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können, waren da die erste Hochschulbibliothek in Sachsen und die erste

Bibliothek in Deutschland, die daraus resultierend eine Außenrückgabe am Haus hatte. Also einen Rückgabeautomaten, der auch videoüberwacht ist, der

ermöglicht, dass Bücher unabhängig von den Öffnungszeiten, also auch an Feiertagen und an den Wochenenden zurückgegeben werden können.

Das soll es in Kürze erst einmal zur Bibliothek gewesen sein.

Ritter: Gut, dann kommen wir doch jetzt zum eigentlichen Thema. Wie lange gibt es die Videoüberwachung bei Ihnen schon?

Stenzel: Die haben wir schon seit 1997, also schon im alten Domizil, und zwar konkret aus der Situation, dass wir in einem Fachgebiet Diebstähle in

Größenordnung hatten. Und obwohl wir unsere Bücher mit Sicherheitsstreifen versehen hatten, also mit diesen Streifen, die auf das Buch geklebt wurden, nicht rein in den Falz, das sind ausschließlich Sicherheitsstreifen, sondern die

kombinierten Barcodes mit integriertem Sicherheitsstreifen. Und sicher ist das natürlich nicht, wir hatten, wie gesagt, einen richtig schlimmen Fall in einem konkreten Gebiet, das war der Auslöser, über eine Videoüberwachung nachzudenken und wir haben das dann auch realisiert, im Einvernehmen natürlich mit der Hochschulleitung und dem Personalrat. Und das haben wir weitergeführt, dann auch hier im neuen Haus. Dazu gekommen war dann die Außenüberwachung an dem Rückgabeautomaten, was etwas Neues war, was wir uns dann auch extra genehmigen lassen mussten. Das war auch eine Sicherheitsanforderung von Seiten des Baus gewesen, weil es ja natürlich eine empfindliche Stelle ist. Man öffnet das Gebäude nach außen und weiß nicht hundertprozentig, was da passieren könnte. Es ist natürlich so, dass man sich an der Stelle auch authentifizieren muss, über seinen Nutzerausweis. Erst dann geht die Panzerglasscheibe nach oben, so ist es sicherer. Aber auch den Behörden drum herum war es sicherer, wenn zuzüglich noch eine Videoüberwachung erfolgt. Die ist wirklich rund um die Uhr geschaltet, während die andere Videoüberwachung im Hause natürlich nur und ausschließlich während der Öffnungszeit läuft.

Ritter: Und innerhalb der Bibliothek, welche Bereiche werden dort überwacht?

Oder ist die Überwachung flächendeckend?

Stenzel: Auf jeden Fall der Erdgeschossbereich, dort sämtliche Ein- und Ausgänge flächendeckend, also die drei Ein- und Ausgänge: Haupteingang, Notausgang und Personalein- und ausgang. Das sind die drei Bereiche die hundertprozentig überwacht werden. Alles andere ist teilweise über Dummies realisiert, teilweise nicht, aber darüber werde ich natürlich keine weiteren Aussagen machen. Aber diese empfindlichen Bereiche sind natürlich wirklich vollständig überwacht.

Ritter: Handelt es sich denn nur um eine Videobeobachtung, oder findet auch eine Aufzeichnung und Speicherung statt?

Stenzel: An den empfindlichen Stellen, sprich Rückgabeautomat und den drei Ein- und Ausgängen ist es eine direkte Speicherung – digital inzwischen. Wir hatten das bis vor kurzem noch, zumindest was den Innenbereich betrifft analog, aber seit anderthalb Jahren ist auch das digital.

Ritter: Und zu den Aufnahmen, wer hat da Zugang? Ist da das Personal für zuständig oder gibt es externe Beauftragte?

Stenzel: Die Aufnahme erfolgt im Thekenbereich, also dort, wo man auch dran kann. Das Personal könnte theoretisch da ran, eingewiesen sind aber nur einige wenige, die das dann auch tun können. Es ist auf jeden Fall im Personalbereich, Außenstehende kommen dort gar nicht dran.

Ritter: Gibt es denn Löschfristen?

Stenzel: Ja, das ist vorgegeben vom Personalrat, vier Wochen. Und das reicht uns auch, das ist okay.

Ritter: Sie sagten ja schon, dass es Diebstähle gab in der Vergangenheit und dass das auch der Grund war für die Videoüberwachung. Gab es auch andere Vorfälle? Situationen in denen Mitarbeiter oder Nutzer vielleicht Angst hatten und sich eine Überwachung gewünscht haben?

Stenzel: Das hat es tatsächlich gegeben, in unserem alten Domizil, dass auf bisher ungeklärte Weise irgendjemand offensichtlich in unseren

Mitarbeiterbereich gelangt war und von verschiedenen Kollegen Portemonnaies und Brieftaschen gestohlen hat. Also aus dem internsten Bereich. Das war damals dann Anlass - das zog also auch Kreise, man war natürlich sehr verunsichert – dass wir diesen Bereich, dann natürlich auch entsprechend ausgeschildert, zusätzlich noch mit einer aktiven Kamera überwacht haben. Also nur den Bereich dieser Tür, über die es gelaufen sein muss. Es ist nachher nichts mehr vorgekommen. Das war wirklich ein ganz akuter Bedarfsfall, wo wir gesagt haben, wir müssen irgendwie reagieren, weil wir alle sehr verunsichert waren.

Aber hier in dem neuen Gebäude ist bisher nichts vorgekommen und dort hatten wir auch keinen Anlass jetzt irgendwelche Bereiche zuzüglich zu den bereits genannten noch speziell zu überwachen. Wir hatten bisher hier auch noch keine solche Vorkommnisse, Gott sei Dank.

Ritter: Sie würden also sagen, dass die Überwachung einen Erfolg gebracht hat?

Stenzel: Das auf jeden Fall. Ich meine, man weiß ja nie, was wäre gewesen, wenn wir das eben nicht gemacht hätten, aber wir sind der Meinung, dass es auf jeden Fall abschreckend wirkt. Wir wissen natürlich, es gibt keine

hundertprozentige Sicherheit und jetzt erfolgt ja die Sicherung unserer Medien über RFID, das ist auch keine hundertprozentige Sicherheit. Aber das sind alles Aspekte, die doch abschrecken und damit sind wir bisher gut gefahren. Also es hält sich bei uns im Rahmen, durch Revision werden ja Teilbereiche jedes Jahr geprüft und die Rate der Bücher, die tatsächlich am Ende weg sind, ist sehr gering. Ich kann es Ihnen nicht genau prozentual nennen, aber es ist vertretbar.

Ritter: Als die Videoüberwachung eingeführt wurde, gab es Stimmen dagegen, oder irgendwelche Hindernisse?

Stenzel: Man musste von vornherein sicherstellen, das war natürlich ein Thema, das insbesondere der Personalrat benannt hatte, dass keinesfalls diese

Maßnahme dazu dient, Personal zu beobachten. Das Kommen und Gehen oder interne Bewegungsabläufe. Die Kameras waren aber nie auf die

Mitarbeiterräume gerichtet und sind auch immer erst eingeschaltet worden, weil es ja durch uns passierte, in dem Moment, in dem wir die Bibliothek geöffnet haben. Und sind eben auch in solche Bereiche gerichtet gewesen, wo man keine Schlüsse daraus ziehen könnte, wie sind bestimmte Personen dort zugange oder

machen die ihre Arbeit richtig. Sie sind auch niemals auf die Theke

beispielsweise gerichtet gewesen, wo man hätte Mitarbeiter beobachten können.

Und von Seiten der Nutzer sind höchstens mal Fragen gestellt worden. Das war damals in den 90ern auch noch nicht so üblich, dass man das gemacht hat. Aber wir konnten es ja immer erklären, warum und dass es eigentlich zu ihrem

eigenen Vorteil ist, indem die Bücher eben geschützt werden und die dann auch wirklich da sind. Damit ist das immer akzeptiert worden. Es hat da nie

irgendwelche schriftlichen Eingaben gegeben oder größere Probleme von irgendjemanden.

Ritter: In Münster gab es ja auf Grund der Videoüberwachung an der Universitätsbibliothek viel Gegenwind. Einige Studenten gingen wegen den Kameras sogar vor Gericht, weil sie sich durch die Beobachtung zu sehr in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlten.

Stenzel: Ja, also wie gesagt, hier ist es bisher noch nicht aufgetreten. Im Gegenteil, wir hatten schon zweimal Anfragen, weil Studierenden etwas abhanden gekommen ist. Diese haben uns dann gefragt, ob wir das mit Hilfe unserer Videoüberwachung nach verfolgen könnten. Also welche, die sich eigentlich dadurch Hilfe versprochen haben. Wir konnten leider in beiden Fällen nicht wirklich helfen.

Ritter: Also lässt sich daraus schon schließen, dass die Nutzer kein Problem mit der Videoüberwachung haben?

Stenzel: Ja, die sind sehr aufgeschlossen und finden das auch angemessen.

Ritter: Ich habe gesehen, dass auch am Eingang darauf hingewiesen wird, dass eine Überwachung stattfindet. Haben Sie das auch in Ihrer Benutzerordnung aufgeführt?

Stenzel: Nein, in der Benutzungsordnung haben wir es nicht drin. Aber beim Rückgabeautomaten steht es auch direkt auf der Startseite vom Touchterminal mit drauf. Da sind wir dem schon gefolgt, das wussten wir ja, dass wir darauf hinweisen müssen.

Ritter: Wie ist es denn, wenn man den Kostenfaktor betrachtet? Inwieweit wären Alternativen zur Videoüberwachung im Kostenvergleich zu beurteilen? Wie sieht es mit den Kosten im Vergleich zum Nutzen aus?

Stenzel: Zusätzliches Personal einzustellen wäre auf jeden Fall wesentlich teurer. Das waren einmalige Anschaffungskosten, die heutzutage überhaupt nicht mehr hoch sind, für so einen Digitalrecorder und die entsprechenden Kameras. Die Kameras hier wurden ja während des Baus mit eingebaut,

beziehungsweise haben wir das Equipment teilweise mit aus der alter Bibliothek übernommen, das war kostensparend hoch drei. Das hat sich längst amortisiert.

Und wenn ich bedenke, wie groß die Verluste damals waren, durch den großen Diebstahl, und wir seitdem etwas in der Größenordnung nicht mehr hatten, sag ich mir, das hat sich wirklich gelohnt. Und Personal ist immer teurer.

Ritter: Vielleicht noch einmal kurz zurück zu den Kameras an sich: Was können diese Geräte in Bezug auf zoomen oder auf die Beweglichkeit?

Stenzel: Beweglich sind die gar nicht, die sind fest montiert. Ich kann natürlich mit den Möglichkeiten, die man heute hat, Screenshots machen, also einzelne Bilder nehmen und kann dort auch zoomen. Das sind schon moderne Geräte.

Wir haben das zwar unten laufen, während des normalen Betriebes. Da können wir uns einzelne Bilder anschauen, beziehungsweise wechselt das permanent.

Aber das wird weniger genutzt, diese direkte, sofortige Betrachtung. Wofür es eigentlich da sein soll, ist, wenn ein konkreter Fall auftritt, dass man es nach verfolgen kann. Deshalb eben auch wirklich diese vier Wochen

Aufbewahrungsfrist, die uns gesetzt wurde. Und mehr brauchen wir auch tatsächlich nicht. Man hat eben die Möglichkeit, im Nachhinein noch einmal zu schauen und gegebenenfalls Rückschlüsse zu ziehen. Aber 90 Prozent, kann man sagen, ist Abschreckung. Das ist einfach so.

Vielleicht noch einmal ein Wort dazu: Es ist auch wirklich preiswert. Der Großteil der Videokameras, die ich hier habe, ist Attrappe und die sind natürlich

entsprechend günstig, so dass es sich eben wirklich rentiert, schnell rentiert. Der Effekt ist eben wirklich dieser Abschreckungseffekt. Ich meine, wer die kriminelle Energie hat, der wird sie natürlich anwenden, egal ob eine Videoüberwachung da ist oder nicht. Die können ja gucken: „Wie ist das hier? Wo sind die toten

Winkel?“ Aber das sind die Wenigsten, die wirklich so gezielt kommen und das

dann hier natürlich auch tun. Ansonsten kann man wirklich mit wenig einen großen Effekt erzielen, und das sollte sich jede Einrichtung überlegen. Ist

natürlich auch immer ein Problem, je nach Einrichtung, wie das dort toleriert und aufgenommen wird und wie die Datenschützer das sehen. Man muss natürlich aufpassen, dass man sich dort in einem Rahmen bewegt, in dem alles seinen ganz ordentlichen Gang geht und sich niemand dadurch belästigt fühlt. Die Standorte, selbst der Dummies, sollte man sich genau überlegen, um niemanden zu verunsichern. Also beispielsweise so etwas, das habe ich von einer anderen Einrichtung gehört, dass man dann am Ende nachvollziehen kann, wie die Mitarbeiter zur Toilette gegangen sind. Da muss man einfach aufpassen, das sind sensible Bereiche, da kann ich mir vorstellen, dass dann irgendwelche Klagen kommen könnten. Oder dass man irgendwelche anderen regelmäßigen Gänge von Leuten genau nachvollziehen kann. Da muss man sich vorher schon ein bisschen Gedanken machen, wo setz ich die Kameras hin. Die Standorte sollten also wirklich genau überlegt werden.

Ritter: Interessant ist ja auch der starke Gegensatz von den Datenschützern einerseits, die gegen die Videoüberwachung sind, und andererseits die

Umfrageergebnisse, die zeigen, dass sich die Bürger die Videoüberwachung für ihr persönliches Sicherheitsgefühl wünschen.

Stenzel: Die Datenschützer sehen da sicherlich oftmals eine größere

Einschränkung des Individuums oder der persönlichen Freiheit, als sie tatsächlich von denjenigen empfunden wird. Wir hatten das Thema auch hier in Dresden, in der Prager Straße, wo auch Videoüberwachung eingesetzt wurde, weil dort eben auch die Kriminalitätsrate so hoch war. Und die ist eben entscheidend

zurückgegangen, seitdem diese Kameras installiert waren. Aber da gab es auch viel Pro und Kontra in den Medien. Ich weiß gar nicht, ob die noch da ist, aber ich glaube es ist dabei geblieben dann am Ende, weil es eben wirklich den positiven Effekt erzielt hatte und die Mehrheit der Bevölkerung dafür war. Wenn man niemandem etwas tut, dann braucht man sich ja auch nicht zu verstecken. Aber die Datenschützer gingen auf die Barrikaden, das war heftig umstritten und ging tagelang, wochenlang durch die Zeitung. Die haben dann natürlich immer das Argument, dann gehen die halt woanders hin und tun dort die schlimmen Dinge.

Aber man konnte sich wenigstens auch in diesen Bereich dann wohlfühlen und sicherer fühlen. Also wir haben, wie gesagt, insgesamt positive Erfahrungen

gemacht und ich finde es gut. Ich kann nur jedem dazu raten, bevor es erst zu so einem schlimmen Vorfall kommt. Wer eine neue Bibliothek einrichtet, sollte das von vornherein gleich mit einplanen, das wäre mein Wort.

Interview II

22.07.2009 – 10.00 Uhr

Interview mit Frau Angela Malz, Leiterin der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Chemnitz, zum Thema Videoüberwachung in Bibliotheken

Geführt von Stefanie Ritter

Ritter: Bitte erzählen Sie doch zunächst etwas über Ihre Bibliothek, bezüglich der Größe, dem Bestand, eventuellen Besonderheiten etc..

Malz: Wir sind eine einschichtige Universitätsbibliothek, allerdings mit vier

Standorten. Ein Standort ist hier, die Zentralbibliothek, die ihren Namen eigentlich nur deshalb hat, weil hier der zentrale Geschäftsgang sitzt, die zentrale

Verwaltung. Es ist nicht die Bibliothek, die einen zentralen Bestand hat, sondern der Bestand ist aufgeteilt. Hier steht nur Chemie, Informatik und Maschinenbau, das sind auch die Bereiche oder Fakultäten, die hier angesiedelt sind, in dem Teil Straße der Nationen. Dann gibt es noch an der Reichenhainer Straße unseren Campus und dort gibt es zwei Campusbibliotheken. Eine für

Geisteswissenschaften und eine für Naturwissenschaften, Recht, Wirtschaft und Mathematik. Und dann gibt es noch etwas besonderes, nämlich ein

Patentinformationszentrum, was bei uns als Besonderheit an die Bibliothek angegliedert ist, also als Abteilung der Bibliothek geführt wird. Damit kommen wir auf vier Standorte, haben knapp über eine Million Bestandseinheiten, haben ca.

16 Tausend Nutzer und haben kein schönes Bibliotheksgebäude, worüber ich sehr traurig bin. Aber was ganz besonders ist, wir versuchen die nicht so guten äußeren Bedingungen durch gute innere Bedingungen zu kompensieren. Also wir haben eine sehr gute technische Ausstattung für die Studierenden, wirklich sehr gute Computerarbeitsplätze. Wir bieten alles, was wir digital haben, auch im Netz an, also so dass die Lizenzbestimmungen erlauben, dass es campusweit angeboten werden kann. Alle Datenbanken, alle elektronischen Bücher, alle elektronischen Zeitschriften sind möglichst campusweit erhältlich und auch rund um die Uhr erhältlich. Auf Grund unserer vielen Standorte haben wir keine so ganz tollen Öffnungszeiten, sondern nur bis abends 21 Uhr, also wir sind noch keine 24h Bibliothek, weil wir das nicht hinbekommen mit unserem Personal und

unserer Infrastruktur. Aber wir denken schon, dass wir den Studenten gute Bedingungen für die Nutzung unserer Bestände bieten.

Ritter: Und wie lange arbeiten Sie schon mit Videoüberwachung?

Malz: Mit Videoüberwachung arbeiten wir seit Ende 2006. Die Bibliothek ist ja als Unibibliothek keine selbstständige Einrichtung, sondern ist im Prinzip ein Teil der Universität. Zu dem Zeitpunkt hat man auch in der Universität an verschiedenen neuralgischen Stellen, also dort, wo es immer mal Sicherheitsrisiken gab, Videoüberwachung eingeführt und in dem Zusammenhang eben auch in Teilen der Bibliothek. Dafür gibt es aber eine Dienstvereinbarung, die zwischen dem Kanzler und dem Personalrat erstellt worden ist, wo alles genau festgelegt ist, wie an der Uni Chemnitz Videoüberwachung durchgeführt wird. Da steht im Prinzip alles drin, was zu beachten ist. Und es ist bei uns in der Bibliothek nur für die Überwachung der Technik und für die Überwachung des Eingangsbereiches hier in der Zentralbibliothek. In diesem Gang wird immer wieder versucht, Garderobenschränke aufzuhebeln. Merkwürdigerweise merkt das niemand, der im Bibliotheksbereich ist. Die müssen da sehr geschickt vorgehen und sehr schnell. Dort haben wir jetzt im Nachhinein noch eine Videoüberwachung anbringen lassen, die steht noch nicht hier (in der Dienstvereinbarung) drin.

Ansonsten haben wir Videoüberwachung vor allen Dingen dort, wo

Computerarbeitsplätze sind. Die Videoüberwachung dient bei uns der Sicherheit der Technik, weil wir große Probleme hatten, vor allen Dingen in der einen Campusbibliothek, dass dort Rechner auseinander genommen wurden, kaputt gemacht wurden, vorsätzlich beschädigt wurden. Die Videoüberwachung muss so angebracht sein, dass also wirklich nur der Rechner beobachtet wird, aber eben nicht gesehen wird, was der jeweilige Nutzer auf dem Bildschirm macht. Die Videokameras sind alle so angebracht, dass sie nicht die Bildschirme filmen. Und es darf auch nicht benutzt werden, um irgendwelche Personen zu kontrollieren.

Es gibt auch eine ganz große Einschränkung, wer sich die Bilder angucken darf.

Die Bilder werden einmal als Live-Bilder aufgezeichnet und einmal als

Archivbilder. Die Live-Bilder sind nur für einen ganz kleinen Kreis zu sehen und die Archiv-Bilder für einen noch kleineren, nämlich nur von mir und vom Kanzler und dann auch wirklich nur, wenn Grund bestanden hat, dass wirklich vorsätzlich etwas passiert ist und man das erst am nächsten Morgen merkt, weiß, bis 20 Uhr

war es in Ordnung, jetzt muss man ab 20.05 Uhr nachgucken. Das ist aber in der Zeit noch nie passiert.

Ritter: Wie sieht es denn bezüglich der Löschfristen für die Aufzeichnungen aus?

Malz: Da gibt es Fristen, aber die weiß ich nicht, da müsste ich nachgucken.

Denn dadurch, dass das eingebettet ist, in den Betrieb der Universität, haben wir nur die Videokameras beschafft und dann durften wir uns zurücklehnen. Das ganze technische, die Software, die Aufzeichnung, das läuft alles nicht über unseren Tisch, deshalb weiß ich das jetzt nicht. Aber die Frist ist relativ kurz.

Ritter: Und wie sehen die Möglichkeiten aus, die sie mit den Kameras haben, bezogen auf Schwenkbarkeit, Zoom etc.?

Malz: Die Kameras sind ausgesprochen fest angebracht und überwachen eben nur einen ganz definierten Bereich. Die Schwenkbarkeit wäre ausgeschlossen durch die Dienstvereinbarung. Da gibt es noch Anlagen, die intern sind, wo wirklich genau gezeigt wird, wo die Kamera angebracht ist und welchen Winkel die ausleuchtet. Es wäre ein Verstoß gegen die Dienstvereinbarung, wenn wir jetzt den Standort der Videokamera verändern würden oder diese schwenken würden.

Ritter: Haben Sie mitbekommen, dass sich Mitarbeiter oder Nutzer über die Überwachung beschwert haben?

Malz: Also ich glaube, unser Studentenrat war da sehr kritisch. Aber auf Grund dieser Dienstvereinbarung sind eigentlich alle Kritiken ausgeschlossen oder geklärt worden, weil die Dienstvereinbarung wirklich ziemlich streng und rigide ist und eindeutig regelt, was überwacht wird und was nicht überwacht wird. So dass das mal eine kurze Diskussion war, die aber dann positiv zu Ende gegangen ist, weil alle Unklarheiten geklärt waren. Auch für die Mitarbeiter hier bei uns in der Bibliothek hat das überhaupt keine Diskussion hervorgerufen, weil die Plätze, die überwacht werden, nicht die Plätze unserer Mitarbeiter sind und weil wir von vornherein geklärt haben, warum wir das tun. Im Gegenteil, die Mitarbeiter wollten sogar noch mehr Flächen überwacht haben, weil sie es doch schön finden, wenn die Nutzer dann doch vielleicht das Gefühl haben: hier bist du nicht