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Abstimmungsstrukturen zwischen bestehenden Akteuren

Im Dokument Grundsatzstudie Energieeffizienz (Seite 73-80)

technischen und wirtschaftlichen Effizienzpotenzialen

4 AP 2: Wissenschaftliche Begleitung des NAPE und

4.1 Hintergrundpapier Governance

4.1.2 Abstimmungsstrukturen zwischen bestehenden Akteuren

4.1.2.1 Energieeffizienz in der EU

Gemäß Artikel 194 AEUV besitzt die Europäische Union eine ei-gene Kompetenz zur Förderung von Energieeffizienz und von Energieeinsparungen. Neben den politischen Zielvorgaben für die Jahre 2020 und 2030 sind vor allem die Richtlinien über Gebäude, Energieverbrauchskennzeichnung, die Ökodesign-Richtlinie und ihre Ausführungsverordnungen sowie die Energieeffizienzrichtlinie (EED) [EU 2010, EU 2010a, EU 2009, EU 2012] zu wesentlichen Bestimmungsfaktoren der deutschen Energieeffizienzpolitik gewor-den.

Im Optimalfall sollen die europäischen Regelungen einen geeigne-ten Rahmen für den Ausbau und die Weiterentwicklung der deut-schen Energieeffizienzpolitik bieten. Demgegenüber argumentie-ren einige Akteure [BDI 2012], dass die Vorgaben und Ansätze der Europäischen Kommission nur bedingt unterstützend für einen Ausbau der deutschen Energieeffizienzpolitik sind.

Damit stellt sich die Frage, ob und wie eine bessere Verzahnung von europäischen und deutschen Energieeffizienzaktivitäten möglich ist.

Aktuell erfolgt die formale Abstimmung beider Ebenen im We-sentlichen auf zwei Ebenen. Auf der politischen Ebene werden na-tionale Änderungswünsche bzw. Ergänzungen des europäischen Instrumentariums (Ausbau Ökodesign, EU-Zielvorgaben für Ener-gieeffizienz) auf Basis des Koalitionsvertrags vorgebracht und mit der Europäischen Kommission abgestimmt.

Auf der Arbeitsebene erfolgt die Abstimmung der deutschen Ener-gieeffizienzpolitik mit der Europäischen Kommission im Wesentli-chen im Rahmen des formalisierten Gesetzgebungsverfahrens.

Das federführende BMWi bzw. die jeweils zuständigen nachgeord-neten Behörden (BfEE, BAM bzw. UBA) beteiligen sich an der Ver-handlung der europäischen Richtlinien und Verordnungen sowie deren Umsetzung (delegierte Rechtsakte).

Eine informelle Abstimmung zu einzelnen Themen erfolgt in ad hoc-Gesprächen, die sich in der Regel auf einzelne spezielle The-men beziehen (etwa Umsetzung Artikel 7 EED), allerdings weniger die strategische Ausrichtung der europäischen Energieeffizienzpo-litik oder Fragen der Arbeitsteilung betreffen.

Frage: Sollte eine Abstimmung mit der Europäischen Kommis-sion bzw. anderen Vertretern der europäischen Ebene stärker informell jenseits der Ratsverhandlungen erfolgen?

→ Andere EU-Mitgliedstaaten praktizieren regelmäßige informelle Gespräche auf Abteilungsleiter-/Direktorenebene über die Ausrich-tung der Energieeffizienzpolitik bzw. dem Zusammenspiel von eu-ropäischen und nationalen Vorgaben.

→ Ziel regelmäßiger Konsultationen, wie etwa von Schweden oder den Niederlanden praktiziert, könnte eine möglichst frühzeitige Ein-bringung „deutscher“ Anliegen bzw. Bedarfe in die europäische Po-litik sein, möglichst vor dem Entwurf europäischer Strategiedoku-mente oder vor Richtlinien-Entwürfen.

Neben der Abstimmung der Energieeffizienzpolitik mit der Kom-mission gewinnt der Austausch mit anderen Mitgliedstaaten über die Umsetzung einzelner Richtlinien zunehmend an Bedeu-tung. Rahmen hierfür sind die informellen Treffen der „Concerted Action on the Energy Efficiency Directive“ bzw. der „Concerted Ac-tion EPBD“, die sich mit Umsetzungsfragen der Energieeffizienz- und der Gebäuderichtlinie befassen und einem Austausch über beste Praktiken bzw. neue Energieeffizienzmaßnahmen dienen sollen.

In einem weiteren Rahmen findet ein ähnlicher Austausch auf der Basis der Energy Efficiency Working Group der Internationalen

Energieagentur (IEA) statt. Eine darüber hinaus bilaterale Koordi-nierung mit anderen Mitgliedstaaten bzw. ein Erfahrungsaustausch ist aktuell auf regelmäßiger Basis nicht vorgesehen. Auch ein Aus-tausch mit europäischen Energieeffizienz-Stakeholdern existiert bislang nicht systematisch.

Frage: Sollte eine stärkere Einbeziehung der anderen EU-Mitgliedstaaten oder europäischer Energieeffizienz-Stakehol-der erfolgen, um die nationale Energieeffizienzpolitik zu unter-stützen bzw. für die deutsche Effizienzpolitik als europäisches Modell zu werben?

→ Über regelmäßige bilaterale oder multilaterale Abstimmung mit Staaten die ähnliche Energieeffizienzstrategien wie Deutschland verfolgen, könnte ein Erfahrungsaustausch, aber auch eine Koaliti-onsbildung in Brüssel erleichtert werden.

→ Denkbar wäre analog zu den Länder-Reviews der IEA ein fokus-sierter Review der deutschen Energieeffizienzmaßnahmen mit dem Ziel, Schwächen des aktuellen Regelwerks aufzudecken und beste Praktiken zu finden.

→ Die europäische Vernetzung europäischer Energieeffizienz-Sta-keholder (eceee etc.) könnte zur Erstellung einer eigenen Wissens-basis über Nutzen/Kosten einzelner Instrumente genutzt werden bzw. zur Vermittlung deutscher Erfahrungen an die europäische Ebene.

Jenseits des Erfahrungsaustauschs und der Koordinierung mit eu-ropäischen Akteuren sind weitere Ansatzpunkte denkbar, um EU-Strukturen für die deutsche Energieeffizienzpolitik zu nutzen. Dies betrifft zum einen finanzielle Förderungsmöglichkeiten und zum anderen die Nutzung europäischer Informations- und Netz-werkstrukturen.

In finanzieller Hinsicht sind auf europäischer Ebene Fördermittel für Energieeffizienz vorhanden [EU-COM 2015], die stärker zur Unterstützung deutscher Energieeffizienzprojekte genutzt werden könnten. Während die Möglichkeiten der Mittelnutzung der europä-ischen Strukturfonds (EFRE und ESF) vergleichsweise gut genutzt sein dürften, erscheint eine stärkere Nutzung der EU-Mittel für For-schungs- und Anwendungsförderung möglich.

Die Vergabe von Horizon 2020-Mitteln erfolgt im Rahmen europäi-scher Bieterwettbewerbe auf Ausschreibungen zu bestimmten Pro-jekten. Gefördert werden neben Leuchtturmprojekten und Grundla-genforschung auch Anwendungs- und Umsetzungsstrategien, z. B.

die Erarbeitung von Musterverträgen oder Finanzierungslösungen im Bereich Contracting. Eine systematische Unterstützung deut-scher Antragssteller existiert bislang nur in einzelnen Bundeslän-dern, jedoch nicht flächendeckend.

Frage: Ist eine stärkere Unterstützung deutscher Antragsteller geeignet, um durch EU-finanzierte Projekte für den Ausbau von Pilotvorhaben im Energieeffizienzbereich in Deutschland zu nutzen?

→ Durch z. B. Beratungsdienstleistungen bei der Antragstellung und der Abwicklung der Forschungs- und Anwendungsprojekte kann die Chance auf die erfolgreiche Mitteleinwerbung erhöht wer-den. In einzelnen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) beste-hen entsprecbeste-hende Rahmensetzungen schon.

Jenseits der finanziellen Förderung bietet die europäische Ebene im Bereich Energieeffizienz Vernetzungsangebote, die stark auf lokale Akteure (Städte, Gemeinden und Kommunen) zugeschnit-ten sind [Konvent der Bürgermeister 201513, EEA 201514, EU-COM 2015a]. In den genannten Programmen verpflichten sich lo-kale Akteure zu Zielen und Maßnahmen im Bereich Klimaschutz bzw. nachhaltige Energie und erhalten Hilfestellung bei der Umset-zung ihrer Strategien.

Eine Nutzung dieser Strukturen bzw. deren Anpassung an die Er-fordernisse der nationalen Energieeffizienzpolitik könnte eine stär-kere Umsetzung von Energieeffizienz und eine bessere Vernet-zung auf kommunaler Ebene ermöglichen (siehe auch

Abschnitt 4.2.4).

Frage: Können europäische Netzwerk-Instrumente wie der Konvent der Bürgermeister stärker zur Kapazitätsbildung und Vernetzung der Städte und Kommunen in Deutschland genutzt werden?

4.1.2.2 Bundesebene

Auf Bundesebene regelt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) klar die Federführung und Zusammen-arbeit der Ressorts. In dieser Hinsicht sind auch für die Energieef-fizienzpolitik Strukturen und Abläufe formal definiert.

Spielraum besteht in dem Ausmaß der Institutionalisierung der Ressortzusammenarbeit beim Thema Energieeffizienz. Zu über-legen wäre, die bislang auf Legislativvorhaben bzw. die Erstellung von Strategie- und Berichtsdokumenten fokussierte Zusammenar-beit stärker dauerhaft zu institutionalisieren.

13 72 Unterzeichnende Kommunen aus Deutschland mit zusammen 18,8 Mio. Einwohnern

14 263 Städte und Gemeinden sowie 46 Kreise bzw. Landkreise aus Deutschland mit zusammen über 25 Mio. Einwohnern

Frage: Böte eine stärkere Institutionalisierung der Zusammen-arbeit der Bundesministerien bzw. obersten Bundesbehörden im Rahmen einer „IMA15 Energieeffizienz“ ein Mehrwert gegen-über der aktuellen Koordinierungsstruktur?

→ Ziel einer dauerhaft institutionalisierten Zusammenarbeit könnte der Austausch und die Arbeitsteilung bei der Umsetzung und der Auswertung von Pilotprojekten auf Bundesebene sein (etwa Fein-steuerung und Anpassung der Mission E der Bundesanstalt für Im-mobilienaufgaben [BImA o.J.]).

Die Energieeffizienzpolitik wird durch eine Reihe nachgeordneter Behörden und Projektträger der Bundesministerien unterstützt.

Auf der Ebene der nachgeordneten Behörden (BfEE, UBA, BAM) bzw. Projektträger (PTKA, PTJ) erfolgt ein Informationsaustausch häufig nur im Rahmen der Zusammenarbeit an bestimmten Legis-lativvorschlägen oder deren Umsetzung. Zu hinterfragen wäre hier, ob eine stärkere Vernetzung der nachgeordneten Behörden einen Mehrwert generieren könnte oder ob eine Schärfung des Profils der einzelnen Behörden durch die Fokussierung auf einzelne Energie-effizienz-Themenfelder sinnvoll sein könnte.

Frage: Macht aufgrund der gestiegenen Anforderungen der Energieeffizienzpolitik eine Spezialisierung/Fokussierung des Energieeffizienz-Arbeitsbereichs der nachgeordneten Behör-den Sinn?

→ Über eine Arbeitsteilung (etwa: BfEE-Grundsatzfragen, Industrie, Energiedienstleistungsmärkte, BAM – Produkte/Ökodesign, UBA - Verbraucherfragen, Verbindung zu Klimaschutzmaßnahmen) könn-ten Ressourcen fokussierter eingesetzt werden.

→ Andere EU-Mitgliedstaaten mit vergleichbar ambitionierten Ener-gieeffizienzpolitiken wie Deutschland weisen institutionell eine klare Trennung in politische Ebene (Ministerien) und eine technische Ebene (nachgeordnete Behörden/staatliche Energieagentur) auf.

Beispiele hierfür sind etwa Dänemark (ENS – Energi styrelsen), Schweden (Energimyndigheten), Finnland (Motiva), Irland (Sustainable Energy Ireland) oder Frankreich (ADEME). Ziel dieser Trennung ist neben dem Aufbau technischer Kapazität die Sicher-stellung Ausreichender Personalressourcen für das Monitoring von Energieeffizienzpolitik.

4.1.2.3 Bundesländer

Jenseits des formellen Gesetzgebungsverfahrens erfolgt eine ver-tikale Abstimmung der Energieeffizienzpolitik mit den Ländern über den Bund-Länder-Arbeitskreis Energieeffizienz. Über diesen Arbeitskreis sind die für Energieeffizienz zuständigen

rien der Bundesländer in einen Dialog mit dem BMWi eingebun-den. Ziel ist neben dem Informationsaustausch eine vergleichs-weise lose Koordinierung der Energieeffizienzstrategien auf Bun-des- und Landesebene. Speziell für die Meldung von Energieein-sparungen im Rahmen von Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie an die Europäische Kommission wurde durch die Wirtschaftsminis-terkonferenz ein einheitliches Monitoring und ein formaler Aus-tausch von Daten beschlossen [Wirtschaftsministerkonferenz 2013].

Neben der vertikalen Koordinierung wurde zur horizontalen Koor-dinierung zwischen den federführenden Länderministerien ein Abteilungsleiterdialog „Energie“ ins Leben gerufen. Dieser Dialog soll jenseits der klassischen Abstimmungsstrukturen der Wirt-schafts- bzw. Umweltministerkonferenz ein Forum für die für Ener-gieeffizienz zuständigen hohen Beamten bieten. Damit soll sicher-gestellt werden, dass ein Austausch über Politiken und Instru-mente im Energieeffizienzbereich auch dann gewährleistet ist, wenn die Zuständigkeit für Energiefragen von unterschiedlichen Fachministerien wahrgenommen wird (z. B. im Umweltressort in Baden-Württemberg und Bayern, bzw. im Wirtschaftsministerium in Nordrhein-Westphalen).

Von Seiten Bayerns und Baden-Württembergs wurde die Einrich-tung einer ständigen Energieministerkonferenz als Abstimmungs-forum in die Diskussion gebracht, um neben der vertikalen Koordi-nation mit dem Bund die horizontale Abstimmung zwischen den Ländern zu erleichtern [LandesReg BW/BY 2014].

Frage: Bietet der Bund-Länder-Arbeitskreis Energieeffizienz weiterhin einen geeigneten Rahmen, um die Energieeffizienz-Strategien der Bundesländer mit den Effizienzzielen der Ener-giestrategie des Bundes abzustimmen?

→ Das Thema Energieeffizienz wird mittlerweile als strategisches Ziel in den Energie- und Klimaschutzstrategien nahezu aller Bun-desländer angesprochen. Eine gestärkte vertikale Koordinierung könnte die Beiträge der Bundesländer zu den Energieeffizienzzielen stärker herausarbeiten und verdeutlichen.

Frage: Welchen Mehrwert könnte eine stärkere Institutionali-sierung der horizontalen Zusammenarbeit zwischen den für Energieeffizienz federführenden Länderministerien gegenüber der aktuellen Koordinierung erzeugen?

→ Jenseits der Koordinierung der Landespolitiken könnte eine ver-besserte horizontale Abstimmung genutzt werden, um in Form von Clustern einzelne Energieeffizienzmaßnahmen zu testen oder zu fördern. So haben etwa Hessen und Baden-Württemberg im Be-reich Contracting verstärkte Anstrengungen unternommen, was ein

gemeinsames Vorgehen als „Contracting-Cluster“ nahelegen könnte.

→ Analog zu den ursprünglichen E-Energy Wettbewerben oder den Modellregionen für Elektromobilität könnten in Modellregionen neue Energieeffizienzinstrumente vor einer bundesweiten Einführung ge-testet werden (z. B. Einsparzähler, weiße Zertifikate, Einspartarife bei Lastmanagement).

4.1.2.4 Städte und Kommunen

Die Abstimmung und Einbindung der Kommunen in die Ener-gieeffizienzpolitik des Bundes erfolgt jenseits der hoheitlichen Umsetzung von Rechtsakten im Wesentlichen indirekt über die Bundesländer bzw. über den Dialog mit den kommunalen Spitzen-verbänden (Deutscher Städtetag etc.).

Speziell für den öffentlichen Sektor und die Umsetzung von Ener-gieeffizienzstrategien bei den Endverbrauchern besitzt die lokale Ebene eine Schlüsselfunktion. Über Informationen und Wettbe-werbe, etwa im Rahmen des Portals energieeffiziente Kommune der dena [dena 2015], sollen die vorhandenen Energieeffizienzpo-tenziale ausgeschöpft und ein Austausch von besten Praktiken er-leichtert werden.

Im Rahmen von Energie- und/oder Klimaschutzkonzepten (Eu-ropean Energy Award, Energy Cities [Energy Cities 2015]) haben viele Städte und Gemeinden als Unterpunkt auch einzelne Ziele oder Maßnahmen im Energieeinsparbereich. Allerdings scheint eine systematische Erschließung des vorhandenen Einsparpoten-zials bislang noch nicht flächendeckend gelungen.

So zeigt eine Analyse der lokalen Aktionspläne für nachhaltige Energie (Sustainable Energy Action Plans, SEAPs), die im Rah-men der Zugehörigkeit zum EU-Konvent der Bürgermeister ver-pflichtend erstellt werden müssen, dass von den 56 deutschen Teilnehmergemeinden lediglich 8 Städte und Gemeinden eigene Energieeffizienzziele aufgestellt haben [Ringel 2015]. Auffällig ist weiterhin, dass die Ansprache von Städten und Kommunen oft-mals ähnlich ist und nicht nach Kriterien wie Größe, (Wirtschafts-) Struktur oder personeller Kapazität differenziert.

Frage: Kann die Bildung bzw. Nutzung einer Dachmarke wie des Konvents der Bürgermeister Energieeffizienz stärker in die lokale Entscheidungsfindung und Umsetzung einbinden?

→ Formate wie der europäische Konvent der Bürgermeister könn-ten mit dem Fokus Energieeffizienz speziell für die deutschen Ziele modifiziert und als Austauschplattform genutzt werden.

→ Ziel wäre eine klare Fokussierung auf die Bereiche Energieeffizi-enz und erneuerbare Energien. Im aktuellen Format „CO2

-Reduktion“ sind diese Bereiche zwar enthalten, treten aber häufig gegenüber anderen Aktivitäten wie Klimaanpassung oder Mobilität in den Hintergrund.

→ Über die modifizierte Nutzung der europäischen Dachmarke

„Konvent der Bürgermeister“ wäre ein Austausch von besten Prak-tiken europaweit ermöglicht.

Frage: Sollten für die deutsche Energieeffizienzpolitik einzelne Städte/Gemeinden als Leuchttürme für die lokale Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen hervorgehoben werden?

→ Die Nutzung von Leuchtturmfunktionen einzelner Gemeinden und Regionen ist in Deutschland bereits gut etabliert und wird euro-paweit im Rahmen der Smart Cities and Communities vorangetrie-ben.

→ Dies könnte im Bereich Energieeffizienz weiter ausgebaut wer-den, indem in Leuchtturmgemeinden Maßnahmen oder Förderpro-gramme lokal vor einer bundesweiten Einführung als Feldversuch getestet werden.

Frage: Sollte eine stärkere Feinrasterung der lokalen Akteure erfolgen, um stärker den unterschiedlichen Rahmenbedingun-gen von Großstädten/kleineren Städten/Kommunen im ländli-chen Raum Rechnung zu tragen?

→ Denkbar wäre eine Vernetzung oder Clusterung von z. B. Groß-städten oder Städten mit ähnlichen Industrie- und Energiever-brauchsprofilen.

→ Analog zu den klassischen Energieeffizienznetzwerken könnten Städte-Energieeffizienznetzwerke eingerichtet werden, die dezidiert die Bedürfnisse von Städten und Kommunen adressieren.

4.1.3 Einbindung und Einrichtung neuer Akteursstrukturen

Im Dokument Grundsatzstudie Energieeffizienz (Seite 73-80)