4. Einkünfte aus Kapitalvermögen
4.2 Wann ist eine Anlage KAP auszufüllen?
Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch die Einführung der Abgel-tungsteuer in Höhe von 25 % auf die Kapitalerträge abgegolten und somit die Abgabe der Anlage KAP entbehrlich geworden.
Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anrechnung von Steuern
4 Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.
Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge.
Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde.
Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
203/403
220/420
224/424 222/422
225/425
Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben 230/430
In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktien-veräußerungen
In Zeile 7 enthaltene Ersatzbemessungs-grundlage
Nicht ausgeglichene Verluste ohneVer-Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien
In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. "0") luste aus der Veräußerung von Aktien
Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden
2021AnlKAP051 2021AnlKAP051 (Bei Zusammenveranlagung: Die Anlage KAP meines Ehegatten / Lebenspartners ist beigefügt.)
,-236/436 In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohneVerluste aus der Veräußerung
In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
,-15
In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in
zur Erklärung zur Festsetzung der Kirchen-steuer auf Kapitalerträge
Sparer-Pauschbetrag
Bei Eintragungen in den Zeilen 7 bis 15, 18 bis 27, 30, 33, 47 und 49 dieser Anlage, in den Zeilen 6 bis 27, 30 und 31 der Anlage KAP-BET sowie in der Anlage KAP-INV:
Anträge
Erklärung zur Kirchensteuerpflicht
Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 47)
In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
EUR
- ohne Investmenterträge lt. Anlage KAP-INV - EUR In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Ver-äußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile
i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG ,- 229/429
,-der Anlage KAP nichterklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. "0")
Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 26)
235/435
Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewor-dener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von
Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG 616/816 ,- 626/826
,-von Aktien
Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG,
oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG 636/836
,-9 In Zeile 7 enthaltene Einkünfte aus Still-
,-halterprämien und Gewinne aus
Termin-geschäften 611/811
In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften
Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis
2021
X X
Steuernummer
Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 25 und zu Investmentanträgen lt. Anlage KAP-INV Kapitalertragsteuer
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer Solidaritätszuschlag
Angerechnete ausländische Steuern
Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern
Fiktive ausländische Qellensteuern (nicht in den Zeilen 40 und / oder 41enthalten)
Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 sowie aus anderen Einkunftsarten Kapitalertragsteuer
Familienstiftungen nach § 15 AStG
238/438
Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die nichtder tariflichen Einkommensteuer unterliegen EUR Ct
Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die der tariflichen Einkommensteuer
unterliegen (siehe Zeile 18 der Anlage AUS) 278/478
Anzurechnende ausländische Steuern (zu Zeile 47) 208/408
,-(lt. Feststellung) Bezeichnung, Finanzamt und Steuernummer
Ich habe Kapitalerträge erzielt, bei denen die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG und / oder § 31 Abs. 3 InvStG
nicht erfüllt sind. 206/406
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG und / oder § 31 Abs. 3 InvStG 1 = Ja
Steuerstundungsmodelle
Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG (lt. gesonderter Aufstellung) EUR
,-50
Ct Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen EUR
Ich beantrage für die Einkünfte lt. Zeile 32 die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer Kapitalerträge aus Lebensversicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen, Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit der Kapitalforderung Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen (ohne Betrag lt. Zeile 49)
(nicht in den Zeilen 7, 18 und 19 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 6 und 14 der Anlage KAP-BET enthalten)
Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer
Laufende Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft - bitte Anleitung beachten -
Ich habe Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG erzielt.
(lt. gesonderter Aufstellung)
Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
In den Zeilen 7, 18 und / oder 19 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 6 und / oder 14 EUR der Anlage KAP-BET enthaltene Erträge
In den Zeilen 27 bis 30, 32, 33 und / oder 49 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 27 bis 31 der Anlage KAP-BET enthaltene Erträge
,-Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis
.
Anlage KAP-BET
Einkünfte aus Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern
Name
lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung (Beteiligungen) Erträge
,-- die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen
,-In Zeile 6 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen
In Zeile 6 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG
Nicht ausgeglichene Verluste ohneVerluste aus der Veräußerung von Aktien Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien
Kapitalerträge (ohne Beträge lt. Zeile 22 der Anlage KAP-BET sowie ohne Beträge der Zeile 47 der Anlage KAP)
In Zeile 14 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Ab. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG
In Zeile 14 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen
In Zeile 14 enthaltene Verluste ohneVerluste aus der Veräußerung von Aktien
In Zeile 22 enthaltene Gewinne / Verluste aus Aktienveräußerungen
Gewinn / Verlust aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft
In Zeile 14 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien
Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen (ohne Betrag lt. Zeile 49 der Anlage KAP)
Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
Bezüge und Einnahmen i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG (ohne Betrag lt. Zeile 49 der Anlage KAP) Korrespondenzprinzip
-Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen aus sonstigen Kapital-forderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen, Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit der Kapitalforderungen
Kapitalerträge aus Lebensversicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 6
Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG
oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG
,-Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG
In Zeile 22 enthaltene Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d.
§ 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG
In Zeile 6 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften641/841
In Zeile 14 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften
Verluste aus Termingeschäften
In Zeile 22 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften In Zeile 22 enthaltene Verluste aus Termingeschäften
30 31
661/861
Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis
2021
.
X X
Steuernummer
2021AnlKAP-BET352 2021AnlKAP-BET352
Kapitalertragsteuer
Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 6 bis 26
EUR 290/490
33 34
36 37 35 32
Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 31 sowie aus anderen Einkunftsarten
Ct
38 39 40
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer Angerechnete ausländische Steuern
Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern
Fiktive ausländische Quellensteuern (nicht in den Zeilen 35 und / oder 36 enthalten)
Kapitalertragsteuer Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer
291/491 292/492 293/493 294/494
296/496
298/498 297/497
Ct EUR
295/495
Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis
Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen
Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Anlage KAP-INV
Steuernummer Ehefrau / Person B
stpfl. Person / Ehemann / Person A
haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG
(einschließlich des ausländischen Steuerabzugs auf den Kapitalertrag) aus 1
8 7 6 5
4 - Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)
- Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreistellung)
- Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne Beträge lt. Zeile 7)
- Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 InvStG (vor Teilfreistellung) - sonstige Investmentfonds
312/512 313/513 3
2
Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen ) Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen
- ggf. Übertrag aus Zeile 55, 56 und / oder 57 oder lt. Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts -
Aktienfondsi. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)
In Zeile 14 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)
Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 14 enthalten) Mischfondsi. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreitstellung)
In Zeile 17 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)
Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen nach § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 17 enthalten) Immobilienfondsi. S. d. § 2 Abs. 9 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne
In Zeile 20 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreitstellung)
Gewinne oder Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 20 enthalten) Auslands-Immoblilienfondsi. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG (vor Teilfreistellung)
In Zeile 23 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreitstellung)
Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 23 enthalten) Sonstige Investmentfonds
In Zeile 26 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG
Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 26 enthalten) Vorname
Name
Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004 24
Zwischengewinn aus fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 nach § 56 Abs. 2 i. V. m.
Abs. 3 InvStG 380/580
,-EUR
Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus
ggf. Übertrag aus Zeile 46 oder lt. Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts -- Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)
- Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreistellung) - Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne
Beträge lt. Zeile 12)
- Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 InvStG (vor Teilfreistellung)
- sonstige Investmentfonds ,-,-,-,-
Bei Veräußerung von vor dem 1.1.2018 angeschafften Investmentanteilen:
Beträge lt. Zeile 23)
340/540
Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis
2021
1 X
Steuernummer, lfd. Nr. d. Anlage
2021AnlKAP-INV362 2021AnlKAP-INV362
ISIN
Ermittlung der Vorabpauschalen zu Zeile 9 bis 13
51 (bei Anschaffung vor dem 1.1.2018: fiktive Anschaffungskosten i. S. d. § 56 Abs. 2 InvStG) abzügl. Veräußerungskosten
Veräußerungsgewinn/-verlust (Zeile 51 abzügl.
Zeile 52 bis 54)
Summe der Eintragungen in Zeile 55 für jede Fondsart bilden und in die Zeilen 14, 17, 20, 23 und / oder 26 der ersten Anlage KAP-INV übertragen.
bei Anschaffung vor dem 1.1.2009: Wert lt. Zeile 55
Summe der Eintragungen in Zeile 56 für jede Fondsart bilden und in die Zeilen 15, 18, 21, 24 und / oder 27 der ersten Anlage KAP-INV übertragen.
bei Anschaffung nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018: fiktiver Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017
Summe der Eintragungen in Zeile 57 für jede Fondsart bilden und in die Zeilen 16, 19, 22, 25 und / oder 28 der ersten Anlage KAP-INV übertragen.
1. Investmentfonds 2. Investmentfonds
EUR EUR
Investmentanteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten sind jeweils in einer eigenen Spalte zu erfassen.
-Veräußerung von vor dem 1.1.2018 angeschafften Investmentanteilen
Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu Zeile 14 bis 28
54 abzügl. während Besitzzeit angesetzter Vorab-pauschalen (vor Teilfreistellung)
,-,-
,-- Investmentanteile, die im Jahr 2020 in unterschiedlichen Monaten angeschafft wurden, sind jeweils in einer Spalte zu erfassen.
Für Investmentaneile, die bis zum 31.12.2020 veräußert wurden, ist keine Vorabpauschale zu berechnen.
-2. Investmentfonds Investment-anteil zu Beginn des Kj. 2020 Basisertrag (Zeile 34 x 0,049 %)
Mehrbetrag je Investmentanteil nach § 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG Letzter Rücknahmepreis 2020
abzgl. erster Rücknahmepreis 2020 (lt. Zeile 34)
zzgl. Ausschüttungen 2020 Mehrbetrag
Niedriger Wert aus Zeile 35 oder 39 (wenn Wert negativ, in Zeile 44 "0"
eintragen)
abzgl. Ausschüttungen 2020 Zwischenergebnis Zeile 40 abzgl.
Zeile 41 (wenn Wert negativ, in Zeile 44 "0" eintragen)
bei unterjährigem Erwerb im Januar 2020:
Kürzung im Wert lt. Zeile 42 um 1/12 für jeden vollen Monat vor Erwerb Zwischenergebnis (Zeile 42 abzgl.
Zeile 43) Anzahl der Anteile (mit Nachkommastellen) Vorabpauschale (Zeile 44 x Zeile 45)
Summe der Eintragungen in Zeile 46 für jede Fondsart bilden und in die Zeilen 9, 10, 11, 12 und / oder 13 der ersten Anlage KAP-INV übertragen.
4 = Auslands-Immobilienfonds 5 = sonstiger Investmentfonds
Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis
.
1
Die Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP jedoch erforderlich, wenn
n die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (z. B. Zinsen aus Privatdar-lehen, ausländische Kapitalerträge),
n
Kirchensteuerpflicht besteht und dem automatisierten Datenabruf der Religionszugehö-rigkeit widersprochen und keine Kirchensteuer einbehalten wurde; in diesem Fall ist in der Zeile 6 der Anlage KAP eine 1 einzutragen,
n die abgeltende Wirkung des § 32d Abs. 2 EStG aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht in Betracht kommt.
Sinnvoll ist es dann, eine Anlage KAP einzureichen, wenn
n der Steuereinzug dem Grunde und der Höhe nach überprüft werden sollte (z. B. wenn die Zinserträge unter 801 € bei Ledigen und 1.602 € bei Ehegatten/eingetragenen Lebens-partnern liegen, aber kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag erteilt wurde und die Bank Steuern einbehalten hat oder wenn Verluste bzw. Verlustvorträge noch nicht berücksichtigt wurden oder wenn eine Teilfreistellung der Erträge aus Investmentfonds beantragt wird).
In diesen Fällen ist in der Anlage KAP in das Feld in Zeile 5 eine 1 einzutragen.
n ein Antrag auf die Günstigerprüfung gestellt wird. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 % und somit unter dem Abgeltungssteuersatz, können auf Antrag die Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert werden und die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer wird zurückerstattet.
Dieser Antrag auf Günstigerprüfung kann für das Veranlagungsjahr nur einheitlich für sämtliche Einnahmen aus Kapitalvermögen gestellt werden. Das Gute daran ist, dass man sich durch diesen Antrag nicht verschlechtern kann. Das Finanzamt führt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Bei einer Verschlechterung gegenüber der 25%igen Abgeltungsteuer gilt der Antrag als nicht gestellt, bei Verbesserung wird die einbehaltene Abgeltungsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.
Die Günstigerprüfung wird beantragt, indem in Zeile 4 der Anlage KAP eine 1 eingetragen wird. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann der Antrag nur gemeinsam für beide Ehegatten gestellt werden.