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4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

4.2 Wann ist eine Anlage KAP auszufüllen?

Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch die Einführung der Abgel-tungsteuer in Höhe von 25 % auf die Kapitalerträge abgegolten und somit die Abgabe der Anlage KAP entbehrlich geworden.

Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anrechnung von Steuern

4 Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.

Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge.

Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde.

Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

203/403

220/420

224/424 222/422

225/425

Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben 230/430

In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktien-veräußerungen

In Zeile 7 enthaltene Ersatzbemessungs-grundlage

Nicht ausgeglichene Verluste ohneVer-Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien

In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. "0") luste aus der Veräußerung von Aktien

Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden

2021AnlKAP051 2021AnlKAP051 (Bei Zusammenveranlagung: Die Anlage KAP meines Ehegatten / Lebenspartners ist beigefügt.)

,-236/436 In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohneVerluste aus der Veräußerung

In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

,-15

In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in

zur Erklärung zur Festsetzung der Kirchen-steuer auf Kapitalerträge

Sparer-Pauschbetrag

Bei Eintragungen in den Zeilen 7 bis 15, 18 bis 27, 30, 33, 47 und 49 dieser Anlage, in den Zeilen 6 bis 27, 30 und 31 der Anlage KAP-BET sowie in der Anlage KAP-INV:

Anträge

Erklärung zur Kirchensteuerpflicht

Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 47)

In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

EUR

- ohne Investmenterträge lt. Anlage KAP-INV - EUR In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Ver-äußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile

i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG ,- 229/429

,-der Anlage KAP nichterklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. "0")

Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 26)

235/435

Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewor-dener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von

Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG 616/816 ,- 626/826

,-von Aktien

Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG,

oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG 636/836

,-9 In Zeile 7 enthaltene Einkünfte aus Still-

,-halterprämien und Gewinne aus

Termin-geschäften 611/811

In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften

Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis

2021

X X

Steuernummer

Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 25 und zu Investmentanträgen lt. Anlage KAP-INV Kapitalertragsteuer

Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer Solidaritätszuschlag

Angerechnete ausländische Steuern

Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern

Fiktive ausländische Qellensteuern (nicht in den Zeilen 40 und / oder 41enthalten)

Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 sowie aus anderen Einkunftsarten Kapitalertragsteuer

Familienstiftungen nach § 15 AStG

238/438

Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die nichtder tariflichen Einkommensteuer unterliegen EUR Ct

Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die der tariflichen Einkommensteuer

unterliegen (siehe Zeile 18 der Anlage AUS) 278/478

Anzurechnende ausländische Steuern (zu Zeile 47) 208/408

,-(lt. Feststellung) Bezeichnung, Finanzamt und Steuernummer

Ich habe Kapitalerträge erzielt, bei denen die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG und / oder § 31 Abs. 3 InvStG

nicht erfüllt sind. 206/406

Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG und / oder § 31 Abs. 3 InvStG 1 = Ja

Steuerstundungsmodelle

Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG (lt. gesonderter Aufstellung) EUR

,-50

Ct Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen EUR

Ich beantrage für die Einkünfte lt. Zeile 32 die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer Kapitalerträge aus Lebensversicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen, Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit der Kapitalforderung Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen (ohne Betrag lt. Zeile 49)

(nicht in den Zeilen 7, 18 und 19 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 6 und 14 der Anlage KAP-BET enthalten)

Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer

Laufende Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft - bitte Anleitung beachten -

Ich habe Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG erzielt.

(lt. gesonderter Aufstellung)

Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG

In den Zeilen 7, 18 und / oder 19 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 6 und / oder 14 EUR der Anlage KAP-BET enthaltene Erträge

In den Zeilen 27 bis 30, 32, 33 und / oder 49 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 27 bis 31 der Anlage KAP-BET enthaltene Erträge

,-Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis

.

Anlage KAP-BET

Einkünfte aus Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern

Name

lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung (Beteiligungen) Erträge

,-- die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen

,-In Zeile 6 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen

In Zeile 6 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG

Nicht ausgeglichene Verluste ohneVerluste aus der Veräußerung von Aktien Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien

Kapitalerträge (ohne Beträge lt. Zeile 22 der Anlage KAP-BET sowie ohne Beträge der Zeile 47 der Anlage KAP)

In Zeile 14 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Ab. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG

In Zeile 14 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen

In Zeile 14 enthaltene Verluste ohneVerluste aus der Veräußerung von Aktien

In Zeile 22 enthaltene Gewinne / Verluste aus Aktienveräußerungen

Gewinn / Verlust aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft

In Zeile 14 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien

Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen (ohne Betrag lt. Zeile 49 der Anlage KAP)

Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG

Bezüge und Einnahmen i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG (ohne Betrag lt. Zeile 49 der Anlage KAP) Korrespondenzprinzip

-Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen aus sonstigen Kapital-forderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen, Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit der Kapitalforderungen

Kapitalerträge aus Lebensversicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 6

Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG

oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG

,-Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG

In Zeile 22 enthaltene Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d.

§ 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG

In Zeile 6 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften641/841

In Zeile 14 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften

Verluste aus Termingeschäften

In Zeile 22 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften In Zeile 22 enthaltene Verluste aus Termingeschäften

30 31

661/861

Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis

2021

.

X X

Steuernummer

2021AnlKAP-BET352 2021AnlKAP-BET352

Kapitalertragsteuer

Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 6 bis 26

EUR 290/490

33 34

36 37 35 32

Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 31 sowie aus anderen Einkunftsarten

Ct

38 39 40

Solidaritätszuschlag

Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer Angerechnete ausländische Steuern

Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern

Fiktive ausländische Quellensteuern (nicht in den Zeilen 35 und / oder 36 enthalten)

Kapitalertragsteuer Solidaritätszuschlag

Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer

291/491 292/492 293/493 294/494

296/496

298/498 297/497

Ct EUR

295/495

Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis

Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen

Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Anlage KAP-INV

Steuernummer Ehefrau / Person B

stpfl. Person / Ehemann / Person A

haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG

(einschließlich des ausländischen Steuerabzugs auf den Kapitalertrag) aus 1

8 7 6 5

4 - Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)

- Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreistellung)

- Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne Beträge lt. Zeile 7)

- Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 InvStG (vor Teilfreistellung) - sonstige Investmentfonds

312/512 313/513 3

2

Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen ) Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen

- ggf. Übertrag aus Zeile 55, 56 und / oder 57 oder lt. Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts -

Aktienfondsi. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)

In Zeile 14 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)

Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 14 enthalten) Mischfondsi. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreitstellung)

In Zeile 17 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)

Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen nach § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 17 enthalten) Immobilienfondsi. S. d. § 2 Abs. 9 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne

In Zeile 20 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreitstellung)

Gewinne oder Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 20 enthalten) Auslands-Immoblilienfondsi. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG (vor Teilfreistellung)

In Zeile 23 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreitstellung)

Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 23 enthalten) Sonstige Investmentfonds

In Zeile 26 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG

Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 26 enthalten) Vorname

Name

Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004 24

Zwischengewinn aus fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 nach § 56 Abs. 2 i. V. m.

Abs. 3 InvStG 380/580

,-EUR

Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus

ggf. Übertrag aus Zeile 46 oder lt. Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts -- Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)

- Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreistellung) - Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne

Beträge lt. Zeile 12)

- Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 InvStG (vor Teilfreistellung)

- sonstige Investmentfonds ,-,-,-,-

Bei Veräußerung von vor dem 1.1.2018 angeschafften Investmentanteilen:

Beträge lt. Zeile 23)

340/540

Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis

2021

1 X

Steuernummer, lfd. Nr. d. Anlage

2021AnlKAP-INV362 2021AnlKAP-INV362

ISIN

Ermittlung der Vorabpauschalen zu Zeile 9 bis 13

51 (bei Anschaffung vor dem 1.1.2018: fiktive Anschaffungskosten i. S. d. § 56 Abs. 2 InvStG) abzügl. Veräußerungskosten

Veräußerungsgewinn/-verlust (Zeile 51 abzügl.

Zeile 52 bis 54)

Summe der Eintragungen in Zeile 55 für jede Fondsart bilden und in die Zeilen 14, 17, 20, 23 und / oder 26 der ersten Anlage KAP-INV übertragen.

bei Anschaffung vor dem 1.1.2009: Wert lt. Zeile 55

Summe der Eintragungen in Zeile 56 für jede Fondsart bilden und in die Zeilen 15, 18, 21, 24 und / oder 27 der ersten Anlage KAP-INV übertragen.

bei Anschaffung nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018: fiktiver Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017

Summe der Eintragungen in Zeile 57 für jede Fondsart bilden und in die Zeilen 16, 19, 22, 25 und / oder 28 der ersten Anlage KAP-INV übertragen.

1. Investmentfonds 2. Investmentfonds

EUR EUR

Investmentanteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten sind jeweils in einer eigenen Spalte zu erfassen.

-Veräußerung von vor dem 1.1.2018 angeschafften Investmentanteilen

Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu Zeile 14 bis 28

54 abzügl. während Besitzzeit angesetzter Vorab-pauschalen (vor Teilfreistellung)

,-,-

,-- Investmentanteile, die im Jahr 2020 in unterschiedlichen Monaten angeschafft wurden, sind jeweils in einer Spalte zu erfassen.

Für Investmentaneile, die bis zum 31.12.2020 veräußert wurden, ist keine Vorabpauschale zu berechnen.

-2. Investmentfonds Investment-anteil zu Beginn des Kj. 2020 Basisertrag (Zeile 34 x 0,049 %)

Mehrbetrag je Investmentanteil nach § 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG Letzter Rücknahmepreis 2020

abzgl. erster Rücknahmepreis 2020 (lt. Zeile 34)

zzgl. Ausschüttungen 2020 Mehrbetrag

Niedriger Wert aus Zeile 35 oder 39 (wenn Wert negativ, in Zeile 44 "0"

eintragen)

abzgl. Ausschüttungen 2020 Zwischenergebnis Zeile 40 abzgl.

Zeile 41 (wenn Wert negativ, in Zeile 44 "0" eintragen)

bei unterjährigem Erwerb im Januar 2020:

Kürzung im Wert lt. Zeile 42 um 1/12 für jeden vollen Monat vor Erwerb Zwischenergebnis (Zeile 42 abzgl.

Zeile 43) Anzahl der Anteile (mit Nachkommastellen) Vorabpauschale (Zeile 44 x Zeile 45)

Summe der Eintragungen in Zeile 46 für jede Fondsart bilden und in die Zeilen 9, 10, 11, 12 und / oder 13 der ersten Anlage KAP-INV übertragen.

4 = Auslands-Immobilienfonds 5 = sonstiger Investmentfonds

Steuersoft GmbH · Wallstraße 7 . 66740 Saarlouis

.

1

Die Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP jedoch erforderlich, wenn

n die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (z. B. Zinsen aus Privatdar-lehen, ausländische Kapitalerträge),

n

Kirchensteuerpflicht besteht und dem automatisierten Datenabruf der Religionszugehö-rigkeit widersprochen und keine Kirchensteuer einbehalten wurde; in diesem Fall ist in der Zeile 6 der Anlage KAP eine 1 einzutragen,

n die abgeltende Wirkung des § 32d Abs. 2 EStG aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht in Betracht kommt.

Sinnvoll ist es dann, eine Anlage KAP einzureichen, wenn

n der Steuereinzug dem Grunde und der Höhe nach überprüft werden sollte (z. B. wenn die Zinserträge unter 801 € bei Ledigen und 1.602 € bei Ehegatten/eingetragenen Lebens-partnern liegen, aber kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag erteilt wurde und die Bank Steuern einbehalten hat oder wenn Verluste bzw. Verlustvorträge noch nicht berücksichtigt wurden oder wenn eine Teilfreistellung der Erträge aus Investmentfonds beantragt wird).

In diesen Fällen ist in der Anlage KAP in das Feld in Zeile 5 eine 1 einzutragen.

n ein Antrag auf die Günstigerprüfung gestellt wird. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 % und somit unter dem Abgeltungssteuersatz, können auf Antrag die Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert werden und die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer wird zurückerstattet.

Dieser Antrag auf Günstigerprüfung kann für das Veranlagungsjahr nur einheitlich für sämtliche Einnahmen aus Kapitalvermögen gestellt werden. Das Gute daran ist, dass man sich durch diesen Antrag nicht verschlechtern kann. Das Finanzamt führt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Bei einer Verschlechterung gegenüber der 25%igen Abgeltungsteuer gilt der Antrag als nicht gestellt, bei Verbesserung wird die einbehaltene Abgeltungsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die Günstigerprüfung wird beantragt, indem in Zeile 4 der Anlage KAP eine 1 eingetragen wird. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann der Antrag nur gemeinsam für beide Ehegatten gestellt werden.