8 kg/t; ges-P: 0,02 kg/t; ges-N: 0,2 kg/t; Abwasseranfall: 42 m3/t

Der Wert schließt die Papierproduktion nicht ein. Der Beitrag einer kleinen Papierproduktion ist für die anderen Parameter vernachlässigbar.

Tabelle 2.40: Beispiele von europäischen Zellstofffabriken für erreichte Abwasseremissionsniveaus nach biologischer Behandlung (Bezugsjahr: 1997)

Die Liste umfasst ausgewählte Fabriken, von denen Daten verfügbar waren oder zur Verfügung gestellt wurden und kann deshalb nicht als vollständig angesehen werden. Die Daten stammen aus Umweltberichten, Statistiken aus dem `Finnish Environment Institute` und von persönlichen Mitteilungen. Die angewandten Analysenmethoden entsprechen denen des jeweiligen Landes. In Schweden und Finnland werden die BSB-Werte als BSB7-Werte angegeben.

Unter der Annahme einer geeigneten Konzeption und Kapazität der Abwasserbehandlungs-anlage sowie eines geeigneten Betriebes und einer ausreichenden Steuerung durch ausgebildetes Personal sind im Allgemeinen die nachfolgenden Werte nach biologischer Behandlung erreichbar. Die Abwasseremissionen sind für integrierte und nichtintegrierte Sulfatzellstofffabriken nicht sehr unterschiedlich, soweit diese Niveaus mit BVT erreicht werden.

Parameter Einheiten Herstellung von gebleichtem Sulfatzellstoff1

Herstellung von ungebleichtem Sulfatzellstoff + Kraftliner oder Sackpapier2

CSB kg/t 8 – 23 5,0 – 10

BSB kg/t 0,3 - 1,5 0,2 - 0,7

Abfiltrierbare Stoffe kg/t 0,6 – 1,5 0,3 - 1,0

AOX kg/t (-) - 0,25 -

Ges-P kg/t 0,01 - 0,03 3 0,01 - 0,02

Ges-N kg/t 0,1 - 0,25 4 0,1 - 0,2

Prozessabwasseranfall 5 m3/t 30-50 15-25

Anmerkungen:

1) Emissionsniveaus für nichtintegrierte und integrierte Fabriken zur Herstellung von gebleichtem Sulfatzellstoff 2) Emissionsniveaus für integrierte Fabriken zur Herstellung von ungebleichtem Sulfatzellstoff und Papier/Liner

3) Wegen des höheren Phosphorgehaltes im Faserholz können einige Eukalyptus-Zellstofffabriken diese Werte nicht erreichen, wenn das P-Gehalt höher als der Bedarf der biologischen Behandlungsanlage ist. Die Emission lässt sich anhand des P-Gehaltes des Holzes ermitteln. Eine P-Zugabe zur Abwasserbehandlungsanlage ist nicht erforderlich.

4) Jegliche Stickstoffeinleitungen, die durch den Einsatz von Komplexbildnern bedingt sind, sind zu den Angaben für ges-N zu addieren.

5) Kühlwasser und anderes unbelastetes Wasser werden getrennt abgeleitet und sind nicht enthalten

Tabelle 2.41: Erreichte Emissionsniveaus im Abwasser nach biologischer Behandlung bei Einsatz einer geeigneten Kombination von besten verfügbaren Techniken

Die Werte sind für Zellstofffabriken angegeben, die gebleichten und ungebleichten Sulfatzellstoff herstellen

Tabelle 2.41 ist im Zusammenhang mit folgenden zusätzlichen Erklärungen zu verstehen:

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): Die CSB-Eliminationsraten hängen von Art und Menge der behandelten Abwässer (z.B. sind die Kondensate besser abbaubar als Leckagewässer), von der Ausführung und den hydraulischen Verhältnissen der Behandlungsanlage und von richtigen Einstellung der Betriebsparameter ab. In sorgfältig ausgelegten und betriebenen, niedrig belasteten Anlagen sind CSB-Eliminationsraten von 65 – 75 % erreichbar. Allerdings gehen lange Aufenthaltszeiten mit großen Belüftungsbecken und höherem Energieverbrauch für das Pumpen und die Belüftung einher. Um als leistungsfähig beurteilt zu werden, sollten die CSB-Eliminationsraten einer Anlage 55% übersteigen.

Folglich können Fabriken zur Herstellung von gebleichtem Sulfatzellstoff im Allgemeinen CSB-Emissionsfaktoren im Bereich von 8 - 23 kg O2/t Zellstoff erreichen. Die gemessenen CSB-Ablaufkonzentrationen liegen in diesen Fällen im Bereich von 250 - 400 mg O2/l.

Die Gründe für weniger leistungsfähige Anlagen liegen meist in der gewählten Konzeption und in zu hoher Belastung. Andererseits werden die leistungsfähigsten Anlagen, die eine CSB-Eliminationsrate um 75%

erreichen, auf einem Niveau betrieben, bei dem eine weitere Reduzierung der organischen Stoffe (bestimmt als CSB) mittels biologischer Behandlung sehr begrenzt ist.

Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5 oder 7): Sofern die Einhaltung des geeigneten C:P:N-Verhältnisses und die ausreichende Sauerstoffversorgung gewährleistet sind, wird der BSB von Zellstoffabwässern in sorgfältig ausgelegten Behandlungsanlagen fast vollständig (> 95 %) entfernt. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen, bei denen die Betriebsparameter aus dem Ruder laufen, beginnt die BSB-Ablaufkonzentration zu steigen. Dies erfordert die Einstellung der Betriebsparameter und/oder die Untersuchung der Biomasse. Die BSB-Ablaufkonzentration ist Bestandteil der Prozesssteuerung und kann als Indikator für die Leistungsfähigkeit der aktiven Biomasse genutzt werden.

Mit den BVT erreichte BSB-Ablaufkonzentrationen liegen zwischen 10 und 25 O2 mg/l. In Abhängigkeit vom Abwasseranfall korrespondiert diese Konzentration mit BSB-Emissionsfaktoren von 0,3 kg O2/t Zellstoff (bei 10 mg/l und 30 m3 Abwasser/t Zellstoff) bis 1,3 kg O2/t Zellstoff (bei 25 mg O2/l und 50 m3 Abwasser/t Zellstoff).

Abfiltrierbare Stoffe (Abf. St.): Bei normalen Betriebsverhältnissen ist das Abwasser nach der zweiten Sedimentationsstufe völlig klar und weist einen Gehalt an abfiltrierbaren Stoffen im Bereich von 20 bis 30

Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX): Da der Bleichprozess in den meisten europäischen Zellstofffabriken in Richtung ECF- oder TCF-Bleiche umgestellt wurde, liegt der Anfall an organischen Chlorverbindungen im Abwasser vor der biologischen Behandlung normalerweise im Bereich von 0 – 0,5 kg Cl/t Zellstoff. Die Abwasserbehandlung in Belebtschlammanlagen führt zu einer AOX-Reduktion von 40 bis 60 %. Fabriken mit ECF-Bleiche erreichen AOX-Emissionsfaktoren von < 0,25 kg Cl/t Zellstoff. Fabriken mit TCF-Bleiche leiten praktisch keine organischen Chlorverbindungen ab (keine Entstehung beim Bleichen).

Phosphor und Stickstoff (ges-P und ges-N): Zur Einhaltung des C:P:N-Verhältnisses, das für das Wachstum des Belebtschlammes von entscheidender Bedeutung ist, müssen für die biologische Behandlung gewöhnlich mineralische Nährstoffe zudosiert werden. Dabei erfüllt die bloße Konzentrierung auf die Zulaufkonzentrationen oder auf die Eliminations-raten für Stickstoff und Phosphor nicht ihren Zweck.

Vielmehr ist es notwendig, zwischen den zulaufenden und für den Belebtschlamm verfügbaren N- und P-Verbindungen und den, wenn überhaupt, zuzugebenden Nährstoffen den richtigen Ausgleich zu finden und diesen aufrecht zu erhalten, was eine bestimmte feine Abstimmung der Nährstoffzugabe erfordert. Bei Zellstofffabriken wird dem Abwasser meist kein Phosphor zugegeben, während eine Stickstoffdosierung (meist in Form von Harnstoff) essenziell ist. Soweit es sich um ein sorgfältig optimiertes System handelt, werden im Ablauf Phosphorwerte von 0,2 – 0,5 mg ges-P/l und Stickstoffwerte von 2 - 5 mg ges-N/l erreicht. Die entsprechenden Emissions-faktoren liegen bei 0,01 – 0,03 kg P/t Zellstoff bzw. bei 0,1 – 0,25 kg N/t Zellstoff (bei einem Abwasseranfall von 50 m3/t Zellstoff). Bei gebleichtem Zellstoff ist der ges-P-Gehalt im Vergleich zum ungebleichten etwas höher, da in der Bleichanlage Phosphor herausgelöst wird.

Um einen stabilen Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage sicherzustellen, kann ein Havariebecken zum Schutz der Biomasse vor toxischen oder heißen konzentrierten Prozessteilströmen sowie ein Pufferbecken zum Fracht- und Mengenausgleich von Vorteil sein.

Maßnahmen für die Reduktion der Abgasemissionen

1. Erfassung und Verbrennung von konzentrierten übelriechenden Gasen aus der Faserstoffherstellung, Kochanlage, Eindampfanlage, dem Kondensatstripper und Kontrolle des entstehenden SO2. Die stark belasteten Gase können im Rückgewinnungskessel, im Kalkofen oder in einem separaten, mit einem Verfahren mit niedrigen NOx-Emissionen ausgestatteten Ofen verbrannt werden. Die Rauchgase aus letzterem weisen einen hohen Gehalt an SO2 auf, das in einem Wäscher zurückgewonnen wird.

2. Erfassung und Verbrennung von verdünnten übelriechenden Gasen, z.B. aus der Faserstoffherstellung, verschiedenen Quellen wie Tanks, Hackschnitzelsilos, Auflöser für die Schwarzlaugenschmelze etc. Die schwach übelriechenden Gase können z.B. im Laugen-Rückgewinnungskessel in Mischung mit der Verbrennungsluft oder, in Abhängigkeit von ihrer Menge, in einem Hilfskessel verbrannt werden.

3. Verminderung der TRS-Emissionen aus dem Laugen-Rückgewinnungskessel durch computergestützte Verbrennungssteuerung, durch CO-Messung und im Falle des Kalkofens durch Regelung des Sauerstoffüberschusses, durch Einsatz von schwefelarmen Brennstoffen sowie durch die Überwachung löslicher Natriumverbindungen, die sich im Kalkschlamm befinden, mit dem der Ofen gespeist wird.

4. Verminderung der SO2-Emissionen aus den Laugen-Rückgewinnungskesseln durch die Einspeisung von Schwarzlauge mit hohem Feststoffgehalt in den Rückgewinnungskessel und/oder durch Einsatz eines Rauchgaswäschers.

5. Verminderung der NOx-Emissionen aus den Laugen-Rückgewinnungskesseln und dem Kalkofen durch Regelung der Feuerungsbedingungen, durch Gewährleistung einer guten Durchmischung und Aufteilung der Luft im Kessel sowie zusätzlich durch geeignete Auslegung neuer und nachgerüsteter Anlagen.

6. Verminderung der NOx-Emissionen aus den Hilfskesseln durch Regelung der Feuerungsbedingungen sowie zusätzlich durch geeignete Auslegung neuer und nachgerüsteter Anlagen.

7. Verminderung der SO2-Emissionen aus Hilfskesseln durch den Einsatz von Rinde, Gas, schwefelarmem Heizöl und schwefelarmer Kohle bzw. durch die Reinigung des Abgases von Schwefelverbindungen in einem Gaswäscher.

8. Reinigung der Rauchgase aus Rückgewinnungskesseln und Hilfskesseln (in denen andere Biomassebrennstoffe bzw. fossile Brennstoffe zum Einsatz kommen) sowie aus Kalköfen mit wirksamen elektrostatischen Abscheidern (Elektrofiltern), um die Staubemission zu reduzieren.

Eine Kombination dieser Techniken führt für die wichtigsten Abgasquellen zu Emissionsbereichen, wie sie in Tabelle 2.42 dargestellt sind. Die Fabrikbeispiele repräsentieren europäische Fabriken, die nach Umsetzung eines sinnvollen Bündels von Techniken ein hohes Umweltschutzniveau erreichen. Bei allen Fallbeispielen werden die Abgasemissionen mit modernen Reinigungsanlagen wie Elektrofiltern und Wäschern unter Berücksichtigung der jeweiligen Anwendungsbedingungen gereinigt. Die Emissionen aus Produktionsprozessen umfassen diejenigen aus Rückgewinnungskessel, Kalkofen und anderen Öfen (wie z.B. für die Verbrennung von TRS-Gasen) sowie auch flüchtige Emissionen.

Die Emissionen aus Produktionsprozessen umfassen diejenigen aus Rückgewinnungskessel und flüchtige Emissionen, soweit sie erfasst und im Laugen-Rückgewinnunsgkessel verbrannt werden.

Es ist anzumerken, dass ein direkter Vergleich der Emissionsniveaus zwischen den Ländern aufgrund der Ungewissheit bezüglich der Datenbasis (fehlende einheitliche Analysenmethoden und Berechnungsverfahren für die Ermittlung der Emissionen) schwierig ist.

Berichtete Abgasemissionen aus Sulfatzellstofffabriken (Jahresmittelwerte) Emission von gasförmigem Schwefel (SO2 und TRS)

in kg S/t Zellstoff

Emission von NOx in kg NOx/t Zellstoff (angegeben als NO2)

Fabrik Rückg. n/v = Daten nicht verfügbar; "≈" bedeutet, dass die Zahlen anhand früherer Berichte geschätzt sind; k.H. = die Fabrik hat keinen Hilfskessel

Erklärende Anmerkungen:

1. Bei gasförmigem Schwefel handelt sich hauptsächlich um SO2. Normalerweise werden nur sehr kleine H2S-Mengen emittiert (normalerweise unter 10 mg H2S/Nm3)

2. Die Emissionen aus Hilfskesseln sind in den Angaben „Gesamte Prozessemissionen“ nicht enthalten

3. Bei den flüchtigen Emissionen handelt es sich hauptsächlich um reduzierte Schwefelverbindungen (TRS). Gewöhnlich wird diese Emission von europäischen Zellstofffabriken nicht regelmäßig gemessen (allerdings werden die TRS-Emissionen in Finnland von jeder Zellstofffabrik gemessen). Die berichteten Angaben beinhalten Abschätzungen dieser Emissionen, die auf den aktuellsten durchgeführten Messungen beruhen.

4. Integrierte Zellstoff- und Papierfabriken 5. Emissionen im Jahre 1998

6. Alle wesentlichen diffusen Emissionen werden umfassend erfasst und sind deshalb vernachlässigbar. Nur bei Wartungsarbeiten oder Betriebsstörungen erfolgen gelegentliche diffuse Emissionen. Die TRS-Emissionen entsprechen den Anteilen an TRS aus dem Laugen-Rückgewinnungskessel und aus den Kalköfen.

Tabelle 2.42: Beispiele erreichter Abgasemissionsniveaus aus einigen gut betriebenen Zellstofffabriken in Europa (Bezugsjahr: 1997)

Die gesamten Prozessemissionen beinhalten nicht die Hilfskessel. Die Liste umfasst ausgewählte Fabriken, von denen Daten verfügbar waren oder zur Verfügung gestellt wurden und kann deshalb nicht als vollständig angesehen

Abwasser- und Abgasemissionen, die Abfallmengen und der Energieverbrauch der Holzindustrie“ - nur in Schwedisch verfügbar) und aus Statistiken des finnischen Umweltinstituts. Die angewandten Analysenmethoden entsprechen denen des jeweiligen Landes.

Bei der Festlegung der Emissionsbereiche sollte man die Wechselwirkungen zwischen den Abgasemissionen (SO2, TRS, NOx) und dem Rückgewinnungsprozess bedenken und sorgfältig bewerten. In Abhängigkeit von der Art der eingesetzten spezifischen prozessintegrierten Technik und den technischen Gegebenheiten einer Fabrik können mit BVT im Allgemeinen folgende Abgasemissionen aus den Prozessen erreicht werden:

Parameter Einheit Fabriken zur Herstellung von gebleichtem und ungebleichtem Sulfatzellstoff

Gesamtstaub kg/t 0,2 - 0,5

SO2 als S kg S/t 0,2 - 0,4

NOx als NO2 kg/t 1,0 - 1,5

TRS als S kg S/t 0,1 - 0,2

Tabelle 2.43: Erreichte Abgasemissionsniveaus aus dem Aufschlussprozess bei Einsatz einer geeigneten Kombination von besten verfügbaren Techniken (Emissionen aus Hilfskesseln sind nicht enthalten)

Die prozessbezogenen Emissionen schließen den/die Laugen-Rückgewinnungskessel, Kalköfen, flüchtige Emissionen und separate Öfen, soweit sie mit dem Prozess in Verbindung stehen und überhaupt vorhanden sind (z.B. für die Verbrennung von TRS) ein. Für Fabriken zur Herstellung von gebleichtem und ungebleichtem Sulfatzellstoff werden keine getrennten Werte angegeben, da keine wesentlichen technischen Unterschiede bestehen.

Die prozessbezogenen Emissionen schließen den/die Laugen-Rückgewinnungskessel, Kalköfen, flüchtige Emissionen und separate Öfen, soweit sie mit dem Prozess in Verbindung stehen und überhaupt vorhanden sind (z.B. für die Verbrennung von TRS) ein. Für Fabriken zur Herstellung von gebleichtem und ungebleichtem Sulfatzellstoff werden keine getrennten Werte angegeben, da keine wesentlichen technischen Unterschiede bestehen.