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In vorliegender Arbeit wird die aktuelle Rechtslage zur Abzugsfähigkeit zuerst dargelegt und dann diskutiert. Dabei wird der Spender, die Spende selbst und der Empfänger getrennt untersucht, deren Rechtslage beschrieben und deren Einfluss auf die Abzugsfähigkeit diskutiert. Die steuerliche Bewertung der Spende erfolgt nämlich differenziert nach deren unterschiedlichen Eigenschaften und definierten Vorgehensweisen.

So werden in Kapitel 2 Unterschiede in der steuerlichen Bewertung von Spenden dargelegt, welche auf den „Spender“ zurückgeführt werden können. Es wird außerdem beschrieben wie dieser vorzugehen und auf was er zu achten hat.

Weiter wird auf die Betriebsspende eingegangen. Es wird erklärt wann es sich um eine Betriebsspende handelt und welche Veränderungen mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 einhergingen. Anhand von Beispielen werden diese Veränderungen demonstriert.

Auch die Privatspende wird in diesem Kapitel nicht vernachlässigt. Da es, neben der Tatsache dass eine Betriebsspende aus dem Betriebsvermögen erfolgt und eine Privatspende aus dem Privatvermögen, noch einen weiteren gravierenden Unterschied gibt, wird in der folgenden Arbeit jene Problematik genau diskutiert.

Auch auf die Sonderausgaben gem. § 18 EStG wird eingegangen. Die Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 werden zusammengefasst und detailliert besprochen. Es erfolgt ein kleiner Ausflug in die Gesetzgebung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2011 und in einem Problemaufriss wird die Problematik mit der Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer besprochen.

Im folgenden Kapitel, dem dritten, wird auf die Spende an sich eingegangen. Differenziert wird die steuerliche Bewertung nach Spendenart bzw. nach Beschaffungsoption.

Die Differenzierung der steuerlichen Bewertung nach Spendenart behandelt den Unterschied zwischen Sach- und Geldspenden. Sachspenden können Sachwerte oder Leistungen sein. Die Bewertung erfolgt nach dem gemeinen Wert. Unterschieden werden bei den Sachspenden jene die zum üblichen Leistungsangebot des Spenders gehören und jenen die nicht zum

üblichen Leistungsangebot des Spenders gehören.24 Geldspenden sind immer mit Geld verbunden.

Die Differenzierung der steuerlichen Bewertung nach Beschaffungsoption erfolgt nach Sponsoring, Charity-Veranstaltungen, Werbeaufwand und Mitgliedsbeiträgen. Da beim Sponsoring der Eigennutz des Unternehmens im Vordergrund steht und auch eine Gegenleistung in Form von Marketing erfolgt, werden die Förderzwecke sowie der Zweck des Gemeinwohls in den Hintergrund gerückt. Aus diesen Gründen ist Sponsoring keine Spende.25 Spenden im Rahmen einer Charity-Veranstaltung sind jedoch bis zu einem bestimmten Maß absetzbar. In diesem Kapitel wird detailliert beschrieben wer welchen Betrag absetzen kann. Da es bei Charity-Veranstaltung zwei Spender, nämlich den Spender der Sachspende, welche beispielsweise versteigert werden soll, und den Spender, der diese Sachspende erwirbt, gibt, muss erläutert werden welcher Spender welchen Betrag als Spende absetzen darf.26 Kurz sei erwähnt, dass immer vom Betrag ausgegangen wird, welchen die begünstigte Organisation tatsächlich erhält.27 Anhand von Beispielen wird diese Problematik verständlich gemacht. Auch die Spende als Werbeaufwand stellt einen Sonderfall dar. Bei Hilfeleitungen im Katastrophenfall sind Spenden auch als Werbeaufwand abzugsfähig. Es ergibt sich der Fall, dass die 10% Grenze hinfällig wird, wenn diese Spende einen Werbecharakter hat.28

Im vierten Kapitel wird die spendenempfangende Einheit besprochen. Erst wird auf die begünstigten Empfänger eingegangen. Unterschieden wird hierbei zwischen den gesetzlich festgelegten Begünstigungsgruppen, wie beispielsweise Universitäten oder Kunsthochschulen, und jenen, welche auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger beim Finanzamt 1/23 Wien stehen. Des Weiteren wird auf die begünstigten Zwecke eingegangen.

Man findet sie im § 4a Abs. 2 EStG. Detailliert eingegangen wird auf die unterschiedlichen Zwecke, wobei besonderes Augenmerk auf die im Folgenden aufgezeigten gelegt wird:

24 Vgl. Fritz-Schmied [Steuerliche Behandlung von Spenden, 2010], S. 16.

25 Vgl. Thiele [Sponsoring, 1999], Punkt 1 af.

26 Vgl. EStR 2000, Rz 1330a.

27 Vgl. Kundmachung des BMF vom 2.11.2010, BMF-010203/0596-VI/6/2010.

28 Vgl.o.V. [Spendenabzugwartungserlass, 2011], S.2.

 mildtätige Zwecke,

 Bekämpfung von Armut von Not,

 Hilfestellung in Katastrophenfällen,

 Maßnahmen zum Schutz der Umwelt,

 Aufgaben der Feuerpolizei.

Im darauf folgenden Unterpunkt wird die Liste der begünstigten Spendenempfänger beschrieben. Sie wurde erstmals Ende Juli 2009 veröffentlicht, galt aber rückwirkend mit dem 01.01.2009.29 Besonderes Augenmerk wird auf die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste gelegt. Auch die Aufnahme an sich wird detailliert beschrieben. Im letzten Unterpunkt dieses Kapitels werden dann die Voraussetzungen für den Verbleib auf der Liste besprochen.

Bei der Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste wird zwischen

 Körperschaften im Sinne des § 4a Abs. 3 Z 6 EStG und § 4a Abs. 5 Z 1 bis 3 EStG,

 Körperschaften im Sinne des § 4a Abs. 3 Z 4 und 5 EStG und

 Körperschaften im Sinne des § 4a Abs. 5 Z 5 EStG neben den in Z 2 genannten Voraussetzungen

unterschieden. In den einzelnen Unterpunkten werden die Prämissen ausführlich diskutiert und auch auf die begünstigten Zwecke wir genau eingegangen. So wird erklärt was unter gemeinnützigen, kirchlichen und mildtätigen Zwecken zu verstehen ist.

Im folgenden Punkt, welcher die Aufnahme in die Liste bespricht, wird erklärt, wie eine Organisation vorzugehen hat, um in die Liste der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen zu werden.

Im letzten Punkt der vorliegenden Arbeit sind die Voraussetzungen für den Verbleib auf eben dieser Liste ausgearbeitet. Die jährliche Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer sowie der Inhalt einer Spendenbestätigung, welche von der Organisation auszustellen ist, damit der Spender seine Spende auch tatsächlich absetzen kann, und schlussendlich der Zuflusszeitpunkt der Spende werden eingehend aufgezeigt.

29 Vgl. Bruckner/Widinski [Steuerberater, 2011], S. 136.

2 Der Spender

Im nachstehenden Kapitel werden zuerst die gesetzlich geregelten Vorgehensweisen seitens des Spenders dargelegt. Im Anschluss daran werden die unterschiedlichen Spenden sowie deren steuerliche Bewertung differenziert nach dem jeweiligen Spender beschrieben: die Betriebsspende und die Privatspende.