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Ausbildung Gesundheitsfach- und Therapieberufe

Der bundesweit zu beobachtende Mangel an Fachkräften aus den Gesundheitsfachberufen stellt eine der größten Herausforderungen für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung dar. Der pflegeintensive Leistungsbereich der voll- und teilstationären Krankenhausversorgung ist hiervon – neben der ambulanten und stationären Pflege nach SGB XI – in besonderer Weise betroffen. Gleich-wohl sich die wachsende Knappheit an qualifiziertem Personal aus den Gesundheitsfachberufen insbesondere im ländlichen Raum bemerkbar macht (vgl. Augurzky 2015, S. 5), wird auch in städti-schen Regionen kurz- und mittelfristig der Fachkräftemangel immer deutlicher werden.

Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) ist zum 25.07.2017 stufenweise in Kraft getreten. Die damit beschlossene Zusammenführung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung zu einer gemeinsamen generalistischen Pflegeausbil-dung erfordert eine grundsätzliche Neuorganisation der gesamten PflegeausbilPflegeausbil-dung auf inhaltlicher, organisatorischer sowie finanzieller Ebene. Mit Beginn der neuen Pflegeausbildungen zum 01.01.2020 muss die Neuausrichtung abgeschlossen sein; hierfür ist es notwendig, begleitende Rechtsvorschrif-ten zu erlassen. Das Pflegeberufereformgesetz sieht vor, dass alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung erhalten, in der sie einen Vertiefungsbe-reich in der praktischen Ausbildung wählen (Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambu-lante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung). Die generalistische Ausbildung kann im dritten Ausbildungsjahr fortgesetzt werden; Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie statt der generalistischen Ausbildung einen gesonderten Abschluss in

der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.

Der Ansatz einer generalistischen Pflegeausbildung eröffnet einen breiteren Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege und bietet damit die Chance, besser auf veränderte Anfor-derungen in der pflegerischen Versorgung reagieren zu können. So müssen Pflegefachkräfte in Pfle-geeinrichtungen zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen, während Pflegekräfte im Krankenhaus Kenntnisse im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen benötigen, die zum Teil auch unter Demenz leiden. Zudem werden in Zukunft noch mehr Pflegefachkräfte benötigt.

Für die Pflegekräfte persönlich geht damit auch ein höheres Maß an Flexibilität in der Ausübung ihres Berufes einher, verbunden mit der Chance, die Berufstätigkeit noch besser an die eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen. Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen wird aktuell durch die folgenden Ausbildungsstätten der Krankenhäuser im Lande Bremen sichergestellt (siehe Tabelle 22 für eine detaillierte Übersicht der Anzahl an Ausbildungsplätzen nach Gesundheits-fachberuf und Ausbildungsstätte im Zeitverlauf):

Bremer Krankenpflegeschule der freigemeinnützigen Krankenhäuser e. V. für die Berufsbilder Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Krankenpfle-gehelfer/in (in Trägerschaft der Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen gGmbH, DIAKO Ev.

Diakonie-Krankenhaus gemeinnützige GmbH und Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH) Bildungsakademie der Gesundheit Nord gGmbH am Klinikum Bremen-Mitte für die Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpfleger/in, der Gesundheits- und Kinder-krankenpfleger/in, medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz, medizinisch-technische Radiologieassistenz und Logopäde/Logopädin

Bildungsakademie der Gesundheit Nord gGmbH am Klinikum Bremen-Ost für das Berufsbild der Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Krankenpflegeschule der Klinikum Bremerhaven Reinkenheide gGmbH für das Berufsbild der Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie die Schule für Hebammen und Entbindungspfleger am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide

Krankenpflegeschule am AMEOS Klinikum Mitte Bremerhaven für das Berufsbild der Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Die vier Krankenpflegeschulen werden zusammen mit den sieben Altenpflegeschulen im Lande Bremen beim Inkrafttreten der neuen Pflegeausbildungen zum 01.01.2020 zu so genannten Pflege-schulen. Die neue generalistische Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unter-richt an den genannten Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer AusbildungseinUnter-richtung und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen. Dabei erfolgt der überwie-gende Teil der praktischen Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt.

Die durch das Pflegeberufereformgesetz notwendige Neuorganisation der Pflegeausbildung zum 01.01.2020 bietet die Möglichkeit, auch strukturelle Veränderungen in den Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe im Lande Bremen vorzunehmen. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz spricht sich unter qualitativen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine Integration und weiterführende Konzentration der Schulen für Gesundheitsfachberufe an den

Kran-kenhäusern im Lande Bremen aus – dies betrifft sowohl die originär in Trägerschaft der Krankenhäu-ser befindlichen Ausbildungsstätten als auch bisher davon unabhängige Schulen für Gesundheits-fachberufe. Die Krankenhäuser im Lande Bremen sollten dabei mindestens den eigenen Fachkräftebedarf durch entsprechende Ausbildungsaktivitäten sicherstellen. Mit Blick auf den beste-henden Fachkräftemangel ist durch Maßnahmen der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Einstieg in die Schulgeldfreiheit für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopä-die in den Ausbildungsjahren 2018 und 2019 eingeleitet.

Tabelle 22: Ausbildungsplätze nach Ausbildungsstätte der Krankenhäuser im Lande Bremen, 2010-2017 (Berechnung auf Basis der in den Festsetzungs- und Änderungsbescheiden ausgewiesenen Kapazitäten, eigene Darstellung)

Ausbildungsplätze 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Krankenpflegeschule am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide 120 120 120 120 120 120 120 120

…Krankenpflegeschule am AMEOS Klinikum Mitte Bremerhaven 60 60 60 60 60 60 60 60

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in - - - - - - - 20

Krankenpflegeschule der freigemeinnützigen Krankenhäuser e. V. - - - - - - - 20

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in 90 75 75 75 75 75 75 75

Bildungsakademie am Klinikum Bremen-Mitte 90 75 75 75 75 75 75 75

Hebammen und Entbindungspfleger 15 16 16 16 16 16 16 16

Schule für Hebammen/Entbindungspfleger

am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide 15 16 16 16 16 16 16 16

Med.-techn. Laboratoriumsassistenz 60 60 60 60 60 60 60 60

Bildungsakademie am Klinikum Bremen-Mitte 60 60 60 60 60 60 60 60

Med.-techn. Radiologieassistenz 60 60 60 60 60 60 60 60

Bildungsakademie am Klinikum Bremen-Mitte 60 60 60 60 60 60 60 60

Logopädie 6 6 6 6 6 18 18 18

Schule für Logopädie der wisoak gGmbH in Kooperation

mit der Bildungsakademie am Klinikum Bremen-Mitte 6 6 6 6 6 18 18 18

Insgesamt 978 949 949 949 949 961 961 981

Die Krankenhäuser im Lande Bremen müssen zusätzlich zur Ausbildung des eigenen Nach-wuchses verstärkt in Maßnahmen investieren, um frei verfügbares Personal auf dem Arbeitsmarkt zu finden und langfristig zu binden. Damit das Personal den sich stetig wandelnden Anforderungen an die gesundheitliche Versorgung gerecht wird, bedarf es systematischer Konzepte der Kompetenzer-weiterung in Aus-, Fort- und Weiterbildung. In diesem Zusammenhang ist auf einen den Versorgungs-anforderungen entsprechenden Mix aus unterschiedlichen Qualifikationen zu achten. So können Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen mit einer zweijährigen Ausbildung einfache und hoch-standardisierte pflegerische, medizinisch-diagnostische und therapeutische Aufgaben übernehmen und so die Pflegefachpersonen von diesen Aufgaben entlasten. Hierzu bedarf es eines Gesamtkon-zeptes zur Integration unterschiedlicher Qualifikationsniveaus, in dem insbesondere die Aufgaben-

und Verantwortungsbereiche der verschiedenen Qualifikationsniveaus zu definieren sowie Schnittstel-len und Zuständigkeiten zu klären sind (vgl. Darmann-Finck et al. 2016, S. 1).

6 Methodisches Vorgehen der Bedarfsermittlung

Die methodische Vorgehensweise bei der Ermittlung des zukünftigen Behandlungsbedarfes wird in ausführlicher Form in Anlage 1 zum Rahmenplan beschrieben. Die methodischen Anmerkungen zur Bedarfsermittlung wurden durch die AG Daten und Demographie des Planungsausschusses nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages zur Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Fortschreibung des Krankenhausplans erarbeitet und in der Sitzung am 14.09.2018 vom Planungsausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Folgenden werden lediglich grundlegende Anmerkungen zum methodi-schen Vorgehen dargelegt.