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Anhang 1 zum Umweltbericht Allgemein:

2: Aufstellung LP VG BKS

Zur Kenntnis

ja Es erfolgt eine klarstellende Anpassung der betreffenden Aussagen im Umweltbericht zum FNP.

Nr. sichtigung Im Punkt 2.2.2.4 der Begründung zum

Flächennutzungsplan, Stand April 2021 heißt es, dass die Ergebnisse des Fachbeitrags Landwirtschaft in den Entwurf eingearbeitet wurden.

Nach Durchsicht aller Unterlagen ist nur an einer Stelle eine Anpassung der Landschaftsplanung zu erkennen: der Ökoflächenpool wurde reduziert. Diese Reduzierung von zuvor 1.145 ha und 5 Flächen auf nun 400 ha und 4 Flächen wird unsererseits begrüßt. Insbesondere der Verzicht auf die Fläche Nummer 10: Moselaue zwischen Piesport und Neumagen-Dhron wird aus agrarstruktureller Sicht sehr begrüßt. Die ersten 3 Flächen für die Ausweisung eines Ökopools werden von Seiten der LWK ebenfalls begrüßt, da es sich hierbei überwiegend nicht um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt.

Das 4. Gebiet: Frohnbachtal wird hingegen kritisch gesehen: hier sind gerade im nördlichen Bereich zum Teil Vorrangflächen Landwirtschaft betroffen, die als Ziel in der Regionalplanung anzusehen sind und konkurrente Nutzungen wie z. B. Naturschutzmaßnahmen ausschließen. Auch wird die restliche Fläche überwiegend als Vorbehaltsfläche Landwirtschaft dargestellt, was insgesamt die Hochwertigkeit des Standortes beschreibt.

Diesen Bereich lehnen wir als Ökokontofläche ab.

Der östliche Bereich des Gebietes kann hingegen aus agrarstruktureller Sicht als Ökofläche dargestellt werden, da es sich hierbei überwiegend um Waldbereiche handelt.

Alle weiteren, in dem Fachbeitrag dargelegten Belange der Landwirtschaft, fanden in dem vorgelegten Werk mit Stand 2017 (Erläuterungstext 2019) keinen Bezug. Beispielhaft sei hier nur der Landschaftsraum 7 „Offene Hochflächen“

erwähnt, wo das Entwicklungsziel die Anreicherung mit

Zur Kenntnis

Zur Kenntnis Der betreffende „Flächenpool für Kompensationsmaßnahmen“ im Frohnbachtal wird weiterhin im FNP dargestellt, da diese Teilgebiete aus naturschutzfachlicher Sicht einen wichtigen und unverzichtbaren Bestandteil des Kompensationskonzeptes darstellen (Grünlandflächen im Talsohlenbereich).

Nr. sichtigung naturnahen Strukturen vorsieht. Die Flächen werden

intensiv, überwiegend für die Grünlandnutzung genutzt.

Hier existieren große Betriebe, die auf die Produktion von hochwertigem Viehfutter angewiesen sind. Die im Landschaftsplan vorgelegte Planung wirkt auf die Betriebe existenzbedrohend und wird so abgelehnt.

Eine weitere, völlig an der Realität vorbeigehende Idee ist, die Durchsetzung einer von Weinbau geprägten Kulturlandschaft (z. B. Landschaftsraum 4 und 5) mit bis zu 15% Gehölzen oder Umwandlung in Grünland. Diese historische Kulturlandschaft ist durch den Weinbau geprägt, nicht durch Gehölzstrukturen oder Grünlandnutzung. Die Entwicklungsziele stehen hier im gänzlichen Widerspruch zu der erhaltenden historischen Kulturlandschaft und kann so nicht nachvollzogen werden.

Weiterhin lehnen wir die Flächendarstellungen der

„Flächen für die Landwirtschaft“ (Punkt 5, Seite 167) des Landschaftsplanes ab. Landwirtschaftliche Nutzflächen dienen der Produktion hochwertiger Güter. Die Produktion findet nach der guten fachlichen Praxis statt und wird bereits heute durch eine Vielzahl an Regularien geprägt (z.

B. Dünge-VO, Grünlandumbruchverbot, Verbot von Pflanzenschutz etc.).

Eine weitere, völlig illusorische Idee ist der Zubau aller Ortslagen im Hunsrück mit Streuobst, wenn Windkraftanlagen im Umkreis stehen. Ein weiterer Kompensationsbedarf sollte für bestehende Windkraftanlagen nicht von Nöten sein, da der Eingriff bereits kompensiert sein sollte. Eine solche Planung bedeutet der Verlust weiterer, zum Teil hochwertiger Grünlandstandorte, was aus landwirtschaftlicher Sicht so nicht hingenommen werden wird. Wie zahlreiche Beispiele

Zur Kenntnis

Zur Kenntnis

Zur Kenntnis

Zur Kenntnis

Im Flächennutzungsplan werden lediglich für Teilbereiche dieser traditionell weinbaulich genutzten Landschaft

„kulturlandschaftsprägende, strukturreiche Weinbauflächen / Steillagen mit >5% naturnahen Elementen“ als Entwicklungsziel dargestellt.

Im Rahmen der Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan wurde in Abwägung mit den landwirtschaftlichen Belangen (!) für die betreffenden Ortslagen das folgende Entwicklungsziel dargestellt: „Strukturreiches Gebiet mit Gehölzstrukturen zur Einbindung von Ortsrändern (Hecken, Feldgehölze, Streuobst, Einzelbäume).“ Dabei wurden die betreffenden Ortsrandbereiche flächenmäßig präziser und enger gefasst. Die vorgeschlagenen Anpflanzungen beschränken sich keineswegs auf Streuobst.

Nr. sichtigung zeigen, erfolgt hier keinerlei Pflege zahlreicher,

bestehender Streuobstbestände, so dass diese dann abgängig sind und die Flächen verbrachen.

Ebenso kann z. B. dem Punkt „Erhaltung und Entwicklung eines Mindestanteils naturnaher Strukturen, Erosionsschutzmaßnahmen im Ackerbau und einer bevorzugten Grünlandnutzung“ (6.11 Begründung FNP, S.

63ff) nicht gefolgt werden. Erosionsschutzmaßnahmen im Ackerbau sind bereits verpflichtend im Bodenschutzgesetz verankert. Ebenso ist gerade die VG Bernkastel-Kues geprägt von einer reichen Strukturvielfalt, sowohl in landwirtschaftlichen Flächen als auch in Weinbergslagen.

Ebenso nicht hinnehmbar bzw. im Widerspruch zu Ausführungen bezgl. Hochwasserschutzkonzepten ist die

Forderung nach Reduzierung der

Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, was jeglicher fachlicheren Grundlage entbehrt und in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verankert ist.

Eine Darstellung großräumiger Gebiete mit o.g. und weiteren Einschränkung lehnen wir grundsätzlich ab. Diese Darstellung betrifft nicht eine konkrete Nutzung von Flächen und geht somit weit über den Regelungsinhalt eines Flächennutzungsplanes hinaus. Die Landwirtschaft muss sich generell nach den Regeln der guten fachlichen Praxis verhalten, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind. Eine darüber hinaus gehende Beschränkung der Landwirtschaft ist nicht hinzunehmen.

Vor dem Hintergrund der großen Dissonanzen der vorgelegten (Entwicklungsziele der Landschafts-) Planung

Zur Kenntnis

Zur Kenntnis

Zur Kenntnis

Zur Kenntnis

Im Rahmen der Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan wurden die im landespflegerischen Entwicklungskonzept dargestellten Ziele nach Abwägung mit den landwirtschaftlichen Belangen im Flächennutzungsplan in

Nr. sichtigung und den landwirtschaftlichen Belangen, sehen wir diese als

tangiert und ungeklärt an.

Aufgrund dessen lehnen wir die vorgelegte Planung aus agrarstruktureller Sicht ab. Sie ist nicht vereinbar mit den Zielen der Agrarstruktur in der VG Bernkastel-Wittlich.

Zur Kenntnis

modifizierter und konkretisierter räumlicher Abgrenzung und inhaltlicher Aussage dargestellt. Der Flächenpool „Moselaue zwischen Piesport und Neumagen-Dhron“ wurde im Zuge der Abwägung mit landwirtschaftlichen Belangen vollständig zurückgestellt und von einer Darstellung im FNP abgesehen. Die verbleibenden Flächenpools befinden sich ganz überwiegend in Waldbereichen. Den landwirtschaftlichen Belangen wurde somit bereits in großem Umfang Rechnung getragen.

37 Planungsgemeinschaft Region Trier vom 29.06.2021