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Beschäftigung und Freizeitbeschäftigung erwachsener Menschen mit ASS

I. Theoretischer Teil

3. Staatliche Dienstleistungen zur Förderung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung

3.4. Beschäftigung und Freizeitbeschäftigung erwachsener Menschen mit ASS

Erwachsene Menschen mit ASS haben, genauso wie ihre Gleichaltrigen, auch das Bedürfnis nach Eigenständigkeit und Selbstbestimmung. Somit ist für sie eine sinnvolle Beschäftigung besonders von Bedeutung. Für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und somit auch für Menschen mit ASS, stehen verschiedene Möglichkeiten

zur Verfügung, u.a. die bereits erwähnten Tagestätten und die Werkstätten, aber auch die sozialen Genossenschaften.25

Die Sozialen Genossenschaften (Koi.S.P.E.) sind von dem Gesetz G.2716/1999 vorgesehen und zielen auf die sozioökonomische Inklusion und die berufliche Integration von Menschen mit schweren psychosozialen Problemen und deren mögliche finanzielle Autonomie. Diese Unternehmungen können gleichzeitig über Abteilungen zur Produktion, Konsum, Gewerbe, Versorgung, Verkehr, Tourismus, Bau, Kredit und Entwicklung verfügen sowie soziale, erzieherische und kulturelle Abteilungen betreiben, ohne Begrenzung bezüglich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Für die Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen, aber auch von erwachsenen Menschen mit Behinderungen sind unter Aufsicht der Gemeinden die „Zentren zur kreativen Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (KDAP-MEA) vorgesehen.

Gegenstand der Arbeit dieser Zentren ist die kreative Beschäftigung, die soziale Integration und die Unterstützung der Familien um eine Verbesserung der Lebensqualität sowohl der betroffenen Person als auch der gesamten Familie zu erzielen.

3.5. Wohnsituation erwachsener Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

Die Mehrheit der erwachsenen Menschen mit Behinderung wohnt bei ihren Familien, da von Seiten des Staates keine entsprechende Vorsorge vorgesehen ist. In einigen Städten Griechenlands gibt es Wohnheime für Menschen mit ASS, ihre Kapazität entspricht jedoch nicht einmal annähernd der Anzahl der Interessenten. Darüber hinaus wurden all diese Wohnheime nur durch die Eigeninitiative von Elternvereine gegründet und werden hauptsächlich durch europäische Programme mitfinanziert.26

25 Da die Mehrheit der Träger für Menschen mit Behinderungen von den entsprechenden öffentlichen Zulagen und europäischen Programmen mitfinanziert werden, ist es nicht selten der Fall, dass unter der gleichen rechtlichen Einrichtung mehrere Strukturen geführt werden, wie z.B. eine Tagestätte für Jugendlichen zusammen mit einer Werkstatt.

26 Die Mehrheit der Elternvereine hat zunächst ein Wohnheim gegründet und im Laufe der Zeit seine rechtliche Form und Bestimmung in ein Internat geändert. Dahinter stehen praktische Gründe, die zunächst mit der Erhöhung der Bewohneranzahl von 12 auf 25 und an zweiter Stelle mit der lebenslangen Wohnmöglichkeit der Bewohner in Verbindung stehen.

Nach dem Gesetz G.2716/1999 zur „Entwicklung und Modernisierung von Dienstleistungen zur seelischen Gesundheit und andere Bestimmungen sind folgende Einheiten und Programme zur psychosozialen Rehabilitation von Menschen mit ASS vorgesehen: i) Wohnheime, ii) Internate, iii) betreute Wohnungen und iv) Gastfamilien. Die Unterteilung erfolgt nach der Anzahl der Einwohner und ihrem Alter. Ihr Gegenstand ist der kurz- oder langfristige Aufenthalt des bedürftigen Menschen und die Anbietung von therapeutischen, sozialen und kulturellen Dienstleistungen. Gleichzeitig gibt es nach dem Grad der erforderlichen Unterstützung auch eine Unterteilung in den Einrichtungen in:

autonomes, semiautonomes und betreutes Wohnen.

i) Die Wohnheime unterteilen sich zunächst in Erwachsenenwohnheime und Wohnheime für Kinder und Jugendliche und je nach der Dauer des Aufenthalts unterteilen sie sich in a) kurzfristigen Aufenthalt (bis 8 Monate), b) mittelfristigen Aufenthalt (bis 20 Monate) und c) langfristigen Aufenthalt (bis 36 Monate). Die Wohnheime für Kinder und Jugendliche dürfen bis zu 10-12 Bewohner aufnehmen, während die Anzahl der Bewohner für die Erwachsenenwohnheime bis auf 15 Personen steigen kann.

ii) Die Internate entsprechen den Wohn-, Therapie- und Unterstützungsbedürfnissen von Menschen mit ASS und dessen psychischen Störungen und können bis zu 25 Bewohner aufnehmen. In diesen Einheiten gibt es keine zeitliche Aufenthaltsfrist.

iii) Eine weitere Wohnmöglichkeit bieten die betreuten Wohnungen in Hoch- oder Einfamilienhäuser mit bis zu 6 Bewohnern. Diese Wohnform ist in Griechenland nicht so verbreitet und ist eher für Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Störungen vorgesehen.

iv) Die Gastfamilien bieten eine zusätzliche Wohnmöglichkeit für Menschen mit ASS und stehen unter Aufsicht des Gesundheitsministeriums. Als Möglichkeit des Wohnens sind sie jedoch in Griechenland nicht verbreitet und üblich.

3.6. Finanzielle Dienstleistungen/Zulagen

Für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung sind keine spezifischen Dienstleistungen vorgesehen, da sie in die Kategorie für Menschen mit geistiger Behinderung fallen. Nach der „Einheitlichen Tabelle der Festlegung der prozentualen Behinderung entspricht die Autismus-Spektrum-Störung einer lebenslangen Behinderung von 67-80%.

Danach richten sich auch die Dienstleistungen und Zulagen, die der betroffenen Person zustehen.

Nach der Erfüllung bestimmter Kriterien stehen Menschen mit geistiger Behinderung und somit Autismus-Spektrum-Störung folgende Dienstleistungen und Zulagen zur Verfügung.27

- Medizinische Fürsorge

- Erhalt einer Zulage von der staatlichen Fürsorge, vorgesehen für Menschen mit geistiger Behi deru g, i Höhe o o atli h €

- Gewährung von therapeutischen Förderprogra e i Höhe o € i Mo at für Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr

- Möglichkeit zur prüfungsfreien Anmeldung für eine Hochschulausbildung

- Möglichkeit zur Teilnahme an subventionierten Ausbildungsprogrammen für Menschen mit Behinderung

- Möglichkeit zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für Arbeitsstellen für Menschen mit Behinderung

- Suche einer subventionierten Arbeitsstelle im Privatbereich durch das Arbeitsamt - Behindertenrente

- Befreiung vom Militärdienst

- Erwerb einer Behindertenkarte zur freien Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie einen Rabatt von 50% in Bahn- und Fernverkehr

- Rabatte auf Telekommunikationsdienste sowie auf die Stromrechnung

- Befreiung von den Registrierungsgebühren (KFZ-Steuer) eines familiären PKW.

27 Ei heitli he Ta elle der Festlegu g der proze tuale Behi deru g ( Α /οι . / - 1506_04.05.2012).

Die ausführliche Diskussion über die staatlichen Dienstleistungen zur Förderung und lebenslangen Unterstützung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung erfolgt im empirischen Teil dieser Arbeit, in dem auch die Ergebnisse der Untersuchung präsentiert und evaluiert werden. Im Abschluss dieses Kapitels, nach Präsentation aller Dienstleistungen, wird deutlich, dass der griechische Staat, neben einer sporadischen Vorsorge hinsichtlich der Diagnose und pädagogischen Förderung, keine ausreichende Fürsorge für diese Menschen bereitstellt. Als einzige Möglichkeit stehen den erwachsenen Autisten Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung zur Verfügung. Dabei reicht jedoch weder ihre Kapazität aus, noch sind diese mit entsprechend qualifiziertem Personal besetzt.