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Beanstandungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Forschungs-,

Personennahverkehr

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat mit Mitteln, die nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG LSA) für die Entwick-lung und Umsetzung von Forschungs-, EntwickEntwick-lungs- und Innovationsstrategien vorgesehen sind, auch Projekte finanziert, die bereits seit vielen Jahren realisiert werden.

Die beschafften dynamischen Fahrgastinformationssysteme (Regio-DFI) wurden nicht zeitnah zweckentsprechend verwendet.

1. Vorbemerkungen

Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2016 die Verwendung der Mittel nach § 8b Abs. 1 ÖPNVG LSA geprüft.

Mit der Überarbeitung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2011 wurde auch der § 8b ÖPNVG LSA „Zusätzliche Fi-nanzierung“ neu in das Gesetz eingeführt.

Der § 8b Abs. 1 ÖPNVG LSA regelt, dass das für Verkehr zuständige Ministerium für die landesweite Fortentwicklung des Gesamtsystems des öffentlichen Personennahverkehrs über die Zuweisungen nach § 8 Abs. 3 hinaus jährlich mindestens 1 Mio. € insbesondere für die Entwicklung und Umsetzung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstra-tegien einsetzt.

2. Mangelhafte Projektauswahl

In den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 waren die Ausgaben für Zuweisungen nach § 8b Abs. 1 ÖPNVG LSA im Kapitel 1403 bei Titel 892 63 – Zuschüsse für Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr – veranschlagt, aber nicht separat in ihrer Höhe ausge-wiesen. In den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 wurde bei Titel 892 63 der Verwendungs-zweck in den Erläuterungen explizit benannt: „Entwicklung und Umsetzung von For-schungs-, Entwicklungs- und Innovationsstrategien jeweils 1.000.000 EUR“.

Nach dem ÖPNVG müssen diese Mittel in erster Linie dazu genutzt werden, neue For-schungs-, Entwicklungs- und Innovationsstrategien für den ÖPNV zu entwickeln und ggf.

in der Praxis zu erproben.

Mit der Regelung des § 8b Abs. 1 ÖPNVG LSA hat der Gesetzgeber die Möglichkeit ge-schaffen, auf unkonventionellem Wege Maßnahmen zu fördern und zu finanzieren, deren Ergebnis und Erfolg im Vorfeld nicht unbedingt absehbar sind, wie beispielsweise bei wis-senschaftlichen Studien oder innovativen Ansätzen.

Diese Möglichkeiten hat das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bei der Aus-reichung und die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) bei der Verwendung der Mittel nicht immer genutzt.

Der Landesrechnungshof hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass ein Teil der Mittel für Projekte verwendet wurde, die entweder bereits seit vielen Jahren laufen oder nicht direkt unter den Begriff Entwicklung und Umsetzung neuer Forschungs-, Entwicklungs-und In-novationsstrategien zu subsummieren sind. So wird z. B. das Projekt Regio-Info, INSAPlus von der NASA GmbH bereits seit über 10 Jahren betreut. Für die Teilprojekte

„Umsetzung Regio-Info, INSAPlus“ und „Beschaffung Regio-DFI“ hat die NASA GmbH im Prüfungszeitraum von 2011 bis 2015 für jedes der beiden Projekte rd. 400.000 €, somit insgesamt rd. 800.000 €, aus den Mitteln nach § 8b Abs. 1 ÖPNVG LSA verausgabt.

Nach Ansicht des Landesrechnungshofes sind Projekte mit solch einer langen Laufzeit schwerlich unter den Begriff neue Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstrategien zu fassen und damit die Finanzierung aus Mitteln des § 8b Abs. 1 ÖPNVG LSA nicht ge-geben.

Dagegen hält der Landesrechnungshof beispielweise die Kofinanzierung von geförderten Bundesforschungsprojekten, wie im Prüfungszeitraum praktiziert, für eine zweckentspre-chende Verwendung der Mittel.

Der Landesrechnungshof sieht es als notwendig an, zukünftig bei der Projektaus-wahl die Anwendungsmöglichkeiten des § 8b Abs. 1 ÖPNVG LSA zu beachten und dies im Haushalt verbindlich festzulegen.

3. Unwirtschaftliche Beschaffung von Geräten

Bereits im Jahr 2011 prüfte der Landesrechnungshof zum Thema „Förderung der Einfüh-rung moderner Technik zur dynamischen Fahrgastinformation (Regio Info)“. Im Ergebnis stellte er fest, dass von den 150 beschafften Anlagen (Regio-DFI) im Wert von rd. 400.000 € lediglich 95 Geräte vermietet und damit im Einsatz waren. 12 weitere Anla-gen befanden sich damals als „Testgeräte“ bei Verkehrsunternehmen und ein Gerät in einer Ausstellung. Die restlichen 42 Geräte (Anschaffungspreis rd. 154.000 €) waren beim Hersteller eingelagert und wurden damit nicht einer alsbaldigen Verwendung zugeführt.

Der Landesrechnungshof bemängelte die Verfahrensweise damals als unwirtschaftlich und empfahl bei Beschaffungen eine zeitnahe zweckentsprechende Verwendung.

Abbildung 2: Regio-DFI-Gerät der 1. Serie am Standort Wernigerode, Haltestelle Westerntor (Quelle: eigene Bilder Landesrechnungshof)

Im Rahmen der weiteren Erörterung teilte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr in einem ergänzenden Schreiben vom 7. Mai 2013 mit, dass die NASA GmbH nunmehr aufgrund des günstigen Angebotes weitere 250 Einheiten gekauft habe.

Zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen des Landesrechnungshofes bei der NASA GmbH im Oktober 2016 stellte sich der Sachstand bezüglich des Einsatzes von beschaff-ten Regio-DFI wie folgt dar:

Anzahl der gekauften Geräte der 1. Serie 150 Stück

Anzahl der gekauften Geräte der 2. Serie 250 Stück

(Gesamtausgaben nach § 8b Abs. 1 ÖPNVG LSA 396.945,31 €).

Die NASA GmbH beauftragte mit Schreiben vom 29. November 2012 die Beschaffung der 2. Serie, obwohl die Geräte der 1. Serie zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle vermietet waren. Dabei ist anzumerken, dass die Preisbindung aus dem Rahmenvertrag (1. Serie und Option zur 2. Serie) zum Jahresende 2012 auslief.

Nach Angaben der NASA GmbH waren zum Stichtag am 20. September 2016 von den insgesamt 400 gekauften Geräten noch 168 Stück (Kaufpreis 390.936 €) nicht an Ver-kehrsunternehmen vermietet bzw. verkauft und beim Hersteller eingelagert.

Der Landesrechnungshof sieht die Beschaffungspraxis der NASA GmbH kritisch und wei-terhin, wie bereits im Jahr 2012 bemängelt, als unwirtschaftlich an.

Die Beschaffung von weiteren 250 Geräten im November 2012, obwohl die vorher gekauf-ten 150 Geräte noch nicht vollständig verbaut waren und der kurzfristige Einsatz nicht gesichert war, kann nach Ansicht des Landesrechnungshofes nicht mit einem „günstigen Angebot“ gerechtfertigt werden. Maßstab sollte der tatsächliche Bedarf und nicht der Preis der Geräte sein.

Eine über Jahre dauernde Einlagerung von Geräten steht in keinem Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstrate-gien gem. § 8b Abs. 1 ÖPNVG LSA.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr teilte in einer Stel-lungnahme vom 31. Juli 2018 mit, dass es die Auffassung des Landes-rechnungshofes zur Frage der Projektauswahl nicht teile, da weder aus dem Gesetzestext noch aus der Gesetzesbegründung der Mitteleinsatz für neue Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstrategien für den ÖPNV ableitbar sei.

Weiterhin informierte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr über den Stand bei der Vermietung und dem Verkauf von Regio-DFI, bezo-gen auf den Stichtag 30. Juni 2018:

- Zum 31. Dezember 2017 waren 245 der 400 Regio-DFI in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgestellt.

- Ein Verkehrsunternehmen hat eine Interessenerklärung für die Abnah-me von 19 Regio-DFI abgegeben.

- 15 Geräte sind für die Lagerhaltung von Ersatzteilen vorgesehen.

- 28 Regio-DFI der 1. Serie wurden durch Regio-DFI der 2. Serie ersetzt.

Die alten Geräte dienen als Ersatzteilspender.

- Für die verbleibenden 93 Geräte hat die NASA GmbH Standortvor-schläge erarbeitet. Es ist geplant im August/September zu beginnen und bis Ende 2018 alle 93 Regio-DFI aufzustellen.

Der Landesrechnungshof hält es für erforderlich, Beschaffungsvorgänge so zu ge-stalten, dass die erworbenen Geräte/Anlagen nach ihrer Anschaffung sofort ihrem Verwendungszweck zugeführt werden. Die Beschaffung hat sich an dem Bedarf auszurichten.

4. Fazit

Der Landesrechnungshof empfiehlt, bei der Auswahl der Projekte zur Umsetzung des § 8b Abs. 1 ÖPNVG LSA das Augenmerk verstärkt auf die Entwicklung und Umsetzung neuer Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstrategien zu len-ken.

Er hält es für unverzichtbar, nur dann Beschaffungen zu tätigen, wenn diese tat-sächlich erforderlich sind und zeitnah erfolgswirksam werden.

Einzelplan 14 – Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Kapitel 14 09 – Landesstraßenbaubehörde

Titel 731 65 – Instandsetzung, Erneuerung, Um- und Aus- und Neubau

(ohne Brückenbauwerke und Radwege)

Titel 732 65 – Planung und Bauüberwachung

(ohne Brückenbauwerke und Radwege) Haushaltsvolumen – 107,4 Mio. €

9 Erhebliche Kostensteigerungen bei Neubaumaßnahmen an