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FINANZBOGEN ZU VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.3. Art des Vorschlags/der Initiative

⌧ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

Der Vo rschlag/die Initiative b etrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme27.

Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme. Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.

1.4. Ziele

1.4.1. Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission Allgemeines Ziel der Erweiterungspolitik ist die Umsetzung des Artikels 49 des Vertrags über die Europäische Union, der allen Lände rn, die die Grundwerte der EU ach ten und sich für ihre Förderung einsetzen, eine europäische Perspektive bietet.

Die Erweiterungspolitik dient zur F örderung von Stab ilität, Sicherheit und Wohlstand in Europa und stärkt das Gewicht der EU auf der internationalen Bühne.

Außerdem trägt sie zur Festigung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa bei. Sie verbessert wirtschaftliche Chancen, stärkt den Einfluss der EU bei der Bewä ltigung globaler Herausforderungen wie Klim awandel, W ettbewerbsfähigkeit und Fina nzmarktregulierung und –aufsicht und trägt zur Mobilisierung im Hinblick auf die gem einsamen Anstrengungen zur Verwir klichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ bei. Der Beitrittspro zess schafft starke Anreize für politische und wirtschaftliche Reformen.

Die mit dem Erweiterungsprozess erzielte verstärkte Integration trägt dazu bei, dass die EU ihre Ziele in einer Reihe von Bereichen erreichen kann, di e für soziale und wirtscha ftliche Reform en als Grundlage eines intelligenten, na chhaltigen und breitenw irksamen Wachstum s von entscheidender

26 ABM: Act ivity B ased M anagement: maßnahmenbezogenes M anagement – ABB: Act ivity B ased B udgeting:

maßnahmenbezogene Budgetierung.

27 Im Sinne von Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.

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Bedeutung sind; hierzu zählen Energie, Verkehr, Um weltschutz, Katastrophenresilienz und Anstrengungen zur Bekäm pfung des Klim awandels. Neue Beitrittsanträge sind ein Beleg für die Anziehungskraft der EU und ihre Rolle bei der Förderung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand.

Die Erweiterungspolitik der EU st ützt sich auf einen sorgfältig gestalteten P rozess, bei de m Kandidatenländer und potenzielle Beitrittskandidaten sich der EU entsprechend ihren politischen und wirtschaftlichen Reformen und ihre r Fähigkeit annähern, die Verpflic htungen der Mitgliedschaft i m Einklang m it den Kop enhagener Kriter ien z u erf üllen. Im westlichen Balkan ist d ie r egionale Zusammenarbeit nach wie vor entscheidend. Sie bildet den Kern des Stabilisierungsprozesses.

Nach dem Beschluss des Rates zur Aufnahm e von Beitrittsverhandlungen m it einem Bewerberland spiegeln sich die Fortsc hritte dieses Landes bei der Erfüllung europäis cher Standards in der Z ahl der Kapitel des Besitzstands wider, zu denen die Verhandlungen eröffnet bzw. abgeschlossen werden.

In den vergangenen fünf Jahren hat die erweiter te EU ihre Fähigkeit unter Beweis geste llt, gemeinsam die Herausforderungen anzugehen, vor denen sie steht. In dieser Zeit haben die E rweiterungsländer durch eigene Reformfortschritte verschiedene Etappen im Beitrittsprozess zurückgelegt

Das Tem po des Erweiterungsprozesses hängt weitg ehend davon ab, inwiewe it die beitrittswillig en Länder ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, die aus der Mitgliedscha ft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen. Voraussetzung dafür sind dauerhafte Reform en sowie legislative und institutionelle Anpassungen, die glaubhaft und überzeugend sind. In dem Maße, wie die betreffenden Länder die festgelegten Kriter ien erf üllen, vor allem di e Krite rien im Zusamme nhang m it De mokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Grundrechten und -freiheiten, verpflichtet sich die EU, mit diesen Ländern daran zu arbeiten, zu den nächsten Schritten in dem Prozess überzugehen.

Zur Finanzierung der E rweiterungsstrategie wird ein einziges, integriertes Heranführungsinstrument vorgeschlagen, das alle Aspekte der internen Politik und auch thematische Fragen umfasst.

Ziel ist es, zu gewährleisten, dass die Kandidatenländer und potenziellen Kandidaten in vollem Umfang auf einen B eitritt vorbereitet si nd. Dabei liegt der Schwerpunkt au f guter Regierungsführung, Aufbau von Verwaltungskapazitäten, sozioökonom ischer Entwicklung, regionaler Zusammenarbeit, Übernahme und Anwendung des Besitzs tands und Vorbereitung auf die Verwaltung interner Politiken ab dem Zeitpunkt des Beitritts. Die Durchf ührung erfolgt im Rahm en von Länder- und Mehrempfängerprogramme, die m it den Empfänge rn vereinbart werden, und in Anlehnung an die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Landwirtsch aftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raum s ( ELEF), wo bei auch der Ne uausrichtung dieser Fonds auf die Bereitstellung öffentlicher Güter Rechnung getragen wird.

Bei der Unterstützung der Erweiterungsländer kann auch künftig bei Bedarf auf andere politische und krisenbezogene Finanzierungsinstrum ente (m akrofinanzielle Hilfe, Stabilitätsinstrum ent) zurückgegriffen werden.

1.4.2. Einzelziele und ABM/ABB-Tätigkeiten Einzelziel Nr.

a) Unterstützung politischer Reformen

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b) Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und entsprechender Reformen, die auf die Förderung nachhaltig en, intelligenten und breitenwirksam en Wachstums ausgerichtet sind

c) Stärkung der Fähigkeit der Em pfängerländer zur Erfüllung der au s der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen durch Unterstützung bei der schrittweisen Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und bei de ssen Übernahme, Anwe ndung und Durchsetzung, einschließlich der Vorbereitung auf die Inanspruchnahm e und Verwaltung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds und des Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums d) regionale Integration und territoriale Zusammenarbeit

ABM/ABB-Tätigkeiten

04 06 Heranführungsinstrument (IPA) — Entwicklung der Humanressourcen

05 05 Heranführungs maßnahmen i n den Bereichen Landwirtschaft und Entwic klung des ländlichen Raums

13 05 Heranführungsmaßnahmen im Bereich der Strukturpolitik 22 02 Erweiterungsprozess und -strategie

22 04 02 Informations- und Kommunikationsprogramme für Drittländer 1.4.3. Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppen auswirken dürfte.

Das neue Instrum ent für Heranführungshilfe ist nach wie vor auf di e erfolgreiche Um setzung der Erweiterungspolitik, die zu den Schwerpunkten des auswärtigen Handelns der EU z ählt, und damit auf einen Beitrag zu Stabilität, Sich erheit und W ohlstand in Europa au sgerichtet. Dementsprechend dient das Instrument auch künftig dem allgem einen politischen Ziel, die Kandid atenländer und potenziellen Kandidaten je nach ihrem jeweiligen Bedarf und ihrer jeweiligen Erweite rungsagenda bei ihren Vorbereitungen auf den EU-Beitritt und bei der schrittweisen Anpa ssung ihrer nationalen Systeme/Volkswirtschaften an die Standards und die Politik der Europäischen Union zu unterstützen.

Was die angestrebten Ergebnisse und Wirkungen betrifft, so soll das neue Instrument dazu beitragen, i) den Entwicklungsrückstand in den Em pfängerländern zu überwinden und dam it verbundene Herausforderungen zu bewältig en, ii) die Fähigk eit der Empfänger, Entwicklungsdefizite aus eigener Kraft zu überwinden, zu verb essern so wie die öffentlichen Institu tionen und/o der die Verwaltungskapazitäten in den Em pfängerländern zu stärken und iii) die Unterschiede zwischen den Empfängerländern zu verringern und zwar durch

i) Verbesserung der Funktionsweise der dem okratischen Institutionen vor allem im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Integration von Minderheiten, Verringerung von Korruption und organisierter Krim inalität s owie Reform und Modernis ierung der öffentlich en Verwaltung,

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ii) Übernahme von EU-Standards im W irtschaftsbereich und bei der wirt schaftspolitischen Steuerung, Verbesserung der Fähigkeit, dem Wettb ewerbsdruck und den Marktk räften innerhalb der Union standzuhalten, Steigerung der Beschä ftigungsquote, zunehm ende Qualifizierung des Humankapitals, Verringerung sozial er Unterschiede und Ausbau de r Kapazitäten für Forschung und Innovation,

iii) schrittweise Angleichung der Gesetze an den EU-Besitzstand und anschießende wirksam e Anwendung und Durchsetzung dieser Gesetze, Verbesserung der Fähigkeit zur Verwaltung von Mitteln der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds und des La ndwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, verstärkte Beteiligung an ausgewählten EU-Programmen und –Agenturen,

iv) Vertiefung der wirts chaftlichen In tegration innerhalb der Region u. a. durch Ausbau der grenzüberschreitenden Energie- un d Verkehrsinfrastruktur und Förderu ng engerer nachbars chaftlicher Beziehungen der Empfängerländer untereinander und zwischen ihnen und der EU.

Fortschritte bei der Erreichung dieser spezifischen Ziele werden auch zur Umsetzung breiter angelegter Strategien der EU wie der Strategie „Europ a 2020“, des EU-Klim a- und Energiepakets und der Initiative „Union der Innovation“ beitragen.

1.4.4. Leistungs- und Erfolgsindikatoren

Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.

Die Fortschritte bei der Verwirkl ichung der Ziele des neuen Instrum ents lassen sich in erster Linie anhand dreier Makroindikatoren bewerten:

• Fortschritte bei der E rfüllung der Benchm arks im Rahmen der Beitri ttsverhandlungen (Zahl der eröffneten/abgeschlossenen Verhandlungskapitel) oder positive Bilanz bei der Um setzung der Assoziierungsabkommen (wie in den F ortschrittsberichten oder von anerkannten internationalen Organisationen für Bereiche wie Leistungsfähi gkeit des Staa tes erstellten Studien dargelegt), politische Stabilität und Fehlen von Gewalt, Rechtsstaatlichkeit,

sozioökonomische Entwicklung, ge messen anhand von Indikatoren des allgem einen Wohlstands wie de m UNDP-I ndex der menschlichen Entwicklung, Arbeitslosequoten, ausländischen Direktinvestitionen, Handelsbilanzen,

regionale Zusammenarbeit und Integration, gemessen anhand erhebungsgestützter Indexe der Einschätzung der Lage (und der Tendenzen) in Bezug auf Sicherheit und Stabilität, politische, wirtschaftliche und kulturelle Wechselwirkungen.

Im Zusa mmenhang m it diesen Indikatoren können vers chiedene Etappenziele festgelegt werden wie z. B. Eingang des Antrags auf E U-Mitgliedschaft, Abgabe einer p ositiven Stellungnahm e zum Beitrittsantrag bzw. einer Em pfehlung zur Gewä hrung des Kandidatenstatus durch die Komm ission, Empfehlung zur Aufna hme von Beitrittsverhandl ungen, Eröffnung bz w. vorläufiger Abschluss der Verhandlungen zu den einzelne n Verhandlungskapiteln, Abschl uss der Beitrittsverhandlungen, Erfüllung der K openhagener Kriterien, I nkrafttreten von Visa liberalisierungs- und Rückübernahmeabkommen, Übertr agung von Befugnissen für die Ve rwaltung der IPA-Mitteln, Verzicht auf Ex-ante-Kontroll en bei der Verwaltung von IPA- Mitteln, Inkraf ttreten von

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/Handelsabkommen und Beseitigun g technischer und sonstiger Ha ndelshemmnisse, Teilnahm e an regionalen Initiativen, Lösung bila teraler Fragen, Fortschritte be i der Anbindung an transeuropäische Netze.

Auf operativer Ebene könnten die Fortschritte anhand der Verwirkl ichung operativer Ziele gem essen werden, die sich von den spezifischen Zielen i. bis iv. für das künftige Heranführungsinstrum ent ableiten. Zu den operativen Ziele zählen u. a.

a) Verbesserung der Grundeinstellung zu Demokratie, Justizwesen, Achtung der Menschenrechte und Nichtdiskrim inierung, Abbau des Verfah rensrückstaus an den Gerichten und Verringerung der Zahl der Grundr echtsverletzungen, Stärkung der

Strafverfolgungskapazitäten und der allgem einen Verwaltungskapazitäten, Verringerung der Personalfluktuation,

b) Entwicklung kohären ter und wirks amer Strate gien für d ie soziale u nd wirts chaftliche Entwicklung, Verbesserung der Arbeitn ehmerqualifikation und Stärkung der

Arbeitsvermittlung, Förderung öffentlicher Invest itionen, Errichtung von Strukturen für die Verwaltung von Mitteln des Strukturfonds, des Kohäsionsfonds und des Landwirtschaftsfonds für die E ntwicklung des ländlichen Raums, Akkreditierung und Übertragung von Verwaltungsbefugnissen,

c) Verbesserung des Rechts- und Gesetzesrahm ens, Rechtsangleichung an den Besitzstand, Auf- und Ausbau von Institutionen und Durchsetzung sstrukturen, Teilnahm e bzw. verstärkte Teilnahmen an EU-Programmen und

d) Förderung verstärkter Zusammenarbeit.

Die operativen Ziele müssen auf die Verhältnisse in den einzelnen Empfängerländen zugeschnitten und in den Programmierungsdokumenten je nach Aufgabenstellung festgelegt werden.

Die Ergebnisse der Ex-ante-E valuierung verd eutlichten auch die Notwendigkeit, in den

Empfängerländern Kapazitäten für die system atische Erfassung der zur Bewe rtung der Fortschritte auf operativer Ebene notwendigen Daten aufzubauen und en tsprechende Leitlinien zu erstellen. Aufgrund der Erfahrungen mit früheren Erweiterungen wird in den neuen Mitgliedstaaten zunehm endes Gewicht auf Monitoring und Evaluierung auf Programm ebene und auf eine faktengestützte Politikform ulierung gelegt. Der Übergang zur Zuweisung der Mittel auf der Grundlage von Ergebnissen, der Erfüllung von Bedingungen und des tatsächlichen Bedarfs dürft e zu einer ähnlichen T endenz bei den Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten führen.

Was die umfassende Berücksichtigung des Kli maschutzes betrifft, so wird ein Rückverfolgungssystem eingerichtet, da mit festgestellt werd en kann, wo und wie die Program me zu m Klim aschutz und zur Energieeffizienz beitragen. Dam it könnte die E U genauer darlegen, welchen An teil diese Themen an ihren Ausgaben haben. Dazu werden klare Benchm arks und Monitoring- und Berichterstattungsregeln aufgestellt. Die Überwachung der klim abezogenen Ausgaben wird auf der Grundlage der bereits fest etablierten OECD-Methodik („Rio-Marker“) erfolgen. Entsprechend dem allgemeinen Engagement der Kommission für die umfassende Berücksichtigung von Querschnittsthemen wird das Markersystem des OECD/DAC auch zur Verfolgung der Fortschritte be i der B erücksichtigung der Them en biologische Vielfalt und Desertifikation angewandt werden.

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Bei künftigen Monitoringm aßnahmen und Evaluierunge n muss berücksichtigt werden, dass aufgrund der Unterschiede zwischen den Empfängerlände rn und ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse und Voraussetzungen auf dem „Weg zum Beitritt“ die Ergebnisse und W irkungen der H ilfe ebenfalls von Empfängerland zu Empfängerland unterschiedlich au sfallen werden. Da das In strument weite rhin parallel zu den politischen Verhandlungen und a nderen beitrittbezogenen Maßnahmen eingesetzt werden soll, wird es - außer bei ganz spezifischen Maßnahmen - schwierig sein, zu ermitteln, welche Fortschritte ausschließlich auf das IPA zurückzu führen sind. Viele der Er gebnisse des künftigen Programms, wie z.B. die Fortschritte bei der E rfüllung der politischen Beitrittskriterien lassen sich naturgemäß nur schwer m essen: Die Ziele des IPA werden sich m öglicherweise in gewissem Maße genau so gut durch die Verleihung eines bestimmten Status an di e Empfängerländer wie durch die finanzielle Hilfe der EU erreichen lassen.

1.5. Begründung des Vorschlags/der Initiative 1.5.1. Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Empfänger der Hilfe sind die Kandidatenländer und potentiellen Kandidaten für den Beitritt zur EU i m westlichen Balkan, Island und die Türkei.

1999 skizzierte die Europäische Kommission eine ne ue Zukunftsvision für die Beziehungen der EU zum westlichen Balkan und ersetzte den bisherigen regionalen Ansatz durch eine neues Instrument, den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP). Neben seiner Ausric htung auf politische und wirtschaftliche Stabilität und regionale Zusa mmenarbeit wurde der SA P schrittweise um erweiterungsbezogene Instrumente ergänzt, mit denen die Annäherung der Länder dieser Region an die Werte und Standards der EU unterstützt wird.

Auf seiner Tagung in Feira im Juni 2000 erkannte de r Europäische Rat die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Länder des westlich en Balkans als „p otenzielle Kandidaten“ für die EU-Mitgliedschaft an. Die europäische Perspe ktive dieser Länder wurde auf der Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki im Juni 2003 bestätigt. Auf dieser Tagung wurde zudem die

„Agenda von Thessaloniki für die w estlichen Balkanstaaten“ gebilligt, die nach wie vor das Kernstück der EU-Politik gegenüb er dieser Region bildet. Auf dem Ministertreffen EU-Westlicher Balkan am 2.

Juni 2010 in Sarajevo hat die EU ih r Bekenntnis zur europäischen Pers pektive des westlichen Balkans bekräftigt und hervorgehoben, dass die Zukunft dieser Länder in der EU liegt.

Von den am SAP beteiligten Ländern wurde Kroa tien, der ehem aligen jugoslawischen Republik Mazedonien und vor kurzem Monten egro inzwischen der Kandida tenstatus zuerkannt, während Albanien, das Kosovo28 und Serbien als potenzielle Kandidate n gelten. Die anderen beiden Länder m it Beitrittsperspektive sind die Türkei, die bere its 1987 einen Beitrittsantrag stellte und 1999 den Kandidatenstatus erhielt, und Island, das 2009 den Be itritt beantragte und 2010 als Kandidat anerkannt wurde.

Die drei wichtigsten V oraussetzungen für den Beit ritt zur EU sind in den Schlussfolgerungen der Ratstagung in Kopenhagen im Jahr 1993 festgelegt. Diese „Kopenhagener Kriterien“ betreffen

28 Im Sinne der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrats

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i) die institutionelle S tabilität als Garantie für die dem okratische und rechtsst aatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten,

ii) ein e f unktionsfähige Ma rktwirtschaft sowi e die Fähigkeit, dem W ettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten und

iii) die Fäh igkeit, die aus der M itgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehm en und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen.

Im Dezember 1995 hob der Europäische Rat auf sein er Tagung von Madrid die Notwendigkeit hervor,

„die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration dieser Länder zu schaffen, und zwar insbesondere durch die Entwicklung der Marktwirtschaft, die Anpassung der

Verwaltungsstrukturen dieser Lä nder und die Schaffung stabiler wirtschaftlicher und m onetärer Rahmenbedingungen.“

Mögliche künftige Mitglieder m üssen die Kopenhagener Kriterien erfüllen, bevor Beitrittsverhandlungen beginnen können. Die Er füllung der Beitrittskriterien durch die

Empfängerländer erfordert erhebliche öffentli che Investitionen und den Zugang zu fundierte m Sachverstand und Know-how. Die EU-Unterstütz ung soll den Kandidaten bei der Erfüllung der Kriterien helfen.

1.5.2. Mehrwert durch die Intervention der EU

Die Erweiterungspolitik ist Teil des auswärtigen Handelns der EU und trägt zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele in Bezug auf globale Heraus forderungen, globale Handlungsfähigkeit und globale Führungsstärke bei.

Bei der schrittweisen Erweiterung d er EU handelt es s ich um eine gemeinsame Aufgabe, die nur auf EU-Ebene wahrgenomm en werden kann. Nur gem einsam können die Mitgliedstaaten über die Beitrittsanträge neuer Kandidaten entsch eiden. Die aus EU-Haushalts mitteln geleis tete Heranführungshilfe soll die Kandida tenländer und potenziellen Kandidaten bei ihren Vorbereitungen auf eine künftige Mitgliedschaft unterstützen: Das IPA bi etet ihnen eine Art von „Probelauf“ für die Übernahme der m it der EU-Mitgliedschaft verbunde nen Verpflichtungen noch vor dem Beitritt (z. B.

Einrichtung von Institu tionen für die Verwaltung von EU-Mitteln n ach dem Beitritt und/o der die Übernahme des Besitzstands und von EU-Standards) . Kein anderes multilaterales oder b ilaterales Instrument kann eine solch umfassende Unterstützung anbieten und nur die EU kann definieren, welche Art von Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Übernahme des Besitzstands notwendig ist.

Die Heranführungshilfe ist eine Inve stition in die Zukunft der EU, denn sie trägt dazu bei, Stabilität und Wohlstand in den Nachbarländern zu fördern und die Kandidatenländer in die Lage zu versetzen, ab dem Zeitpunkt des Beitritts den Besitzstand anzuwenden. Die technische und finanzielle Hilfe dient zur Beschleunigung der Vorbereitungen und schafft An reize für die notwendigen gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Veränderungen. Außerdem trägt diese Hilfe zur Erreichung von Zielen der internen Politik der EU bei, eröffnet Chancen für EU-Unternehm en und sichert eine erhebliche Rendite. Ohne das intensive Engagem ent und die enge Partnerschaf t, die der Heranführungshilfe zugrunde liegen, m üsste die EU m it Sicherheit mehr Mittel aufbringen, um die illegale M igration zu bekämpfen, die Außengrenzen der E U zu schützen, die Energieversorgungssicherheit und hygienisch sichere Lebensm ittelimporte für ihre Bürger zu gewährleis ten, die Auswirkungen des Klim awandels und der Umweltverschmutzung zu bekämpfen und katastrophenanfällige Länder zu unterstützen.

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In den letzten Jahren haben die EU-Mitgliedstaaten ihre bilaterale Hilfe für die Kandidatenländer und potenziellen Kandidaten in der Erkenntnis, dass ein koordiniertes Handeln auf EU-Ebene effektiver ist, zurückgefahren. 2009 stamm te rund die Hälfte der gesam ten Finanzhilfe der EU für die Erweiterungsländer au s Mitte ln de s EU-Haushalts. Die meisten m ultilateralen Geberorgan isationen haben ihre Hilfe schrittweise ei ngestellt, und die übrigen richten ih re Programme inzwischen an den Prioritäten der EU aus. Aufgrund ihrer spezifischen entwicklungsbezogenen Ziele und Wirkungen wird die Heranführungshilfe der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) zugerechnet.

1.5.3. Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse

Die Halbzeitüberprüfung des IPA wurde im Februar 2011 abgeschlossen, bei der der Schwerpunkt auf einer Bewertung des strategischen Rahm ens des IPA (indikative Mehrjahresplanungsdokum ente

Die Halbzeitüberprüfung des IPA wurde im Februar 2011 abgeschlossen, bei der der Schwerpunkt auf einer Bewertung des strategischen Rahm ens des IPA (indikative Mehrjahresplanungsdokum ente