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G. I. SACHVERHALT

7. A BLAUF DES G ENEHMIGUNGSVERFAHRENS

7.1 Genehmigungsantrag

Die E.ON Kernkraft GmbH, seinerzeit firmierend als PreussenElektra Kern-kraft GmbH & Co. KG, hat mit Schreiben vom 20.12.1999 einen Antrag nach

§ 6 AtG auf Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in einem Standort-Zwischenlager am Standort des Kernkraftwerkes Unterweser ge-stellt. Das Standort-Zwischenlager Unterweser soll in Flur 11 (Flurstück 88/7) der Gemarkung Rodenkirchen, Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch errichtet werden.

Nach diesem ursprünglichen Antrag sollte die Aufbewahrung der Kernbrenn-stoffe folgende auf das Standort-Zwischenlager Unterweser bezogene Maxi-malwerte nicht überschreiten:

• 1 000 Mg Schwermetallmasse,

• 8,0 • 1019 Bq Gesamtaktivität und

• 3,2 MW Wärmefreisetzung.

Mit Schreiben vom 09.01.2001 hat die E.ON Kernkraft GmbH die für die Ein-lagerung vorgesehenen Behältertypen charakterisiert und mitgeteilt, dass zunächst Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 zum Ein-satz kommen sollen.

Die E.ON Kernkraft GmbH hat die für die öffentliche Auslegung und Erörte-rung erforderlichen Unterlagen, den Sicherheitsbericht am 04.01.2001, die Kurzbeschreibung am 16.01.2001 und die Umweltverträglichkeitsuntersu-chung am 24.01.2001 beim Bundesamt für Strahlenschutz vorgelegt.

Mit Schreiben vom 14.08.2001 wurde der ursprüngliche Antrag wie folgt ge-ändert:

• Die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe im Standort-Zwischenlager Un-terweser soll auf 40 Jahre, beginnend mit der Einlagerung des ersten beladenen Behälters in das Lagergebäude, begrenzt werden.

• Die Aufbewahrung soll folgende auf das Standort-Zwischenlager Un-terweser bezogene Maximalwerte nicht überschreiten:

- 800 Mg Schwermetallmasse,

- 6,4 ž 1019 Bq Gesamtaktivität und

- 3,0 MW Wärmefreisetzung.

Mit Schreiben vom 19.02.2002 hat die E.ON Kernkraft GmbH beantragt, in einem ersten Schritt die Aufbewahrung in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 zu genehmigen, wobei die zulässigen Inhalte der Be-hälter den „Technischen Annahmebedingungen“ entsprechen sollen. Über die Einlagerung von defekten Brennstäben, auch in gekapselter Form, sowie von Steuerelementen und Drosselkörpern sollte danach zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Die E.ON Kernkraft GmbH hat am 15.01.2001 einen Antrag auf Errichtung eines Standort-Zwischenlagers am Standort des Kernkraftwerkes Unterweser beim Bauaufsichtsamt des Landkreises Wesermarsch gestellt.

7.2 Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Nach Einleitung des Genehmigungsverfahrens entschied das Bundesamt für Strahlenschutz, dass das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.

Eine Information eines Nachbarstaates der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 3 Abs. 1 Espoo-Konvention oder nach Artikel 7 der UVP-Änderungsrichtlinie beziehungsweise § 7a Abs. 1 AtVfV war nicht erforder-lich. Es bestanden im Laufe des Genehmigungsverfahrens keine Anhalts-punkte dafür, dass die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Unterweser zu einer erheblichen grenzüberschreitenden Be-einträchtigung im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 Espoo-Konvention führen wird.

Es bestanden auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das Vorhaben erhebli-che Auswirkungen im Sinne von Artikel 7 der UVP-Änderungsrichtlinie bezie-hungsweise § 7 Abs. 1 AtVfV auf einen anderen Mitgliedstaat der Europäi-schen Gemeinschaft haben könnte. Weiterhin hat auch kein anderer Staat um Unterrichtung über das Vorhaben und Beteiligung an dem Verfahren er-sucht. Von einer grenzüberschreitenden Beteiligung von Behörden und Öf-fentlichkeit eines Nachbarstaates nach Artikel 7 Abs. 3 UVP-Änderungsrichtlinie beziehungsweise § 7 AtVfV wurde daher abgesehen.

7.3 Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit

7.3.1 Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen

Am 20.01.2001 wurde im Bundesanzeiger auf die öffentliche Bekanntma-chung des Vorhabens der E.ON Kernkraft GmbH hingewiesen. Die Be-kanntmachung selbst wurde am 27.01.2001 im Bundesanzeiger sowie in den Tageszeitungen „Nordwest-Zeitung“, „Nordsee-Zeitung“ und „Bremer Nach-richten“ veröffentlicht.

Wie in der Bekanntmachung angekündigt, wurden der Antrag nebst Antrags-präzisierung, der Sicherheitsbericht, die Kurzbeschreibung und die Umwelt-verträglichkeitsuntersuchung in der Zeit vom 06.02.2001 bis 05.04.2001 im Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter und im Rathaus der Gemeinde Stadland in Rodenkirchen während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öf-fentlich ausgelegt.

7.3.2 Einwendungen

Auf Grund der Bekanntmachung und Auslegung in Deutschland haben 17 421 Personen und Institutionen fristgerecht Einwendungen erhoben, die meisten durch Unterschriften auf Einwendungslisten oder Mustervordrucken.

Die Einwendungen wurden für den Erörterungstermin und für ihre Berück-sichtigung im Verfahren nach Themenkreisen zusammengefasst, die in der Würdigung der Einwendungen in diesem Bescheid (Abschnitt G.IV.2.5) dar-gestellt sind.

7.3.3 Erörterungstermin

Auf die öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins wurde am 28.04.2001 im Bundesanzeiger hingewiesen. Die Bekanntmachung des Er-örterungstermins erfolgte am 05.05.2001 im Bundesanzeiger sowie in den Tageszeitungen „Nordwest-Zeitung“, „Nordsee-Zeitung“ und „Bremer Nach-richten“.

Die Einwendungen wurden unter Leitung eines Vertreters des Bundesamtes für Strahlenschutz in der Zeit vom 14.06.2001 bis 16.06.2001 und vom 18.06.2001 bis 20.06.2001 mit den erschienenen Einwendern und Vertretern der E.ON Kernkraft GmbH in der Markthalle Rodenkirchen in Rodenkirchen erörtert. Am Erörterungstermin nahmen auch Vertreter des Bundesministeri-ums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, des Landkreises Wesermarsch sowie die nach § 20 AtG hinzugezogenen Sachverständigen des Technischen Überwachungs-vereins Hannover/Sachsen-Anhalt e. V. und des Öko-Instituts e. V. teil.

Über den Erörterungstermin wurde eine Niederschrift in Form eines Wort-protokolls angefertigt.

Für das Bundesamt für Strahlenschutz ergaben sich ergänzend zu den schriftlich erhobenen Einwendungen aus dem Erörterungstermin Hinweise für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen insbesondere in Bezug auf

• Zuverlässigkeit und Fachkunde,

• Niedrigstrahlung und Krebsrisiko,

• Behälterhandhabung,

• Langzeitverhalten und Qualitätssicherung der Behälter,

• Behälterüberwachung,

• Tests mit Behältermodellen,

• Zerfallswärmeabfuhr,

• Festlegung der maximalen Schwermetallmasse,

• Auswirkungen des Absturzes eines Verkehrflugzeuges mit großen Treibstoffmengen und hieraus resultierendem Kerosin-Brand.

7.4 Begutachtung durch die nach § 20 AtG hinzugezogenen Sachver-ständigen

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat mit dem Vertrag vom 02./08.11.2001 den Technischen Überwachungsverein Hannover/Sachsen-Anhalt e. V. mit der Erstellung der sicherheitstechnischen Gutachten für das Standort-Zwischenlager Unterweser beauftragt. Hierbei wurden insbesondere folgen-de Aspekte berücksichtigt:

• sicherheitstechnische Gesichtspunkte des Standortes,

• bautechnische Ausführung des Lagergebäudes,

• technische Einrichtungen (außer Lagerbehälter),

• Strahlenschutz,

• Betrieb,

• Wärmeabfuhr,

• sicherheitstechnische Eignung der Transport- und Lagerbehälter (Ab-schirmung, Aktivitätsfreisetzung, Unterkritikalität),

• Störfallmöglichkeiten,

• Wechselwirkung mit dem bestehenden Kernkraftwerk Unterweser,

• Qualitätssicherung.

Die entsprechenden Gutachten wurden mit Datum vom 22.06.2003 vorge-legt.

Weiterhin hat das Bundesamt für Strahlenschutz mit Schreiben vom 13.09.2001 die TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH mit der sicher-heitstechnischen Beurteilung der Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 beauftragt.

Das entsprechende Gutachten wurde mit Datum vom 27.06.2003 vorgelegt.

Für die Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde vom Bun-desamt für Strahlenschutz mit Vertrag vom 13.11.2000 das Öko-Institut e. V.

als Sachverständiger hinzugezogen.

Das entsprechende Gutachten wurde mit Datum vom 17.06.2003 vorgelegt.

Weiterhin hat das Bundesamt für Strahlenschutz mit Vertrag vom 18.04.2001 die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit der Prüfung der seismischen Lastannahmen am Standort Unterweser beauftragt.

Die gutachterliche Stellungnahme wurde mit Datum vom 21.11.2002 vorge-legt.

7.5 Behördenbeteiligung

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden folgende Behörden betei-ligt, deren Zuständigkeitsbereich berührt ist:

• Niedersächsisches Umweltministerium,

• Niedersächsisches Innenministerium,

• Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Ver-kehr,

• Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales,

• Niedersächsisches Landesamt für Ökologie,

• Bezirksregierung Weser-Ems,

• Landkreis Wesermarsch,

• Landkreis Cuxhaven,

• Landkreis Osterholz,

• Gemeinde Stadland.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden bei den Prüfungen im Zuge des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt.

EU-richtlinienkonform und entsprechend Nr. 0.2 der Allgemeinen Verwal-tungsvorschrift zur Ausführung des UVPG (UVPVwV) waren die Umweltver-träglichkeitsprüfungen im Rahmen der parallelen Genehmigungsverfahren als Teilprüfungen einer einheitlichen Umweltverträglichkeitsprüfung durch-zuführen. Im Zusammenwirken mit dem Landkreis Wesermarsch als Bauauf-sichtsbehörde, Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde nahm das Bundesamt für Strahlenschutz hierbei die Aufgaben der federfüh-renden Behörde wahr. Nach Inkrafttreten des § 14 Abs. 1 Satz 4 UVPG am 03. August 2001 war das Bundesamt für Strahlenschutz auf dieser Rechts-grundlage federführende Behörde.

7.6 Übermittlung der Allgemeinen Angaben zum Vorhaben an die Europäische Kommission

Der Europäischen Kommission wurden am 27.09.2001 die Allgemeinen An-gaben über das Vorhaben der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Unterweser gemäß Artikel 37 des EURATOM-Vertrages durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit übermittelt.