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G. II. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

2. U MWELTAUSWIRKUNGEN

2.3 Ermittlung und Beschreibung der bau- und anlagebedingten

2.3.1 Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren

Das Empfangs- und Lagergebäude weist eine Länge von ca. 80 m, eine Breite von ca. 27 m und eine Höhe von ca. 24 m auf, das Betriebsgebäude eine Länge von ca. 15 m und eine Breite von ca. 10 m. Insgesamt werden ca. 17 000 m² in Anspruch genommen, von denen ca. 3 900 m² bereits durch Gebäude, Straßen und Wege versiegelt sind. Der dauerhafte Flächenbedarf für das Gebäude beträgt ca. 2 300 m² und für Gleis- und Straßenanbindung, Feuerwehrumfahrt und Umzäunung ca. 2 200 m². Darüber hinaus sind für die Baustelleneinrichtung temporär ca. 2 500 m² für die Lagerung des Boden-aushubs sowie ca. 1 400 m² als Materiallagerflächen in Anspruch genom-men. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über ca. 28 m lange Großbohr-pfähle von 1,5 m Durchmesser. Für die ca. 2 m tiefe Baugrube zur Errichtung der Sohlplatte wird eine Bauwasserhaltung erforderlich, die mittels einer Ringdrainage mit angeschlossenen Pumpensümpfen erfolgt.

Auf der Baustelle werden neben Transportfahrzeugen diverse Baumaschinen wie Radlader, Hydraulikbagger, Turmdrehkran, Betonpumpe, Bohrgeräte, Sägen, Kompressor sowie Bohr- und Abbruchhammer eingesetzt. Für die Transporte ist durchschnittlich mit 58 Fahrten pro Tag (davon 14 LKW-Fahrten) und maximal mit 264 Fahrten pro Tag (davon 180 LKW-LKW-Fahrten) zu rechnen. Obwohl die Spitzenbelastung nur innerhalb weniger Wochen auf-treten soll, werden konservativ diese Spitzenwerte der nachfolgenden Er-mittlung der Auswirkungen zu Grunde gelegt. Die täglichen Arbeitszeiten und damit Maschinen- und Fahrzeugeinsätze liegen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, nur in Ausnahmefällen sind darüber hinausgehende Baubetriebszeiten zu erwarten. Die Gesamtbauzeit soll insgesamt ca. 25 Monate betragen,

wo-bei für die Gründungsarwo-beiten 7 Monate und für die Rohbauarwo-beiten 14 Monate vorgesehen sind.

Mit den Baumaßnahmen sind keine nuklearspezifischen Wirkungen verbun-den. Zusätzliche umwelterhebliche Auswirkungen sind bei Störungen von Bauabläufen nicht zu besorgen.

Flächeninanspruchnahme

Durch die Baumaßnahme zur Errichtung des Gebäudes und zur Erschlie-ßung kommt es infolge von Bodenabtrag und Versiegelung zu Flächeninan-spruchnahme und somit zu Wirkungen auf den Naturhaushalt. Darüber hin-aus werden für die Bhin-austelleneinrichtung weitere Flächen temporär in An-spruch genommen.

Raumwirkung des Baukörpers

Aus den Abmessungen und der Oberflächenausführung der baulichen Anla-ge können sich VeränderunAnla-gen der Temperatur- und Windverhältnisse sowie des Landschaftsbildes ergeben.

Wasserhaltungsmaßnahmen

Im Baustellenbereich kommt es über einen Zeitraum von bis 7 Monaten zur vorübergehenden Absenkung des Stauwasserstandes auf maximal 2,5 m unter Gelände. Dies führt zur Ausbildung eines Absenktrichters und somit im Stauwasserhorizont zu einer Veränderung des Bodenwasserhaushalts.

Tiefgründung

Die Bohrpfähle zur Tiefgründung des Lagergebäudes binden in den Grund-wasserleiter unterhalb der Lauenburger Schichten ein und berühren das Grundwasser. Dabei werden Baustoffe in Boden und Grundwasser einge-bracht.

Umweltgefährdende Stoffe

Auf der Baustelle soll mit umweltgefährdenden Stoffen wie Treibstoffen, Schmier- und Altölen sowie Lacken und anderen Stoffen umgegangen wer-den. Da die Stoffe nur in begrenzter Menge gelagert werden und als Schutzmaßnahmen unterhalb der Diesel-Betankungsanlage eine Auffang-wanne und für die übrigen Materialien eine Aufbewahrung in AuffangAuffang-wannen oder bodendichten Materialcontainern vorgesehen sind, können erhebliche Umweltauswirkungen durch die Lagerung umweltgefährdender Stoffe ausge-schlossen werden. Auch durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stof-fen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu besorgen, da Wartungs-arbeiten auf befestigten Flächen durchgeführt werden können und die Mate-rialien nur in kleinen Mengen gehandhabt werden, so dass es infolge von Tropfverlusten, Leckagen etc. nur zu unerheblichen Verunreinigungen des Bodens oder des Wassers kommen kann.

Niederschlags- und Abwasser

Das der Baugrube zufließende Wasser sowie nach Abschluss der Bauarbei-ten das Niederschlagswasser von den befestigBauarbei-ten Flächen und Dachflächen wird über die Regenwasserkanalisation des Kernkraftwerks Unterweser in

die Weser abgeleitet. Da von den derzeit befestigten Flächen das Nieder-schlagswasser bereits der Regenwasserkanalisation zugeführt wird, kommt es durch die Ableitung des Wassers über die Regenwasserkanalisation nicht zu einer relevanten Vergrößerung oder Beschleunigung des Wasserabflus-ses. Durch den Einsatz eines Absetzbeckens für das aus der Baugrube ab-zuleitende Wasser wird der Eintrag von Schwebstoffen in die Weser mini-miert, so dass erhebliche Auswirkungen auf Oberflächengewässer auszu-schließen sind. Während des Baubetriebs anfallende Dusch- und Sanitär-wässer werden über die Schmutzwasserkanalisation des Kernkraftwerks Unterweser einer Kläranlage zugeleitet, relevante Umweltauswirkungen ent-stehen hierdurch nicht.

Luftschadstoffe und klimarelevante Stoffe

Durch den Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen auf der Baustelle sowie durch die Materialtransporte entstehen Emissionen von konventionellen Luft-schadstoffen wie Stickoxide, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Dieselruß (als Bestandteil partikulärer Emissionen) und Benzol. Weiterhin sind bei trockener Witterung durch Erdarbeiten Staubaufwirbelungen möglich.

Auswirkungen auf das Klima können sich grundsätzlich durch verkehrsbe-dingte Emissionen von Kohlendioxid ergeben. Die aus den Verbrennungs-prozessen der Baustellen- und Transportfahrzeuge resultierenden Emissio-nen sind im Vergleich mit den KohlendioxidemissioEmissio-nen des bestehenden Straßenverkehrs sowie sonstiger Anlagen so gering, dass zusätzliche Aus-wirkungen auf das Klima auszuschließen sind.

Schall

Schallemissionen entstehen durch Maschinen- und Fahrzeugeinsatz beim Baustellenbetrieb sowie entlang der Anfahrtswege durch den Fahrzeugver-kehr für die Transporte.

Transporte

Verkehrsbedingt ist gegebenenfalls eine direkte Gefährdung von Tieren, zum Beispiel der Wanderungsbewegungen von Amphibien, möglich.

Erschütterungen

Die Erstellung der Pfahlgründung mittels Drehbohrverfahren ist erschütte-rungsarm. Auswirkungen auf Wohngebäude sind auf Grund der Entfernung von 800 m zur nächsten Wohnbebauung auszuschließen. Einer gesonderten Bewertung erschütterungsbedingter Auswirkungen auf Tiere bedarf es nicht, da die Auswirkungen auf die Baubetriebsflächen begrenzt bleiben. Auswir-kungen von Erschütterungen auf Kultur- und Sachgüter entlang des Trans-portweges auf öffentlichen Straßen sind unter anderem vom aktuellen Er-haltungszustand der Straßen abhängig und daher nicht dem Vorhaben zuzu-ordnen.

Licht

Es werden das Baufeld und die Baustelleneinrichtungsflächen nach jahres-zeitlich bedingten Erfordernissen beleuchtet. Da zum einen Bauarbeiten in der Regel nur zwischen 07:00 und 20:00 Uhr stattfinden und zum anderen der Standort bereits durch die vorhandene Beleuchtung des Geländes des

Kernkraftwerks Unterweser dem Einfluss von Lichtimmissionen unterliegt, wird die bestehende Beleuchtungssituation nur lokal verändert. Auswirkun-gen auf den Menschen sind bereits entfernungsbedingt auszuschließen.

Auch sollen die Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) berücksichtigt werden, so dass baubedingte zusätzliche Auswirkungen auf Tiere durch Licht nicht zu besorgen sind.

Abfälle und Erdaushub

Während der Errichtungsarbeiten fallen Bauabfälle sowie Erdaushub an.