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Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens

4. Wirkungsprognose

4.1. Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens

Die geplante WKA wird rechtsseitig des Wehres Alsleben, ca. 10,4 km unterhalb des FFH0114LSA und ca. 4 km oberhalb des FFH0164LSA bzw. SPA0017LSA errichtet und liegt damit außerhalb der Schutzgebiete.

Baustelle

Die Baustelle umfasst Flächen im Bereich der Schleuseninsel in Mukrena, die über die Brücke an der Schleuse Alsleben zu erreichen ist.

Die Zufahrt zur Baustelle wird entlang des rechten Saaleufers über eine durch Spundwände gesicherte Berme erfolgen, die in das Wehrunterwasser führt.

Der Bau der WKA wird in einer durch Spundwände gesicherten Baugrube erfolgen. Aufgrund der am Standort vorhandenen historischen Fundamente und unterirdischen Bauteile der alten Pregelmühle kann abweichend auch eine Bohrpfahlgründung erforderlich werden. Die Tiefe der Baugrube wird bis zu ca. 10 m betragen. Für diese ist während der Bauarbeiten eine Wasserhaltung erforderlich.

Nach der Errichtung der WKA wird in einem zweiten Schritt auf der Wehrkrone über die gesamte Breite ein fester Wehraufsatz von 10 cm Höhe montiert. Die Wasserabgabe kann geregelt über die WKA Pregelmühle und den neu erstellten Bypass der WKA erfolgen.

Es ist davon auszugehen, dass der Bauzeitraum ca. 1 Jahr umfassen wird.

Die tägliche Arbeitszeit beträgt ca. 10 h. Zu den lärmintensiven Arbeiten zählen das Setzen der Spundwände, der Abbruch des bestehenden Hochwasserentlasters, Aushubarbeiten und Abtransport des Aushubmaterials. Es ist davon auszugehen, dass eine Belastung durch lärmintenive Arbeiten eine Reichweite von bis zu 500 m erreichen kann.

Der Antransport schwerer oder großräumiger Bauteile, die Tragfähigkeit, Lichtraumprofil oder Kurvenradius der Schleusenbrücke übersteigen, ist auf dem Wasserweg ausgehend von der Werft Mukrena oberhalb des Wehres geplant.

Bauliche Anlagen

Am Standort wird ein Einlaufkanal mit Horizontalrechen (10 mm lichter Stababstand, 30°

Anstellwinkel zur Hauptströmung), das Turbinenhaus, ein Turbinenwärterhaus und der Auslauf errichten. Die Durchgängigkeit wird über eine Fischaufstiegsanlage und einen Bypass gewährleistet.

Der Fischaufstieg wird als Schlitzpass mit 30 Stufen mit 29 Becken und einer Gesamtlänge ca. 110 m geplant. Die Becken erhalten eine Sohlenbedeckung aus Schotter/

Wasserbausteinen mit einer Schichtdicke von mindestens 30 cm, stabilisiert durch Stützsteine. Unterwasserseitig sind zwei Einstiege, einer für schwimmstarke Fische kurz unterhalb der Turbinenauslässe sowie ein Einstieg ca. 30 m unterhalb der Turbinenauslässe für schwimmschwächere Fische geplant. Zudem werden eine Rohrleitung (DN 300) vom Obergraben zum unteren Einstieg und drei Rohre (DN500) vom Obergraben zum Einstieg an den Turbinenauslässen zur Erzeugung einer Lockströmung geplant.

Im Stemmtor des Bypasses sind Fischabstiegsöffnung für Oberflächen- und Grundabstieg von Fischen vorgesehen.

Für Horizontalrechen und Fischwege liegen hydraulische Nachweise vor, die deren Funktionstüchtigkeit nachweisen.

Es wird der Einsatz von zwei vertikalen Kaplan-Turbinen mit direkt gekoppelten Generatoren, mit einer maximalen Schluckleistung von je 25 m3/s geplant.

Der Betrieb der WKA soll ökologisch verträglich erfolgen. Es wird geplant, die bestehende Mindestwasserabgabe über das Wehr von 10 m³/s aufrecht zu erhalten und das bestehende

Durchfluss-Wasserstands-Verhältnis am Wehr Alsleben als Basis für die Steuerung der WKA zu nutzen. Dabei soll eine Abweichung von  10 cm gestattet sein.

Es wird eine Kopplung der Steuerung der WKA Pregelmühle mit der WKA Alsleben geplant, wobei die Steuerung durch die WKA Pregelmühle erfolgt. Tab. 13 gibt die wesentlichen Kennwerte der Anlagensteuerung wieder.

Tab. 13: Geplante Wasserverteilung am Standort Wehr Alsleben auf die verschiedenen Nutzungen in Abhängigkeit vom Durchfluss

Durchfluss

* einschließlich Wasser über Bypassleitung zur Erzeugung einer Lockströmung

Es können bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen des Vorhabens unterschieden werden:

Baubedingte Wirkungen

 Schallemissionen durch das Baugeschehen und Rammarbeiten, die bis zu einem Radius von ca. 500 m eine Beunruhigung insbesondere der Avifauna, aber auch von größeren Säugetieren hervorrufen können

 Erschütterungen durch Rammarbeiten bei der Herstellung der Baugrube und der Sicherung der Zufahrt in das Unterwasser (bis max. ca. 100 –200 m)

 Störungen durch die Anwesenheit von Menschen, Bewegung von Baumaschinen, Lichtemissionen etc.

 Eingriffe in Biotopstrukturen

 Grundwasserentnahme durch Wasserhaltung in der Baugrube und Einleitung von verunreinigtem Wasser in die Saale, Eintrag von Trübstoffen

Schallemissionen und Erschütterung sind durch den Einsatz moderner Rammtechnik (Vibrationsramme) zu reduzieren.

Die Auswirkungen der Wasserhaltung in der Baugrube sind durch die Sicherung mit Spundwänden räumlich zu begrenzen. Sensible Biotopstrukturen sind nicht vorhanden.

Anlagebedingte Wirkungen

 Verlust von Biotopstrukturen durch bauliche Anlagen

 Barrierewirkung durch bauliche Anlagen

Die Planung der WKA als Buchtenkraftwerk reduziert den Flächenbedarf bereits erheblich.

Zudem wurde bei der Konzeption der Baukörper und der Zufahrt zur Baustelle die Biotopausstattung im Umfeld der zukünftigen WKA berücksichtigt, so dass nur minimale Eingriffe in wertvolle Biotopstrukturen notwendig werden. Insbesondere der alte Baumbestand wird geschont.

Betriebsbedingte Wirkungen

 Eine Veränderung des Stauregimes der Saale am Wehr Alsleben wird begrenzt. Die Entnahme von Triebwasser wird durch die Errichtung des festen Wehraufsatzes ausgeglichen. Die Steuerung der Wasserkraftanlage erfolgt so, dass am Wehr nur Veränderungen von 10 cm wirksam werden, die sich im Oberwasser abgeschwächt fortsetzen. Der Zeitraum einer konstanten Mindestwasserabgabe über das Wehr verlängert sich von ca. 20 auf ca.120 Tage.

 Auswirkungen auf die Bodenwasserverhältnisse angrenzender Flächen sind nicht zu erwarten.

 Veränderung des Strömungsbildes unterhalb des Wehres Alsleben kann eine Anpassung der Akkumulationsstrukturen (Kiesinseln) nach sich ziehen.

 Mögliche Reduktion des Sauerstoffeintrages am Wehr durch Reduktion der Wehrüberströmung und Abgabe von Triebwasser über die Turbinen.

 Keine Reduktion der Mindestwasserabgabe über das Wehr

 Gefährdung von Fischen und anderen sich wassergebunden fortbewegenden Tieren durch Rechen und Turbinen

 Barrierewirkung für aufsteigende Fische und Benthos

 Barrierewirkung für andere Tierarten, die sich entlang des Gewässers als Leitlinie bewegen.

Der möglichen Barrierewirkung der WKA wird durch die Integration von Fisch- und Benthoswegen in die baulichen Anlagen begegnet.

Die Sicherung der Mindestwasserabgabe über das Wehr von 10 m³/s, die limitierend für die Reproduktionsbedingungen im Wehrunterwasser ist, wird gesichert.