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MEDION AG, Essen

4.2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 1 und 7 Jahren.

Die Aktivierung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen sowie etwaige außerplanmäßige. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode entsprechend der

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voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Im Zugangsjahr werden die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Aufwand erfasst worden.

Beim Sachanlagevermögen kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:

Gebäude und Außenanlagen 10 - 46 Jahre

Mietereinbauten 3 - 20 Jahre

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 23 Jahre

Soweit der Buchwert der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens über dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag liegt, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Niedrigere beizulegende Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen. Eine detaillierte Aufstellung der verbundenen Unternehmen ist unter „Ergänzende Angaben, Punkt 4. Angaben zum Anteilsbesitz” dargestellt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen bilanziert. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach der gewogenen Durchschnittsmethode. Die Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag erfolgt zum gewogenen Durchschnittswert oder zum Nettoveräußerungswert als dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, die den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung tragen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Vereinbarungen über monatlich revolvierende Verkäufe für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschlossen. Da die wesentlichen Risiken (Kreditrisiken und Spätzahlungsrisiken) und Chancen der verkauften Forderungen bei der MEDION AG verblieben sind, führte dies nicht zum bilanziellen Abgang der verkauften Forderungen, so dass es sich um ein Kreditgeschäft handelt. Zum Bilanzstichtag sind daraus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 81.097 verkauft. Die MEDION AG hat im Rahmen des Kreditgeschäftes zum Bilanzstichtag vom Erwerber der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 64.878 vereinnahmt, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten gezeigt werden. In Höhe von T€ 16.219 besteht seitens des Erwerbes noch ein Rückbehalt, der abhängig vom Zahlungseingang beim Erwerber an die MEDION AG ausgezahlt wird. Der Rückbehalt bezieht sich auf kalkulatorische Kaufpreisabschläge für

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Verwässerung, Transaktionskosten sowie einen Abschlag für das Bonitätsrisiko. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Ende einer Transaktion.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten bilanziert.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Vorauszahlungen für künftige Zeiträume und auf der Passivseite Einzahlungen für künftige Zeiträume abgegrenzt.

Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt. Die Nennwerte für erworbene eigene Anteile werden gemäß § 272 Abs. 1a HGB von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ abgesetzt. Die Kaufpreisanteile, die die Nennwerte der erworbenen eigenen Anteile übersteigen, sind gemäß § 272 Abs. 1a HGB mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Kapitalrücklage besteht aus Agiobeträgen, die aus Gründungsvorgängen und Kapitalerhöhungen stammen.

Die Rückstellungen für Pensionen bestehen für Versorgungszusagen an Vorstandsmitglieder. Die Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird von jährlichen Anpassungen von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) ausgegangen. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 2,2 % (Vorjahr: 2,62 %) angesetzt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im Finanzergebnis gezeigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.

Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen bei den sonstigen Rückstellungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit kleiner ein Jahr werden nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Die Verbuchung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der so genannten Einfrierungsmethode.

Die MEDION AG hat im Hinblick auf den Ausweis der Umsatzerlöse zu bestimmen, ob sie bei der Erbringung von digitalen Dienstleistungen als Vermittler handelt und damit als Umsatzerlös das aus dem Gesamtgeschäft erhaltene Entgelt für die erbrachte Leistung als Provision ausweist. Die Darstellung der Umsatzerlöse richtet sich letztlich danach, ob die Gesellschaft die Chancen und Risiken aus dem Gesamtgeschäft trägt oder als Vermittler agiert.

Im Geschäftsjahr 2020/2021 hat die MEDION AG an ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld ausbezahlt. In Höhe der ausgezahlten Beträge erfolgt monatlich die Einbuchung einer Forderung gegen die

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Bundesagentur für Arbeit und diverse Krankenkassen. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt eine ergebnisneutrale Darstellung. Das als Personalaufwand gebuchte ausbezahlte Kurzarbeitergeld wird mit der Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit saldiert. Die pauschalisierten Erstattungen der vom Arbeitgeber zu tragenden Aufwendungen zur Sozialversicherung werden saldiert im Personalaufwand erfasst.

4.3 Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und