• Keine Ergebnisse gefunden

Ausgangslage, Ziele und Maßnahmen Leitziel

Wärmewende im Land Bremen

2. Ausgangslage, Ziele und Maßnahmen Leitziel

Kleingärten als Teil des städtischen Grün- und Freiraumsystems stärken Ausgangslage für das Projekt

Die Bedeutung der Kleingärten für Bremen hat das Landschaftsprogramm Bremen 2015 fol-gendermaßen herausgestellt: „Der Versorgung mit Flächen für urbanes Gärtnern wird hoher Stellenwert beigemessen. Wohnungsnah gelegene Kleingärten, interkulturelle Gärten und andere gemeinschaftlich genutzte Gärten sind als wichtige Ergänzung im Grünsystem der Stadt und wegen des vielschichtigen Nutzens im sozialen, gesundheitlichen und erzieheri-schen Bereich von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung. Deshalb sollen die Kleingar-tenflächen als Flächen für Erholung und gärtnerische Nutzung erhalten bleiben“ (Seite 239).

Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren jedoch eine vielschichtige Problemlage ergeben, die dem Ziel der Stärkung der Kleingärten deutlich entgegensteht.

Dies sind im Wesentlichen folgende Einzelprobleme:

1) Durch die Legalisierung der Wohnnutzung in öffentlichen Kleingartengebieten nach dem 2. Weltkrieg (sogenannte „Kaisenhäuser“ oder auch „Behelfsheime“) hatte sich insbeson-dere im Bremer Westen eine Situation verfestigt, die bauordnungsrechtlich und städte-baulich beendet werden sollte. Ab den 2000er Jahren versuchte die Stadtgemeinde Bre-men im EinvernehBre-men mit den KaisenhausbewohnerInnen, die Wohnnutzung in den Dauerkleingartengebieten nach und nach zu beenden. Viele Kaisenhäuser wurden abge-rissen. Aber noch heute finden sich in den Kleingartenanlagen ca. 1.170 Kaisenhäuser, von denen ca. 360 offiziell (mit Auswohngenehmigung) bewohnt werden, der Rest wird als Kleingartenlaube genutzt oder steht leer und verfällt.

2) In der Folge hat die Bereinigung in Teilen der Kleingartengebiete zu hohen und anhalten-den Leerstänanhalten-den geführt und zwar sowohl auf anhalten-den Kaisenhausgrundstücken selbst als auch in deren unmittelbaren Umgebung. Leerstehende Grundstücke werden zur illegalen Müllablagerung genutzt, die Flächen im direkten Umfeld verwahrlosen. Gleichzeitig be-steht aber eine anhaltend hohe Nachfrage nach intakten Kleingärten in einem attraktiven Umfeld, die sich aufgrund der Corona-Krise in den letzten Wochen deutlich erhöht hat.

3) Die vielen öffentlichen und halböffentlichen Flächen in den Kleingartenparks („Rahmen-grün“) werden zu ca. 1/3 von den Vereinen in Eigenarbeit und zu ca. 2/3 von der Stadt gepflegt. Weder die Stadt (aufgrund der knappen finanziellen Ressourcen) noch die Ver-eine (fehlende Finanzen und Kompetenzen, Altersstruktur) können Ver-eine ausreichende Pflege gewährleisten. In der Folge hat sich in vielen Flächen des Rahmengrüns, insbe-sondere im Bereich der Gehölzflächen, der Gewässer und der Wege, ein erheblicher Sa-nierungsstau gebildet, der nicht nur die Verkehrssicherheit auf vielen Wegen und in Ge-hölzbeständen gefährdet, sondern auch die Attraktivität der Kleingartenanlagen als Nah-erholungsfläche massiv beeinträchtigt.

4) Das städtische Kleingartenwesen ist über sogenannte Generalpachtverträge zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. für die ein-zelnen Vereinsgebiete organisiert. Für 88 Kleingartenvereine gibt es über 250 General-pachtverträge, die u.a. auch die Unterhaltungszuständigkeiten definieren. Diese Abgren-zungen sind fehlerhaft, veraltet und entsprachen z.T. nie der Realität, da sie auf den Aus-bauplänen vor Ausbau der Kleingartenanlagen basieren. Auch sind sie bei den Vereinen selten bekannt. In der Folge sind die Unterhaltungszuständigkeiten oft unklar; viele Flä-chen im Rahmengrün werden mangelhaft oder gar nicht unterhalten.

HANDLUNGSFELD Klimaschutz Projektskizze zur Entscheidungsvorlage

Projektziele, Maßnahmen Projektziele

Projektziel 1: Neuer Umgang mit Kaisenhäusern

Projektziel 2: Verbesserung des Angebotes von attraktiven Parzellen

Projektziel 3: Attraktiveren des Rahmengrüns in den Kleingartenanlagen zur weiteren Ent-wicklung in Richtung Kleingartenparks

Projektziel 4: Verbesserung der Organisationsstrukturen im Kleingartenwesens mit dem Ziel der Schaffung von attraktiven Kleingartenanlagen

Mit welchen Maßnahmen werden die Ziele erreicht?

Maßnahmen zum Projektziel 1:

- Schaffung von klaren Regeln zur Nachnutzung von ehemaligen Kaisenhäusern zur kleingärtnerischen Nutzung, aber auch für soziokulturelle und ökologische Projekte - Kurzfristiger Abriss von leerstehenden Schrottimmobilien und Vorbereitung der

Grundstücke für eine sinnvolle Nachnutzung (siehe Spiegelstrich 1) Maßnahmen zum Projektziel 2:

- Sanierung brachgefallener verwilderter und vermüllter Parzellen zwecks anschließen-der Verpachtung als Kleingarten

- Verbesserung des Marketings: Broschüre „Wie pachte ich einen Kleingarten“, Parzel-lenbörde im Internet

- Fortsetzung der im Grünen Bremer Westen begonnenen Aktivitäten zur Inwertset-zung des Gebietes (jährliches Frühsommerfest)

- Fortsetzung der jährlich stattfindenden Woche des Gartens Maßnahmen zum Projektziel 3:

- Einsatz von finanziellen Mitteln zur Attraktivierung/Sanierung von Gehölzbeständen, Wegen und Gewässern in den Rahmenanlagen der Kleingärten

- Integration brachgefallener und nicht mehr verpachtbarer Parzellen in das Rahmen-grün durch Umgestaltung in Wald, Grünfläche, Gewässer etc.

Maßnahmen zum Projektziel 4:

- Digitale Erfassung sämtlicher Rahmenanlagen in den Kleingärten

- Abstimmung einer neuen zukunftsfähigen Unterhaltungsaufteilung zwischen Vereinen und Stadt im Rahmengrün der Kleingartenanlagen

- Abstimmung eines neuen zukunftsfähigen Generalpachtvertag mit klaren Unterhal-tungszuständigkeiten

Als geeignetes Instrument zum Umgang mit o.g. Problemlage kann der zu erarbeitende Kleingartenentwicklungsplan 2025 dienen.

Neben einer umfassenden Bestandsaufnahme sowie der Analyse der oben skizzierten Prob-lemfelder soll der Kleigartenentwicklungsplan insbesondere Lösungsvorschläge und kon-krete Maßnahmen zur Umsetzung aufzeigen.

HANDLUNGSFELD Klimaschutz Projektskizze zur Entscheidungsvorlage

3. Meilenstein- und Ressourcenplanung Hauptaktivitäten/Arbeitspaket

Welche groben Schritte oder Arbeitspakete sind vorgesehen?

Meilensteine

(= messbares Zwischener-gebnis, definierter Inhalt, Zeitpunkt) gibt es?

Aufwand in % des Gesamtvolumens

M 1 Start des Projektes am 01.04.2021

Schaffung von klaren Regeln zur Nachnutzung von ehemaligen Kaisenhäusern zur kleingärtne-rischen Nutzung, aber auch für sozio-kulturelle und ökologische Projekte

M 2

spätestens bis 31.12.2022, wenn möglich früher

5

Kurzfristiger Abriss von leerstehenden Schrot-timmobilien und Vorbereitung der Grundstücke für eine sinnvolle Nachnutzung

M 3

kontinuierlich

10

Sanierung brachgefallener verwilderter und ver-müllter Parzellen zwecks anschließender Ver-pachtung als Kleingarten

M 4

kontinuierlich

5

Verbesserung des Marketings M 5

kontinuierlich

5 Jährliches Frühsommerfest Grüner Bremer

Westen

M 6, September 2021, Juni 2022

10 Jährliche Woche des Gartens M 7, Juni 2022, Juni 2023 10 Einsatz von finanziellen Mitteln zur

Attraktivie-rung/Sanierung von Gehölzbeständen, Wegen und Gewässern in den Rahmenanlagen der Kleingärten

M 8

kontinuierlich

10

Integration brachgefallener und nicht mehr ver-pachtbarer Parzellen in das Rahmengrün durch Umgestaltung in Wald, Grünfläche, Gewässer etc.

M 9

kontinuierlich

5

Digitale Erfassung sämtlicher Rahmenanlagen in den Kleingärten

M 10

spätestens bis 31.06.2022, wenn möglich früher

5

Abstimmung einer neuen zukunftsfähigen Unter-haltungsaufteilung zwischen Vereinen und Stadt im Rahmengrün der Kleingartenanlagen

M 11

spätestens bis 31.12.2022, wenn möglich früher

10

Abstimmung eines neuen zukunftsfähigen Ge-neralpachtvertag mit klaren Unterhaltungszu-ständigkeiten

M 12

spätestens bis 31.12.2022, wenn möglich früher

10 M 14 Ende des Projektes

am 31.12.2022 (wenn mög-lich darüber hinaus, da dauerhafter Prozess)

Aufwand Gesamt: 100%

HANDLUNGSFELD Klimaschutz Projektskizze zur Entscheidungsvorlage

Ressource Budget (geschätzt)

Personal

eine VZÄ (Stellenverlängerung Lisa Hübotter 30-11 ab 5/2021) 2021: 62.348,25,- € 2022: 83.131,00,- € Ausstattung

Bürokosten 2021: 9.700 ,- €

2022: 9.700 ,- € Sachkosten

Sonstige

Planungs- und Bauleistungen, die extern vergeben werden 2021: 391.520,75,-€

2022: 436.800,- € 2023: 156.800,- €

Wirtschaftlichkeit

Bitte stellen Sie qualitative oder quantitative Begründungen im Anhang dar.

(siehe WU-Übersicht)

Berichtswesen

Zur Umsetzung des Projektes wird der in 2019 eingerichtete Arbeitskreis Kleingärten beste-hend aus Vertretern des Hauses SKUMS, des Landesverbandes der Gartenfreunde sowie des Umweltbetriebes Bremen wieder aktiviert.

Den zuständigen Deputationen für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz bzw. Mobi-lität, Bau und Stadtentwicklung wird zu geeigneten Zeitpunkten Bericht erstattet.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird über Verwendungsnachweise nachgewie-sen.

Ansprechpartner/in: (Name/Dienststelle/Kontaktdaten)

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Abteilung 3, Referat 30 Grünordnung

Christian Mohs christian-Mohs@um-welt.bremen.de Tel: 361-2575

Thomas Knode

thomas.knode@bau.bremen.de Tel: 361-96045

Lisa Hübotter

lisa.huebotter@umwelt.bremen.de Tel: 361-9582

Anlage : Wirtschaftlichkeitsuntersuchungs-Übersicht (WU-Übersicht) Anlage zur Vorlage :

Datum: 16.02.2021

Formularversion: 2017/03 Seite 1 von 1 Benennung der(s) Maßnahme/-bündels

Projekt: Kleingärten als Teil des städtischen Grün- und Freiraumsystems stärken

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Projekte mit einzelwirtschaftlichen

gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen Methode der Berechnung (siehe Anlage)

Rentabilitäts/Kostenvergleichsrechnung Barwertberechnung Kosten-Nutzen-Analyse Bewertung mit standardisiertem gesamtwirtschaftlichen Berechnungstool

Ggf. ergänzende Bewertungen (siehe Anlage)

Nutzwertanalyse ÖPP/PPP Eignungstest Sensitivitätsanalyse Sonstige (Erläuterung) Anfangsjahr der Berechnung :

Betrachtungszeitraum (Jahre): Unterstellter Kalkulationszinssatz:

Geprüfte Alternativen (siehe auch beigefügte Berechnung)

Nr. Benennung der Alternativen Rang

1 Projekt „Kleingärten als Teil des städtischen Grün- und Freiraumsystems stärken“ umsetzen 1 2 Verzicht auf Umsetzung des Projektes „Kleingärten als Teil des städtischen Grün- und

Frei-raumsystems stärken“ 2

n

Ergebnis

Empfohlen wird die Alternative 1, da nur so das Kleingartenwesen gestärkt werden kann und damit wesentliche CO2-Einspareffekte erzielt werden können.

Weitergehende Erläuterungen

Zeitpunkte der Erfolgskontrolle:

1. Januar 2024 2. n.

Kriterien für die Erfolgsmessung (Zielkennzahlen)

Nr. Bezeichnung Maßeinheit Zielkennzahl

1

2

n

Baumaßnahmen mit Zuwendungen gem. VV 7 zu § 44 LHO: die Schwellenwerte werden nicht überschritten / die Schwellenwerte werden überschritten, die frühzeitige Beteiligung der zuständigen technischen bremischen

Verwaltung gem. RLBau 4.2 ist am erfolgt.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht durchgeführt, weil:

Ausführliche Begründung

Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der „reinen Lehre“ kann nicht durchgeführt werden, da es zur Durchführung des Projektes keine Alternative gibt. Bei Nichtdurchführung des Projektes entfallen die zu erzielenden Leistungen wie Verbesserung des Kleingartenwesens und CO2-Ersparnis.

Anlage zum Projektantrag „Kleingärten als Teil des städtischen Grün- und Freiraumsystems stärken“

CO2-Einsparpotential/Jahr (Bezugsgröße Stadtgemeinde Bremen)

1) Reduzierung der Urlaubsmobilität