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Ausbildungsförderung nach dem

Im Dokument Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2013 (Seite 106-200)

DIE LINKE SPD

04.31 Ausbildungsförderung nach dem

Bundesausbildungsförderungsgesetz 2003 bis 2012 ... 149 04.32 Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz

2011 und 2012 ... 149

┏Bildungsstand der Bevölkerung

Bevölkerung im Alter ab 15 Jahren am 9. Mai 2011 04.33 … nach Altersgruppen, höchstem allgemeinen Schulabschluss

und Geschlecht ... 150 04.34 … nach Altersgruppen, höchstem beruflichen Abschluss

und Geschlecht ... 151

┏Kultur, Freizeit und Sport

04.35 Öffentliche Bibliotheken 2012 nach Verwaltungsbezirken ... 152 04.36 Filmleinwände 2007 bis 2012 ... 153 04.37 Filmleinwände und Sitzplätze 2007 bis 2012

nach Gemeindegrößenklassen ... 153 04.38 Veranstaltungen der öffentlichen Theater

in der Spielzeit 2011/12 nach Sparten und Gemeinden ... 153 04.39 Öffentliche Theater in der Spielzeit 2011/12 nach Gemeinden ... 154 04.40 Musikschulen in den Schuljahren 2006/07 bis 2011/12 ... 154

Schulische Ausbildung an

allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Die Erhebung der Statistik der allgemein-bildenden und beruflichen Schulen wird jährlich zu Schuljahresbeginn als koordinierte Länderstatistik durchgeführt. Aus den Verwal-tungsdaten der Schulen werden vielfältige Angaben zu Schulen, Klassen, Schülern, Lehrkräften und Absolventen an die Statistik geliefert. Auskunftspflichtig sind alle allge-meinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Brandenburg in öffentlicher und freier Trägerschaft. Angaben zu den Absolventen/

Abgängern beziehen sich auf das jeweils vor-hergehende Schuljahr. Die Auswertungen im Statistischen Jahrbuch basieren ausschließlich auf der Ländersystematik des Landes Bran-denburg und sind daher nicht unmittelbar mit den Ergebnissen nach Bundessystematik oder Auswertungen anderer Bundesländer vergleichbar.

Definitionen

Schule, schulische Einrichtung

Hinter dem Begriff „selbständige Schule“ als organisatorische bzw. verwaltungstechnische Einheit können sich eine oder mehrere „schu-lische Einrichtungen“ verbergen, welche einer gemeinsamen Schulleitung unterstehen (z. B.

Grundschule und Förderschule).

Als „Schulische Einrichtungen“ werden schulartspezifische Schulteile definiert, die unterschiedlichen Schulformen zugeordnet sind.

Filialen einer Schule werden nicht als Schu-len gezählt.

Schulpflicht / Einschulungen

Die Vollzeitschulpflicht an allgemeinbilden-den Schulen beträgt im Land Branallgemeinbilden-denburg 10 Schuljahre.

Seit dem Schuljahr 2005/06 sind Kinder, die bis zum 30. September des jeweiligen Kalen-derjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum 1. August desselben Kalenderjah-res schulpflichtig.

Schulpflichtige Kinder, die nicht zurückge-stellt waren, werden als fristgemäße Einschu-lungen gezählt.

Kinder, die bereits früher schulpflichtig geworden sind und zurückgestellt waren, werden als verspätete Einschulungen nachge-wiesen.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf An-trag der Eltern vorzeitig eingeschult werden.

Schulstufen

Die Primarstufe umfasst die Jahrgangs- stufen 1 bis 6.

Als Sekundarstufe I werden die Jahr-gangsstufen 7 bis 10 bezeichnet. Seit dem Schuljahr 2005/06 existieren als Schulformen die Oberschule, die Gesamtschule mit gymna-sialer Oberstufe und das Gymnasium. An den Oberschulen des Landes gibt es neben den Bildungsgängen der Oberschule noch den aus-laufenden Bildungsgang der Gesamtschule.

Die Sekundarstufe II umfasst die Jahrgangs-stufen, die der Jahrgangsstufe 10 folgen.

Schulformen, Bildungsgänge Allgemeinbildende Schulen

Im Bildungsgang der Grundschule (Jahr-gangsstufen 1 bis 6) wird den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Bildung vermittelt, die zum weiterführenden Lernen in der Sekundarstufe I befähigen soll.

Die Oberschule (Jahrgangsstufen 7 bis 10) vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und umfasst

den Bildungsgang zum Erwerb des erwei-terten Hauptschulabschlusses/der erweiter-ten Berufsbildungsreife und

den Bildungsgang zum Erwerb des Real-schulabschlusses/der Fachoberschulreife.

Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (Jahrgangsstufen 7 bis 13) vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bil-dung in integrierter Form und umfasst

den Bildungsgang zum Erwerb der erwei-terten Berufsbildungsreife,

den Bildungsgang zum Erwerb der Facho-berschulreife und

den Bildungsgang zum Erwerb der allge-meinen Hochschulreife.

Die freien Waldorfschulen sind nach Lan-dessystematik den Gesamtschulen zugeord-net.

Das Gymnasium mit den Jahrgangsstufen 7 bis 12 bietet den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an. Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 10 den Abschluss der Sekundarstufe I. Sie gilt zu-gleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, an die sich eine zweijährige Quali-fikationsphase anschließt. Alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2011/12 die Jahr-gangsstufe 13 besuchten, erwarben die allge-meine Hochschulreife als letzter Jahrgang in der Jahrgangsstufe 13.

Das berufliche Gymnasium (Jahrgangsstu-fen 11 bis 13) an beruflichen Schulen umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemei-nen Hochschulreife.

An Förderschulen können Kinder und Ju-gendliche mit sonderpädagogischem Förder-bedarf entsprechend der Art ihres festgestell-ten Förderbedarfs unterrichtet werden.

Im Land Brandenburg gibt es Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwer-punkten „Lernen“, „geistige Entwicklung“,

„Sprache“, „emotionale und soziale Entwick-lung“, „Hören“, „körperliche und motorische Entwicklung“ und „Sehen“. Außerdem werden Förderschulen für Kranke vorgehalten.

Die Förderschulen vergeben die Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I und II sowie eigene Abschlüsse.

Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges vermitteln Erwachsenen eine allgemeine Bil-dung und führen nachträglich zu schulischen Abschlüssen. Im Land Brandenburg gehören zum Zweiten Bildungsweg die Schule des Zweiten Bildungsweges, schulabschlussbe-zogene Lehrgänge an Volkshochschulen, an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder an Oberstufenzentren sowie das Telekolleg.

Berufliche Schulen

Als berufliche Schule in öffentlicher Träger-schaft fasst das Oberstufenzentrum die Berufsschule, die Berufsfachschule, die Facho-berschule und die Fachschule zusammen.

Die beruflichen Schulen in freier Träger-schaft sind als eigenständige Fachschulen oder als berufliche Schulen mit einem oder mehreren Bildungsgängen organisiert.

Die Berufsschule umfasst:

den Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (duale Berufsausbil-dung).

Mit dem Berufsabschluss und einem erfolg-reichen Abschluss dieses Bildungsgangs kön-nen zusätzlich gleichgestellte Abschlüsse der Sekundarstufe I oder die Fachhochschulreife erworben werden.

Bildungsgänge zur Vertiefung der Allge-meinbildung und Berufsorientierung, Be-rufsvorbereitung oder Berufsausbildungs-vorbereitung.

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen der Berufs-bildungsreife gleichgestellten Abschluss zu erwerben.

Die Berufsfachschule beinhaltet folgende Bildungsgänge:

Bildungsgang zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I,

Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsab-schlusses nach Landesrecht in den Sozialbe-rufen (Sozialassistent),

Bildungsgang zur Erlangung eines Berufs-abschlusses nach Landesrecht (Assistenten-berufe),

Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsab-schlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in schulischer Form.

Die Fachoberschule

Im Land Brandenburg gibt es Bildungsgänge der Fachoberschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozial-wesen, Ernährung, Gestaltung sowie Agrar-wirtschaft.

Die Ausbildung hat den Erwerb der Fach-hochschulreife zum Ziel.

Bildungsabschlüsse

In der Sekundarstufe I können nach Been-digung der Vollzeitschulpflicht folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:

den Hauptschulabschluss/die Berufsbil-dungsreife nach der Jahrgangsstufe 9 bei Vorliegen der Voraussetzung für die Verset-zung in die Jahrgangsstufe 10.

nach erfolgreichem Abschluss der Jahr-gangsstufe 10, in Abhängigkeit vom erreich-ten Leistungsniveau

• den erweiterter Hauptschulabschluss/

die erweiterte Berufsbildungsreife,

• den Realschulabschluss/die Fachober-schulreife,

• die Berechtigung zum Besuch der gym-nasialen Oberstufe.

Schülerinnen und Schüler, die nach Vollen-dung der Vollzeitschulpflicht die Jahrgangs-stufen 7, 8 oder 9 der allgemeinbildenden Schule verlassen, erhalten ein Abgangszeug-nis.

In der gymnasialen Oberstufe können die allgemeine Hochschulreife/Abitur oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erwor-ben werden.

Die Fachhochschulreife (FHSR) kann an allen beruflichen Schulformen sowie am Telekolleg erworben werden.

Lehrkräfte

Lehrkräfte sind Personen, die im Rahmen der durch Rechtsvorschrift oder Vertrag festge-setzten Pflichtstunden eigenverantwortlich unterrichten oder unterrichten müssten.

Lehrkräfte im Beamten-, Angestellten- oder sonstigen Dienstverhältnis werden nach ih-rem Beschäftigungsumfang statistisch in voll- bzw. teilzeitbeschäftigte und in stundenweise beschäftigte Lehrkräfte unterteilt.

Stundenweise beschäftigte Lehrkräfte sind mit weniger als 50 Prozent der Pflichtstunden einer vollbeschäftigten Lehrkraft tätig.

Lehramtsanwärter/Referendare, Honorar-kräfte und Personen mit Gestellungsvertrag werden unabhängig ihres Beschäftigungs-umfanges den stundenweise Beschäftigten zugeordnet.

Das Material schließt auch die Lehrkräfte ein, welche wegen längerfristiger Krankheit, Mut-terschutz oder Sabbatical zum Zeitpunkt der Schuldatenerhebung nicht an einer Schule tätig sind.

Seit dem Schuljahr 2010/11 werden Honorar-kräfte, die ausschließlich im Ganztagsbetrieb eingesetzt sind, sowie alle ehrenamtlich täti-gen Personen bei der Zählung der Lehrkräfte nicht berücksichtigt.

Das Landesinstitut für Lehrerbildung (LaLeb) hat als nachgeordnete Einrichtung des Mi-nisteriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg die Aufgaben zur schul-praktischen Ausbildung im Vorbereitungs-dienst für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen übernommen. Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 24 Monate. Die Ausbildung der Teilnehmerin-nen und Teilnehmer schließt mit der 2. Staat-sprüfung ab.

Ausbildungsstätten des Gesundheitswesens

sind Bildungseinrichtungen für Fachberufe des Gesundheitswesens, die in bundesrecht-lich geregelten nichtakademischen Gesund-heitsberufen ausbilden.

Zu den Absolventen/Abgängern ab dem Berichtsjahr 2000 zählen nur noch Auszubil-dende, die den Bildungsgang an der Ausbil-dungsstätte durchlaufen und beendet haben, unabhängig vom Erfolg. Als Auszubildende zählen auch Umschüler.

Berufsbildung

Die Berufsbildungsstatistik erfasst die Aus-zubildenden am Ende des Kalenderjahres in den Betrieben im Land Brandenburg. Sie liefert Angaben über die Auszubildenden, Ausbilder, Ausbildungsberater sowie über im Erhebungsjahr abgelegte Prüfungen.

Definitionen

Auszubildende

Auszubildender ist, wer einen Berufsausbil-dungsvertrag im Sinne des Berufsbildungs-gesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat, um eine Berufs-ausbildung in einem anerkannten Ausbil-dungsberuf (§ 5 BBiG), in einem als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf (§ 104 BBiG) oder in einem Ausbildungsberuf in der Erprobung (§ 6 BBiG) zu absolvieren.

Nicht zu den Auszubildenden zählen z. B.

Praktikanten, Volontäre, Beamtenanwärter, Schüler an Berufsfachschulen und den Ausbil-dungsstätten des Gesundheitswesens.

Berufsbereich/Berufsgruppe

Grundlage für die Gliederung der Berufe in Berufsbereiche und Berufsgruppen ist die Klassifizierung der Berufe (Herausgeber: Sta-tistisches Bundesamt) und das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (Herausge-ber: Bundesinstitut für Berufsbildung).

Berufsbereiche fassen als oberste Einheit der Systematik die Berufe zusammen, die sich in den Arbeitsaufgaben und in der allgemei-nen Tätigkeit berühren.

Berufsgruppen fassen die fachlich näher zueinander gehörenden, dem Wesen ihrer Berufsaufgabe und Tätigkeit nach verwandten Berufe zusammen.

Hochschulwesen

Die Hochschulstatistik, die als Bundesstatistik durchgeführt wird, liefert für Zwecke der Gesetzgebung und Planung im Hochschulbe-reich zahlHochschulbe-reiche Angaben über Studierende, Prüfungen und Gasthörer, über das an den Hochschulen beschäftigte Personal, die vorhandenen Personalstellen, sowie die von ihnen durchgeführten Habilitationsverfahren.

Die Angaben werden seit Wintersemester 1992/93 auf der Grundlage des Hochschulsta-tistikgesetzes vom 2. November 1990 in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Auskunftspflichtig sind die Verwaltungen aller staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie die externen staatlichen Prüfungsämter des Landes.

Definitionen

Hochschularten

Die nach Landesrecht anerkannten Hoch-schulen werden unabhängig von der Träger-schaft für statistische Auswertungen folgen-den Hochschularten zugeordnet:

Universitäten sind wissenschaftliche Einrich-tungen, die Lehre und Forschung im Diens-te der Wissenschaft vereinigen und zugleich auf akademische Berufe vorbereiten.

Kunsthochschulen bereiten auf künstleri-sche Berufe für Bildende Künste, Gestaltung, Musik sowie auf diejenigen kunstpädagogi-schen Berufe vor, deren Ausübung beson-dere künstlerische Fähigkeiten erfordern.

Fachhochschulen bereiten durch eine stärker anwendungsbezogene Lehre und Forschung auf berufliche Tätigkeiten vor, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähig-keit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.

Verwaltungsfachhochschulen sind Fach-hochschulen für den öffentlichen Dienst, in denen die Nachwuchskräfte für den geho-benen nichttechnischen Verwaltungsdienst ausgebildet werden.

Studienanfänger

sind Studierende, die im ersten Hochschulse-mester (Erstimmatrikulierte, die sich erstmalig an einer deutschen Hochschule eingeschrie-ben haeingeschrie-ben) oder im ersten Fachsemester eines bestimmten Studienganges studieren.

Prüfungen

Je nach Art des Studienganges führt das Stu-dium zu einer Hochschul- oder Staatsprüfung.

Absolventen wissenschaftlicher Studiengän-ge leStudiengän-gen u. a. Bachelor- oder Masterprüfun-gen, Universitätsdiplome oder Staatsprüfun-gen (einschließlich LehramtsprüfunStaatsprüfun-gen) ab.

Promotionen setzen in der Regel eine andere Prüfung voraus. Kunsthochschulstudien wer-den meist mit dem Kunsthochschuldiplom abgeschlossen. Fachhochschulstudiengänge führen u. a. zum Bachelor- oder Masterab-schluss oder zum Fachhochschuldiplom.

Personal

Zum Personal an Hochschulen zählt das wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie das Verwaltungs-, technische und sons-tige Personal.

Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal wird statistisch erfasst nach

Professoren,

Dozenten und Assistenten,

wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern,

akademischen Mitarbeitern (nach Landes-recht),

Lehrkräften für besondere Aufgaben.

Zum nebenberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal zählen Lehr-beauftragte einschließlich Privatdozenten, Honorar- sowie außerplanmäßige Professoren und wissenschaftliche Hilfskräfte.

Zum Verwaltungs-, technischen und sonsti-gen Personal zählen Beamte und Angestellte der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und Bibliotheken.

Ausbildungsförderung

Die Statistik nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) wird jährlich als sekundäre Bundesstatistik durchgeführt. Mit der Berechnung der Förderungsbeträge und der Erstellung der Bescheide sind die Landes-rechenzentren beauftragt. Aus diesem Ver-fahren zur Zahlbarmachung wird eine Datei mit den Angaben für die amtliche Statistik in anonymisierter Form erzeugt und dem Statis-tischen Bundesamt zur Verfügung gestellt.

Die Statistik zum Deutschlandstipendium wird seit dem Berichtsjahr 2011 jährlich auf der Grundlage des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Sti-pendienprogramm-Gesetz - StipG) von den Statistischen Landesämtern durchgeführt.

Auskunftspflichtig sind die Verwaltungen der Hochschulen. Erhoben werden Merkmale zu den Stipendiaten und den Mittelgebern.

Definitionen

Ausbildungsförderung nach dem Bundes-ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Leistungen nach dem BAföG werden gezahlt für den Lebensunterhalt und die Ausbildung, für Schüler als Zuschuss, für Studierende kombiniert als Zuschuss und als Darlehen.

Schüler müssen Leistungen nach dem BAföG am Wohnort und Studierende am Studienort beantragen.

Bei der Gesamtzahl der Geförderten wurde jeder Geförderte gezählt, unabhängig davon, ob er während des ganzen Berichtsjahres oder nur in bestimmten Monaten Leistungen nach dem BAföG erhalten hat.

Ausbildungsförderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) Die Stipendien werden gezahlt an besonders begabte und leistungsbereite Studierende, oder für gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu überneh-men oder für Studierende in besonderen sozialen, familiären oder persönlichen Um-ständen.

Die Mittel werden von privaten Mittelge-bern eingeworben und können für be-stimmte Fachrichtungen oder Studiengän-ge zweckStudiengän-gebunden sein.

Haben die Hochschulen von den privaten Mittelgebern einen Betrag von mindestens 150 EUR monatlich eingeworben, wird der Betrag vom Bund um 150 EUR aufgestockt.

Bei der Gesamtzahl der Stipendiaten wird jeder Stipendiat gezählt, auch wenn er nur einzelne Monate ein Stipendium erhalten hat.

Bildungsstand der Bevölkerung Die im Zuge des Zensus 2011 ermittelten Ergebnisse zum höchsten allgemeinen Schul-abschluss und zum höchsten beruflichen Abschluss beruhen auf der durchgeführten Haushaltebefragung, welche auf Stichproben-basis erhoben wurde. Dabei betrug der Um-fang der befragten Personen in Brandenburg 11,7 Prozent.

Kultur/Sport Definitionen

Öffentliche Bibliotheken

sind alle den Kommunen und Kreisen unter-stellten haupt- und nebenamtlich geleiteten Bibliothekseinrichtungen für Kinder, Jugend-liche und Erwachsene. In der Anzahl sind nur Hauptbibliotheken (ohne Zweigbibliotheken und Ausleihstellen) enthalten.

Zum Bestand in Bibliotheken insgesamt ge-hören alle Arten von Medien, ab Berichtsjahr 2004 einschließlich der Hefte aus den Abon-nements von laufend gehaltenen Zeitungen und Zeitschriften, die am 31.12. des Berichts-jahres Eigentum der Bibliotheken (Haupt-, Zweigbibliotheken und Ausleihstellen) sind.

Jeder Bürger, der in einem Jahr die Bibliothek aufsucht, wird nur einmal als Benutzer regis-triert.

Jeder Bürger, der die Bibliothek mehrmals in einem Jahr aufsucht, wird auch mehrfach als Besucher gezählt. Die Besucherzahl weist die tatsächliche Frequentierung der Bibliotheken in einem Jahr aus.

Theater sind in der jeweiligen Spielzeit spie-lende öffentliche Bühnen ohne Privattheater.

Mehrere Bühnen eines Hauses (Theater) wur-den einzeln als Spielstätte gezählt.

Musikschulen sind öffentliche und gemein-nützige Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur musikali-schen Grundausbildung, Begabtenauslese und -förderung sowie zur Vorbereitung auf ein Berufsstudium.

Die Definition der Schulstufen des Verban-des deutscher Musikschulen e.V. stimmt nicht überein mit der Definition der Schulstufen im Schulwesen des Landes Brandenburg.

Als Sportverein wurde gezählt, wer als Mit-gliedsverein dem Landessportbund Branden-burg e.V. angehört. Werden in einem Verein mehrere Sportarten betrieben, so wird dieser Verein bei jeder Sportart gezählt (Mehrfach-zählungen).

Sportvereinsmitglieder sind alle Mitglieder der Mitgliedsvereine im Landessportbund Brandenburg e.V., unabhängig davon, ob sie aktive oder passive Mitglieder oder Ehrenmit-glieder sind.

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2012/13 nach rechtlichem Status der Schulen und Schulformen

04.01

Rechtsstatus Schulform—

Selb- ständige Schulen

Schulische Einrich- tungen Klassen¹

Schüler ins-

gesamt weiblich

ausländische ins- gesamt

weib-lich Schulen in öffentlicher

Trägerschaft 731 769 8 688,00 202 878 99 758 2 373 1 129

Grundschule 411 412 4 517,28 96 872 47 465 1 257 581

Gesamtschule 21 22 405,20 13 638 6 686 130 74

Oberschule 119 120 1 626,42 35 204 16 209 485 197

Gymnasium 76 77 1 254,00 43 781 23 776 369 224

Berufliches Gymnasium – 16 – 2 835 1 473 23 11

Förderschule 87 105 885,10 8 341 3 178 43 16

Einrichtung des Zweiten

Bildungsweges 17 17 – 2 207 971 66 26

Schulen in freier Trägerschaft 131 135 1 023,00 20 533 9 820 510 228

Grundschule 61 61 414,00 8 176 3 943 34 19

Gesamtschule (einschließlich

Freie Waldorfschule) 9 9 83,00 2 075 1 042 25 11

Oberschule 29 29 167,00 2 803 1 111 332 139

Gymnasium 23 23 216,00 6 409 3 355 115 57

Berufliches Gymnasium – 1 – 24 15 – –

Förderschule 9 12 143,00 1 046 354 4 2

Insgesamt 862 904 9 711,00 223 411 109 578 2 883 1 357

Grundschule 472 473 4 931,28 105 048 51 408 1 291 600

Gesamtschule 30 31 488,20 15 713 7 728 155 85

Oberschule 148 149 1 793,42 38 007 17 320 817 336

Gymnasium 99 100 1 470,00 50 190 27 131 484 281

Berufliches Gymnasium – 17 – 2 859 1 488 23 11

Förderschule 96 117 1 028,10 9 387 3 532 47 18

Einrichtung des Zweiten

Bildungsweges 17 17 – 2 207 971 66 26

1 ohne Sekundarstufe II (gOst)

Jahrbuch Berlin: 04.02

Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2012/13 nach Schulformen

Gesamtschule Oberschule

Gymnasium

Berufliches GymnasiumFörderschule

Einrichtung

des Zweiten Bildungsweges

Grundschule

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2012/13 nach Verwaltungsbezirken

04.02

Kreisfreie Stadt

Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler insgesamt männlich weiblich Brandenburg an der Havel 22 260 6 152 3 106 3 046

Cottbus 30 368 9 269 4 897 4 372

Frankfurt (Oder) 17 246 5 803 2 984 2 819

Potsdam 56 780 18 787 9 448 9 339

Barnim 53 673 15 399 7 782 7 617

Dahme-Spreewald 56 636 14 598 7 300 7 298

Elbe-Elster 47 416 9 037 4 546 4 491

Havelland 49 651 15 734 8 086 7 648

Märkisch-Oderland 63 693 15 951 8 115 7 836

Oberhavel 68 829 19 718 10 056 9 662

Oberspreewald-Lausitz 39 385 8 603 4 425 4 178

Oder-Spree 66 715 16 047 8 226 7 821

Ostprignitz-Ruppin 43 401 8 946 4 492 4 454

Potsdam-Mittelmark 69 820 18 766 9 609 9 157

Prignitz 33 292 6 278 3 298 2 980

Spree-Neiße 43 399 8 796 4 430 4 366

Teltow-Fläming 55 620 14 620 7 508 7 112

Uckermark 53 527 10 907 5 525 5 382

Land Brandenburg 862 9 711 223 411 113 833 109 578 1 ohne Sekundarstufe II (gOst)

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2012/13

nach ausgewählten Schulformen und Verwaltungsbezirken

04.03

Kreisfreie Stadt Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler insgesamt weiblich je Klasse Grundschulen

Brandenburg an der Havel 11 136,28 2 847 1 435 20,89

Cottbus 14 172,00 3 722 1 781 21,64

Frankfurt (Oder) 8 113,00 2 361 1 176 20,89

Potsdam 28 368,00 7 960 3 908 21,63

Barnim 27 319,00 7 025 3 514 22,02

Dahme-Spreewald 31 349,00 7 300 3 639 20,92

Elbe-Elster 27 212,00 4 277 2 101 20,17

Havelland 26 354,00 7 593 3 707 21,45

Märkisch-Oderland 34 319,00 7 139 3 405 22,38

Oberhavel 38 463,00 10 066 4 923 21,74

Oberspreewald-Lausitz 21 186,00 3 941 1 941 21,19

Oder-Spree 34 330,00 7 185 3 505 21,77

Ostprignitz-Ruppin 23 201,00 4 191 2 033 20,85 Potsdam-Mittelmark 39 437,00 9 170 4 479 20,98

Prignitz 20 152,00 3 082 1 469 20,28

Spree-Neiße 28 223,00 4 549 2 228 20,40

Teltow-Fläming 30 327,00 7 216 3 466 22,07

Uckermark 33 270,00 5 424 2 698 20,09

Land Brandenburg 472 4 931,28 105 048 51 408 21,30 Gesamtschulen²

Brandenburg an der Havel – – – –

Cottbus 3 51,20 1 651 690 23,32

Frankfurt (Oder) 2 30,00 815 339 20,33

Potsdam 9 117,00 3 783 2 002 23,34

Barnim 1 16,00 683 334 25,94

Dahme-Spreewald 1 17,00 707 397 27,12

Elbe-Elster – – – –

Havelland 2 42,00 1 564 802 26,21

Märkisch-Oderland 1 13,00 358 176 22,85

Oberhavel 3 70,00 2 043 939 24,27

Oberspreewald-Lausitz – – – –

Oder-Spree 2 29,00 835 388 24,28

Ostprignitz-Ruppin 1 29,00 694 389 21,14

Potsdam-Mittelmark 3 36,00 1 150 542 24,56

Prignitz – – – –

Spree-Neiße – – – –

Teltow-Fläming 1 21,00 851 420 27,90

Uckermark 1 17,00 579 310 25,00

Land Brandenburg 30 488,20 15 713 7 728 24,01

117 Anmerkungen siehe Seite

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2012/13

nach ausgewählten Schulformen und Verwaltungsbezirken Noch:

04.03

Kreisfreie Stadt Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler insgesamt weiblich je Klasse Oberschulen³

Brandenburg an der Havel 4 48,42 1 103 482 22,78

Cottbus 3 35,00 813 392 23,23

Frankfurt (Oder) 2 32,00 671 302 20,97

Potsdam 4 66,00 1 358 588 20,58

Barnim 11 145,00 3 056 1 454 21,08

Dahme-Spreewald 10 109,00 2 206 1 015 20,24

Elbe-Elster 9 97,00 1 997 920 20,59

Havelland 9 104,00 2 229 935 21,43

Märkisch-Oderland 13 181,00 4 106 2 019 22,69

Oberhavel 11 123,00 2 517 1 144 20,46

Oberspreewald-Lausitz 9 101,00 2 282 1 058 22,59

Oder-Spree 15 149,00 3 116 1 378 20,91

Ostprignitz-Ruppin 9 69,00 1 435 644 20,80

Potsdam-Mittelmark 10 165,00 3 311 1 505 20,07

Prignitz 4 62,00 1 321 601 21,31

Spree-Neiße 6 82,00 1 819 795 22,18

Teltow-Fläming 11 123,00 2 692 1 190 21,89

Uckermark 8 102,00 1 975 898 19,36

Land Brandenburg 148 1 793,42 38 007 17 320 21,19 Gymnasien

Brandenburg an der Havel 3 47,00 1 640 880 26,15

Cottbus 5 63,00 2 088 1 051 25,21

Frankfurt (Oder) 2 43,00 1 396 759 23,81

Potsdam 9 137,00 4 547 2 397 23,74

Barnim 8 104,00 3 460 1 855 25,13

Dahme-Spreewald 7 101,00 3 476 1 882 25,84

Elbe-Elster 4 60,00 2 088 1 162 25,88

Havelland 6 108,00 3 788 1 974 26,44

Märkisch-Oderland 7 96,00 3 209 1 787 25,00

Oberhavel 8 119,00 3 941 2 177 25,13

Oberspreewald-Lausitz 3 56,00 1 839 961 24,59

Oder-Spree 7 103,00 3 626 2 019 25,28

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2012/13

nach ausgewählten Schulformen und Verwaltungsbezirken

Noch:

04.03

Kreisfreie Stadt Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler insgesamt weiblich je Klasse Förderschulen insgesamt

Brandenburg an der Havel 3 28,30 247 100 8,73

Cottbus 4 46,80 455 169 9,72

Frankfurt (Oder) 2 28,00 268 108 9,57

Potsdam 5 92,00 708 258 7,70

Barnim 5 89,00 859 316 9,65

Dahme-Spreewald 6 60,00 552 193 9,03

Elbe-Elster 6 47,00 432 184 9,19

Havelland 5 43,00 380 141 8,84

Märkisch-Oderland 7 84,00 800 283 9,52

Oberhavel 7 54,00 508 170 9,41

Oberspreewald-Lausitz 5 42,00 389 147 9,26

Oder-Spree 7 104,00 899 341 8,64

Ostprignitz-Ruppin 5 45,00 419 159 9,31

Potsdam-Mittelmark 8 49,00 419 143 8,55

Prignitz 5 42,00 395 156 9,40

Spree-Neiße 4 28,00 272 100 9,71

Teltow-Fläming 6 63,00 599 272 9,51

Uckermark 6 83,00 786 292 9,47

Land Brandenburg 96 1 028,10 9 387 3 532 9,12 Schulen mit dem sonderpädagogischen

Förderschwerpunkt „Lernen“

Brandenburg an der Havel 1 14,00 151 60 10,79

Cottbus 1 13,00 145 58 11,15

Frankfurt (Oder) 1 16,00 180 82 11,25

Potsdam 1 19,01 185 66 9,73

Barnim 2 40,28 466 198 11,57

Dahme-Spreewald 2 28,00 285 112 10,18

Elbe-Elster 3 30,00 326 143 10,87

Havelland 3 27,00 273 99 10,11

Märkisch-Oderland 3 39,46 426 160 10,80

Oberhavel 3 25,00 270 97 10,80

Oberspreewald-Lausitz 3 27,00 287 109 10,63

Oder-Spree 4 45,82 462 183 10,08

Ostprignitz-Ruppin 3 23,00 246 87 10,70

Potsdam-Mittelmark 3 18,00 198 69 11,00

Prignitz 3 23,00 250 104 10,87

Spree-Neiße 2 15,00 167 60 11,13

Teltow-Fläming 4 46,00 454 202 9,87

Uckermark 4 51,00 529 202 10,37

Land Brandenburg 46 500,57 5 300 2 091 10,59 1 ohne Sekundarstufe II (gOst)

2 einschließlich Freie Waldorfschulen 3 In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 der

Oberschule befinden sich Schüler aus- laufender Gesamtschulbildungsgänge.

Schüler in den Schuljahren 2008/09 bis 2012/13

04.04

Schulstufe

Jahrgangsstufe Schulform—

Schüler

2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Primarstufe insgesamt 118 928 120 095 120 914 118 903 118 096 Grundschule 106 444 106 694 108 143 105 745 105 048

Gesamtschule 970 1 250 1 027 1 031 1 056

Oberschule 5 952 6 507 6 273 7 006 7 161

Gymnasium 1 797 1 830 1 829 1 793 1 749

Förderschule 3 765 3 814 3 642 3 328 3 082

Jahrgangsstufe 01 bis 04 81 869 79 901 78 939 78 799 79 130

Grundschule 75 074 72 635 72 037 71 513 71 869

Gesamtschule 611 757 618 648 711

Oberschule 4 055 4 359 4 155 4 740 4 903

Förderschule 2 129 2 150 2 129 1 898 1 647

Jahrgangsstufe 01 19 768 20 163 19 956 19 819 20 086

Grundschule 18 318 18 445 18 350 18 124 18 393

Gesamtschule 132 199 165 180 202

Oberschule 989 1 177 1 094 1 238 1 211

Förderschule 329 342 347 277 280

Jahrgangsstufe 05 bis 06 37 059 40 194 41 975 40 104 38 966

Grundschule 31 370 34 059 36 106 34 232 33 179

Gesamtschule 359 493 409 383 345

Oberschule 1 897 2 148 2 118 2 266 2 258

Gymnasium 1 797 1 830 1 829 1 793 1 749

Förderschule 1 636 1 664 1 513 1 430 1 435

Sekundarstufe I insgesamt 65 102 67 802 72 166 78 379 81 949

Gesamtschule 9 077 8 766 9 168 10 058 10 664

Oberschule¹ 25 264 26 196 27 165 29 480 30 846

Gymnasium 25 813 27 991 30 980 33 908 35 645

Förderschule 3 508 3 457 3 436 3 513 3 423

Einrichtung des Zweiten

Bildungsweges 1 440 1 392 1 417 1 420 1 371

Jahrgangsstufe 07 16 862 18 610 18 848 21 774 20 652

Gesamtschule 2 523 2 602 2 459 2 791 2 726

Oberschule 6 269 6 939 7 049 8 317 8 146

Gymnasium 7 236 8 183 8 442 9 809 9 029

Förderschule 834 886 898 857 751

Sekundarstufe II (gOst)

insgesamt 35 023 27 857 23 029 22 659 20 494

Klassenfrequenzen in den Schuljahren 2008/09 bis 2012/13

04.05

Schulstufe Jahrgangsstufe

Schulform—

Klassenfrequenzen

2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Primarstufe insgesamt 20,55 20,60 20,55 20,67 20,67

Grundschule 21,33 21,34 21,27 21,39 21,30

Gesamtschule 21,11 20,97 21,61 20,40 20,63

Oberschule 20,24 20,27 20,11 20,13 20,70

Gymnasium 26,82 26,91 26,90 26,37 26,10

Förderschule 9,64 9,97 9,78 9,71 9,66

Jahrgangsstufe 01 bis 04 20,85 20,82 20,72 21,00 21,04

Grundschule 21,64 21,60 21,50 21,70 21,65

Gesamtschule 20,26 19,44 20,52 19,74 20,95

Oberschule 20,58 20,28 20,25 20,70 21,05

Förderschule 9,25 9,74 9,53 9,72 9,43

Jahrgangsstufe 01 21,09 21,41 21,34 21,72 21,39

Grundschule 21,67 22,02 21,89 22,30 21,85

Gesamtschule 19,47 19,06 21,74 19,15 22,65

Oberschule 20,59 20,67 21,00 20,94 21,34

Förderschule 8,85 9,27 9,30 8,78 8,83

Jahrgangsstufe 05 bis 06 19,92 20,17 20,23 20,04 19,94

Grundschule 20,63 20,82 20,82 20,76 20,58

Gesamtschule 22,75 23,86 23,49 21,63 19,99

Oberschule 19,56 20,25 19,83 19,05 19,97

Gymnasium 26,82 26,91 26,90 26,37 26,10

Förderschule 10,21 10,29 10,16 9,69 9,93

Sekundarstufe I insgesamt 21,49 21,70 21,84 22,20 22,34

Gesamtschule 24,14 24,22 24,38 24,37 24,40

Oberschule¹ 20,69 20,85 20,63 21,09 21,31

Gymnasium 25,09 25,19 25,31 25,48 25,41

Förderschule 10,44 10,46 10,65 10,81 10,71

Jahrgangsstufe 07 21,96 22,26 21,94 23,09 22,63

Gesamtschule 24,26 24,32 24,19 24,43 24,12

Oberschule 21,15 21,33 20,92 22,60 22,12

Gymnasium 25,24 25,48 25,33 25,84 25,22

Förderschule 10,32 10,72 10,28 10,58 10,23

Schule mit dem sonderpäda- gogischen Förderschwer-

punkt „geistige Entwicklung“ 6,85 6,99 6,96 7,20 7,38 1 In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 der Oberschule gibt es

Klassenfrequenzen auslaufender Gesamtschulbildungsgänge

Schüler mit Fremdsprachenunterricht an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2012/13

nach ausgewählten Fremdsprachen

nach ausgewählten Fremdsprachen

Im Dokument Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2013 (Seite 106-200)