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Anspruchsberechtigung und Leistungsaufwand 2003

Im Dokument DER GRÜNE BERICHT 2003 (Seite 118-121)

Lage der Land- und Forstwirtschaft im Burgenland

7.1.2 Anspruchsberechtigung und Leistungsaufwand 2003

Tabelle 7.2: Leistungsaufwand für das Jahr 2003

7.1.2.1 Ärztliche Hilfe

Die ärztliche Behandlung der Versicherten der Sozialversi-cherungsanstalt der Bauern erfolgt durch die Vertragsärz-te der Gebietskrankenkassen. Alle praktischen ÄrzVertragsärz-te und Fachärzte, die in einem Vertragsverhältnis zur Burgenlän-dischen Gebietskrankenkasse stehen, sind auch Vertrags-ärzte der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

Die Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe durch

vor-gesamt 61.111 Krankenkassenschecks (einschließlich Zahnscheine) für burgenländische bäuerliche Versicherte und Anspruchsberechtigte ausgestellt und zwar für:

Praktische Ärzte 44.363 72,58 %

Fachärzte 7.636 12,50 %

Zahnärzte/Dentisten 7.686 12,58 %

Mutter-Kind-Pass 25 0,04 %

Vorsorgeuntersuchung 486 0,80 % Urlaubskrankenscheine 348 0,57 %

Durch diese Regelung ist der Wegfall der Vorfinanzierung der ärztlichen Leistungen durch den Versicherten gege-ben. Der Vertragsarzt rechnet sein mit der jeweils zustän-digen Gebietskrankenkasse ab und dieser wird der Auf-wand von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ersetzt.

Bei Inanspruchnahme eines Arztes, der in keinem Ver-tragsverhältnis zur Burgenländischen Gebietskrankenkas-se steht (Wahlarzt), ist eine direkte Verrechnung zwischen Arzt und Sozialversicherungsanstalt der Bauern nicht möglich. In diesem Fall hat der Versicherte so wie in der Vergangenheit das Honorar dem Wahlarzt zunächst zu entrichten und dann die saldierte Rechnung der Anstalt zwecks Gewährung eines Kostenzuschusses zu übermit-teln. Der Kostenzuschuss beträgt 80 % des Satzungstari-fes der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

7.1.2.2 Medizinische Hauskrankenpflege

Der bis 30.06.1995 befristete Vertrag über die Mitwirkung der Vertragsärzte an der medizinischen Hauskrankenpfle-ge wurde von der Österreichischen Ärztekammer trotz Bemühungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht verlängert.

Der Zugang zur medizinischen Hauskrankenpflege besteht jedoch weiterhin für krankenversicherte Patienten, so weit Vertragsärzte nach den gesamtvertraglichen Bestimmun-gen an der medizinischen Hauskrankenpflege mitwirken.

7.1.2.3 Fahrtspesen und Transportkosten

Ein Fahrtkostenersatz im Zusammenhang mit der Inan-spruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung gebührte für Fahrten

■ im Zusammenhang mit Jugendlichen- und Vorsorge-untersuchungen und

■ im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit.

Die Fahrtkosten wurden ersetzt, wenn der Wohnort von der nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstelle mindestens 20 km entfernt ist. Dem Versicherten steht es frei, mit welchem Verkehrsmittel er seinen Behandler auf-sucht. Bei der Ermittlung der Höhe des Ersatzes wurde ein fixer Kilometersatz von € 0,09 angesetzt.

Gehunfähigen erkrankten Personen wurde ein Transport mit der Rettung oder einem Lohnfuhrwerk (Taxi usw.) im Umfang von 80 % der tarifmäßigen Kosten ersetzt. Die Gehunfähigkeit und die Notwendigkeit eines Transportes sind durch ärztliche Verordnung nachzuweisen.

Mit dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Burgenland, und den meisten burgenländischen Taxi-unternehmen bestehen Verträge über die Durchführung von Krankentransporten. Dadurch ist gewährleistet, dass die Transportkosten direkt mit der Sozialversicherungsan-stalt der Bauern verrechnet werden. Der Versicherte hat lediglich den 20 %igen Kostenanteil zu tragen. Bei Durch-führung eines Eigentransportes (z.B. durch einen Fami-lienangehörigen oder Bekannten) gewährt die Sozialversi-cherungsanstalt der Bauern dem Versicherten einen Zuschuss in der Höhe von 80 % des amtlichen Kilometer-geldes.

7.1.2.4 Heilmittelaufwand

Im Jahre 2003 gelangten 180.582 Rezepte (minus 0,7 % gegenüber dem Vorjahr) bzw. 352.786 Verordnungen (plus 0,4 % gegenüber dem Vorjahr) zur Abrechnung. Pro Rezept wurden durchschnittlich 2 Medikamente verord-net. Für 37,3 % der Verordnungen wurde keine Rezeptge-bühr eingehoben. Die geRezeptge-bührenfreien Verordnungen sind um 0,8 % gestiegen. Die Rezeptgebühr betrug ab 01.01.2003 € 4,25.

Der durchschnittliche Aufwand je Verordnung der im Jahre 2003 erfassten Rezepte betrug € 18,23 und war damit um 0,7 % höher als im Vorjahr. Auf einen Ver-sicherten umgelegt, betrug die durchschnittliche betragli-che Belastung im Jahr 2003 € 500,49 (plus 6,1 % gegen-über dem Vorjahr).

7.1.2.5 Zahnbehandlung und Zahnersatz

Die Zahnbehandlung und der Zahnersatz werden als Sach-leistung mit dem Krankenkassenscheck in Anspruch genommen. Der Krankenkassenscheck der Sozialversiche-rungsanstalt der Bauern gilt für alle Zahnärzte und Denti-sten, die Verträge mit den Gebietskrankenkassen abge-schlossen haben und zwar pro Behandlungsfall. Bei der konservierend chirurgischen Zahnbehandlung war ab 01.01.2003 als Kostenanteil des Versicherten ein Behand-lungsbeitrag in der Höhe von € 6,99 vorgesehen. Bei Zah-nersatz sind Zuzahlungen in der Höhe von 25 % oder 50 % des vertraglich festgelegten Tarifes zu leisten.

Die Vertragsärzte und Dentisten rechnen entweder über die Abrechnungsstelle der Bundeskurie für Zahnbehandler der Österreichischen Ärztekammer oder direkt mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ab.

Die Aufwendungen für burgenländische bäuerliche Versi-cherte betreffend Zahnbehandlung sind um 1,6 % gestie-gen und betreffend Zahnersatz um 7,7 % zurück gegan-gen. Die Aufwendungen pro Versichertem für diese Lei-stungen betrugen im Jahre 2003 durchschnittlich € 65,89

(plus 5,2 % gegenüber dem Vorjahr).

Auf Grund einer Satzungsänderung übernimmt die Sozial-versicherungsanstalt der Bauern seit März 1996 die Kosten für festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Brücken) nur mehr in medizinisch begründeten Fällen (z.B. bei Kiefer-anomalien oder Tumorpatienten).

Seit dem Jahre 1999 beteiligt sich die Sozialversiche-rungsanstalt der Bauern am Projekt des Landes Burgenland betreffend Kariesprophylaxe und Zahngesundheit im Bur-genland. Das vom Burgenländischen Arbeitskreis für Sozi-al- und Vorsorgemedizin erstellte Programm umfasst die

■ Erhebung des Zahnstatus bei allen vier-, sechs- und zehnjährigen Kindern durch die niedergelassenen Zahnärzte,

■ Unterweisung aller Kindergarten- und Volksschulkinder in der richtigen Zahnpflege durch Zahngesundheitser-zieherInnen und

■ Information aller betroffenen Eltern über die richtige Zahnhygiene durch Zahnärzte und die Zahngesund-heitserzieherInnen.

7.1.2.6 Anstaltspflege

Der Ausbau des Spitalwesens im Burgenland kam auch den bäuerlichen Versicherten zugute.

Ab 01.01.1997 wurde ein leistungsorientiertes Finanzie-rungssystem eingeführt. Die Sozialversicherungsträger hatten auch für das Jahr 2003 an die Länder (Landes-fonds) einen Pauschalbetrag für Leistungen der Kranken-anstalten zu überweisen. Durch die Beiträge der Sozial-versicherung an die neun Landesfonds sind alle Leistun-gen der Fondskrankenanstalten, insbesondere im statio-nären, halbstatiostatio-nären, tagesklinischen und ambulanten Bereich einschließlich der durch den medizinischen Fort-schritt resultierenden Leistungen, zur Gänze abgegolten.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die durchschnittliche Anzahl der Verpflegstage um 6,2 % vermindert.

Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene:

Alle Versicherten der Sozialversicherungsanstalt der Bau-ern und ihre Angehörigen haben nach dem 19. Lebensjahr die Möglichkeit, sich einmal im Jahr kostenlos untersu-chen zu lassen. Zweck der "Gesundenuntersuchung" ist es, vor allem die "Volkskrankheiten" (z.B. Herz- und Kreislauf-störungen, Zuckerkrankheit, Krebs) möglichst frühzeitig zu erkennen. Für Frauen ist zusätzlich eine frauenärztliche Untersuchung vorgesehen. Alle zwei Jahre kann bei Frau-en ab dem 40. LebFrau-ensjahr eine Mammographie durchge-führt werden. Für die Inanspruchnahme ist von der Sozi-alversicherungsanstalt der Bauern ein Krankenkassen-Tabelle 7.3: Stationäre Krankenhausaufenthalte 2003

Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Krankenkassen-scheck anzufordern. Ein Behandlungsbeitrag ist in diesen

Fällen nicht zu entrichten.

Insgesamt gab es im Jahre 2002 30 Entbindungsfälle (plus 57,9 % gegenüber dem Vorjahr).

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