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Erläuterungen zur Erfolgsrechnung

7. Aufwendungen für Verwaltungstätigkeit Euro – 412.302.426,58

(31. 12. 2017: Euro – 431.944.710,20)

Zu den Aufwendungen für Verwaltungstätigkeit zählen die Aufwendungen für Material, Energie und bezogene Waren, die im Rahmen der Verwaltungstätigkeit unmittelbar für die Erstellung der Leistung entstehen, sowie die Aufwendungen für bezogene Leistungen, die in einem direk-ten Zusammenhang mit der Herstellung von Erzeugnissen und Leistungen der Verwaltung als externe Vorleistungen anfallen. Unter Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Rechten und Diensten fallen u. a. die Aufwendungen für Mieten (inkl. Nebenkosten), Pachten, Erbbauzinsen, Leasing, Lizenzen und Konzessionen, Gebühren und Beiträge, Rechtsverfolgungskosten, Prüfung und Beratung sowie die Aufwendungen für abgeordnete Bedienstete und Leiharbeitskräfte.

Erläuterungen zur Erfolgsrechnung

Anhang

2018 2017

Euro Euro

Aufwendungen für Material, Energie und bezogene Waren:

» Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

sowie Fremdbauteile – 2.097.873,15 – 2.014.354,73

» Verbrauchsmaterial – 34.583.644,82 – 33.892.752,39

» Energie – 19.202.211,63 – 20.380.655,69

» Material für Reparatur- und Instandhaltung – 434.058,48 – 234.219,90

» Aufwendungen für Waren – 1.307,78 – 1.756,28

– 56.319.095,86 – 56.523.738,99

Aufwendungen für bezogene Leistungen:

» Abfall und Entsorgung – 2.455.638,16 – 2.525.610,93

» Fremdinstandhaltung und Wartungsarbeiten – 30.065.266,25 – 44.466.018,67

» Fremdleistungen für Gutachten, Werkverträge,

Beratung, Rechtsberatung, Schulung – 1.215.029,26 – 1.993.911,78

» Aufwendungen für Prozesskostenhilfe und

ähnliche Leistungen – 36.118.943,64 – 36.800.141,69

» Sonstige Aufwendungen für bezogene

Leistungen – 286.128.453,41 – 289.635.288,14

– 355.983.330,72 – 375.420.971,21

Summe Aufwendungen für

Verwaltungstätigkeit – 412.302.426,58 – 431.944.710,20

8. Personalaufwand Euro – 5.365.468.172,20

(31. 12. 2017: Euro – 2.195.573.987,91) Als Personalaufwand werden die Aufwendungen für eigene Beschäftigte im Rahmen des Beschäf-tigungs- bzw. Dienstverhältnisses mit den Bruttobeträgen ausgewiesen. Dabei handelt es sich um die unmittelbaren Aufwendungen für die eigentliche Arbeitsleistung der Beschäftigten.

Die Arbeitgeber*innenanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie die übrigen gesetzlichen Pflicht abgaben, die durch den*die Arbeitgeber*innen für die Beschäftigung von Arbeitnehmer*in-nen zu leisten sind, werden als soziale Abgaben ausgewiesen.

Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten neben den gezahlten Versorgungsbezügen die Zuführung zur Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, die Aufwendungen für die Versorgungsrücklage sowie für die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer*innen.

Anhang

2018 2017

Euro Euro

Entgelte

Entgelte für geleistete Arbeitszeit (einschl. tariflicher, vertraglicher oder

arbeitsbedingter Zulagen) – 269.625.004,80 – 253.901.953,80 Sonstige Aufwendungen mit Entgeltcharakter – 261.982,63 – 25.695.096,26

– 269.886.987,43 – 279.597.050,06

Bezüge

Dienst-, Amtsbezüge einschließlich Zulagen:

» Beamtete, Richter*innen – 559.855.169,77 – 535.492.372,60

– 559.855.169,77 – 535.492.372,60

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung:

Soziale Abgaben: – 70.007.061,17 – 67.716.226,44

Aufwendungen für Altersversorgung:

» Versorgungsbezüge

Beamtete, Richter*innen – 412.633.894,20 – 401.369.208,86

» Versorgungsbezüge Senator*innen – 2.439.401,65 – 2.402.916,56

» Versorgungsbezüge Arbeitnehmer*innen – 17.327.316,79 – 17.468.247,75

» Zuführung zur Rückstellung für Pensionen

und ähnliche Verpflichtungen – 3.966.900.100,53 – 825.734.069,56 Sonstige Aufwendungen für Altersversorgung – 11.316.129,07 – 11.676.207,69 Beihilfen:

» Soweit nicht Versorgungsempfänger*innen – 13.479.314,08 – 14.029.093,47

» Für Versorgungsempfänger*innen – 34.664.628,66 – 33.955.355,85

» Fürsorgeleistungen und Unterstützungen – 6.958.168,85 – 6.133.239,07

– 4.535.726.015,00 – 1.380.484.565,25

Summe Personalaufwand – 5.365.468.172,20 – 2.195.573.987,91 Die Aufwendungen für Entgelte, Bezüge, soziale Aufwendungen, Altersversorgung und Beihilfen werden in gesonderten Personalabrechnungssystemen (z. B. KIDICAP) ermittelt und die Werte kumuliert an die Finanzbuchhaltung übertragen.

Die Zusammensetzung der Zuführung zur Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtun-gen ist in dem Posten „PensionsrückstellunVerpflichtun-gen und ähnliche VerpflichtunVerpflichtun-gen“ (siehe Seite 74) erläutert.

9. Abschreibungen Euro – 136.137.633,72

(31. 12. 2017: Euro – 135.736.625,82) In diesem Posten werden die Abschreibungen, die den Werteverzehr des immateriellen Vermö-gens und des SachanlagevermöVermö-gens der Gebietskörperschaft abbilden, ausgewiesen.

Erläuterungen zur Erfolgsrechnung

Anhang

2018 2017

Euro Euro

Abschreibungen auf:

» Immaterielle Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens – 125.609.727,32 – 125.157.595,52

» Sachanlagevermögen – 10.527.906,40 – 10.579.030,30

– 136.137.633,72 – 135.736.625,82

Der Werteverzehr, der auf die an die Sondervermögen übertragenen Sachanlagen entfällt, wird in den Erfolgsrechnungen der Sondervermögen als Aufwand ausgewiesen.

10. Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse Euro – 2.861.791.667,19 (31. 12. 2017: Euro – 2.715.177.017,94) Aufwendungen für Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen zwischen verschie-denen öffentlichen Bereichen (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sondervermögen ohne unternehmerische Aufgabenstellung, Sozialversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit sowie Zweckverbände).

Aufwendungen für Zuschüsse sind einmalige oder laufende Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen.

Aufwendungen für Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen umfassen z. B. Sozialhilfeleistungen, die als Barleistungen gewährt werden, Arbeitslosengeld, Unfallrenten und Wohngeld. Die Aufwendungen für übrige Zuweisungen und Zuschüsse umfas-sen alle Geldleistungen, die vom öffentlichen oder sonstigen Bereich für allgemeine oder für bestimmte Zwecke gewährt werden. Ebenfalls in diesem Posten auszuweisen sind Aufwendun-gen für atypische SteuervergütunAufwendun-gen, die von den Einzelsteuergesetzen für bestimmte Zwecke gewährt werden, ohne dass der*die Empfänger*inn im Vorfeld durch die entsprechende Steuer belastet wurde. Hierzu gehören u. a. das Kindergeld, die Investitionszulage, die Eigenheimzulage und die Altersvermögenszulage.

Aufwendungen für Schuldendiensthilfen umfassen Geldleistungen zur Erleichterung des Schul-dendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung von Zinsleistungen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden erstmals Aufwendungen für Schuldenhilfen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen gezahlt.

Aufwendungen für Vermögensübertragungen umfassen Geldleistungen, die weder für laufende Zwecke noch für investive Zwecke gewährt werden. Dies sind – in Anlehnung an die Zuordnung im Gruppierungsplan – z. B. (einmalige) Zahlungen zum Ausgleich von Vermögensschäden, zur Förderung der Vermögensbildung oder zur Strukturverbesserung der Wirtschaft (z. B. Abwrack-prämien und -hilfen, StilllegungsAbwrack-prämien, Zuschüsse zur Kapitalausstattung).

Anhang

Als Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen werden Geldleistungen erfasst, die für investive Zwecke gewährt werden, aber nicht als geleistete Investitionszuweisun-gen oder -zuschüsse zu aktivieren sind. ZuweisunInvestitionszuweisun-gen und Zuschüsse, die durch Bescheide mit Dauerwirkung auch für zukünftige Bewilligungszeiträume bewilligt werden und den fortlaufen-den (i. d. R. monatlichen) Bezug von Leistungen vorsehen und kraft Gesetzes entstehen, werfortlaufen-den zum Zeitpunkt des jeweiligen Entstehens des Anspruchs erfasst. Etwaige hieraus entstehende Risiken können bei hinreichender Wahrscheinlichkeit über eine entsprechende Rückstellungs-bildung erfasst werden.

Aufwendungen aus der Rückforderung von Zuweisungen und Zuschüssen stellen die zu leisten-den Rückzahlungen von zu viel oder zu Unrecht erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen dar.

2018 2017

Euro Euro

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, soweit nicht für Investitionen:

» Renten, Unterstützungen, sonstige

Geldleistungen an natürliche Personen – 798.778.819,08 – 710.555.334,41

» Bund – 2.862.482,28 – 2.588.239,58

» Länder – 14.250.280,73 – 13.179.936,33

» Gemeinden / Gemeindeverbände – 481.472.244,69 – 467.084.716,38

» Zweckverbände und dgl. – 610.117,68 – 266.899,98

» Gesetzliche Sozialversicherung – 35.135.169,74 – 37.726.361,08

» Verbundene Unternehmen,

Beteiligungen und Sondervermögen – 104.676.467,11 – 128.714.167,36

» Sonstige öffentliche Sonderrechnungen – 124.447.516,11 – 96.912.767,70

» Private inländische Unternehmen – 11.685.358,56 – 12.712.639,20

» Sonstiger inländischer Bereich – 868.392.923,11 – 838.141.925,36

» Sonstiger ausländischer Bereich – 305.284,53 – 240.357,38

– 2.442.616.663,62 – 2.308.123.344,76

Aufwendungen für Schuldendiensthilfen:

» Sonstige öffentliche Sonderrechnungen – 93.000,00 0,00

» Private inländische Unternehmen 2.343,27 4.729,01

» Sonstiger inländischer Bereich – 55.642,50 – 55.642,50

– 146.299,23 – 50.913,49

Aufwendungen für Zuweisungen und

Zuschüsse für Investitionen – 419.028.704,34 – 407.002.759,69 Summe Aufwendungen für Zuweisungen

und Zuschüsse – 2.861.791.667,19 – 2.715.177.017,94

Erläuterungen zur Erfolgsrechnung

Anhang

In den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sind die an die Gemeinde Bremerhaven gezahlten Zuweisungen und Zuschüsse enthalten. Innerbremische Verrechnungen zwischen dem Land Bremen und der Stadtgemeinde Bremen werden nicht ausgewiesen.

Innerhalb der in diesem Posten ausgewiesenen Positionen können sich im Folgejahr Verschie-bungen ergeben. Diese resultieren aus der Auswahlmöglichkeit der zu den kameralen Titeln angebotenen Aufwandskonten, die in der Finanzbuchhaltung zu einem nicht immer sachge-rechten Ausweis führen können und zukünftig durch Optimierung des Buchungsverhaltens vermieden werden sollen.

11. Sonstige Aufwendungen Euro – 175.331.805,15

(31. 12. 2017: Euro – 177.673.089,22)

Zu den sonstigen Aufwendungen zählen alle Aufwendungen aus der Verwaltungstätigkeit, soweit sie nicht in den vorhergehenden Posten oder den Aufwendungen des Finanzergebnisses auszuweisen sind. Sie umfassen sonstige Personalaufwendungen, Verluste aus Wertminderungen und dem Abgang von Vermögensgegenständen und übrige Aufwendungen.

Zu den sonstigen Personalaufwendungen zählen alle Aufwendungen, die keine Entgelte, Bezüge oder soziale Abgaben bzw. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützungen betreffen, z. B. Aufwendungen für Personalmaßnahmen, Aufwendungen für übernommene Fahrtkosten, Umzugskosten und Trennungsgeld, Aufwendungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung und Auf-wendungen für Bürgerschaftsabgeordnete.

Unter die sonstigen Aufwendungen fallen außerdem die Verluste aus Wertminderungen von Gegenständen des Umlaufvermögens (Abschreibungen auf das Umlaufvermögen, außer Vorräten) und der Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie übrige Aufwendun-gen. Übrige Aufwendungen beinhalten u. a. Aufwendungen für Zeitungen und Fachliteratur, Porto und Versandkosten, Aufwendungen für Gästebewirtung, Repräsentation, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, nicht personenbezogene Versicherungsbeiträge, Aufwendungen für Telekommunika-tion, Reisekosten sowie Mitgliedsbeiträge, Schadenersatzleistungen, Leistungen aus Bürgschaf-ten, Verspätungszuschläge sowie Zuführungen zu Rückstellungen.

Anhang

2018 2017

Euro Euro

Sonstige Personalaufwendungen:

» Personalmaßnahmen – 962.204,29 – 1.805.496,06

» Übernommene Fahrt-/Umzugskosten,

Trennungsgeld – 121.228,61 – 124.354,22

» Betriebs- / Amtsärzt*innen und Arbeitssicherheit – 361.570,36 – 503.693,09

» Aus-, Fort- und Weiterbildung – 4.864.671,54 – 4.349.221,87

» Mitglieder der bremischen Bürgerschaft – 12.826.506,59 – 12.929.139,04

» Übrige sonstige Personalaufwendungen – 2.694.475,21 – 2.676.767,66

– 21.830.656,60 – 22.388.671,94

Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten:

» (Echt-)Mieten – 113.817.890,52 – 116.658.007,81

» Pachten – 799.107,33 – 866.489,32

» Leasing – 506.046,69 – 564.205,29

» Lizenzen und Konzessionen – 2.090.733,03 – 1.514.387,92

» Prüfung, Beratung, Rechtsschutz – 5.207.784,68 – 3.703.177,15

» Abgeordnete Bedienstete und Leiharbeitskräfte – 1.377.657,91 – 1.937.374,93

» Sonstige Aufwendungen für die

nahme von Rechten und Diensten – 5.866.356,21 – 3.899.317,92

– 129.665.576,37 – 129.142.960,34

Aufwendungen für Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Reisen sowie Wertkorrekturen und Sonstiges:

» Zeitungen und Fachliteratur – 1.284.395,07 – 1.595.607,53

» Porto und Versandkosten – 3.422.613,82 – 4.508.094,69

» Gästebewirtung, Repräsentation,

Öffentlichkeitsarbeit, Werbung – 1.608.272,74 – 1.404.914,96

» Versicherungsbeiträge – 1.450.670,12 – 1.425.155,10

» Telekommunikation – 6.383.558,70 – 6.442.048,57

» Reisekosten – 3.054.360,74 – 2.732.528,87

» Verluste aus Wertminderungen von

Gegenständen des Umlaufvermögens – 13.039,29 0,00

» Verluste aus dem Abgang von

Vermögensgegenständen – 998.769,12 – 239.130,34

» Übrige Aufwendungen – 5.619.892,58 – 7.793.976,88

– 23.835.572,18 – 26.141.456,94

Summe sonstige Aufwendungen – 175.331.805,15 – 177.673.089,22

Erläuterungen zur Erfolgsrechnung

Anhang

12. Summe Aufwendungen Euro – 8.951.031.704,84

(31. 12. 2017: Euro – 5.656.105.431,09) Ausgewiesen wird die Summe der in den Ziffern 7 bis 11 ausgewiesenen Aufwendungen.

13. Verwaltungsergebnis Euro – 3.460.956.003,84

(31. 12. 2017: Euro – 393.858.152,60)

Das Verwaltungsergebnis stellt den Saldo aus Ziffer 6 (Summe Erträge) und Ziffer 12 (Summe Aufwendungen) dar.

14. Erträge aus Beteiligungen Euro 17.153.740,06

(31. 12. 2017: Euro 11.620.569,62)

Ausgewiesen werden die Erträge aus Beteiligungen, z. B. Erträge aus Dividenden, Erträge aus Gewinnabführungen sowie aus Ausschüttungen.

Anhang