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6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.1 Bisherige Maßnahmen

6.1.1 Maßnahmen im Waldbereich

Die Vorkommen von Waldlebensraumtypen sowie die Lebensstätten von Arten wurden in der Vergangenheit durch folgende Maßnahmen in ihrer ökologischen Wertigkeit geschützt:

 Naturnahe Waldbewirtschaftung mit den waldbaulichen Grundsätzen

„Vorrang von Naturverjüngungsverfahren“ und „standortsgerechte Baum-artenwahl“. Dies ist die Leitlinie des Landesbetriebes ForstBW (Staatswald).

Das Konzept wurde zudem im Kommunal- und Privatwald im Rahmen der Beratung und Betreuung durch die Untere Forstbehörde empfohlen.

Förderrichtlinien wie die „Richtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft“ und

„Umweltzulage Wald“ unterstützen dieses Konzept.

 Seit 2010 wird im Staatswald das Alt- und Totholzkonzept zur Berück-sichtigung des besonderen Artenschutzes in der Waldbewirtschaftung umgesetzt.

 Gesetzlicher Schutz der Waldbiotope nach §30a LWaldG und

§§ 30 BNatSchG / 33 NatSchG und Integration der Ergebnisse der Waldbiotopkartierung in die Forsteinrichtung des öffentlichen Waldes.

 Ausweisung der Schonwaldgebiete „Hirschwald“ und „Lattenwald“ nach §32 LWaldG mit einer Gesamtfläche von rund 37 ha, in denen seltene natur-nahe Waldgesellschaften (Eichen-Hainbuchenwälder) unter Schutz gestellt wurden. Weitere Schutzgebietsziele sind im Schonwald „Hirschwald“ die Sicherung der Brutmöglichkeiten (Altkiefern) für die dort horstenden Greifvogelarten Schwarzmilan, Rotmilan und Baumfalke. Die für die

Umsetzung der Schutz- und Pflegegrundsätze erforderlichen Maßnahmen werden im periodischen Betriebsplan nach §50 LWaldG (Forsteinrichtung) festgelegt und kontrolliert.

6.1.2 Maßnahmen im Offenland

Landschaftspflegemaßnahmen in den Naturschutzgebieten

Zusammengestellt sind im Folgenden die Maßnahmen nach Landschaftspflegerichtlinie, für die Verträge (LPR A1 und A2) und Pflegeaufträge (LPR B) abgeschlossen sind.

NSG Großglattbacher Riedberg: Pflege der Magerrasenbestände durch Schafbeweidung und Mahd mit Abräumen des Mähguts, teilweise Mahd mit Einachsmäher, Motorsense oder mit Schlepper. Freistellen von Trockenmauern und Steinriegeln sowie Heckenpflege.

NSG Erlen-, Metten- und Gründelbachniederung sowie direkt angrenzender Flächen außerhalb des NSG: Mahd mit Abräumen des Mähguts, auf einer Fläche Umwandlung von Acker in Grünland, stellenweise Reduzierung des Gehölzaufwuches, Mahd von Schilfbeständen sowie Kopfweidenschnitt. Im Bereich der Lebensstätten der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge mit speziell abgestimmten Mahdzeiten.

NSG Neulinger Dolinen: Extensive Grünlandnutzung durch Mahd mit Abräumen des Mähguts sowie stellenweise Reduzierung des Gehölzaufwuchses.

NSG Kammertenberg: Mahd des Magerrasens mit Abräumen des Mähguts, Reduzierung des Gehölzaufwuchses sowie Zurückdrängen von Goldrutenbeständen.

NSG Roter Rain und Umgebung: Erhaltung und Förderung der Magerrasen durch Ziegenbeweidung.

NSG Felsengärten Mühlhausen: Zweimal jährliche Mahd von Weinbergsbrachen zum Zurückdrängen der Goldrutenbestände.

NSG Enzaue bei Roßwag und Burghalde: Extensive Grünlandnutzung durch Mahd mit Abräumen des Mähguts; auf einer Fläche Umwandlung von Acker in Grünland.

NSG Enztal zwischen Niefern und Mühlacker im Teilgebiet Galgenberg: Schafbeweidung sowie ein- bis zweimal jährliche Mahd mit Abräumen und auf einer Fläche Entfernung einzelner Wald-Kiefern.

Landschaftspflegemaßnahmen außerhalb der Naturschutzgebiete

Außerhalb von Naturschutzgebieten wurden in mehreren Teilflächen des FFH-Gebiets ebenfalls Pflegemaßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie durchgeführt (Lage der Teilflächen siehe Abbildung 1).

Teilfläche 4 „Hasengrund südlich Ölbronn“: extensive Bewirtschaftung von Magerwiesen durch Mahd mit Abräumen.

Teilfläche 9 „Aspenwald und Lattenwald“ – westlicher Teil im Gewann Burach: extensive Bewirtschaftung von Magerwiesen durch Mahd mit Abräumen.

Teilfläche 9 „Aspenwald und Lattenwald“ – Steilhang unterhalb des Lattenwalds: Schaf-beweidung und Mahd mit Motorsense.

Für die Pflegebereiche in der Teilfläche „Aspenwald und Lattenwald“ des FFH-Gebiets liegt eine Fachplanung des Instituts für angewandte Forschung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vor (WENDLER et al. 2009). Für den weitgehend verbuschten Steilhang oberhalb des Enztals ist eine Auflichtung durch Beweidung mit Ziegen und gegebenenfalls eine Erstpflege mit mechanischer Entfernung des Gehölzaufwuchses vorgesehen, die teilweise umgesetzt ist.

Teilfläche 7 „Lindenrain nördlich Kieselbronn: auf zwei Flächen Umwandlung von Acker in Grünland.

Teilfläche 12 „Eichenlaub bei Igelsbach“: extensive Bewirtschaftung von Magerwiesen durch Mahd mit Abräumen.

Teilfläche 16 „Enzaue und südliches Waldgebiet“ westlich Roßwag und östlich Mühlhausen:

extensive Grünlandnutzung durch Mahd mit Abräumen des Mähguts auf insgesamt vier Flächen.

Förderung des Wiedehopfs

Zur Förderung des Wiedehopfs wurden in den letzten Jahren innerhalb des Vogelschutz-gebiets im Bereich der Weinberge in der Enzschleife bei Mühlhausen spezielle Nistkästen angebracht. Über erfolgreiche Bruten oder Brutversuchen ist jedoch nichts bekannt.

Wässerwiesen Enzaue bei Roßwag

Für das NSG Enzaue bei Roßwag und Burghalde gibt es eine Planung zur Wiederherstellung des Wässerwiesensystems (Gesprächsnotiz von Tobias Pantle, RP Stuttgart vom 13.11.2015). Es liegen zwei Karten mit den Be- und Entwässerungsgräben vor: eine mit der aktuellen Grabenvegetation meist aus Arten der Hochstaudenfluren und Nasswiesen sowie eine mit den notwendigen Maßnahmen bezüglich der Grabenräumung.

Mit der Umsetzung der Maßnahmen wurde bereits im März 2007 begonnen. Umgesetzt wurde die Neuprofilierung von 4.870 Meter Bewässerungsgräben, dem Einbau von fünf neuen Überfahrten, dem Neubau von zwei Schleusen, der Instandsetzung dreier Überfahrten und von zwölf alten Schleusen. Am 10. Juli 2015 wurde nach langer Pause ein Teil der Gräben wieder mit Enzwasser gefüllt. Eine Wässerung dauert ca. 4 Wochen. Ob und wann bewässert wird, entscheidet die Landwirtschaft. Die letzte Wässerung wurde 2018 durchgeführt. Die Bewässerung und Grabenräumung erfolgt durch die Landwirtschaft in Absprache mit der Stadt Vaihingen und der Naturschutzverwaltung.

Befahrungsregelung für die Enz

Mit der Verordnung vom 25. April 2006 des Landratsamtes Ludwigsburg wurde das Befahren mit Kanus und anderen kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft geregelt (LANDRATSAMT

LUDWIGSBURG 2006). Die Regelung „dient dem Schutz, dem Erhalt und der weiteren Entwicklung der Enz als ein für den dicht besiedelten Landkreis Ludwigsburg besonders bedeutsames, naturnahes Gewässer, sowie dem Schutz ihrer auetypischen Strukturen und Uferbereiche als Lebensraum für seltene und teilweise in ihrem Bestand bedrohte, fließgewässertypische Tier- und Pflanzenarten“ (§ 2). Die Regelung gilt für den Gewäs-serabschnitt der Enz von Flusskilometer 34,120 bei Roßwag bis Flusskilometer 7,635 bei Bietigheim-Bissingen.

In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September eines jeden Jahres ist das Befahren der Enz mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft von Flusskilometer 34,120 bei Roßwag bis Flusskilometer 29,940 bei Vaihingen/Enz, Seemühle unzulässig (§ 3). Das Ein- und Aussteigen in/aus Booten und das Umtragen ist nur an den dafür gekennzeichneten Stellen zulässig (§ 4). In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September eines jeden Jahres ist das Befahren der Enz mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft von Flusskilometer 27,630 bei Vaihingen/Enz (Freibad) bis Flusskilometer 13,160 bei Bietigheim-Bissingen (Sägmühle) bei einem Wasserstand unter 65 cm nur zulässig, wenn es unter der Führung eines Begleiters erfolgt, der durch die Bundesvereinigung Kanutouristik, durch den Deutschen Sportbund oder eine vergleichbare Organisation geschult wurde und über entsprechende Nachweise verfügt. Diese Einschränkung gilt nicht für geübte Kanusportler, die im Deutschen-Kanu-Verband e.V. (DKV) organisiert sind. Ganzjährig unzulässig ist das Befahren der Enz auf

dem in Absatz 1 genannten Streckenabschnitt, wenn der Wasserstand 45 cm unterschreitet (§ 5).

Bewirtschaftungspläne für die Enz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Mit der Aufstellung des ersten Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der Wasser-rahmenrichtlinie (WRRL) 2009 (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2015) wurden für den Enzabschnitt innerhalb des FFH-Gebiets sechs Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit an Wanderhindernissen geplant. Bis 2017 wurden folgende fünf Maß-nahmen umgesetzt:

 Wehr Roßwag: Herstellung einer Teilrampe als Fischaufstiegsanlage, Erhöhung des Mindestabflusses (Maßnahmen-ID 4023).

 Wehr Mühlhausen: Herstellung einer Mindestwassermenge von 1 MNQ in der Ausleitungsstrecke seit 2016 (Maßnahmen-ID 4024).

 Wehr Lomersheim: Beckenpass als Fischaufstiegsanlage (Maßnahmen-ID 4025)

 Wehr Stadtwerke Mühlacker: Umgehungsgerinne zum Fischaufstieg (Maßnahmen-ID 4026)

 Wehr Niefern: Herstellung der Durchgängigkeit (Maßnahmen-ID 4029).

Zur Verbesserung der Gewässerstruktur wurde im Rahmen des Projekts "Gartenschau 2015"

innerhalb von Mühlacker das Flussbett der Enz neu strukturiert. (Maßnahmen-ID 5348).