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1 Einführung

2.3 Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion

2.3.3 Bestand

2.3.3.1 FLÄCHENBILANZ UND BIOTOPTYPENAUSSTATTUNG

Tabelle 2 gibt die im Untersuchungsgebiet kartierten Biotoptypen mit ihrer jeweiligen Flächen-größe und dem Anteil an der Gesamtfläche des UG wieder. Die Ermittlung der Summen be-zieht sich auf die kartierten Biotop-Haupttypen. Eine grafische Darstellung ist Abbildung 2 zu entnehmen.

Tabelle 2: Flächenausdehnung und –anteile der Biotoptypen (Angaben gerundet) Biotopbezeichnung

(DRACHENFELS 2011/2016) und bremischem Kartier-schlüssel (SUBV 2013)

Code Fläche [m²] Anteil [%]

Laubwald Summe 17.196 8,38

Eichenmischwald feuchter Sandböden WQF 4.101 2,00

Eichenmischwald lehmiger, frischer Sandböden des

Tieflands WQL 5.136 2,50

Erlenwald entwässerter Standorte WU 1.101 0,54

Laubforst aus einheimischen Arten WXH 6.855 3,34

Gebüsche und Gehölzbestände Summe 24.005 11,70

Gebüsch aus Später Traubenkirsche BRK 2.389 1,16

Rubus-/Lianengestrüpp BRR 594 0,29

Allee/Baumreihe HBA 469 0,23

Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe HBE 397 0,19

Strauch-Baumhecke HFM 5.809 2,83

Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand/ Halbru-derale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/

Rubus-/Lianengestrüpp

HPS/UHM/

BRR 1.946 0,95

Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand HPS 12.400 6,05

Binnengewässer Summe 10.903 5,32

Mäßig ausgebauter Tieflandbach mit Feinsubstrat FMF 7.211 3,52

Pionierflur schlammiger Flussufer FPT 206 0,10

Sonstiges naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer SEZ 3.486 1,70 Gehölzfreie Biotope der Sümpfe und Niedermoore Summe 132 0,06

Rohrglanzgras-Landröhricht NRG 132 0,06

Grünland Summe 8.383 4,09

Artenarmes Extensivgrünland der Überschwemmungs-bereiche/Seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen

GEA/GNF 375 0,18 Artenarmes Extensivgrünland der

Überschwemmungs-bereiche GEA 519 0,25

Artenarmes Extensivgrünland trockener Mineralböden GET 5.241 2,56

Sonstiges mesophiles Grünland GMS 2.247 1,10

Intensivgrünland Summe 8.148 3,97

Intensivgrünland trockenerer Mineralböden GIT 8.148 3,97

Biotopbezeichnung

(DRACHENFELS 2011/2016) und bremischem Kartier-schlüssel (SUBV 2013)

Code Fläche [m²] Anteil [%]

Trockene bis feuchte Stauden- und Ruderalfluren Summe 3.464 1,69 Bach- und sonstige Uferstaudenflur/ Halbruderale

Gras- und Staudenflur feuchter Standorte UFB/UHF 827 0,40 Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter

Stand-orte/Sonstiger vegetationsarmer Graben UHF/FGZ 414 0,20 Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte UHF 1.575 0,77 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte UHM 648 0,32

Acker- und Gartenbau-Biotope Summe 82.533 40,24

Sandacker AS 82.533 40,24

Grünanlagen Summe 20.038 9,77

Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen

Baumarten HSE 2.894 1,41

Intensiv gepflegter Park PAI 4.457 2,17

Strukturarme Kleingartenanlage PKA 12.687 6,19

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen Summe 30.312 14,78 Locker bebautes Einzelhausgebiet/ Hausgarten mit

Großbäumen OEL/PHG 10.511 5,12

Locker bebautes Einzelhausgebiet/ Neuzeitlicher

Zier-garten OEL/PHZ 8.649 4,22

Autobahn/Schnellstraße OVA 6.199 3,02

Brücke OVB 676 0,33

Straße OVS 1.914 0,93

Weg OVW 2.364 1,15

Gesamtsumme 205.114 100,00

Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst eine Fläche von ca. 20,51 ha, die von verschiedenen Biotoptypen eingenommen wird (vgl. Tabelle 2). Einen Großteil, 40,24 % (8,25 ha) davon stel-len Sandackerflächen (AS) dar. Der Flächenanteil von Gebäude, Verkehrs- und Industrieflä-chen (OVS, OVA, OVW, OVB, OEL) liegt bei etwa 14,78 % (ca. 3,03 ha). Angrenzend an den Siedlungsbereich befinden sich Grünanlagen (HSE, PKA, PAI) mit 9,77 % (2,0 ha) Flächen-anteil. Als Gewässer wurden die Varreler Bäke (FMF), eine Pionierflur schlammiger Flussufer (FPT) sowie ein Sonstiges naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer (SEZ) im Süden des UG kartiert (5,32 %, 1,09 ha). Die Varreler Bäke wird von Rohrglanzgras-Landröhricht (NRG) (0,06

%, 0,01 ha) und verschiedenen Staudenfluren (UFB, UHF, UHM) (1,69 %, 0,35 ha) begleitet.

An der nördlichen Grenze des UG und auf der westlichen Seite der Varreler Bäke hinter dem Deich befinden sich kleine Waldbestände (WQF, WQL, WXH) sowie östlich der Bäke unterhalb der B 75 ein Erlenwald entwässerter Standorte (WU) (Flächenanteil Wälder 8,38 %, 1,72 ha).

Gebüsche und Gehölzbestände (BRR, BRK, HFM, HBE, HBA, HPS) nehmen 11,70 % (2,4 ha) der kartierten Fläche ein. Sie befinden sich insbesondere entlang der B 75 und umsäumen das Stillgewässer. Grünlandflächen (GMS, GET, GEA, GIT) folgen vor allem dem Lauf der Varreler Bäke (Flächenanteil 4,09 %, 0,84 ha).

Eine detaillierte Beschreibung der hier übersichtlich vorgestellten Biotoptypen findet sich im Kartierbericht (Unterlage 19.1.3).

Abbildung 2: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet

2.3.3.2 FFH-LEBENSRAUMTYPEN, GESETZLICH GESCHÜTZTE BIOTOPE UND LANDSCHAFTSBESTANDTEILE

Im Untersuchungsgebiet (UG) wurden folgende FFH-Lebensraumtypen gemäß Anhang I FFH-Richtlinie festgestellt (vgl. Tabelle 3):

 LRT 6430 „Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inkl.

Waldsäume“

 LRT 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen“

Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG geschützte Biotope nehmen ca. 0,87 ha der Untersuchungsfläche ein (vgl. Tabelle 3). Es handelt sich dabei um folgende Biotope:

 Eichenmischwald feuchter Sandböden (WQF),

 Erlenwald entwässerter Standorte (WU),

 Sonstiges naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer (SEZ),

 Rohrglanzgras-Landröhricht (NRG) sowie

 Bach- und sonstige Uferstaudenflur / Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (UFB/UHF, UHF, UHF (NRG)).

 Artenarmes Extensivgrünland der Überschwemmungsbereiche (GEA, GEA/GNF) Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG geschützte Biotope nehmen ca. 0,87 ha der Untersuchungsfläche ein. Das entspricht etwa 4,42 % der Gesamtfläche. Dazu gehören ein Bodensaurer Eichen-mischwald feuchter Sandböden (WQF) an der nördlichen Grenze sowie der kleine Entwäs-serte Erlenwald (WU) in der Südhälfte des UG, die innerhalb des Überschwemmungsberei-ches der Varreler Bäke liegen (siehe Abbildung 2). Sämtliche bodensauren Eichenmischwäl-der im Gebiet werden zudem dem FFH-Lebensraumtyp 9190 „Alte bodensaure EichenwälEichenmischwäl-der auf Sandebenen mit Quercus robur“ zugeordnet. Auch die uferbegleitenden Bach- und Uferstaudenfluren (UFB), die halbruderalen Staudenfluren sowie die artenarmen Extensiv-grünlandflächen am Deichfuß der Varreler Bäke fallen unter den Schutz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG, da sie im Überschwemmungsbereich der Bäke liegen. Die Bach- und Uferstau-denflur (UFB) gehört zugleich zum FFH-Lebensraumtyp 6430 „Feuchte HochstauUferstau-denfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe“. Als weiteres geschütztes Biotop ist das Rohrglanz-gras-Landröhricht (NRG) zu nennen. Das Stillgewässer im südlichen Teil des Untersuchungs-gebietes stellt als Sonstiges naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer (SEZ) ebenfalls ein ge-schütztes Biotop nach § 30 Abs. 2 BNatSchG dar.

Mäßig ausgebaute Strecken des Biotoptypen Mäßig ausgebauter Tieflandbach (FMF) im Kon-takt zu naturnahen Abschnitten (FB) können bei gut entwickelter Wasservegetation des Ra-nunculion fluitantis bzw. reichlichem Vorkommen von Wassermoosen (Zusatzmerkmal f bzw.

w) dem LRT 3260 „Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und Callitricho Batrachion“ angeschlossen werden (Erhaltungszustand C) (DRACHENFELS 2011). Die Varreler Bäke wird im betroffenen Abschnitt nicht als LRT 3260

ein-gestuft, weil der Kontakt zu naturnahen Bachabschnitten fehlt. Die teilweise vorhandene Was-serpflanzenvegetation reicht für die Einstufung als LRT 3260 nicht aus. Naturnahe Elemente sind nur sehr kleinräumig ausgebildet.

Die im UG vorkommenden potenziell gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteile (z.B.

UHF, UFB) liegen im Bereich der Aue und sind als naturnahe regelmäßig überschwemmte Bereiche von Binnengewässern gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG geschützt.

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 02. Juli 2968. Nach § 2 Abs. 2 Buchst. G) dieser Verordnung ist es verboten, „Bäume, Hecken und Gehölze zu beseitigen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen“. Eine Befreiung von diesem Verbot wird im Rah-men des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Auf niedersächsischer Seite werden die Strauch-Baumhecken (HFM) als geschützte Land-schaftsbestandteile gem. § 22 Abs. 4 NAGBNatSchG eingeschätzt.

Tabelle 3: Bedeutung der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen für den Na-turschutz

Biotoptypenbezeichnung

(DRACHENFELS 2011/2016) und bre-mischem Kartierschlüssel (SUBV 2013) Eichenmischwald lehmiger, frischer

Sandböden des Tieflands WQL 2 - 9190 *** V 5

Erlenwald entwässerter Standorte WU *d § 30 - (**) III 3 Laubforst aus einheimischen Arten WXH - - - (**/*) III 3 Gebüsche und Gehölzbestände

Rubus-/Lianengestrüpp BRR * - - * III 3

Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/

Rubus-Lianengestrüpp

Mäßig ausgebauter Tieflandbach mit

Feinsubstrat FMF 3d - - (*) III 3

Pionierflur schlammiger Flussufer FPT 2 - - * IV 4

Sonstiges naturnahes nährstoffreiches

Stillgewässer SEZ 3 § 30 - * IV 4

Biotoptypenbezeichnung

(DRACHENFELS 2011/2016) und bre-mischem Kartierschlüssel (SUBV 2013) Gehölzfreie Biotope der Sümpfe und Niedermoore

Rohrglanzgras-Landröhricht NRG 3 § 30 - * III 3 trocke-ner Mitrocke-neralböden mit Übergang zur Sonstigen artenarmen Grasflur mage-rer Standorte

Artenarmes Extensivgrünland der

Überschwemmungsbereiche GEA 3d § 30 - (*) III 3

Artenarmes Extensivgrünland der Überschwemmungsbereiche/

Trockene bis feuchte Stauden- und Ruderalfluren Bach- und sonstige Uferstaudenflur/

Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

Halbruderale Gras- und Staudenflur

feuchter Standorte UHF 3d (§ 30) - (*) III 3

Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte/

Sonstiger vegetationsarmer Graben

UHF/

Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte mit Übergang zum Rohrglanzgras-Landröhricht

Halbruderale Gras- und Staudenflur

mittlerer Standorte UHM *d - - (*) III 3

Acker- und Gartenbau-Biotope

Sandacker AS 2 - - * I 1

Grünanlagen

Siedlungsgehölz aus überwiegend

ein-heimischen Gehölzarten HSE 3 - - **/* III 3

Strukturarme Kleingartenanlage PKA . - - . I 1

Intensiv gepflegter Park PAI . - - . I 1

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen

Straße OVS . - - . I 0

Autobahn/Schnellstraße OVA . - - . I 0

Brücke OVB . - - . I 0

Weg OVW . - - . I 0

Locker bebautes Einzelhausgebiet/

Hausgarten mit Großbäumen

OEL/

Biotoptypenbezeichnung

(DRACHENFELS 2011/2016) und bre-mischem Kartierschlüssel (SUBV 2013) Locker bebautes Einzelhausgebiet/

Neuzeitlicher Ziergarten

1) RL-Status (Gefährdungsgrad) der Biotoptypen (DRACHENFELS 2012): 2 stark gefährdet bzw. stark beeinträchtigt, 3 gefährdet bzw. beeinträchtigt, * nicht landesweit gefährdet, aber teilweise schutzwürdig, d entwicklungsbedürfti-ges Degenerationsstadium, Einstufung nicht sinnvoll / Keine Angabe (v.a. nicht schutzwürdige Biotoptypen der Wertstufen I und II)

2) Gesetzlicher Schutz (DRACHENFELS 2012, SUBV 2013): § nach § 30 BNatSchG geschützte Biotoptypen, (§) nur bestimmte Ausprägungen des Biotoptyps sind nach § 30 BNatSchG geschützt, §n sonstige naturnahe Flächen;

3) Lebensraumtyp gemäß Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

4) RE =Regenerationsfähigkeit (DRACHENFELS 2012): *** nach Zerstörung kaum oder nicht regenerierbar ( >150 Regenerationszeit), ** nach Zerstörung schwer regenerierbar (bis 150 Jahre Regenerationszeit), * bedingt regene-rierbar: bei günstigen Rahmenbedingungen in relativ kurzer Zeit regenerierbar (in bis zu 25 Jahren), ( ) meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes, / untere oder obere Kategorie, abhängig von der jeweiligen Aus-prägung (insb. Alter der Gehölze)

Die Bewertung erfolgte durch die Kartiererin (Frau Otte, 2015); im Folgenden wird die Bewertung, nicht die Wert-spanne wiedergegeben, bezüglich der WertWert-spanne wird auf die jeweiligen Kartierschlüssel verwiesen.

5) Wertstufen (DRACHENFELS (2012): 5-stufig, V von besonderer Bedeutung, IV von besonderer bis allgemeiner Be-deutung, III von allgemeiner BeBe-deutung, II von allgemeiner bis geringer BeBe-deutung, I von geringer Bedeutung

6) Wertstufen (Biotopwertliste Bremen, SUBV 2014 akt. 2018): 6-stufig, 5 von sehr hohem Wert, 4 von hohem Wert, 3 von mittlerem Wert, 2 von geringem Wert, 1 von sehr geringem Wert, 0 ohne Wert;