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In der „Bild am Sonntag" vom gleichen Tag war noch zu lesen, daß bundesweit 2500 Inspekteure in mehr als einer Million Supermärkten,

Speiselokalen und Frittenbuden nach verdorbenen oder vergifteten Lebensmitteln stöbern. Dabei wären doppelt soviele nötig.

„Verantwortlich für die Kontrollen sind die Bundesländer und

Landkreise. Nach Einschätzung von Matthias Berninger, Staatssekre-

tär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, müßten sie etwa

100 Millionen Euro investieren, um die Lage in den Griff zu bekom-

men [Anm.: Dabei handelt es sich gerade mal um 7 % jenes Betrages,

den die deutschen Steuerzahler jährlich der Europäischen Union in Brüssel schenken]]. 'Die Situation ist dramatisch, aber einige würden das am liebsten auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinausschieben', schimpft er. Oberkontrolleur Viedt sagt resigniert: 'Erst wenn sich der Landrat mal mit einer Lebensmittelvergiftung vor Schmerz im Bett gewälzt hat, bekommt die Kontrollbehörde mehr Geld.'

Auch die nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerin Bär- bel Höhn (Grüne) klagt: 'Bei der Lebensmittel Sicherheit gibt es klare Defizite. Wir müssen dringend investieren, weil wir künftig immer mehr überprüfen müssen - zum Beispiel wegen der Gentechnik.'

Andere Bundesländer weigern sich dagegen, Millionenbeträge in die Lebensmittelkontrolle zu investieren. Baden-Württembergs Ver- braucherschutzminister Willi Stachele (CDU) zu BamS: 'Das ist zu teuer, völlig überzogen und schießt über das Ziel hinaus.'

Baden-Württemberg überprüft pro Jahr lediglich 41 Prozent der rund 64 000 Betriebe. 800 davon werden wegen Krankheitsgefahren dichtgemacht, 8000 müssen Bußgelder zahlen." (ebd.)

Seine Parteikollegin Ursula Heinen, Verbraucherschutz-Expertin der Unionsfraktion, fordert: „Wir müssen dringend handeln. Es ist nicht akzeptabel, daß wir uns weiterhin mit Stichproben zufrieden geben, die zudem in immer größeren Abständen erfolgen." (ebd.)

Wenn übrigens ständig von den vielbeschworenen „Menschenrech- ten" gesprochen wird, stellt sich die Frage, wie es sich dann mit dem elementaren „Menschenrecht" auf eine gesunde Nahrung verhält. Sind unsere gewählten Volksvertreter nicht dazu verpflichtet, sich energisch dafür einzusetzen, daß die Lebensmittel nicht mit irgendwelchen Pe- stiziden, Antibiotika und sogar Hormonen (!) angereichert werden und es dadurch, beispielsweise beim Obst, zu irgendwelchen „Gift- cocktails" kommt?!?

Bedarf es angesichts all dessen eines weiteren Beweises für das offenkundige Desinteresse weiter Teile unserer Obrigkeit an der Volksgesundheit? Dann sollte eine Meldung des „ARD-Text" vom 14. April 2004 (S. 135) diesbezüglich die letzten Zweifel ausräumen:

»Die Verseuchung von Getreide mit dem Herbizid Nitrofen 2002 bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Ermittlungen gegen die Ver- antwortlichen zweier Futtermittelfirmen aus Mecklenburg-Vorpom- mern wurden laut Staatsanwaltschaft Neubrandenburg eingestellt.

Die Nitrofen-Konzentration in Getreide aus einer Lagerhalle in Malchin hatte den Grenzwert um das 2000-fache [!] überschritten."

(Während eine unbedachte öffentliche Meinungsäußerung einem Deutschen in unserem Lande eine mehrjährige Gefängnisstrafe ein- bringen kann, scheinen Justiz und Politik die Vergiftung unserer Nah- rungsmittel mittlerweile als bloßes Kavaliersdelikt anzusehen!)

Fazit: Es ist ein ungeheuerlicher Skandal, daß die industrielle Nah- rungsmittelproduktion unserem Essen viele wichtige Nährstoffe ent- zieht und den Speisen zugleich irgendwelche schädlichen Stoffe bei- mischt. Diese mit der Vernunft kaum zu begreifende Praxis ist nicht nur für die Unfruchtbarkeit vieler Menschen, sondern auch für die Zunahme einer Reihe schwerer Krankheiten verantwortlich zu machen.

Nicht minder kritisch zu bewerten ist die ständige Verbreitung des Elektro-Smogs in unserer Gesellschaft. So ist es unter Experten längst kein Geheimnis mehr, daß eine biologische Wechselwirkung mit elektromagnetischer Umwelt besteht: „In der Physik ist es bekannt, daß elektromagnetische Wechselfelder in leitfähigen Körpern, also im menschlichen auch, elektrische Wirbelfelder induzieren, die dann freie elektrische Ladungsträger treiben und somit 'Wirbelströme' ver- ursachen. Im menschlichen Körper nennt man die 'Reizströme'....

Thermische Wirkung:

Die thermische Wirkung im wasserhaltigen Gewebe entsteht durch koerzitive Reibungskräfte von elektrischen Dipolen, die durch Orien- tierung sich im Rhythmus von induzierten Wechselfeldern bewegen.

Solche elektrische Dipole im Körper des Menschen sind überwiegend Wassermoleküle. Der Körper eines erwachsenen Menschen besteht aber zu etwa 65 % aus Wasser. Zwischen verschiedenen Gewebe- schichten (z.B. Fett-Muskel) kann Lokalerwärmung, der sog. 'Hot- Spot'-Effekt entstehen. Dabei muß man wohl zwischen physiologi- scher Wärme, die im Körper durch Redox-Prozeß entsteht, bzw. durch Muskeltätigkeit (bei Kälte zittert man), und zellinnerer Wärme, durch hochfrequente elektromagnetische Strahlen verursacht, unterscheiden.

Zwischen beiden Wärmen ist ein Riesenunterschied, sowohl physika- lisch als auch biologisch gesehen. Der Thermoregulator unseres Kör- pers ist der Kreislauf. Kühler unseres Körpers ist die Haut mit ihrem Kapillarsystem (Hautgewicht 5 kg, davon Blutgehalt 1,5 kg). Die hochfrequenten Ströme im Körper verdichten sich an der Körperober- fläche (Skineffekt) je nach frequenzabhängiger Eindringtiefe (z.B.

von 0,2 bis 100cm). An der Körperoberfläche, also in der Haut befin- den sich Kälte- und Thermorezeptoren ... die die Kapillardilatation in der Haut regeln. Aber im Blut schwimmende Zellen (Erythrozyten, Immunsystem, Hormone, usw.) oder schlecht durchblutete Organe

(z.B. Augenlinse, Harnblase, Spermien, usw.) können durch von hochfrequenten Strahlen erzeugte innere Lokalwärme beschädigt werden, die sterische Konfiguration von Proteinen deformiert werden ... Die thermischen Wirkungen hochfrequenter Strahlen haben im Haushalt Anwendung, z.B. beim Mikrowellenherd (Hähnchen bra- ten). ...

Es hat sich gezeigt, daß die außerhalb des Körpers befindlichen und schwach durchbluteten Hoden (genauso wie Augenlinsen, Harnblase z.B.) durch hochfrequente Strahlen erwärmt werden und dadurch die 'Spermienqualität' sich verändern kann. Das könnte die Ursache für die oft berichtete Unfruchtbarkeit bei unter hochfrequenten Strahlen lebenden Paaren sein." 9

Die durch Mobilfunk ausgelöste Unfruchtbarkeit belegt auch eine Studie aus Österreich: „Unter hochfrequenten elektromagnetischen Wellen versteht man elektromagnetische Schwingungen und Fre- quenzen ab 30.000 Hz, wie sie z. B. in GSM-Handys Verwendung finden. Es wird zwischen thermischer und nichtthermischer Wirkung der elektromagnetischen Wellen unterschieden. Thermische Wirkung bedeutet Wärmeentwicklung aufgrund der Einstrahlung. Andererseits werden auch athermische Wirkungen befürchtet, die trotz Einhaltung von Grenzwerten zur Beeinflussung von Stoffwechsel Vorgängen füh- ren könnten. Ziel unserer Studie ist es, den Einfluß von GSM-Handy's auf die Motilitätsparameter zu evaluieren.

Material und Methode

Es wurde von den Patienten, die wegen Kinderwunsch unsere Am- bulanz besucht haben, diejenigen selektioniert, welche laut Anamnese im Besitz eines Handys sind und es fünf Tage vor dem 1. Spermio- gramm nicht benutzt hatten. Bei diesen Patienten wurde beim 1.

Spermiogramm eine Normozoospermie festgestellt. Alle Patienten waren körperlich anamnetisch gesunde Personen und wurden nach dem 1. Spermiogramm aufgefordert, fünf Tage vor dem nächsten Spermiogramm intensiv ihr Handy bei sich zu tragen (6 Stunden/

Tag). Wir haben die Motilitätsparameter des 2. Spermiogrammes (Motilitätskriterien nach WHO) mit den Motilitätsparametern des 1.

Spermiogrammes verglichen. Die subjektive Beeinflussung wurde ausgeschaltet, indem alle Untersuchungen von einer Person ohne Kenntnis des 1. Spermiogrammes durchgeführt wurden.

Mittlerweile gehören Mobilfunkanlagen an exponierten Stellen wie Schornsteinen oder Hochhäusern (nicht nur in Deutschland!) zum gewohnten Bild. Dabei sind sich nur die wenigsten Bundesbürger über die großen gesundheitlichen Gefahren im klaren, die von solchen Anlagen ausgehen. Und wenn sich im Volk dann doch Widerstand gegen diese gefährlichen Einrichtungen regen sollte, läßt die Justiz die Bürger in der Regel im Stich. So waren am 13. Februar 2004 zwei Klagen gegen eine Mobilfunkanlage auf einem Kirchturm (!) in Bruchköbel bei Hanau endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte, „die Kläger mußten die von der Sendeanlage ausgehenden elektromagnetischen Felder hinnehmen. Es lägen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über Gesundheitsgefahren von Strahlen vor, die unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes liegen. Die Kläger [Anm.: die über gesundheitliche Probleme, wie Tinnitus, klagten] waren in erster Instanz vor dem Landgericht Hanau und im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt er- folglos geblieben. "*

Resultate

Bei allen Probanten kam es zu einer signifikanten Reduzierung der schnellbeweglichen Spermatozoen ... , meistens zugunsten langsambeweglicher Spermatozoen. Bei einem Patienten, der beim l.Spermiogrammgrenzwertige Motilitätsparameter zeigte, konnte eine Asthenozoospermie (Keine Samenzellen im Ejakulat; Anm.:

Funkenflug) festgestellt werden.

Diskussion

Die Rolle der elektromagnetischen Wellen und ihre Wirkung auf