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Lübeck/Schleswig-Holstein

20) und der Gefäßchirurgie (Abb. 21)

6.1.3 Andere Fächer

Neben den oben genannten primär betroffenen Fachgebieten finden sich relativ niedrigere Fallzahlen in den folgenden medizinischen Disziplinen:

! Gynäkologie und Geburtshilfe

! Pädiatrie (Kinderheilkunde)

! Anästhesiologie und anästhesiologische Intensivmedizin

! Psychiatrie

! Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO)

! Orthopädie

! Urologie

Die Fallzahlen in diesen Fächern werden im folgenden gesondert betrachtet.

6.1.3.1 Gynäkologie und Geburtshilfe

Gynäkologie und Geburtshilfe

0 2 4 6 8 10 12 14 16

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Gynäkologie Geburtshilfe

Abb. 23: Entwicklung der Zahl der Vorwürfe wegen eines letalen Behandlungsfehlers in der Gynäkologie und Geburtshilfe von 1990 bis 2000 (alle 17 Institute für Rechtsmedizin;

absolute Zahlen)

Quantitativ etwas weniger repräsentierte medizinische Fachdisziplinen wie zum Beispiel das Gebiet der Gynäkologie (n=88) und Geburtshilfe (n=62) weisen deutliche Schwankungen der jährlichen Fallzahlen auf, ohne dass hier eine eindeutig steigende oder fallende Tendenz der Zahl der letalen Behandlungsfehlervorwürfe im Auswertungszeitraum zu erkennen ist.

Gerade auf dem Gebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe muss jedoch bedacht werden, dass möglicherweise frühzeitiger und intensiver als in anderen medizinischen Disziplinen eine fachinterne Auseinandersetzung mit Behandlungsfehlervorwürfen stattgefunden hat (LEITHOFF

1978,RATZEL 1989,SCHWENZER &BECK 1994,ULSENHEIMER 1990 ET AL.,SCHWENZER &BECK

1994, BERNAT 1995, DEUTSCH 1989, GRIFFIN ET AL. 1999). Steht in einem Spezialgebiet ein dichteres Netz erfahrener Fachgutachter zur Verfügung, dann darf angenommen werden, dass Behandlungsfehlervorwürfe, auch solche mit letalem Ausgang, schon allein aus diesem Grunde von den Ermittlungsbehörden primär einem gynäkologischen bzw. geburtshilflichen klinischen Gutachter zugeleitet werden, diesbezügliche Untersuchungen liegen jedoch nicht vor.

Bei Fächern mit geringeren Fallzahlen und nur wenigen erfahrenen Gutachtern wird bei Behandlungsfehlervorwürfen unter Umständen eher an eine Heranziehung von Rechtsmedizinern zur Behandlungsfehlerbegutachtung gedacht. Die etablierte Gutachterdichte eines Faches kann also möglicherweise Einfluss genommen haben auf die Zahl der in der Rechtsmedizin bearbeiteten Behandlungsfehlervorwürfe. In der Geburtshilfe beispielsweise ist bei Totgeburten der Ausschluss von vorbestehenden todesursächlich relevanten Erkrankungen auch durch eine klinische Obduktion in einem Institut für Pathologie möglich. Unter Verweis auf den Obduktionsbericht kann sich dann die Behandlungsfehlerbegutachtung bei einem geburtshilflichen klinischen Gutachter konzentrieren, ohne dass Rechtsmediziner involviert sind.

Dies dürfte insbesondere gelten, wenn eine Information der Staatsanwaltschaft bzw. eine Strafanzeige nicht erfolgt ist und eine juristische Auseinandersetzung sich von vornherein auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen in einem Zivilverfahren beschränken soll.

6.1.3.2 Pädiatrie (Kinderheilkunde)

In der Kinderheilkunde (n=87) ist eine Abnahme der Obduktionszahlen im Zusammenhang mit Behandlungsfehlervorwürfen im Zeitraum von 1990 bis 2000 zu beobachten (Abb. 24). Eine Korrelation mit einem Rückgang der jährlichen Geburtenziffern ist grundsätzlich denkbar, zuverlässige Aussagen zu diesem Punkt sind bei den niedrigen Fallzahlen nicht möglich.

Fallzahlen Kinderheilkunde

0 2 4 6 8 10 12 14 16 18

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Fallzahl

Abb. 24: Entwicklung der Zahl der Vorwürfe wegen eines letalen Behandlungsfehlers in der Kinderheilkunde von 1990 bis 2000 (alle 17 Institute für Rechtsmedizin; absolute Zahlen)

6.1.3.2 Anästhesiologie und anästhesiologische Intensivmedizin

Abb. 25 zeigt die Fallzahlentwicklung in den Fächern Anästhesiologie und anästhesiologische Intensivmedizin. In der Anästhesiologie umfassen die rechtsmedizinisch untersuchten Todesfälle neben Zwischenfällen bei der eigentlichen Narkose auch solche mit plötzlichem und unerwartetem Versterben während eines medizinischen Eingriffs, so genannter „Exitus in tabula“

(syn. „Mors in tabula“, engl. „Death on the table“). Derartige Todesfälle in Anwesenheit der Ärzte und während zumeist risikobehafteter invasiver Maßnahmen bereiten regelmäßig auch Probleme bei der Klassifikation der Todesart (LINK 1985,BERG 1992,TANIDA 2002,DETTMEYER

& REBER 2003). Hinzu kommen Fälle von „Verwechselungen“ im Rahmen der Gabe von Blutprodukten (sog. Transfusionszwischenfälle; PEDAL ET AL.1986, LINDEN ET AL.2000).

Fallzahlen Anästhesiologie

0 5 10 15 20 25 30

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Fallzahl

Abb. 25: Entwicklung der Zahl der Vorwürfe wegen eines letalen Behandlungsfehlers in der Anästhesiologie von 1990 bis 2000 (alle 17 Institute für Rechtsmedizin; absolute Zahlen)

6.1.3.4 Psychiatrie

Bei Todesfällen in der Psychiatrie (Fallzahlentwicklung siehe Abb. 26) sind unter anderem Fragen der Überwachung des (z.B. suizidgefährdeten) Patienten und die Dosierung von Medikamenten von besonderer Bedeutung. Hinzu kommen etwa Vorwürfe wie der einer unzulässigen bzw. medizinisch nicht indizierten Zwangs-Fixierung des Patienten mit letalem Verlauf. In diesen Fällen war neben der nach Landesgesetz (Unterbringungsgesetz; soweit die Patienten auf dieser Rechtsgrundlage und nicht nach Betreuungsrecht untergebracht waren) zu überprüfenden rechtlichen Zulässigkeit von Fixierungsmaßnahmen (z.B. Gurte an Armen, Händen, Bauchgurt) aus medizinischer Sicht mit Hilfe der Obduktion die tatsächliche Todesursache zu klären. Beim Vorwurf einer fehlerhaften Medikation können häufig erst chemisch-toxikologische Untersuchungen zur Klärung beitragen.

Fallzahlen Psychiatrie

0 2 4 6 8 10 12

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Fallzahl

Abb. 26: Entwicklung der Zahl der Vorwürfe wegen eines letalen Behandlungsfehlers in der Psychiatrie von 1990 bis 2000 (alle 17 Institute für Rechtsmedizin; absolute Zahlen)

6.1.3.5 Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

In Abb. 27 ist die Entwicklung der Zahl der behaupteten Behandlungsfehler mit letalem Verlauf für das Gebiet Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde dargestellt.

Fallzahlen Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

0 2 4 6 8 10 12

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Fallzahl

Abb. 27: Entwicklung der Zahl der Vorwürfe wegen eines letalen Behandlungsfehlers in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde von 1990 bis 2000 (alle 17 Institute für Rechtsmedizin;

absolute Zahlen)

6.1.3.6 Orthopädie

In der Orthopädie ist die Zahl der behaupteten Behandlungsfehler mit letalem Verlauf in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (siehe Abb. 28). Die Behandlungsfehlervorwürfe beziehen sich sowohl auf konservative wie auf operative ärztliche Maßnahmen.

Fallzahlen Orthopädie

0 5 10 15 20 25

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Fallzahl

Abb. 28: Entwicklung der Zahl der Vorwürfe wegen eines letalen Behandlungsfehlers in der Orthopädie von 1990 bis 2000 (alle 17 Institute für Rechtsmedizin; absolute Zahlen)

6.1.3.7 Urologie

Wie Abb. 29 verdeutlicht, haben parallel zur Fallzahlentwicklung im Untersuchungszeitraum insgesamt auch in der Urologie die Behandlungsfehlervorwürfe zugenommen, in der Literatur finden Behandlungsfehlervorwürfe in der Urologie bei relativ kleiner Fallzahl gelegentlich Beachtung (KAHAN ET AL.2001,PETRI 2001).

Fallzahlen Urologie

0 2 4 6 8 10 12 14

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Fallzahlen

Abb. 29: Entwicklung der Zahl der Vorwürfe wegen eines letalen Behandlungsfehlers in der Urologie von 1990 bis 2000 (alle 17 Institute für Rechtsmedizin; absolute Zahlen)

Dabei finden sich Überschneidungen mit dem Gebiet der Urogynäkologie, so dass insofern im Einzelfall eine willkürliche Zuordnung zu einem Fachgebiet vorgenommen werden musste.

7. Ergebnisse der Behandlungsfehlerbegutachtung im Rahmen arztstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren

7.1 Standardisiert ausgewertete Unterlagen der teilnehmenden