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Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

Bilanzielle Abbildung des Erwerbs von Varian

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Am 15. April 2021 wurde der Erwerb von Varian Medical Systems, Inc., USA („Varian"), abgeschlossen. Seitdem hält die Siemens AG mittelbar über ihre Tochtergesellschaft Siemens Healthineers AG sämtliche Anteile an Varian. Der Erwerb wurde gemäß IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, auf Basis einer vorläufigen Kaufpreisallokation bilanziert. Zur Finanzierung der Akquisition wurde auf Ebene der Siemens Healthineers AG im Geschäftsjahr 2021 eine weitere Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien durchgeführt, wodurch sich die Position der nicht beherrschenden Anteile im Siemens Konzernabschluss erhöhte. Darüber hinaus emittierte der Siemens-Konzern zur Finanzierung US-Dollar-Anleihen. Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dessen Finanzierung wurden Sicherungsgeschäfte abgeschlossen und als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen designiert.

Die Bilanzierung des Erwerbs, einschließlich der Finanzierung und der Absicherung von Fremdwährungsrisiken, war im Rahmen unserer Prüfung aufgrund der bestehenden Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume bei der vorläufigen Kaufpreisallokation (insbesondere im Hinblick auf die Bewertung erworbener immaterieller Vermögenswerte) sowie der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, der Komplexität der Transaktion und des damit verbundenen bedeutsamen Risikos wesentlich falscher Darstellungen einer der bedeutsamsten Prüfungssachverhalte.

Prüferisches Vorgehen: Unsere Prüfungshandlungen in Bezug auf die vorläufige Kaufpreisallokation umfassten, neben der Würdigung der von Siemens erbrachten Gegenleistung, die Beurteilung des methodischen Vorgehens des von den gesetzlichen Vertretern hinzu-gezogenen externen Gutachters zur Identifizierung und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte sowie der übernommenen

Verbindlichkeiten nach den Vorgaben des IFRS 3. Die Eignung des vorläufigen externen Bewertungsgutachtens als Prüfungsnachweis haben wir unter anderem durch Befragungen der gesetzlichen Vertreter sowie des externen Gutachters beurteilt. Weiterhin haben wir mit Unterstützung interner Bewertungsspezialisten die Annahmen und ermessensbehafteten Schätzungen (insbesondere Wachstumsraten, Kapitalkostensätze, Lizenzgebührensätze und Restnutzungsdauern) zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte (insbesondere der erworbenen Kundenbeziehungen und Markenrechte sowie Technologien) sowie der übernommenen Verbindlichkeiten daraufhin analysiert, ob diese allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen entsprechen.

Für die Beurteilung von Ansatz und Bewertung der identifizierten immateriellen Vermögenswerte sowie der übernommenen Verbindlichkeiten haben wir zusätzlich die Expertise interner Branchenspezialisten herangezogen. Zusätzlich haben wir die Bewertungsmodelle rechnerisch nachvollzogen und die bei der Bewertung herangezogenen künftig erwarteten Zahlungsströme unter anderem zu internen Businessplänen abgestimmt. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir darüber hinaus die Ergebniseffekte aus der Folgebilanzierung der erworbenen Vermögenswerte sowie der übernommenen Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2021, insbesondere unter Berücksichtigung der angesetzten Restnutzungsdauern der erworbenen Vermögenswerte, beurteilt. Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung der Kapitalerhöhung, haben wir die Veränderung im Eigenkapital mit den zu Grunde liegenden Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat von Siemens Healthineers, den Registereintragungen sowie weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten abgestimmt. In Bezug auf die emittierten Anleihen haben wir die bilanzierten Beträge mit den jeweils zu Grunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen abgeglichen. Hinsichtlich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen haben wir anhand der vom Management erstellten Dokumentation und den zu Grunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen beurteilt, ob die Voraussetzungen für die Bildung von Sicherungsbeziehungen im Sinne des IFRS 9, Finanzinstrumente, erfüllt waren. Ferner haben wir die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen wertmäßig nachvollzogen und zu den jeweiligen betroffenen Positionen in Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung abgestimmt. Dabei haben wir auch die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Sicherungsinstrumenten methodisch und rechnerisch nachvollzogen.

Ferner haben wir uns mit der Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden, den steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs und der Abbildung der Erstkonsolidierung der Varian-Einheiten im Konsolidierungssystem befasst. Zudem haben wir die Angaben im Konzernanhang zum Erwerb von Varian (einschließlich Finanzierung und Absicherung) im Hinblick auf die sich aus den IFRS-Vorschriften ergebenden Anforderungen gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der bilanziellen Abbildung des Erwerbs von Varian ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze. Eine Erläuterung der Transaktion einschließlich der zugehörigen Finanzierungs- und Sicherungsgeschäfte sowie Angaben zur vorläufigen Kaufpreisallokation sind in Ziffer 3 Akquisitionen, Unternehmensverkäufe und nicht fortgeführte Aktivitäten, Ziffer 16 Finanzschulden und Ziffer 24 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsaktivitäten des Anhangs zum Konzernabschluss dargestellt.

Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns, insbesondere im Mobility Geschäft, wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für langfristige Verträge im Anlagengeschäft erfolgt gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in der Regel über einen bestimmten Zeitraum nach der Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad. Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hinsichtlich des erforderlichen Liefer- und Leistungsumfangs, der geschätzten Gesamtkosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der geschätzten Umsatzerlöse sowie der Auftragsrisiken einschließlich technischer, politischer, regulatorischer und rechtlicher Risiken.

Umsatzerlöse, geschätzte Gesamtkosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über Kostenüberschreitungen sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Vertrags im Anlagengeschäft teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen. Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) auf das Projektgeschäft, beispielsweise aus Verzögerungen bei der Projektabwicklung oder Beeinträchtigungen in den Lieferketten sowie Change-in-Law Klauseln in Bezug auf Schadensersatz oder Vertragsstrafen bei Lieferverzögerungen und deren bilanzielle Abbildung waren weiterhin von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt. Dabei haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen im Projektgeschäft durch Nachvollziehen von projektspezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss beurteilt. Zudem haben wir Kontrollen zur zeitnahen Beurteilung von Änderungen von Kostenschätzungen sowie deren zeitnahe und vollständige Erfassung in der Projektkalkulation getestet.

Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt, insbesondere im Rahmen von Projektdurchsprachen. Dabei haben wir vor allem solche Projekte ausgewählt, die wesentliche künftige Unsicherheiten und Risiken aufweisen, wie beispielsweise Projekte mit hohen (sicherheits-)technischen und regulatorischen Anforderungen oder hohem Leistungsanteil von Zulieferern oder Konsortialpartnern, Festpreis- beziehungsweise schlüsselfertige Projekte, grenzüberschreitende Projekte, Projekte in besonders von der COVID-19 Pandemie betroffenen Regionen sowie Projekte, die Kostenänderungen, Verzögerungen und/oder geringe oder negative Margen aufweisen. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Teillieferungen beziehungsweise -leistungen, Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen, Schadenersatz sowie gesamtschuldnerische Haftung. Für die ausgewählten Projekte haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht. Auf Basis der Vorgaben des IFRS 15 haben wir auch die bilanziellen Auswirkungen von Vertragsänderungen oder vertraglichen

Optionen gewürdigt. Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements (sowohl kaufmännische als auch technische Projektmanager) zur Entwicklung der Projekte einschließlich der Auswirkungen von COVID-19 auf die Projektabwicklung, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken und Inanspruchnahme aus gesamtschuldnerischer Haftung durchgeführt. Um Auffälligkeiten in der Entwicklung der Marge und anderen Kennzahlen von Projekten zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt. Bei der Festlegung unserer Prüfungshandlungen haben wir auch Ergebnisse aus Projektprüfungen der internen Revision berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir Nachweise von Dritten für ausgewählte Projekte eingeholt (zum Beispiel Projektabnahmen, Vertragskonditionen sowie Rechtsanwaltsbestätigungen zu behaupteten Vertragsverletzungen und geltend gemachten Ansprüchen).

Aufgrund der Höhe des Vertragsvolumens und des Risikoprofils lag hierbei ein Prüfungsschwerpunkt auf Großaufträgen zur Lieferung von Hochgeschwindigkeits- und Nahverkehrszügen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze. Zu Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten sowie Rückstellungen für Drohverluste und Risiken aus Verträgen im Anlagengeschäft verweisen wir auf Ziffer 10 Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten, Ziffer 18 Rückstellungen und Ziffer 21 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten des Anhangs zum Konzernabschluss.

Rückstellungen für Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sowie für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Bilanzierung von Rückstellungen für Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen einschließlich Korruptions- oder Kartellvorwürfen sowie für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen war aus unserer Sicht ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Diese sind im besonderen Maße mit Unsicherheiten behaftet und erfordern Schätzungen, die einen erheblichen Einfluss auf den Ansatz und die Höhe der jeweiligen Rückstellung und somit die Vermögens- und Ertragslage haben können. Die Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sind mit Unsicherheiten verbunden, da diese komplexe rechtliche Fragestellungen umfassen und folglich erhebliche Ermessensspielräume seitens der gesetzlichen Vertreter bestehen, insbesondere hinsichtlich der Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist. Die Unsicherheiten und ermessensbehafteten Schätzungen in Bezug auf die Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich insbesondere auf die zu erwartenden Kosten der endlagergerechten Abfallaufbereitung und Verpackung, der Zwischenlagerung sowie des Transports zum Endlager nuklearer Altlasten.

Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung von Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen haben wir uns mit den von Siemens eingerichteten Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung und Bilanzierung von Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Verfahren befasst. Um festzustellen, welche potenziell wesentlichen anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder geltend gemachten Ansprüche bekannt sind, und um die Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zu den erwarteten Mittelabflüssen beurteilen zu können, umfassten unsere Prüfungshandlungen Befragungen der gesetzlichen Vertreter und anderer mit diesen Sachverhalten betrauter Personen innerhalb des Konzerns, die Einholung schriftlicher Erklärungen hausinterner Rechtsberater zur Bewertung des geschätzten Mittelabflusses und der Eintrittswahrscheinlichkeit, die Einholung von Bestätigungen von externen Rechtsberatern sowie die Beurteilung interner Stellungnahmen zur bilanziellen Abbildung im Konzernabschluss. Darüber hinaus haben wir Aufwandskonten für Rechtsberatung auf Hinweise für noch nicht berücksichtigte Sachverhalte untersucht.

Weiterhin haben wir uns mit behaupteten oder aufgedeckten Nichteinhaltungen von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance-Verstöße) durch Einsichtnahme in interne und externe Stellungnahmen zu einzelnen Sachverhalten, Einholung schriftlicher Erklärungen von externen Rechtsberatern sowie Befragungen der Compliance-Organisation auseinandergesetzt. Dabei haben wir unter anderem die Durchführung und die Ergebnisse interner Untersuchungen durch Einsichtnahme in interne Berichte sowie die getroffenen Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen gewürdigt und anhand dieser beurteilt, ob die durch die gesetzlichen Vertreter vorgenommene Einschätzung zur Abbildung etwaiger Risiken im Konzernabschluss nachvollziehbar ist.

Unsere Prüfungshandlungen in Bezug auf die Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen konzentrierten sich aufgrund der oben genannten Unsicherheiten auf die Dekontaminations- und Umweltschutzverpflichtungen in Zusammenhang mit der Stilllegung des Standorts in Hanau (Werk Hanau) sowie für das nukleare Forschungs- und Dienstleistungszentrum in Karlstein (Werk Karlstein). Unsere Prüfungshandlungen umfassten unter anderem die Beurteilung der Schätzungen zu den erwarteten Kosten für die endlagergerechte Abfallaufbereitung und Verpackung, die Zwischenlagerung sowie für den Transport zum Endlager nuklearer Altlasten, und der angewandten Bewertungsmethoden unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer Bewertungsspezialisten. Wir haben die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter insbesondere zu den bilanziellen Auswirkungen der vertraglich vereinbarten Übertragung der Entsorgungsverpflichtung nuklearer Altlasten auf die Bundesrepublik Deutschland, die noch der Genehmigung durch die EU-Kommission im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen unterliegt, sowie zu den erwarteten Kosten zur Erfüllung der bei Siemens verbleibenden Verpflichtungen durch Befragungen von mit dem Sachverhalt betrauten Personen und Einsichtnahme in interne und externe Dokumente gewürdigt.

Ferner haben wir die Angaben zu Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sowie zu Rückbau-, Stilllege- und ähnlichen Verpflichtungen im Konzernanhang gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sowie von Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in Ziffer 2 Wesentliche Rechnungs-legungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze. Hinsichtlich der Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen verweisen wir auf Ziffer 22 Rechtsstreitigkeiten. Zu den bestehenden Unsicherheiten und ermessensbehafteten Schätzungen in Bezug auf Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen verweisen wir auf Ziffer 18 Rück-stellungen des Anhangs zum Konzernabschluss.

Ungewisse Steuerpositionen sowie latente Steuern

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Siemens übt seine Geschäftstätigkeit in zahlreichen Ländern mit unterschiedlichem lokalem Steuerrecht aus. Die Bilanzierung von ungewissen Steuerpositionen sowie latenten Steuern war im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte, da diese in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Dies betrifft insbesondere die Bewertung und die Vollständigkeit von ungewissen Steuerpositionen, die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die Bewertung und Vollständigkeit passiver latenter Steuern sowie die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu den steuerlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie.

Prüferisches Vorgehen: Unter Einbindung von internen Steuerspezialisten mit entsprechenden Kenntnissen des jeweiligen lokalen Steuerrechts haben wir uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen zur Identifizierung, zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerpositionen befasst. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen in Bezug auf ungewisse Steuerpositionen haben wir beurteilt, ob die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu steuerlichen Auswirkungen von wesentlichen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen im Geschäftsjahr 2021, aus denen sich ungewisse Steuerpositionen ergeben können oder die Einfluss auf die Bewertung bestehender ungewisser Steuerpositionen haben können, in Einklang mit dem Steuerrecht stehen. Dies beinhaltet insbesondere steuerliche Auswirkungen aus den Ergebnissen von Betriebsprüfungen, dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmensanteilen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie aus Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Bezug wie beispielsweise der Bestimmung von Verrechnungspreisen.

Zur Beurteilung der Bewertung und Vollständigkeit haben wir auch Bestätigungen von externen Steuerberatern eingeholt. Ferner haben wir die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren durch Befragungen der Mitarbeiter der Siemens-Steuerabteilung und unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerrechtsprechung gewürdigt.

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern haben wir vor allem die Annahmen der gesetzlichen Vertreter zu Steuerplanungsstrategien sowie zur Prognose des künftig erwarteten steuerpflichtigen Einkommens auch im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie hinterfragt und zu internen Businessplänen abgeglichen. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zu den passiven latenten Steuern haben wir uns vor allem mit den Annahmen zur zeitlich unbestimmten Reinvestition von aufgelaufenen Ergebnissen von Tochtergesellschaften befasst und diese unter Hinzuziehung der Dividendenplanung beurteilt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von ungewissen Steuerpositionen sowie latenten Steuern ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Ertragsteuern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungs-grundsätze sowie schätz- und prämissensensitive BilanzierungsRechnungslegungs-grundsätze und zu Angaben zu aktiven und passiven latenten Steuern auf Ziffer 7 Ertragsteuern des Anhangs zum Konzernabschluss.