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Aufwendungen in der Jugendhilfe .1 Erzieherische Hilfen

Entwicklung der Fallzahlen im SGB XII

2.2.4 Aufwendungen in der Jugendhilfe .1 Erzieherische Hilfen

Die Leistungen der Erziehungshilfe sind im SGB VIII (§§ 27 ff.) geregelt und mit individuellen Rechtsansprüchen versehen. Nachdem in den Jahren 2005 bis 2009 ein starker Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen war, haben sich diese Hilfen ab 2010 zahlenmäßig auf niedrigerem Niveau stabilisiert. Diese entgegen dem Bundestrend positive Entwicklung hat sich auch 2012 fortgesetzt.

Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die Entwicklung der Fallzahlen seit 2001 (Stand Oktober 2013):

Das Niveau der Inanspruchnahme von Hilfen spiegelt die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung wider, ins-besondere durch

 Veränderung der Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien,

 steigenden Konfliktlagen,

 schwierige wirtschaftliche Verhältnisse vieler Familien und Alleinerziehender.

Dies ist jedoch keine für Kassel spezifische Entwicklung. Bundes-/Landesstatistiken belegen, dass dort Fall-zahl- und Kostenentwicklung dem Kasseler Trend gefolgt sind und ihn in Bereichen sogar übertroffen haben.

Die nach wie vor hohe Anzahl an Meldungen über die Gefährdung des Kindeswohls bestätigt dies nachdrück-lich. Im Bereich der Inobhutnahmen ist eine bundesweite Steigerung um 6 % zu verzeichnen. In vielen Fällen ist finanzielle Unterversorgung der Familien ein Indikator für Auffälligkeiten.

In 2012 wurden Transferleistungen für Jugend- und Erziehungshilfe in Höhe von 34,7 Mio. € (inkl. 3,5 Mio. € für Kita-Entgeltübernahmen) gewährt. Dies waren 1,6 Mio. € weniger als 2011. Zurückzuführen ist dies wei-testgehend auf die rückläufigen Fallzahlen im ambulanten Bereich.

In den letzten Monaten ist jedoch ein Anstieg bei den emotional hochgestörten Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen mit besonderer therapeutischer Ausrichtung und einem besonderen Betreuungsschlüssel fest-zustellen. Deren Zahl liegt inzwischen bei durchschnittlich 20 Kindern/Jugendlichen. Mit Tagessätzen bis zu 543 € – normale stationäre Unterbringung liegt bei ca. 140 €/Tag – stellt dies den mit Abstand größten Kos-tenfaktor dar.

Für 2014 muss in zwei weiteren Hilfebereichen mit Kostensteigerungen gerechnet werden:

1. Es deutet sich an, dass es zu einem Ausgabeschub bei den Aufwendungen für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII kommen wird. So steht nach neuester Rechtsprechung (OVG NW vom 01.03.2012) zukünftig immer mehr Kindern Schulassistenz zu. Auch wird es nicht mehr möglich sein, die Stundenzahl durch das Jugendamt begrenzen.

2. Da seitens der Schulen nicht die erforderlichen Ressourcen zur Beschulung von behinderten Kindern zur Verfügung stehen, muss das Jugendamt als Ausfallbürge diese sicherstellen. Es muss damit ge-rechnet werden, dass auf die Stadt zusätzliche Kosten für Inklusion in Höhe von 240.000 € zukommen.

Durch das am 22.11.2011 beschlossene Bundeskinderschutzgesetz ist die finanzielle Entwicklung ab 2013 ff.

durch weitere Unwägbarkeiten gekennzeichnet, da nicht absehbar ist, welche neuen Hilfeformen sich hieraus entwickeln und welche finanziellen Auswirkungen diese Hilfeformen auf den Etat haben werden.

Eckpfeiler des Gesetzes sind:

 Verbesserte Standards zum Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendhilfe,

 Ausschluss einschlägig Vorbestrafter (Delikte des Sexualstrafrechts) von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe,

 zwingend vorgeschriebene Hausbesuche im Zusammenhang mit Gefährdungsmeldungen,

 frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke für werdende/junge Eltern,

 Einführung von leicht zugänglichen und flächendeckenden Hilfsangeboten für Familien und

 Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen.

Nach wie vor ist es jedoch Ziel der Verwaltung, durch Verfeinerung der Steuerungsmöglichkeiten die Fallzahl- und Kostenentwicklung zu stabilisieren und damit kalkulierbarer zu gestalten.

Für das Jahr 2014 wurde unter Berücksichtigung der Dynamisierung der Leistungsentgelte gem. Rahmenver-einbarung der kommunalen Spitzenverbände mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege ein Betrag von rd.

38 Mio. € etatisiert. Damit liegt die Veranschlagung auf Vorjahresniveau.

2.2.4.2 Tagesbetreuung von Kindern

Für die Erfüllung des Rechtsanspruches für unter dreijährige Kinder rechnen wir in Kassel mit 1.345 Plätzen in Gruppen und 370 in der Tagespflege; insgesamt mit rund 1.700 Plätzen. Dies entspricht der beim Krippengipfel 2007 vereinbarten Quote von 35 %.

Da es sich jedoch um einen individuellen Rechtsanspruch handelt, ist ein Platzausbau nach einer geschätzten Prozentzahlen nicht mehr als ein Anhaltspunkt. Der genaue Bedarf wird sich aus weiteren Faktoren wie z.B. der Berufstätigkeit der Eltern oder einer Inanspruchnahme eines zukünftigen Betreuungsgeldes ergeben und kann deutlich höher liegen. Zudem wird der Bedarf in einzelnen Stadtteilen differieren.

Um hierzu spezifischere Zahlen zu ermitteln, nimmt das Jugendamt aktuell an einem bundesweiten Projekt zur Erhebung der U3-Bedarfe teil. Hierzu werden Fragebögen an alle Eltern von 0– bis 3-jährigen Kindern in der Stadt versandt, um die realen Zahlen zu ermitteln. Die Hauptaufgabe für 2014 besteht darin, neben der Fertig-stellung und Inbetriebnahme der drei bereits 2013 geplanten Krippen eine differenzierte Anpassung der Be-treuungsangebote in den einzelnen Stadtteilen an den realen Bedarf anzupassen. Dafür ist die Einrichtung von insgesamt fünf neuen Krippen geplant.

Im Kindergartenbereich besteht eine grundsätzliche Bedarfsdeckung. Allerdings könnte ein weiterer Anstieg der Integrationen, die zu einer Reduzierung der Gruppenstärke führen, und die frühere Inanspruchnahme der Tagesbetreuung durch den Rechtsanspruch in Zukunft in einzelnen Stadtteilen zu Engpässen im Kindergarten-bereich führen. Daher ist vorsorglich die Einrichtung einer geöffneten Kindergartengruppe geplant.

Die Nachfrage nach Plätzen in der Grundschulkindbetreuung steigt weiter. Durch Schwankungen der Gebur-tenzahlen in den Stadtteilen bleibt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in einigen Grundschulbezirken gleich, in anderen steigt sie. Da die Schulkinder der Grundschulen meist nur die Betreuungseinrichtungen ihrer Grundschule besuchen und aufgrund der Wegesituation nicht in benachbarte Einrichtungen ausweichen kön-nen, ist der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuung in den einzelnen Grundschulbezirken im direkten Umfeld der Grundschulen weiter erforderlich. Für erwerbstätige Eltern ist die Grundschulkindbetreuung ein wesentli-cher Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher ist beabsichtigt, in 2014 sechs weitere Hort-gruppen einzurichten.