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Aus der Arbeit der Landesmessstelle und sonstige Themen6 Expositionsgefahr beim Abriss von Industriebrachen

6 .1

Dipl.-Phys. Owen Gräfe

Ansicht einer ehemaligen Produktionshalle Abb.28

Eine erhöhte Expositionsgefahr mit gesund-heitsgefährlichen Stoffen besteht häufig bei der Ausführung von Abbrucharbeiten. In Vorbereitung umfangreicher Abbruchmaß-nahmen ist die gewissenhafte Erstellung eines ausführlichen Gefahrstoffkatasters sowohl für die Ausschreibung von Abbruch-projekten als auch für die Ausführung der anschließenden Abbrucharbeiten von ent-scheidender Bedeutung.

Die Landesmessstelle des Fachbereiches Arbeitsschutz stand 2009 einem Ingeni-eurbüro aus Dessau bei der Erstellung des Gefahrstoffkatasters in Vorbereitung des Abrisses einer Industriebrache beratend zur Seite. Die Beratung bezog sich dabei auf die Mithilfe beim Auffinden verdächtiger Materi-alien, die im Hinblick auf den Arbeitsschutz und auf die Abfallentsorgung als gefährlich zu betrachten sind.

Die Gebäude der heutigen Industriebrache wurden in ihrer Grundsubstanz in den 20-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts als Erweiterung der Junkers Geräte- und Moto-renwerke gebaut und dienten als Produkti-onsstätten für die weltweit ersten Badeöfen.

In den 50-iger und 60-iger Jahren wurden die Zerstörungen des 2. Weltkrieges beseitigt und der Betrieb um einige Produktionsstät-ten erweitert. In den 70er und 80er Jahren war der VEB Junkalor Dessau ein leistungs-starker Produzent von Gasmess- und -regel-technik. 1992 wurde der Betrieb privatisiert.

Seit der Schließung des Betriebes 1993 liegt das Gelände brach. (Abb. 28)

Aus den Gebäuden wurden sämtliche Ma-schinen und Ausrüstungen sowie die La-gerbestände entfernt. Im Geschehen von Schrottvandalismus wurden die verwertba-ren Heizungs-, Wasser- und Elektroinstal-lationen größtenteils entwendet, die Isolie-rungsmaterialien jedoch, im gesamten Areal verstreut, zurück gelassen.

Das Betriebsareal umfasst eine Fläche von ca. 50.000 m². Der Gebäudeabriss und die

Bereinigung des Areals erfolgen in mehreren Bauabschnitten und sollen im Jahr 2010 ab-geschlossen werden. Die Arbeiten im ersten Bauabschnitt wurden mit dem Abriss von 25.000 m³ umbauten Raum und der Bereini-gung einer Fläche von 15.000 m² im Frühjahr 2009 abgeschlossen. Im 2. Bauabschnitt ist der Abriss von ca. 120.000 m³ umbauten Raum, der Rückbau von Heiz-, Wasser- und Energieleitungen auf einer Fläche von 10.000 m² und die Bereinigung einer Fläche von 35.000 m² geplant.

Die allgemeine Gefahrensituation im Areal stellt sich wie folgt dar:

In allen Gebäuden wurden in den

Jah-•

ren der Brachliegung die zugänglichen verwertbaren Ausrüstungen und Inven-targegenstände entfernt, so dass in der Industriebrache größtenteils nur nicht verwertbare Materialien aufgefunden werden.

Asbesthaltige Produkte sind weiträumig

in fast allen Hallen der Industriebrache verteilt. Dazu gehören schwachgebun-dene asbesthaltige Produkte wie Dich-tungsscheiben unterschiedlicher Größe und asbesthaltige Schnüre, aber auch Bauteile und Bauplatten aus

Asbestze-ment. Einige Räume und Flächen sind insgesamt als asbestkontaminiert einzu-ordnen. (Abb. 29, 30, 31)

Ein noch größerer Teil von Faserstaub

entwickelnden Gefahrstoffen ist den künstlichen Mineralfasern zuzuordnen.

Hier fallen vor allem zurückgelassene Rohrisolierungen, Dämmmatten und Akustikmatten aus Steinwolle und Glas-wolle ins Gewicht, die weit gestreut in den Hallen und auf den Freiflächen als getrennte Haufen meist jedoch ver-mischt mit anderen Abfällen zu finden sind. (Abb. 34)

Zwei Fundstellen von metallischem

Quecksilber wurden ermittelt. Hier lie-gen auf der gesamten Fußbodenfläche Quecksilberperlen verteilt. Die Räume sind kontaminiert.

Weiterhin zu nennen sind PAK-haltige

Produkte (PAK - polyzyklische aromati-sche Kohlenwasserstoffe) vor allem als teerhaltige Dachpappen, Sperrpappen, teerhaltiger Asphalt und Kabelumman-telungen.

Ein weiteres Gefahrenpotential bilden die

überall verstreuten Kondensatoren, von denen ein Großteil PCB-haltig (PCB - polychlorierte Biphenyle) ist. (Abb. 35)

In einigen Trafostationen wurden

PCB-•

haltige Trafoöle festgestellt sowie Kabel mit teerhaltigen Isolierungen aufgefun-den.

An vielen Gebäuden bestehen

erhebli-•

che Brandschäden mit dadurch entstan-denen Brandschadstoffen.

PVC-Abfälle von Kabel- und

Heizungs-•

rohreinschalungen sind im gesamten Areal verstreut.

In den Gebäuden wurden mehrere

Ge-•

binde, gefüllt zum Beispiel mit Motoren-öl und Ölemulsionen, Teer, zinnhaltigen Abfällen, PAK-haltigem Pulver, gefun-den. (Abb. 32)

Die Dachstühle einiger Gebäude wurden

mit Holzschutzmitteln behandelt.

In den räumlich großen Fertigungshallen

wurden ölkontaminierte Beton-Fußbo-denflächen aufgefunden.

Als weitere Gefahren sind zu nennen: In mehreren Gebäuden besteht Einsturzge-fahr. Dächer sind undicht und marode. Auf dem gesamten Gelände befinden sich nicht verschlossene Kanäle und Schächte. In den

gefluteten Kellern ist mit dem Vorhandensein von Faulgasen zu rechnen.

Die allgemeine Abfallsituation ist wie folgt gekennzeichnet:

Neben den genannten Gefahrstoffen liegen in allen Gebäuden Kleinteile aus der ehema-ligen Produktion des Betriebes verstreut. Da-bei handelt es sich größtenteils um Plastik- und Keramikteile. In vielen Räumen befindet sich zertrümmertes Mobiliar, wie Tische, Schränke und Werkbänke. In einigen Räu-men liegen auf dem Boden heruntergefalle-ne Deckenplatten, wie Holzhartfaserplatten, Spanplatten, zementgebundene Holzfaser-platten und asbesthaltige BauHolzfaser-platten.

Im erstellten Gefahrstoffkataster wurden weitestgehend alle zugänglichen Fundstel-len von Gefahrstoffen dokumentiert. Eine gewisse Unsicherheit besteht bei einem so umfangreichen Projekt jedoch immer. Als größte Unsicherheitsfaktoren gelten hier die unzugänglichen Bereiche wie vor allem die mit schweren Betonteilen verschlossenen Unterflurtrassen, unterirdisch verlegte Kabel

Asbestdichtschnüre Abb.29

asbesthaltige Flachdichtungen Abb.30

und Leitungen, geflutete Kellerräume, die wegen erhöhter Einsturzgefahr nicht begeh-baren Gebäudeteile sowie größere und nur oberflächlich kontrollierbare Haufwerke und Containerinhalte.

Im Gefahrstoffkataster wurden über 600 Fundstellen von Gefahrstoffen mit Hilfe eines Flächenrasters und fotografisch do-kumentiert, wobei es sich bei etwa 2/3 der Fundstellen um künstliche Mineralfasern und asbesthaltige Produkte handelt.

verschiedene asbesthaltige Dichtungs-Abb.31

materialien

ölkontaminierte Flächen Abb.32

Asbest-Graphit-Heißdampf-Dichtschnur Abb.33

abgelöste Rohrisolierung aus Steinwol-Abb.34

le

unter anderem Gebinde mit PCB-halti-Abb.35

ger Ölemulsion

Das ist anrüchig . . . mir stinkt‘s . . . der Nase nach gehen 6 .2

Dipl.-Chem. Ute Köppen

Längst sind die einst so bekannten Gerüche nach Wittol Wischwachs (Salmiak), Wofa-sept (p-Chlor-m-kresol und Chlorophen), Mitropatoilette (p-Dichlorbenzol) oder auch der typische Trabigeruch aus der Mode ge-raten. Im Trend sind Reinigungsdüfte mit ei-ner erfrischenden Zitrusnote, Duftsprays mit Lavendel und Melisse, zu Weihnachten et-was mit Zimt, Parfüme aller Art für die Dame und für den Herrn. Durch Werbung wird uns suggeriert, dass wir nur bei Anwendung die-ser Düfte gesund, hygienisch und „blüten-weiß“ leben, wir dem modernen Menschen von heute entsprechen.

Kommen nun alte, längst vergessene Ge-rüche in Form von Altlasten in Gebäuden wieder zum Vorschein, reagieren wir Men-schen mit Unbehagen, Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen und anderen Symp-tomen. Auch neue unbekannte, nicht so „er-frischende“ Gerüche aus neuen Materialien machen sich in Büros und Wohnungen breit, führen zu Ängsten und Sorgen um die Ge-sundheit. Gerüche werden unterschiedlich wahrgenommen, der Mensch assoziiert mit Gerüchen Bilder, Gefühle und körperliche Reaktionen, die können positiver und negati-ver Natur sein. Es ist negati-verständlich, dass jeder wissen möchte, ob sich dieser Geruch auf seine Gesundheit auswirkt oder ob verschie-dene Symptome bereits einem unbekannten Stoff zuzuordnen sind. Insbesondere die energetische Dichtheit unserer Gebäude verbunden mit unzureichendem oder fal-schem Lüften verstärken Gerüche.

Die Messstelle des Landesamtes für Verbrau-cherschutz hat dann schnell die Aufgabe, auf der Basis der Arbeitsstättenverordnung den

„Stinker“ zu finden, über die Raumluftkon-zentration Aussagen zur gesundheitlichen Bewertung vorzunehmen und entsprechen-de Maßnahmen anzuordnen. Die Erwartung an die Messergebnisse ist groß. Da es nur wenige toxikologisch hergeleitete Richtwerte für Innenräume gibt, von denen sich ein Sa-nierungsbedarf ableiten lässt, stellt sich im-mer wieder die Frage der Zumutbarkeit und der Toleranz von Gerüchen. Der Geruch ist

von der Geruchsstoffkonzentration und der jeweiligen Geruchswahrnehmungsschwelle abhängig. So werden manche Geruchsstof-fe bereits in geringer Dosierung wahrgenom-men. Es gibt aber auch Stoffe, die werden in geringen Konzentrationen als angenehm, bei hohen Konzentrationen jedoch als unan-genehme Belästigung empfunden.

2009 ergaben sich aus solchen Beschwer-den 204 Raumluftmessungen. Um die Quelle der Stoffe festzustellen wurden 56 Materialuntersuchungen, meist aus dem Fußbodenbereich, entnommen. Die Ten-denz ist steigend.

Oft konnte die Quelle ermittelt werden.

Typische Geruchsquellen, aus Altlasten stammend, waren wie bereits in den vor-angegangenen Jahren Bestandteile alten Fußbodenklebers wie phenolische Verbin-dungen, alte Holzschutzmittel wie Dichlor-naphthalin, Teerpappen oder Schlacken in Fußböden usw. Meist wurden die Fußböden saniert ohne zuvor den Aufbau der Böden zu kennen, das Anlegen eines Schadstoffkatas-ters vor der Sanierung ist keine gängige Pra-xis. Auch die Umnutzung alter Produktions-räume zu BüroProduktions-räumen führt trotz erfolgter Sanierungsmaßnahmen oft zu Problemen.

Von neueren Bauprodukten gehen eben-so häufig Gerüche aus. Immer wieder wird das notwendige Lüftungsverhalten nach Sanierungsarbeiten unterschätzt. Durch den Einsatz von Lösungsmitteln mit einem Sie-depunkt höher als 200°C ist das Abdunstver-halten entsprechend lang. Erfahrungen be-stätigen die Feststellungen in verschiedenen Studien, dass man nach Sanierungen für den Zeitraum von mindestens einem halben Jahr ein effektives Heizungs-/Lüftungsre-gime durchführen muss. Die Akzeptanz den vorerst vorhanden Sanierungsgeruch zu to-lerieren, ist kaum vorhanden.

Nur in einigen Fällen konnte durch diese Maßnahme keine Verbesserung des Ge-ruches erzielt werden. Auch hier liegen die Ursachen oft im Fußbodenaufbau. So ha-ben einzelne Bauprodukte einen speziellen

Geruch oder der Geruch ist erst durch die

„Unverträglichkeit“ mehrerer Bauprodukte entstanden.

Der Hauptteil der Beschwerden kommt aus dem öffentlichen Dienst. Es hat sich gezeigt, dass neben den geruchlichen und gesund-heitlichen Problemen, meist noch andere Probleme existieren. Die von 1994 bis 2000 durchgeführte Studie „ProKlimA“ der Univer-sität Jena hatte herausgearbeitet, dass Ar-beitsbelastungen und –anforderungen mehr zu Befindlichkeitsstörungen am Arbeitsplatz führen als bisher angenommen.

Auch bei den Messungen der Landesmess-stelle wurde festgestellt, dass die Personen meist mit weiteren Problemen und Sorgen belastet waren:

Stress durch Arbeitsverdichtung

Arbeitsunzufriedenheit (schnell

wech-•

selnde und unklare Aufgabenstellungen) wohnortferne Versetzungen

Wohlfühlfaktor - schlechte Büroräume

(zum Beispiel gelbe Lamellen durch Zi-garettenrauch, kühle Arbeitsatmosphäre durch große Deckenhöhen mit sterilen weißen Farbanstrichen)

Dies lässt die Vermutung zu, dass diese Sorgen und Probleme das vorhandene In-nenraumluftproblem verstärken und die Personen Symptome entwickeln, die in der Regel medizinisch in keinen unmittelbaren Zusammenhang mit den analysierten Stof-fen gebracht werden können. Die gesund-heitliche, physische und psychische Verfas-sung haben erhebliche Auswirkung auf die Geruchswahrnehmung und –bewertung.

Der Arbeitgeber, der verstärkt mit Krank-heitsausfällen und geringerer Arbeitsproduk-tivität infolge dieser Probleme konfrontiert wird, bittet zunehmend um Hilfestellung in Form von aufklärenden Personalversamm-lungen und konkreten Maßnahmeplänen.

Es hat sich bewährt, dass die Messergeb-nisse den Betroffenen erläutert werden und der Betriebsarzt einbezogen wird. Nur in Zu-sammenarbeit mit allen Beteiligten können hier sinnvolle Lösungen und gegebenenfalls

Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Ist eine Sanierung notwendig, ist diese meist nur mittelfristig möglich, so dass auch akzep-table Zwischenlösungen gefunden werden müssen.

Aufklärung und Information nehmen daher einen wichtigen Teil der Arbeit der Landes-messstelle ein.

Da die Innenraumproblematik bundesweit zum Thema geworden ist, hat das Umwelt-bundesamt (UBA) in Zusammenarbeit mit Verbänden, Instituten, Universitäten und der Industrie verschiedene Lösungsansätze ent-wickelt. Um der steigenden Tendenz an In-nenraumproblemen entgegen zu wirken und um die zahlreichen Sanierungen im Rahmen des Konjunkturpaketes in Sachsen-Anhalt auf den richtigen Weg zu bringen, wurden diese Hinweise des UBA zum Thema Sa-nieren mit emissionsarmen Bauprodukten in einer Aktion an alle Landkreise und an den Landesbetrieb Bau gegeben.

Durch die Dezernate Gewerbeaufsicht des Fachbereiches Arbeitsschutz werden diese Hinweise ebenfalls in die Stellungnahmen zu Bauanträgen eingearbeitet.

Nachfolgende Informationsmaterialien, die auch zum Download unter www.umweltbun-desamt.de bzw. als kostenlose Printfassung bereitgestellt werden, sollen helfen, Fehler bei Renovierungsarbeiten zu vermeiden. Ein nachträgliches Beseitigen solcher Mängel wird oft sehr teuer.

„Leitfaden für Innenraumhygiene in 1.

Schulgebäuden“1

Die Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes hat diesen Leitfaden herausgegeben. Er soll als Hil-festellung für die Planung und Sanierung insbesondere von Schulgebäuden, aber auch von Büroräumen u. ä. dienen. Damit werden Berufsgruppen angesprochen, die an der Planung, Errichtung, Renovie-rung oder SanieRenovie-rung von Schulgebäu-den beteiligt sind. Für ein gutes

Raum-1 www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3689.pdf

klima lässt sich sorgen, indem man zum Beispiel richtig und konsequent lüftet und beim Renovieren emissionsarme Pro-dukte verwendet. Die Verwendung von schonenden Reinigungsprodukten, ab-gestimmt auf die jeweiligen Materialien, ist ebenfalls wichtig. Hierzu enthält der Leitfaden nützliche Informationen.

Internetseite Beschaffungs-Info

2. 2

Um bereits bei der Ausschreibung um-weltfreundliche sowie emissions- und schadstoffarme Bauprodukte und Büro-inventar (zum Beispiel Drucker, Kopierer, Möbel) auszuwählen, hat das UBA auf der Internetseite spezielle Hinweise, Gü-tesiegel zu den einzelnen Produkten so-wie Ausschreibungstexte veröffentlicht.

Ratgeber-Broschüre: „Umweltfreundli-3.

che Beschaffung - Ökologische & wirt-schaftliche Potenziale rechtlich zulässig nutzen“3

Broschüre: „Nachhaltiges Bauen und 4.

Wohnen - Ein Bedürfnisfeld für die Zu-kunft gestalten“4

Broschüre: „BAUPRODUKTE: Schad-5.

stoffe und Gerüche bestimmen und vermeiden - Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt“5

Um gesundheitlich unbedenkliche Baupro-dukte auszuwählen, ist das Umweltzeichen

„Blauer Engel“ ein guter Partner. Zum Bei-spiel findet man auf der Seite des „Blauen Engel“6 in der Rubrik RAL-UZ 128 „Textile Fußbodenbeläge“ Produkte, die mit dem

„Blauen Engel“ zertifiziert sind. Die Kriterien, die diese Bodenbeläge erfüllen müssen, fin-det man unter:

www.blauer-engel.de/de/produkte_marken/

vergabegrundlage.php?id=155

Im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsas-pekte im Bereich der Bodenbelagsklebstof-fe verweist das Umweltbundesamt auf das Umweltzeichen RAL-UZ 113 „Emissionsar-me Bodenbelagsklebstoffe und andere Ver-legewerkstoffe“. Die Vergabegrundlage, der

2 www.beschaffung-info.de

3 www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3687.pdf 4 www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3668.pdf 5 www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3123.pdf 6 www.blauer-engel.de

man u. a. die Prüfkriterien entnehmen kann, finden man auf der Seite:

www.blauer-engel.de/de/produkte_marken/

produktsuche/produkttyp.php?id=207.

Bodenbelagsklebstoffe mit der Kennzeich-nung RAL-UZ 113 sind u. a. lösemittelfrei und besonders emissionsarm.

Diese Produkte sollten aufeinander abge-stimmt sein, so dass unerwünschte Reakti-onen ausgeschlossen werden.

Obwohl die umweltfreundlichen Produkte oft einen höheren Einkaufspreis haben, sind die Gesamtkosten nicht höher als die der kon-ventionellen Produkte. Die Einbeziehung von Umweltkriterien in die öffentliche Auf-tragsvergabe ist mittlerweile zulässig.

Gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 Vergaberechts-modernisierungsgesetz (VergRModG) = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (neu) können für die Auftragsausfüh-rung zusätzliche AnfordeAuftragsausfüh-rungen an Auftrag-nehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative As-pekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zu-sammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschrei-bung ergeben.

Diese veränderte Rechtslage ist jedoch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Be-schaffungsstellen nicht unmittelbar bekannt.

Was wird uns die Zukunft bringen?

Das Umweltbundesamt plant bereits ein wei-teres Kriterium zur Klassifizierung von Bau-produkten, welches die Geruchsintensität des jeweiligen Produkts berücksichtigen wird.

Insofern ist zu hoffen, dass zukünftig über emissions- und geruchsarme Bauproduk-te verfügt werden kann, die die Vorausset-zung für ein dauerhaft gesundes Raumklima schaffen. Parallel dazu soll geregelt werden, dass ein Gebäude so zu errichten oder zu sanieren ist, dass in der späteren Nutzungs-phase ein vom Nutzer unabhängiger Luft-wechsel (Grundlüftung) von ca. 0,5/h aus raumlufthygienischer Sicht sichergestellt ist.

Beförderung gefährlicher Güter