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Berücksichtigung geschlechts- und kulturspezifischer

5. Evaluationsergebnisse

5.1. Die Planungsqualität unter Berücksichtigung spezifischer

5.1.9. Berücksichtigung geschlechts- und kulturspezifischer

Maßnahmen zur Struktur-bildung

3= das Konzept sieht zudem konkrete Maßnahmen für den Transfer vor 7 Abb. 11: Kriterium und Indikatoren zum Thema Nachhaltigkeit und Transfer

Abb. 11 verdeutlicht, dass das Konzept nur bei einem Bündnis optimierungsbedürf-tig war, da die genannten Vorhaben sehr unkonkret geblieben sind. In drei nissen wurden mehrere Maßnahmen zu Nachhaltigkeit benannt. In sieben Bünd-nissen wurden zusätzliche Maßnahmen für den Transfer von Ergebnis-sen/Interventionen auf andere Stadteile oder Zielgruppen vorgesehen.

Es wurden umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit angestrebt, die sich konzeptionell sowohl auf die Qualifizierung der Zielgruppe, der Akteure und Akteurinnen als auch das generelle Empowerment der Zielgruppe fokussierten. Die Konzepte zur Nachhaltigkeit waren überwiegend gut ausgestaltet, auch erste Transferüberlegungen zur Überführung der Erfahrungen in andere Bereiche wur-den formuliert.

5.1.9. Berücksichtigung geschlechts- und kulturspezifischer Unter-schiede

Berücksichtigung der Genderperspektive

Für die Bewertung der Berücksichtigung der Genderperspektive in den Aktions-bündnissen wurde einerseits die Rasteranalyse der Förderanträge herangezogen, andererseits wurden die Zusammensetzung der Geschlechter in der Bündnisorga-nisation und Fragen zu geschlechterbezogenen Angeboten und Auswertungen im Dokumentationsbogen erfragt.

Planungsphase

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Gender war durch den Leitfaden zur An-tragstellung vorgegeben und wurde dementsprechend in allen Anträgen erwähnt. In vier Bündnissen fehlte jedoch sowohl auf Zielgruppen- als auch Bündnisebene ein entsprechendes Konzept. Bei zwei Bündnissen wurde das Thema zumindest auf Ebene der Zielgruppen konzeptionell berücksichtigt. Insgesamt fünf Aktionsbünd-nisse hatten das Thema Gender sowohl auf Maßnahme- als auch Bündnisebene als so genannte „Querschnittsaufgabe“ berücksichtigt. Zwei dieser Bündnisse hat-ten zur Umsetzung des Themas zudem eine Schulung für die Akteur/-innen vorge-sehen. Zwei andere Bündnisse hatten Fachinstitute zum Thema Gender ins Team

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eingebunden. Eines hatte seine Stellen genderspezifisch nach den zuvor erhobe-nen Bedürfnissen der Mädchen und Jungen vor Ort besetzt.

Kriterium Indikator n

0= Keine Angaben 0

1= Gender ist ansatzweise berücksichtigt/kein spezielles Konzept 4

2= Gender ist konzeptionell berücksichtigt 2

Gender ist konzeptionell berücksich-tigt.

3= Gender wird auf mehreren Ebenen (ZG, Akteure) berücksichtigt/eine entsprechende Fortbildung für Akteure wird angeboten

5 Abb. 12: Kriterium und Indikatoren zum Thema Gender

Durchführungsphase

Die Zusammensetzung der Bündnisorganisation im Hinblick auf Geschlecht wurde von der überwiegenden Mehrheit der Aktionsbündnisse (neun von elf) als adäquat eingeschätzt. Nur zwei Aktionsbündnisse beurteilten den Anteil von Frauen und Männern als unausgewogen. Die Gründe für die geäußerten Einschätzungen diffe-rieren: Manche Aktionsbündnisse schätzen einen höheren Frauenanteil im Hinblick auf die Zusammensetzung der Zielgruppe (z. B. Teamzusammensetzung in Kitas) als adäquat ein; andere beurteilen eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern in der Bündnisorganisation als angemessen.

Die Entwicklung geschlechtsspezifischer Angebote in der Projektdurchführung verstand sich in einem Aktionsbündnis von selbst: Dieses richtete sich ausschließ-lich an Frauen mit Migrationshintergrund. Nur drei der verbleibenden zehn Aktions-bündnisse boten keine geschlechtsspezifischen Maßnahmen an. Es fällt auf, dass zwei dieser Aktionsbündnisse sich an das Setting Kita richteten. Möglicherweise wird bei jüngeren Mädchen und Jungen die Geschlechterzugehörigkeit als nicht bedeutsam eingeschätzt. In beiden Bündnissen ist vorgesehen, die Maßnahmen geschlechtsspezifisch auszuwerten bzw. im Rahmen der Evaluation die Kategorie Geschlecht zu berücksichtigen und im Abschlussbericht darzustellen. Diese Vorge-hensweise wird auch von dem dritten Aktionsbündnis, das keine geschlechtsspezi-fischen Angebote entwickelt hat, beabsichtigt.

Alle übrigen Aktionsbündnisse haben geschlechtsspezifische Maßnahmen und Angebote für beide Geschlechter entwickelt, allerdings in unterschiedlichem Um-fang: Die Spanne reicht von einem Aktionsbündnis, das den überwiegenden Teil seiner Angebote geschlechtsspezifisch konzipiert hat bis zu Aktionsbündnissen, die lediglich einzelne geschlechtsspezifische Angebote entwickelt haben.

Im Rahmen der Auswertung der Maßnahmen, bei der Evaluation und im Ab-schlussbericht soll in zwei Aktionsbündnissen die Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen berücksichtigt werden. Beide Aktionsbündnisse haben außerdem eine Fortbildung für die Akteurinnen und Akteuren zu Genderfragen im Verlauf der Durchführungsphase vorgesehen. In diesen beiden Aktionsbündnissen wurde auch die Frage der Geschlechterzusammensetzung in der Bündnisorganisation themati-siert.

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Die übrigen vier Aktionsbündnisse wollen geschlechterbezogene Unterschiede im Abschlussbericht dokumentieren, aber nur zwei dieser Aktionsbündnisse wollen die Kategorie Geschlecht bei der Evaluation berücksichtigen.

Zusammenfassend bestätigt sich, dass die Berücksichtigung der Kategorie Ge-schlecht in der Gesundheitsförderung keineswegs selbstverständlich ist (BZgA 2008). Es zeigt sich bei der Planung, Durchführung und Evaluation der Aktions-bündnisse ein noch ausbaufähiger Stand. Zwar gibt es kein Aktionsbündnis, das Gender in keiner der angesprochenen Dimensionen berücksichtigt und insgesamt fünf Aktionsbündnisse haben geschlechtsspezifische Angebote entwickelt und be-rücksichtigen diesen Aspekt in der Evaluation und Abschlussdokumentation. Aller-dings richtet sich die Mehrzahl der Angebote und Maßnahmen an beide Ge-schlechter, so dass genderspezifische Angebote eine eher randständige Bedeu-tung haben. Eine übergeordnete Analyse der Ergebnisse der bündnisinternen Eva-luation könnte dazu beitragen, den Kenntnisstand betr. der erforderlichen Spezifi-zierung von Angeboten zu verbessern. Weiterhin wäre es im Rahmen künftiger Fördervorhaben sicherlich sinnvoll, eine geschlechtersensible Vorgehensweise z.

B. durch Schulungs-, Beratungs- oder Informationsangebote zu unterstützen.

Berücksichtigung der Migrationsperspektive

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Migration war durch den Leitfaden zur Antragstellung nicht vorgegeben und wurde dementsprechend auf Ebene der För-deranträge nicht analysiert. Gleichwohl ist dieser Aspekt bei der Frage nach einer zielgruppenadäquaten Maßnahmenplanung von Relevanz.

Im Hinblick auf die Berücksichtigung von Migrationsaspekten innerhalb der Projekt-struktur, hat - anders als bei der Frage nach der Geschlechterzusammensetzung der Bündnisorganisation - die Mehrheit (sechs von elf Aktionsbündnissen) die eige-ne Projektstruktur als nicht adäquat eingeschätzt. In vier Aktionsbündnissen waren Migranten und Migrantinnen in der Bündnisorganisation vertreten und in zwei wei-teren Bündnissen bei den Kooperationspartnern vor Ort beschäftigt.

Auch hinsichtlich der Angebote und Maßnahmen wurden, abgesehen von dem Aktionsbündnis, das sich ausschließlich an Frauen mit Migrationshintergrund ge-wendet hat, nur in zwei Aktionsbündnissen speziell an Migrantinnen und Migranten gerichtete Angebote organisiert. Allerdings sollte diese Perspektive in den meisten Aktionsbündnissen bei der Auswertung der Angebote, der Evaluation und in der Abschlussdokumentation berücksichtigt werden. Beide Aktionsbündnisse aus den neuen Bundesländern haben darauf hingewiesen, dass der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu den alten Bundesländern sehr gering sei (unter 2%), so dass der Berücksichtigung der Migrationsperspektive eine andere Relevanz zukäme. Entsprechend wurde diese Perspektive von einem der beiden Aktionsbündnisse auf keiner Ebene berücksichtigt.

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"benachteilgte"

Stadtteile (n=6) Hauptschulen

(n= 4)

Kein spezifischer Zugang (n=1)

Im Vergleich zur Berücksichtigung der Genderperspektive kann daher für die Akti-onsbündnisse resümiert werden, dass die Perspektive des kulturellen Hintergrunds in deutlich geringerem Umfang in spezifischen Angeboten und Maßnahmen mün-det. Allerdings beabsichtigen sieben von elf Aktionsbündnissen eine migrations-sensible Auswertung und Evaluation, die auch im Abschlussbericht dokumentiert werden soll. Auch hier würde sich über die übergeordnete Auswertung der bündnis-internen Evaluation die Chance bieten, zum Kenntnisstand beizutragen, in wel-chem Umfang eine Berücksichtigung von Migrationsaspekten in den Angeboten und Maßnahmen erforderlich ist.

Zugleich macht diese Auswertung deutlich, dass die Berücksichtigung spezifischer Bedarfslagen mit Hilfe von Vorgaben für die Antragstellung wesentlich befördert werden kann.