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G. I. SACHVERHALT

4. B ETRIEB

4.3 Bestimmungsgemäßer Betrieb

4.3.1 Lagerbelegung

Die Aufbewahrung der Behälter erfolgt im Lagerbereich, der eine Länge von ca. 55,4 m, eine Breite von ca. 24,4 m und eine Höhe von ca.14,8 bis 15,8 m aufweist.

Die Aufstellung der Behälter erfolgt in 16 Reihen zu je 5 Behältern, so dass sich 80 Behälterstellplätze ergeben. Das Rastermaß der Stellplätze beträgt in Längsrichtung des Lagergebäudes ca. 3,2 m und quer zum Lagergebäude ca. 3,0 m. Die Positionierung der Einzelbehälter erfolgt entsprechend dem

„Belegungsplan“ und den „Einschränkungen der Lagerbelegung im

Zwi-schenlager-Kernkraftwerk Unterweser“, wobei sich Einschränkungen aus der Behälterwärmeleistung und aus Spaltmaterialüberwachungserfordernissen sowie aus den Vorgaben des Betriebshandbuches ergeben. Der Zugriff auf jeden Behälter ist nach maximal 4 Behälterumsetzungen möglich. Die umge-setzten Behälter werden dafür temporär auf freien Positionen im Lagerbe-reich oder im EmpfangsbeLagerbe-reich abgestellt.

Bei der Berechnung der Wärmeabfuhr aus dem Standort-Zwischenlager Un-terweser wurde für die 80 Behälter eine mittlere Wärmeleistung von 37,5 kW pro Behälter zu Grunde gelegt. Die maximale Wärmeleistung ist auf 375 kW für zwei benachbarte Behälterreihen (10 Behälter) begrenzt. Ein einzelner Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 kann eine maxi-male Wärmeleistung von 39 kW aufweisen.

4.3.2 Behälterannahme

Die Behälter werden ohne Stoßdämpfer mit einem straßen- oder schienen-gebundenen Transportfahrzeug über das Gelände des Kernkraftwerkes Un-terweser vom Reaktorgebäude zum Standort-Zwischenlager UnUn-terweser transportiert. Vor der Übergabe der Transporteinheit an das Standort-Zwischenlager Unterweser wird anhand des abgezeichneten Behälterspezifi-schen Ablaufplanes die Erfüllung der Einlagerungsbedingungen entspre-chend den „Technischen Annahmebedingungen“ überprüft. Anschließend wird die Transporteinheit in den Empfangsbereich gefahren und zum Abla-den des Behälters vorbereitet.

4.3.3 Behältereinlagerung

Beladene Behälter

Das Transportfahrzeug wird neben dem Ladebereich abgestellt. Unmittelbar nach dem Abstellen des Transportfahrzeuges wird das Zugfahrzeug wieder aus dem Lagergebäude gefahren. Anschließend wird der Behälter im Lade-bereich, der mit Dämpferbeton ausgeführt ist, vom Lagerhallenkran an den deckelseitigen Tragzapfen aufgenommen, aufgerichtet und vom Transport-fahrzeug gehoben. Hierbei wird eine Hubhöhe von maximal 3,00 m zwischen der Behälterunterkante und dem Dämpferbeton nicht überschritten. An-schließend wird der Behälter auf die bei allen Behälterhandhabungen einzu-haltende Hubhöhe von 0,25 m abgesenkt. Nach dem Entladen des Trans-portfahrzeuges wird dieses wieder aus dem Lagergebäude gefahren.

Der Behälter wird, falls erforderlich, mit dem Lagerhallenkran zur Vorberei-tung auf die Einlagerung in den WarVorberei-tungsraum gebracht. Im WarVorberei-tungsraum wird, soweit dies noch nicht im Kernkraftwerk Unterweser geschehen ist, der Behälter mit einem Druckschalter versehen, der Sperrraum mit Helium gefüllt und die Schutzplatte montiert. Außerdem wird der Behälter für den Anschluss an das Behälterüberwachungssystem vorbereitet und das IAEO-Prüfsiegel gemäß den Anforderungen der Spaltmaterialüberwachung angebracht. Bei den Arbeiten im Wartungsraum werden zur Reduzierung der Strahlenexposi-tion für das Betriebspersonal Abschirmungen eingesetzt.

Anschließend wird der Behälter mit dem Lagerhallenkran in den Lagerbe-reich gefahren, auf der vorgesehenen Lagerposition abgesetzt und an das Behälterüberwachungssystem angeschlossen.

Leere, innen kontaminierte Behälter

Bei leeren, innen kontaminierten Behältern beschränken sich die vorberei-tenden Arbeiten zur Behältereinlagerung auf die Montage der Schutzplatte sowie die Kontrolle der Kontaminationsfreiheit. Danach wird der Behälter vom Lagerhallenkran aufgenommen, in den Lagerbereich transportiert und auf der festgelegten Lagerposition abgestellt. Ein Anschluss an das Behäl-terüberwachungssystem erfolgt nicht.

4.3.4 Behälterabtransport

Zum Abtransport wird der Behälter vom Behälterüberwachungssystem ge-trennt und zum Wartungsraum transportiert. Dort wird der Behälter entspre-chend den Festlegungen im Betriebshandbuch zum Abtransport vorbereitet.

Nach der radiologischen Kontrolle des Behälters sowie der Feststellung der Transportfähigkeit wird der Behälter auf das Transportfahrzeug geladen.

4.3.5 Instandhaltungsmaßnahmen im Standort-Zwischenlager Unter-weser

Instandhaltungsmaßnahmen am Behälter erfolgen, außer wenn Arbeiten am Primärdeckel erforderlich werden, im Wartungsraum. Hier werden folgende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Lagerfähigkeit, zur Vorbereitung des Abtransportes oder zur allgemeinen Wartung durchgeführt:

• Montage und Demontage der Schutzplatte,

• Auswechseln der Sekundärdeckeldichtung,

• Aufschweißen des Fügedeckels,

• Auswechseln des Druckschalters,

• Auswechseln von Tragzapfen,

• Ausbesserung des Farbanstrichs,

• Ausbesserung von Konservierungen.

Alle maschinentechnischen, elektrotechnischen sowie leit- und kommunikati-onstechnischen Einrichtungen des Standort-Zwischenlagers Unterweser un-terliegen regelmäßigen Inspektions- und Wartungsarbeiten. Entsprechend den Festlegungen im Betriebshandbuch und dem Prüfhandbuch unterliegen sicherheitstechnisch relevante Einrichtungen wiederkehrenden Prüfungen, die in definierten Zeitabständen im Beisein eines unabhängigen Sachver-ständigen durchgeführt und dokumentiert werden. Ergänzend zum Inspekti-onsprogramm an einzelnen Behältern erfolgt in einem ca. 10-Jahres-Rhythmus der Ausbau von einem Druckschalter an einem Transport- und Lagerbehälter für eine Inspektions- und Funktionskontrolle. Diese stichpro-benweise Inspektion erfolgt an einem Transport- und Lagerbehälter der ers-ten Einlagerungskampagnen und wird übergeordnet mit allen Betreibern von Standort-Zwischenlagern abgestimmt. Die Prüfergebnisse werden allen Betreibern und der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.

Der ausgebaute Druckschalter wird aufbewahrt.

4.3.6 Instandsetzung nach Meldung des Behälterüberwachungssys-tems

Bei einer Meldung des Behälterüberwachungssystems wird die Position des betroffenen Behälters ermittelt und dann geprüft, ob eine Störung des Be-hälterüberwachungssystems, ein Defekt des Druckschalters oder ein Druck-abfall im Sperrraum zwischen den Deckeln vorliegt.

Bei einer Systemstörung des Behälterüberwachungssystems werden die defekten Bauteile vor Ort ausgetauscht beziehungsweise repariert.

Bei Ansprechen des Druckschalters wird der betroffene Behälter vom Be-hälterüberwachungssystem getrennt und mit Hilfe des Lagerhallenkrans in den Wartungsraum transportiert. Hier werden das Anschlusskabel und die Schutzplatte demontiert, bevor die Arbeiten am Sekundärdeckel und am Druckschalter beginnen.

Die Sekundärdeckeldichtungen werden einer Dichtheitsprüfung unterzogen und, falls die spezifikationsgerechte Dichtheit nicht vorliegt, unverzüglich ausgewechselt. Wenn die spezifikationsgerechte Dichtheit der Sekundärde-ckeldichtungen gegeben ist, wird der Druckschalter einer Funktionsprüfung unterzogen. Bei intaktem Druckschalter ist von einer nicht mehr spezifikati-onsgerechten Dichtheit der Barriere Primärdeckeldichtung auszugehen.

In diesem Fall wird unverzüglich die Reparatur im Kernkraftwerk Unterweser oder eine Reparatur durch Aufschweißen eines Fügedeckels eingeleitet.

Im Falle der Reparatur im Kernkraftwerk Unterweser wird die Primärdeckel-dichtung ausgetauscht. Nach Wiederherstellung des spezifikationsgerechten Zustandes des Behälters gemäß den „Technischen Annahmebedingungen“

wird der Behälter zum Standort-Zwischenlager Unterweser zurücktranspor-tiert und nach Durchführung der entsprechenden Kontrollen und Vorberei-tungsarbeiten wieder eingelagert.

Statt dessen kann im Wartungsraum des Standort-Zwischenlagers Unterwe-ser zur Wiederherstellung des Doppeldeckeldichtsystems ein Fügedeckel mit einem qualifizierten Verfahren aufgeschweißt werden. Dazu wird der Füge-deckel auf den Behälterkörper aufgelegt und über eine Membran mit dem Behälterkörper dicht verschweißt. Nach der Montage des Druckschalters im Fügedeckel wird eine Schutzplatte auf den Fügedeckel aufgelegt und mit dem Behälterkörper verschraubt. Danach wird der Ersatzsperrraum mit Heli-um befüllt und die integrale Dichtheitsprüfung der Fügedeckelbarriere durch-geführt. Nach der Reparatur wird der Behälter wieder eingelagert.

Die E.ON Kernkraft GmbH beabsichtigt, ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnah-me die Reparaturmöglichkeit im Kernkraftwerk Unterweser zu nutzen. Zu ei-nem späteren Zeitpunkt soll die Möglichkeit einer Reparatur durch Auf-schweißen eines Fügedeckels im Standort-Zwischenlager Unterweser be-lastet und nachgewiesen werden. Ab dem Zeitpunkt brauchen nach dem An-trag der E.ON Kernkraft GmbH die Einrichtungen des Kernkraftwerks Unter-weser für die Reparatur nicht mehr vorgehalten zu werden. Spätestens bevor die Möglichkeit der Reparatur im Kernkraftwerk Unterweser entfällt, wird im Standort-Zwischenlager Unterweser ein Fügedeckel bereit gehalten. Dieser

Fügedeckel steht im Bedarfsfall, neben dem Standort-Zwischenlager Unter-weser, auch für die Nutzung in vier weiteren Standort-Zwischenlagern zur Verfügung, bei denen die E.ON Kernkraft GmbH Inhaber oder Mitgenehmi-gungsinhaber einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG ist bezie-hungsweise eine solche (mit-)beantragt hat. Sobald feststeht, dass der be-reitgelegte Fügedeckel für die Reparatur in einem dieser Standort-Zwischenlager eingesetzt wird, wird ein weiterer Fügedeckel beschafft, der dann innerhalb eines Zeitraumes von 5 Monaten am Standort des Zwi-schenlagers Unterweser zur Verfügung steht.

4.3.7 Abschluss des Betriebes

Vor Abschluss des Betriebes werden die Behälter entsprechend Abschnitt G.I.4.3.4 zum Abtransport vorbereitet. Nach dem Abtransport der Behälter werden der Kontrollbereich des Lagergebäudes auf mögliche Kontaminatio-nen untersucht, soweit notwendig dekontaminiert und die radioaktiven Abfälle entsorgt. Anschließend wird das Gebäude freigegeben und kann dann ent-weder anderweitig genutzt oder abgerissen werden.