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Betroffenheit: Unmittelbarer Pandemiebezug, weil eine Umstellung auf einen Distanzunterricht weder infrastrukturell noch inhaltlich

Bewertung der Handlungsfelder

Kausalität 1) Betroffenheit: Unmittelbarer Pandemiebezug, weil eine Umstellung auf einen Distanzunterricht weder infrastrukturell noch inhaltlich

flä-chendeckend möglich war und alle Familien oder Erziehende belastet hat

Spezifität 2a:Nein, die Maßnahmen wären so nicht eingeführt wor-den.

Spezifität 2c:Ja, die Digitalisierung im Bereich der Bildungseinrichtun-gen trägt zur Gefahrenabwehr einer nächsten Krise bei.

Fazit: Kriterium erfüllt

Interventions-intensität

 Niedrig bei Anschaffung der Erstausstattung mit Hardware

 Mittel bei der Organisation der notwendigen IT-Service-Infrastruktur

 Hoch bei Integration der Digitalthemen in die Curricula

Fazit: Kriterium bedingt erfüllt Folgekosten  Folgekosten sind zu erwarten

 Maßnahmen ergeben nur Sinn, wenn sie langfristig ausgerichtet wer-den

Fazit: Folgekosten beachten Externe Finanzierung  Digitalpakt Schule des Bundes

Fazit: Kofinanzierungen über Bundesmittel teilweise möglich

1)Prüffragen siehe Kapitel 5.8

(2) Handlungsfeld Unternehmen und KMU

Es gibt in Bremen sehr viele Förderprogramme und Initiativen zur Unterstützung der digitalen Trans-formation der Unternehmen, insbesondere der KMU. Das Spektrum reicht von Selbst-Checks, Veran-staltungen, Beratungsangeboten bis hin zu Umsetzungsprojekten auf der Unternehmensebene. Um-gesetzt und koordiniert werden diese Unterstützungen u. a. durch das Mittelstands-4.0-Kompetenz-zentrum, den Digital-Lotsen Bremen, die Angebote der Bremen Digital Media oder dem Northern Ger-man Innovation Office. Insgesamt ist das eine sehr zersplitterte und kleinteilige Förderstruktur. Es wer-den Hilfen angeboten, die häufig unterhalb der Merklichkeitsschwelle der Unternehmen liegen. Not-wendig wäre eine Straffung der Maßnahmenpakete, eine Vereinfachung der Verfahren und gleichzei-tig eine Intensivierung der Förderung. Auch dieses Problem ist in Bremen erkannt. Das gerade entste-hende „Digital Hub Industry“ könnte zur Durchführung konkreter proaktiver Digitalisierungsprojekte genutzt werden. Es reicht aber nicht aus, nur Angebote zu machen, die Wirtschaftsförderung muss auch für Nutzung sorgen. Bei der vorgeschlagenen Förderstrategie geht es um einen Peer-to-Peer-An-satz in zwei Varianten:

79 Peer-to-Peer-Matching:Bei diesem Ansatz versucht die Wirtschaftsförderung (unterstützt durch Ex-perten mit wissenschaftlich-technologischem Hintergrund) passende Unternehmen und Institute zu-sammenzubringen. Zur Sicherstellung das Kausalitätskriteriums sollen Unternehmen angesprochen werden, die von der Krise unmittelbar oder mittelbar betroffen sind oder Branchen oder Unterneh-menstypen (z. B. Gründer) angehören, für die diese Kriterien allgemein zutreffen. Für diese Matching-Aufgabe ist eine tiefe Kenntnis der Unternehmens-, Gründer- und Wissenschaftsszene wichtig.

 Die Wirtschaftsförderung muss in einer ersten Phase für „passende Projekte passende Partner“ fin-den. Dazu sind entsprechend Formate (so genannte „Inno-Labs“ oder Ideenbörsen) zu entwickeln.

 In einer zweiten Phase soll die Wirtschaftsförderung die Kooperationspartner bei der Suche nach Finanzierungsquellen, Räumen, Fachpersonal oder wissenschaftlicher Expertise unterstützen.

Durchgehende Projektbegleitung:Noch anspruchsvoller ist eine Variante, bei der die Unterstützer aus Instituten und/oder der Wirtschaftsförderung noch tiefer in der Verantwortung für die Projektumset-zung bleiben. Auch ist bei der Auswahl der Unternehmen auf die Einhaltung des Kausalitätskriteriums der unmittelbaren oder mittelbaren Betroffenheit zu achten. Drei Schritte sind erforderlich:

 Identifizierung digitalisierungsaffiner Unternehmen mit Modernisierungsbedarf. Dafür müssen Teams aus Wissenschaftlern und Wirtschaftsförderern in den Unternehmen Bestandsaufnahmen zum digitalen Reifegrad durchführen und individuell passende Ansatzpunkte für digitale Projekte benennen und priorisieren.

 In einer zweiten Phase erarbeiten die Teams klar definierte Digitalisierungsprojekte und identifizie-ren mögliche Partner, Ressourcenbedarfe und Finanzierungsquellen. Dabei sollen die Projekte aus dem Bremen-Fonds in einer merklichen Höhe unterstützt werden. Idealerweise werden in diese Projekte auch weitere Unternehmen oder Institute als Partner integriert.

 In der dritten Phase begleiten die Experten die Unternehmen bei der Umsetzung der Maßnahmen und geben praxisnahe Hilfestellung bei entstehenden Problemen.

Erfolgversprechend können solche Förderlinien nur sein, wenn

 Beratungsbedarfe, externe Dienstleistungsaufträge, Investitionen für Hardware- und Software und Qualifizierungsbedarfe förderbar sind,

 die Merklichkeitsschwelle durch hohe Förderquoten von 50 Prozent und einer Förderhöchstgren-zen von 200.00 Euro übersprungen wird und

 alle Branchen und Technologiefelder einbezogen werden können.

Ein Beispiel für eine Ausgestaltung einer „Bremer Initiative Digitalisierung“ wäre das Programm „Digi-talBonus“ aus Niedersachen. Kofinanzierungen wären u. a. durch das in der Planung befindliche Pro-gramm „Digital jetzt“ des Bundes möglich. Institutionelle Anknüpfungspunkte im Bremen könnten das Starthaus und das im Aufbau befindliche „Digital Hub Industry“ sein.

Diese Vorgehensweise ist kostenintensiv, weil dafür erfahrene Berater in ausreichender Anzahl mit entsprechend technisch-wissenschaftlichen und betriebswirtschaftlich-praktischen Kompetenzen not-wendig sind. Als notnot-wendigen ersten Schritt müssten in Bremen die Transfereinrichtungen an der Uni-versität, in den Instituten und in der Wirtschaftsförderung gesichtet und gebündelt werden, um ent-scheiden zu können, welche Aufstockungen der Ressourcen an dieser Stelle notwendig sind. Faktisch werden sich diese Angebote aufgrund der Regelung zur Beihilfenkontrolle auf KMU beschränken.

Kausalität: Die Anwendung des Prüfrasters ergibt folgendes Ergebnis: Das Maßnahmenpaket ist inhalt-lich gut begründet, weil es die Fähigkeit zur digitalen Transformation erhöht. Die Maßnahmen stehen im kausalen Zusammenhang mit der Pandemie. Die Programme sollen nur den Unternehmen

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stehen, die von der Pandemie unmittelbar oder mittelbar negativ betroffen sind. Auch kann das Argu-ment der vorlaufenden Kausalität angeführt werden. Die Notwendigkeit für erheblich intensivierte Di-gitalisierung hat sich durch die Pandemie deutlich beschleunigt. Das belegen beispielsweise Befragun-gen im Rahmen des ZEW-Corona-Panels, eine Studie der TU München (Krcmar/Wintermann, 2020) und eine eigene Untersuchung im Rahmen des IW-Covid-19-Panels (2020d). Der Trend zu einer ver-stärkten Digitalisierung durch die Corona-Pandemie kann als „objektiv plausibel“ angesehen werden.

Das Maßnahmenpaket ist spezifisch, weil es eine Förderung in der vorgeschlagenen Spezifität nicht gibt, allerdings ist das Konzept eine Fortentwicklung bestehender Förderlinien. Folgekosten sind bei einer entsprechenden zeitlichen Befristung vermeidbar. Insgesamt sind die Kriterien des Prüfrasters aus Kapitel 3 erfüllt oder zumindest erfüllbar.

Finanzierung: Notwendig zur Umsetzung der Maßnahmen in diesem Handlungsfeld wäre ein „Bremen Programm Digitalisierung“. Dazu müsste der Bremen-Fonds in der Startphase Mittel bereitstellen. Das Bundeskonjunkturprogramm unterstützt dieses Programm nicht. Ergänzend könnten allerdings Bun-desprogramme genutzt werden. Zwei Beispiele sind:

go-digital24des BMWi unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (gewerbliche Wirt-schaft und Handwerk), die ihre Prozesse digitalisieren möchten. Das Programm stellt 50 Prozent Förderung für autorisierte Beratungsleistungen im Themenfeld Digitalisierung Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung und IT-Sicherheit zur Verfügung.

DigitalJetzt25. Nach Vorlage eines Digitalisierungsplanes unterstützt das Programm DigitalJetzt durch Förderungen z. B. Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro pro Unternehmen, bis zu 100.000 Euro bei Wert-schöpfungsketten und/oder -netzwerken. Hierbei liegen die Förderquoten höher als bei kleineren Unternehmen, die Quoten wurden im Zuge der Corona-Krise erhöht (nun bis zu 50 Prozent bei Un-ternehmen bis 50 Beschäftigte). Antragsberechtigt sind KMU (3-499 Besch.) aus allen Branchen.

Mittelfristig könnte eine solche Programmlinie in die neue EFRE-Förderung der Periode 2021-2027 in-tegriert werden.

24https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

25https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html

81 Tabelle 6-3: Handlungsfeld KMU und Unternehmen

Inhalte Umbau der Unterstützung der Digitalisierung auf eine Peer-to-Peer-Stra-tegie, in dem die Wirtschaftsförderung gemeinsame mit Transfereinrich-tungen wissenschaftlicher Institute Partner zu Konkreter Projektarbeit zusammenbringt (Variante Peer-to-Peer-Matching) oder Vorhaben bis zum Ende aktiv unterstützt (Variante: Integrierte Prozessbegleitung); Be-schränkung der Förderung auf KMU und von der Pandemie mittelbar o-der unmittelbar betroffene Unternehmen

Entwicklungsziele  Ausbau von Wissenschaft und Technologie

 Stärkung innovativer und produktiver Unternehmen

 Digitalisierung von KMU

Fazit: Beitrag zu strategischen Entwicklungszielen

Kausalität1)Betroffenheit:Unmittelbarer Pandemiebezug, weil die Maßnahmen