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2206 AMT FÜR GEOINFORMATION

Im Dokument AUFGABEN- UND FINANZPLAN 2020 – 2023 (Seite 167-170)

Herausforderungen

- Gestützt auf die Landratsvorlage LRV 2015-107 wird mit der Realisierung der neuen amtlichen Vermessung 1993 (AV93, 3. Etappe) zwischen 2016 und 2022 ausserhalb des Baugebietes die bundeskonforme amtliche Vermessung erstellt.

- Ausserhalb AV93 3. Etappe ist vorerst in Blauen nach der landwirtschaftlichen Gesamtmelioration (GM)

die Neuvermessung zu erstellen (Start 2018). Dasselbe beginnt 2019 bei der GM Wahlen und voraussichtlich 2022 bei der GM Brislach. Ferner sind bereits heute in der geplanten GM Rothenfuh die Belange der amtlichen Vermessung zusammen mit Ebenrain zu koordinieren.

- Nach dem Aufbau und der Einführung des Kataster der öfentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) zwischen 2016–2019 muss der Kataster gemäss Bundesvorgabe in den Jahren 2020–2023 inhaltlich erweitert und punktuell weiterentwickelt werden.

- Gemäss der Bundesstrategie amtliche Vermessung 2020-2023 sind in den Kantonen in dieser Zeit 3D-Geodaten aufzubauen. Gestützt darauf sind 3D-Referenzdaten zu bestimmen, zu erheben und

dessen Nachführung zu organisieren. Referenzdaten sind Gebäude inklusive Untergeschosse und Einstellhallen sowie Kunstbauten und Infrastruktur.

Lösungsstrategien

- Das Amt für Geoinformation prüft neue Technologien und übernimmt sie bei überzeugenden Ergebnissen.

Diese Innovationen dienen der Efzienzsteigerung bei der Lösung von räumlichen Fragestellungen.

- Die den Gesamtmeliorationen folgenden Neuvermessungen werden in enger Koordination und Abstimmung mit dem Ebenrain durchgeführt.

- Die für die Führung, Betrieb und Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters eingeführten direktionsübergreifende Geschäftsprozesse werden konsequent eingehalten, überwacht und laufend optimiert.

- Das Amt für Geoinformation geht die Herausforderung der Geodaten in der dritten Dimension (3D) durch die Lancierung einer paritätischen 3D-Arbeitsgruppe an. Darin beteiligen sich Vertreter aus der kantonalen und kommunalen Verwaltung, Planer, Geometer, Ingenieure, Architekten und Werke.

- Um den zukünftigen Anforderungen im Geoinformationsbereich in einem sich sehr rasch entwickelten gesellschaftlichen und technischen Umfeld gewachsen zu sein, wird die Systemarchitektur der kantonalen Geodaten-Infrastruktur (KGDI) u. a. durch Entfechtung der bestehenden Hauptkomponenten schrittweise neu ausgerichtet. Damit wird die GIS-Fachstelle agiler und "smarter" beim Entwickeln und Einbinden neuer Komponenten.

SCHWERPUNKTE

AUFGABEN

A Führung und Betrieb des kantonalen Geoinformationssystems und der Geodateninfrastruktur B Kantonale Vermessungsaufsicht

C Führung des Katasters der öfentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) D Aufsicht über den Leitungskataster

INDIKATOREN A2 Geodienste und -applikationen

1'346 2'000 1'500 1'500 1'500 1'500 2

Anzahl B1 Grenz- und Gebäudemutationen

65 68 60 75 90 100 3

% B2 Erfüllungsgrad Bundesstandard

136 115 185 185 185 185 4

Anzahl C1 Mutationen von ÖREB

60 100 85 90 95 100 5

% C2 Erfüllungsgrad Bundesstandard

140 140 140 140 140 140

Anzahl D1 Werkeigentümer

94 94 97 99 100 100 6

% D2 Erfüllungsgrad SIA-Norm 405

Die Erfahrungswerte der letzten Jahre zeigen, dass aufgrund der Anforderungen der Verwaltung jährlich eine zusätzliche Applikation bereitgestellt werden muss. Dieser Trend hält an, insbesondere durch die sukzessive Bereitstellung von 3D-Anwendungen.

1

Im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen aus dem Raumplanungsgesetz des Bundes ist mit der Verdichtung des Baugebiets und damit mit einer hohen Anzahl von Grenz- und Gebäudemutationen zu rechnen.

2

VG D

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Mit der Umsetzung der langfristigen Massnahme der neuen amtlichen Vermessung (AV93 3. Etappe) werden die zur Zeit gültigen Bundesvorgaben im Jahr 2022 zu 100% erfüllt sein. Mit der Bundesstrategie 2020–2023 werden weitere Vorgaben erwartet (3D-Geodaten), welche in dieser Zeitspanne umzusetzen sind.

3

Durchschnittlich ist ab 2020 mit 185 Mutationen pro Jahr zu rechnen, wenn der ÖREB-Katasters in allen 86 Gemeinden eingeführt ist.

4

Bis Ende 2019 wird der ÖREB-Kataster (Kataster der öfentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) im Kanton fächendeckend eingeführt sein. Damit ist der zurzeit geltende Bundesstandards zu 100% erfüllt. Mit der Bundesstrategie 2020–2023 werden erhöhte und erweiterte Anforderungen gestellt, welche in dieser Zeitspanne schrittweise umzusetzen sind.

5

Nach Abschluss der Reform des Leitungskatasters am 31. Dezember 2016 können wenige Werkeigentümer die Daten noch nicht gemäss

"SIA-Norm 405 / LKMap" (kartografsches Leitungskataster-Karten-Modell) liefern. Die vollständige Behebung dauert voraussichtlich bis 2022.

Umsetzung Strategiemassnahme Reduktion Personalaufwand (Dir-WOM-2)

2015 klein P P P 1

Umsetzung des Projektes AV93 3. Etappe 2016 gross P P P 2

Neuvermessung nach Gesamtmeliorationen (Blauen, Wahlen, Brislach, Rothenfuh)

2018 klein P P P 3

Umsetzung der Bundesstrategie amtliche Vermessung 2020 - 2023

2020 mittel P P P 4

Umsetzung der Bundesstrategie ÖREB-Kataster 2020 - 2023

Die eingestellten Entlastungen wurden per Ende 2019 abschliessend erreicht.

1

Die Realisierung der neuen amtlichen Vermessung (AV93) erfolgt im Kanton in drei Etappen. In der 1. Etappe zwischen 1995 und 2000 erfolgte die provisorische Numerisierung. Von 2000 bis 2014 wurde in der 2. Etappe die bundeskonforme und entzerrungsfreie AV93 im Baugebiet erstellt. Mit der Umsetzung der Landratsvorlage 2015-107 (Beschluss 2015-176) zwischen 2016 bis 2022 wird im Rahmen der 3.

Etappe ausserhalb des Baugebiets eine bundeskonforme und entzerrungsfreie amtliche Vermessung realisiert. Mit dem Abschluss dieser 3.

Etappe wird das kantonale gesetzliche Obligatorium der Vermessung erfüllt (§ 168 EG ZGB).

2

Mangels Kenntnis des Zeitpunkts der Fertigstellung dieser Werke wurden diese AV93-Lose 2015 nicht in den Verpfichtungskredit AV93 3.

Etappe aufgenommen. Nach heutigem Kenntnisstand werden die Arbeiten in den folgenden Zeiträumen begonnen, durchgeführt und abgeschlossen. In Blauen im Jahr 2018 bis 2020, in Wahlen im Jahr 2019 bis 2020, in Brislach im Jahr 2022 bis 2024 und in Rothenfuh im Jahr 2025 bis 2027. Die nach einer erfolgten Gesamtmelioration notwendige Neuvermessung ist eine Grundvoraussetzung, um die vorliegenden Ergebnisse überhaupt im Grundbuch eintragen lassen zu können.

3

Die Bundesstrategie der amtlichen Vermessung für die Jahre 2020–2023 und der dazugehörende Massnahmenplan fordert die

fächendeckende Einführung des Standards AV93. In BL wird das mit der langfristigen Massnahme LRV 2015-107 Ende 2022 erfüllt. Zudem sind die Daten der amtlichen Vermessung in ein neues Datenmodell (DMfex) zu konvertieren. Darin wird es möglich, die Gebäude und Anlagen sowie für das Stockwerkeigentum als Grundstück neu in der dritten Dimension (3D) in der amtlichen Vermessung ein- und nachzuführen. Ferner wird beabsichtigt, die Grunddienstbarkeiten synchron zum Grundbuch in der amtlichen Vermessung einzuführen. Zur organisatorischen Einfügung dieser Daten arbeitet das AGI BL federführend in nationalen Gremien.

4

Die Bundestrategie für den ÖREB-Kataster (Kataster der öfentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) für die Jahre 2020–2023 und der dazugehörende Massnahmenplan verfolgt die inhaltliche Erweiterung des Katasters mit zusätzlichen Themen sowie den Zusätzen

"projektierte ÖREB" und "ÖREB mit Vorwirkung". Weiter ist der Kataster punktuell weiterzuentwickeln. Die Kantone müssen die defnierten Massnahmen bis 2023 umsetzen.

5

ERFOLGSRECHNUNG (IN MIO. CHF)

R 2018 B 2019 B 2020 Abw. F 2021 F 2022 F 2023 B

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand

0.058 0.063 0.063 0.000 0% 0.063 0.063 0.063

-0.086 -0.020 -0.020 0.000 0% -0.020 -0.020 -0.020

42 Entgelte

2

-1.023 -1.298 -1.508 -0.210 -16% -1.075 -0.640 -0.265

46 Transferertrag

-1.109 -1.318 -1.528 -0.210 -16% -1.095 -0.660 -0.285 Total Ertrag

2.689 3.179 3.033 -0.146 -5% 3.024 2.446 2.588

Ergebnis Erfolgsrechnung

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Letzte Massnahme Dir-WOM-2 (Pensionierung, Stelle wird nicht ersetzt).

1

Die Umsetzung des Verpfichtungskredits AV93 3. Etappe ist wie vorgesehen auf Kurs. Einige Arbeiten aus 2017 konnten jedoch infolge Beschwerdeverfahren (3) erst 2019 begonnen werden. Daraus verzögerten sich auch die weiteren Ausschreibungen.

2

DETAILS TRANSFERAUFWAND UND -ERTRAG (IN MIO. CHF)

Kt. R 2018 B 2019 B 2020 Abw. F 2021 F 2022 F 2023 B

VJ abs. Abw.

VJ %

Geoinformation 36 0.058 0.063 0.063 0.000 0% 0.063 0.063 0.063

46 -1.023 -1.298 -1.508 -0.210 -16% -1.075 -0.640 -0.2651

0.058

Die Umsetzung des Verpfichtungskredits AV93 3. Etappe ist wie vorgesehen auf Kurs. Einige Arbeiten aus 2017 konnten jedoch infolge Beschwerdeverfahren (3) erst 2019 begonnen werden. Daraus verzögerten sich auch die weiteren Ausschreibungen.

1

AUSGABENBEWILLIGUNGEN (IN MIO. CHF)

Kt. R 2018 B 2019 B 2020 Abw. F 2021 F 2022 F 2023 B

VJ abs. Abw.

VJ % 30

Realisierung AV93, 3. Etappe 0.177

31 0.901 1.592 1.750 0.158 10% 1.029 0.213 1

46 -0.844 -1.076 -1.261 -0.185 -17% -0.688 -0.412 1

1.078

Die Umsetzung des Verpfichtungskredits AV93 3. Etappe ist wie vorgesehen auf Kurs.

1

Im Rahmen DIR-WOM-2 wird eine unbefristete Stelle infolge Pensionierung per Ende 2019 nicht wieder besetzt.

1

Im Rahmen von DIR-WOM-2 werden die befristeten Stellen schrittweise bis ins Jahr 2020 auf eine halbe Stelle reduziert.

2

ABWEICHUNGEN ZUM AFP VORJAHR (IN MIO. CHF)

2023 2022

2021 2020

3.033 3.024 2.446 2.588

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung AFP 2020-2023

3.216 2.819 2.861 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung AFP 2019-2022

-0.182 0.205 -0.415 Abweichung Erfolgsrechnung

Verschiebung der LiDAR-Datenerhebung (Light detection and ranging) vom Jahr 2020 auf 2021.

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