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4 Szenarien

4.3 Naturschutzfachliche Annahmen

4.3.2 Ableitung und Quantifizierung der Maßnahmen für das

> 3 Schnitte 18,77% 22,30%

Standweide 2,46% 1,77%

Koppel-/ Um- triebs-Mähweide

11,71% 13,99%

Hut-/Standweide 1,42% 1,50% 1,50%

Mulchmahd 2,13% 2,86%

Brache 2,33% 1,92%

Sonstiges 1,13% 1,28%

Summe 100,00%

Kategorie „2-3 Schnitte“ und Umrechnung in die 8 Vergleichs-gebietsgruppen

(VGG) Î

100,00%

Anteile der ex-tensiven Nut-zungsformen

als Mindest-Vorgaben für

das

Daher wurde für die Ableitung quantitativer Flächenumfänge für Naturschutzmaßnahmen die Bestandssituation ausgewählter Zielarten des Zeitraums um 1980 gewählt. Zielzu-stände aus noch früheren Jahrzehnten anzustreben, hätte der Zielvorgabe des Projekts realitätsnahe Szenarien zu analysieren sicher nicht entsprochen.

Die qualitative Ableitung der Maßnahmen für das Naturschutz-Szenario erfolgte über die in Tabelle 10 dargestellten Zielarten der Agrarlandschaft.

Tabelle 10: Übersicht der Zielarten für die Ableitung von Maßnahmen und Flächenfor-derungen im Szenario Naturschutz

Lebensraumtyp Zielart Rote Liste

Status 1 ZAK-Status 2

Ackerland Feldlerche (Alauda arvensis) 3 N

Grauammer (Miliaria calandra) 2 LA

Acker-/Grünland

Misch-gebiete Kiebitz (Vanellus vanellus) 2 LA

Großer Brachvogel (Numenius arquata) 1 LA, ZIA Braunkehlchen (Saxicola rubetra) 1 LA, ZIA Dunkler / Heller

Wiesenknopf-Ameisen-bläuling (Maculinea nausithous / teleius)

1/3 LA/LB, ZIA Lilagold Feuerfalter (Lycaena hippothoe) 3 LB offenes Grünland

mittle-rer Standorte

Wanstschrecke (Polysarcus denticauda) 3 ! LB, ZIA

Rebhuhn (Perdix perdix) 2 LA, ZIA

Ackerlandschaft mit

hoher Strukturvielfalt Neuntöter (Lanius collurio) V

Wendehals (Jynx torquilla) 2 LB, ZIA

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) 3 LB Streuobstgebiete3

Steinkauz (Athene noctua) V N

Anmerkungen

1 Rote Liste Status Baden-Württemberg (Vögel: HÖLZINGER et al. 2007 (Stand 2004), Schmet-terlinge: EBERT et al. 2008 (Stand 2004), Heuschrecken: DETZEL 1998).

(1 vom Erlöschen bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, V Vorwarnliste, ! besondere Schutzverantwortung für Baden-Württemberg aus bundesweiter Sicht)

2 Einstufung nach Informationssystem Zielartenkonzept Ba.-Wü. (MLR & LUBW 2009)

• Landesarten: Zielarten von herausragender Bedeutung auf Landesebene:

- LA: Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist iso-lierten, überwiegend instabilen bzw. akut bedrohten Vorkommen, für deren Erhal-tung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind.

- LB: Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist und für die kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist.

• N = Naturraumarten: Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität.

• ZIA = Zielorientierte Indikatorarten: Zielarten mit besonderer Indikatorfunktion, für die die Entwicklungsziele in Steckbriefen dokumentiert sind und für die in der Regel eine deutli-che Ausdehnung der Bestände angestrebt wird.

3 Für diesen Lebensraumtyp wurden nicht wie für die anderen Arten über Zielarten Maßnah-men und Flächenforderungen abgeleitet, da die Nutzung von Streuobstgebieten nicht in EFEM implementiert ist. In den Szenarien ist daher keine Umnutzung möglich, sodass ein landesweiter Bestandsschutz der Streuobstgebiete angenommen wird.

Da die Zahlen durch die Hochrechnung von Stichprobenerhebungen ermittelt werden sind Schwankungen unvermeidbar. Die Gegenüberstellung soll die Größenordnung der Be-standsrückgänge verdeutlichen und zudem auf die Notwendigkeit regelmäßiger, systema-tischer Erhebungen (Monitoring) hinweisen.

Tabelle 11: Veränderung der Bestandssituation der Zielarten der Avifauna von 1980 bis 2000/2004 nach verschiedenen Datengrundlagen.

Grundlage:HÖLZINGER et al. (2007) Grundlage: ADEBAR3 Bestand Brutpaare Ba-Wü

Zielart

19801 2000/20042

Differenz zu 1980

Brutpaare 2000/20043

Differenz zu 1980

Feldlerche 310.000 200.000

(150.000-250.000)

- 35% 85.000 - 73%

Grauammer 2.600 650

(500 – 800)

- 75% 250 - 90%

Kiebitz 5.000 2.500

(2.000 – 3.000)

- 50% 650 - 87%

Großer Brachvogel 170 50 (48 – 51)

- 71% 50 - 71%

Braunkehlchen 2.000 600

(500 – 700)

- 70% 350 - 83%

Rebhuhn 2.500 2.250

(1.500 – 3.000)

- 10% 1.500 - 40%

Neuntöter 12.500 11.000

(10.000 – 12.000)

- 12% 10.000 - 20%

Anmerkungen

1 tel. Mitteilung von J. Hölzinger am 28.11.2008 (z.T. auf 1980 hochgerechnete Werte)

2 in Klammern die Originalangaben, darüber der für die Berechnungen verwendete Mittelwert

3 Experteneinschätzung (Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Filderstadt) auf Grund-lage von ADEBAR-Daten („Atlas Deutscher Brutvogelarten“, ADEBAR in Vorb.).

Über die Annahme von durchschnittlichen Siedlungsdichten, wie sie in artspezifisch auf-gewerteten Lebensräumen beobachtet werden können, wurde die für den Zielbestand erforderliche „aufzuwertende Lebensraumfläche“ berechnet (vgl. Tabelle 12). Darunter wird die Fläche verstanden, auf der die in Tabelle 14 und Tabelle 15 genannten Maßnah-men mit den jeweiligen Anteilen umgesetzt werden. Davon zu unterscheiden ist die (Net-to-)Maßnahmenfläche: Bei der Aufwertung von 10 ha Lebensraumfläche mit bspw. 10%

Brachen ergibt sich eine Maßnahmenfläche (= Brachfläche selbst) von 1 ha. Dieser An-satz wurde gewählt, da die berechnete aufzuwertende Lebensraumfläche für jede Art in Form von Zielräumen für die Maßnahmenumsetzung räumlich abgebildet wurde. Damit wird eine plausible Regionalisierung der Naturschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg erreicht, die vom Verbreitungsgebiet der Zielarten ausgeht (s. Kap. 4.3.3). Für die ökono-misch-ökologisch Analyse in EFEM wurde pro Vergleichsgebietsgruppe die Netto-Maßnahmenfläche summiert und an das Modell übergeben.

Für die Annahmen bzgl. Siedlungsdichten der Arten wurden zunächst Angaben aus der Fachliteratur zusammengetragen (z.B. BAUER et al. 2005a, b; FLADE 1994; GLUTZ VON

BLOTZHEIM 2001; Grundlagenwerke zu den Vögeln Baden-Württembergs). Unter Mitwir-kung von Experten (Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Filderstadt) wurden dann landestypische Werte festgelegt.

Der Methode für die Ableitung der Flächenumfänge liegt die Annahme zu Grunde, dass die Aufwertungsmaßnahmen immer zunächst auf der aktuell besiedelten Fläche umge-setzt werden und – falls für den Zielbestand erforderlich - darüber hinaus (Erläuterung s.

Kap. 4.3.3). Da die Zielarten alle eine rückläufige Bestandsentwicklung aufweisen, können in der aktuell besiedelten Fläche keine dauerhaft stabilen Populationen angenommen werden. Damit sind dort auch Aufwertungsmaßnahmen erforderlich. Die aufzuwertende Lebensraumfläche wird also gedanklich nicht „neben“ der besiedelten Fläche lokalisiert sondern umfasst – je nach Art – nur einen Teilbereich davon oder geht über sie hinaus.

Dadurch erklärt sich auch, dass nicht die Differenz zwischen Zielbestand und aktuellem Bestand für die Berechnung der aufzuwertenden Lebensraumfläche verwendet wurde, sondern der gesamte Zielbestand.

Die räumliche Umsetzung der so abgeleiteten „aufzuwertenden Lebensraumfläche“ in

„Zielräume“ für die artspezifischen Maßnahmen wird in Kap. 4.3.3 erläutert. Da für die wirbellosen Arten keine vergleichbaren Bestandsdaten vorliegen, konnten die Flächenfor-derungen nicht in derselben Methodik abgeleitet werden. Hier wurden als Zielräume die Verbreitungssituation Stand 2006 und die FFH-Gebiete mit Meldung der Arten verwendet (s. Erläuterung in Kap. 4.3.3).

Braunkehlchen 2.000 0,5 4.000

Rebhuhn 2.500 0,05 50.000

Neuntöter4 12.500 1,0

(0,5 ohne Aufwertung)

5.000 (15.000)

rechnerisch 310.000 939.394

Feld-lerche5 potent. möglich 114.180

0,33

346.000 Anmerkungen

1 Die Aufwertungsmaßnahmen und ihre Zuordnung zu den Zielarten werden in den folgenden Kapiteln erläutert, insb.:

- Maßnahmen Ackerland: Tabelle 13 und Tabelle 14 - Maßnahmen Grünland: Tabelle 15 und Tabelle 16

2 Unter „aufgewerteter Lebensraumfläche“ wird die Fläche verstanden, auf der Maßnahmen mit den in Tabelle 14 und Tabelle 15 genannten Anteilen umgesetzt werden. Es handelt sich also nicht um die Netto-Maßnahmenfläche selbst. Werden z.B. 10 Hektar Ackerfläche durch einen Bracheanteil von 10% aufgewertet, ist die „aufgewertete Lebensraumfläche“ 10 Hek-tar, während die eigentliche „Maßnahmenfläche“ nur der 1 Hektar Brache darstellt.

3 Durch die sehr starke Habitatbindung des Kiebitz an Blänken, musste die in den Blänken („Maßnahmenfläche“) zu erwartende Siedlungsdichte für die Berechnung herangezogen werden. Der „aufzuwertende Lebensraum“ ergab sich durch die Multiplikation mit 10, da hier Blänken auf 10% der Fläche angenommen werden.

4 Der Zielbestand ergibt sich durch 5.000 ha aufgewertete Fläche (Dichte 1,0 BP/ha: 5.000 BP) und 15.000 ha Fläche durchschnittlicher Eignung (Dichte 0,5 BP/ha: 7.500 BP)

5 Die sich rechnerisch für den Zielbestand ergebende Lebensraumfläche (939.394 ha) steht im Ackerland nicht mehr zur Verfügung. Im Projekt wurde die potentiell für die Art zur Verfü-gung stehende Ackerfläche modellhaft abgebildet (346.000 ha). Auf dieser Fläche könnte nach einer Aufwertung ein Bestand in der Größenordnung von 114.180 Brutpaaren entwi-ckelt werden (Erläuterung in Anhang 3).

4.3.2.1 Ackerland

In Tabelle 13 sind die im Szenario Naturschutz für das Ackerland verwendeten Maßnah-men dargestellt. Die Auswahl der MaßnahMaßnah-men beruht auf einer umfangreichen deutsch- und englischsprachigen Literaturrecherche sowie der engen Abstimmung mit Naturschutz-Praktikern in Baden-Württemberg (Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung ATP, Fil-derstadt). Wesentliche Quellen waren: FLADE et al. (2003), ILLNER et al. (2004), JENNY et al. (2002) ; MLR / LUBW (2009), PLACHTER et al. (2005) sowie die Grundlagenwerke zur

In Anhang 5 ist die Operationalisierung der Maßnahmen in EFEM und die Zuordnung von MEKA III-Maßnahmen für die ökonomische Analyse dargestellt.

Tabelle 13 Erläuterung der Naturschutzmaßnahmen für das Ackerland und Bezug zu den Naturschutzqualitätszielen (NQZ) nach PLACHTER et al. (2005)..

Nr. Maßnahme

(NQZ: Plachter et al. 2005) Erläuterung A1 Lerchenfenster

(A15)

Anlage von „Fehlstellen“ im Wintergetreide durch Aussetzen der Saat auf 4 x 4 Meter großen Flächen, hiervon 2 pro Hek-tar. Ansonsten normale Bearbeitung der Flächen (Q1) A2 extensivierte

Ackerstrei-fen (A14, L14)

Anlage von extensivierten Ackerstreifen in Getreidekulturen durch Saat mit erweitertem Drillreihenabstand von 24 cm (Q2, Q3) sowie Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmittel A3 Saumstrukturen /

Blüh-streifen (A13, L08, L14)

Zusammenfassung von ökologischen Aufwertungsmaßnah-men wie AckersäuAufwertungsmaßnah-men, Ackerwildkräuterstreifen, Blühstreifen (5-10m Breite)

A4.1 selbstbegrünte Brache (A11, L14)

Ackerbrachen ohne Ansaat mit 2-3 jähriger Ruhephase A4.2 Blänken / Flutmulden

(insb. für Kiebitz) (A12, L03)

Brache/Mulde mit stark wechselndem Wasserstand. Einmali-ges Pflügen pro Jahr auf der Einmali-gesamten Blänke sowie einmali-ges Abschieben von Oberboden auf 10% der Blänke bei der Einrichtung (E)

A5 Aufweitung der Frucht-folge

MEKA-Maßnahme „Viergliedrige Fruchtfolge“ (MEKA II: A6, MEKA III: N-A2)

- 4 Kulturen / Kulturgruppen mit jew. mind. 15 % Anteil an der Ackerfläche

- max. 40 % Maisanteil an der Ackerfläche A6 Mindestanteil an

Winter-stoppeln

Belassen von Winterstoppeln auf 25% Flächenanteil an den Kulturen (Q4).

A7.1 Pufferstreifen um natur-nahe Lebensräume (A07, A10, A14)

Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmitteln in einem 20m-Puffer um nährstoffarme §32-Biotope (vgl. Anhang 4).

A7.2 Gewässerrandstreifen (A08, A14)

Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel in einem Puf-fer um Gewässer mit (E):

- 10m Breite bei < 10% Hangneigung - 20m Breite bei > 10% Hangneigung Korrespondenz mit Naturschutzqualitätszielen nach PLACHTER et al. (2005)

- A07: Schutz benachbarter terrestrischer Biotope vor Nährstoffeinträgen aus Ackerflächen - A08: Schutz von Still- und Fließgewässern vor Nährstoffeinträgen aus Ackerflächen

- A10: Schutz benachbarter naturnaher Lebensräume vor Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus Ackerflächen - A11: Artenreiche Zönosen früher Sukzessionsstadien auf Rotationsbrachen

- A12: Dauerbrachen auf Flächen mit hohem Naturpotential

- A13: Artenreiche, standortangepasste Ackerwildkrautgemeinschaften - A14: Hohe Lebensraumqualität der Ackerflächen für wirbellose Tierarten - A15: Ausreichende Brutplatzqualität für die Feldlerche (Alauda arvensis) - L03: Große standörtliche Unterschiede und Gradienten auf Landschaftsniveau - L08: Hohe Dichte hochwertiger Feldraine, Säume u.a. linienhafter Landschaftselemente - L14: Überlebensfähige Populationen des Rebhuhn (Perdix perdix) in Agrarlandschaften

Quellen

Q1: DONALD &MORRIS (2005) Q4: FISCHER &SCHNEIDER (1996): 232 Q2: FLADE et al. (2003): 167 E : Experteneinschätzung: ATP, ILPÖ Q3: ILLNER et al. (2004): 34

Feldlerche Graua Kiebit Rebh Neun Maßnah Restflä Anteil an der fläche Ba-Wü Anteile kumuliert A1 Lerchenfenster 0,32% 0,13% 0,13%

A2 extensivierte Acker-streifen

5% 2,5% 5% 5% 5% 2,17% 2,30%

A3 Saumstrukturen / Blüh-streifen

2,5% 2,5% 4% 3% 2% 2,56% 4,86%

A4.1 selbstbegrünte Brache 2,5% 5% 3% 3% 3,23% 8,09%

A4.2 Blänken / Flutmulden 5% 0,26% 8,35%

Summe der Anteile pro Art 10,32% 10% 10% 12% 8% 5%

A7.1 Pufferstreifen um na-turnahe Lebensräume

nicht über Zielarten abgeleitet 1,77% 10,12%

A7.2 Gewässerrandstreifen nicht über Zielarten abgeleitet 1,49% 11,61%

A5 Aufweitung der Frucht-folge

100% 100% 100% 100% 100

%

44,7%

A6 Mindestanteil an Win-terstoppeln

25% 25% 25,7%

Quellen Q1, Q2 Q3 E Q4, Q5 Q6,E Q3 Quellen

Q1: NABU(2004) Q5: SPITTLER (2000)

Q2 :STÖCKLI et al. (2006) Q6:JAKOBER &STAUBER (1987) Q3:FLADE et al.(2003:67) E Experteneinschätzung: ATP Q4.JENNY et al.(2002:102)

Die Überlagerung der Zielräume aller Acker-Zielarten ergab eine Abdeckung von 44% der Ackerfläche des Landes (vgl. Kap. 4.3.3, Abbildung 8). Für die restlichen Ackerfläche wurde eine Grundausstattung mit 2% Säumen und 3% Brachen angenommen. In der zweiten Spalte von rechts sind die Anteile der Maßnahmen an der Ackerfläche dargestellt.

In der rechten Spalte sind die Anteile von oben nach unten kumulativ summiert. Bei Be-trachtung nur der zielartenspezifischen Maßnahmen ergibt sich ein Anteil von ca. 8% an der Ackerfläche des Landes. Rechnet man die Randstreifen um Biotope und Gewässer hinzu erhöht sich der Anteil mit Nutzungsverzicht oder -vorgaben auf knapp 12%. Da die Aufweitung der Fruchtfolgen und des Belassen von Winterstoppeln keine so erheblichen Ertrags- und Einkommenseinbußen bewirken, sind die Anteile nicht mit bilanziert. Die Re-gionalisierung der Zielräume im Ackerland Baden-Württembergs wird in Kap. 4.3.3

erläu-4.3.2.2 Grünland

Tabelle 15 enthält die Zuordnungsmatrix der Zielarten zu den extensiven Nutzungsformen des Grünlands inkl. der angenommenen Flächenanteile innerhalb des Zielraums der Art.

Tabelle 15 Zuordnungsmatrix der Zielarten zu extensiven Grünlandnutzungen mit An-gabe des umgesetzten Anteils der Nutzungsform am Grünland im Zielraum der Art.

Flächenanteile der Maßnahmen in den Zielräu-men der Zielarten

(Zielräume zusammen: 28% des Grünlands1) Nr.

Nutzung /

zugeordnete MEKA III-Honorierung

Kiebitz Großer Brachvogel Braun- kehlchen Wiesenknopf- Ameisen- bläulinge Lilagold- Feuerfalter Wanst- schrecke Neuntöter G1.1 1 Schnitt, keine Düngung

MEKA: N-B4

10% 12,5% 5%

G1.2 2 Schnitte, keine Düngung MEKA: N-B4

15%

G1.3 2 Schnitte, < 40kg N-Düngung, MEKA: N-B4

95% 12,5% 5%

G1.4 2 Schnitte, < 40kg N-Düngung,

„Feuchtgrünland“2 MEKA: N-B4

100%

G1.5 3 Schnitte, < 40kg N-Düngung Quantifizierung über Auenkulisse abgeleitet G2 Saumstreifen: keine Düngung,

Mahd alle 2-3 Jahre MEKA: N-B4

5% 5% 10% 3%

G3 extensive Beweidung:

1 Weidegang/a, max. 2,5 GVE/ha MEKA: N-B1, N-B2

5%

G4 Blänke/Flutmulden: 1 Schnitt + Beweidung mit 1 Rind (1RGVA) /ha (Erstanlage: 2.400,00 € / ha)

5%

Summe der Anteile pro Art 10% 100% 100% 20% 10% 35% 13%

Anmerkungen

N-B1: MEKA III-Maßnahme „Extensive Grünlandbewirtschaftung“

N-B2: MEKA III-Maßnahme „Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit höchstens 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche“

N-B4: MEKA III-Maßnahme „Bewirtschaftung von artenreichem Grünland“

1 Die Überlagerung der Zielräume aller Zielarten ergibt eine Abdeckung von 28% des Grün-lands des Landes (lt. DLM25). Außerhalb dieser Zielräume wurden über weitere Flächenku-lissen extensive Grünlandnutzungen angenommen (vgl. Tabelle 16).

2 „Feuchtgrünland“: Annahme von 2 Schnitten mit Heunutzung schlechter Futterqualität, je-doch gleicher Menge im Vergleich zu einem normalwüchsigen Standort.

Angaben zur Düngung beziehen sich auf Hektar und Jahr.

gestellt. Im Vergleich zum BAU ergibt sich im Naturschutz-Szenario bezüglich des ein- und zweischürigen Grünlands sowie der extensiven Beweidung jeweils in etwa eine Ver-dopplung der Anteile am Gesamt-Grünland. Die nur über rechtlich verbindliche Vorgaben abgeleiteten Werte der Bioenergie-Szenarien liegen deutlich unter denen des BAU. Diese Differenz ist als das freiwillig extensiv genutzte Grünland zu betrachten, für das die Land-wirte im Rahmen von MEKA oder der Landschaftspflege-Richtlinie finanziellen Ausgleich erhalten.

Die Flächenkategorien für die in den Bioenergie-Szenarien eine rechtlich verbindliche extensive Nutzung angenommen wurde sind in Kap. 4.3.1 erläutert. Im Naturschutz-Szenario treten nun weitere Grünlandkulissen hinzu. Neben den bereits erläuterten Ziel-räumen für die Zielarten des Grünlands wurden für das Grünland innerhalb der Eu-ropäischen Vogelschutzgebiete (SPA) mit Schutzziel Wiesenbrüter (LUBW 2008b) extensive Nutzungen angenommen. Gleiches gilt für das Grünland in Naturschutzge-bieten über das Biotopgrünland hinaus. Ebenso wurde das Grünland innerhalb der

„potentiellen Verbundräume“ um Biotopgrünland-Flächen extensiven Nutzungen zu-geordnet. Hierzu wurde Arbeiten aus dem „Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg“ (MLR & LUBW 2009) verwendet. Im Rahmen dieses Projekts wurden mit einem GIS-basierten Algorithmus potentielle Habitate von Zielarten, die näher als 500m beieinander liegen, zu einem sog. „potentiellen Verbundraum“ arrondiert (vgl. JOOSS et al.

2006). Die Anspruchstypen, deren potentielle Verbundräume für die Zuordnung extensiver Grünlandnutzungen berücksichtigt wurden, sind in Anhang 4 dargestellt.

Die Zuordnung zu zwei- oder einschüriger Nutzung oder extensiver Beweidung wurde von standörtlichen Eigenschaften gemäß BÜK200 abhängig gemacht (vgl. Anmerkung 1 zu Tabelle 16). Zum zweischürigen Bereich wurden zudem 60% der Streuobstgebiete laut DLM25 zugeordnet. Dieser Anteil wurde gewählt, da im Antragsjahr 2003 etwa 30% der Streuobstwiesen als artenreiches Grünland über MEKA (Maßnahme B4) gefördert wur-den. Es wurde für das Naturschutz-Szenario eine Verdopplung des Anteils angenommen, jedoch keine vollständige extensive Nutzung, da sich ein großer Teil in Privatbesitz mit z.T individuellen Nutzungen (z.B. Garten) befindet.

Da Auenräumen hinsichtlich Lebensraum- und Korridorfunktion für Arten sowie als Re-tentionsraum bei Hochwasser eine sehr hohe Bedeutung zukommt, wurde dieser Lebens-raumtyp gesondert bearbeitet. Wie in Anhang 6 dargestellt, wurde eine potentielle

Auen-rungen von Rhein, Donau, Neckar, Iller, Kocher, Jagst, Tauber und Enz sowie Puffer um kleinere Gewässer überlagert. Für das Grünland innerhalb dieser Kulisse – und außerhalb anderer Flächen mit strengeren Naturschutzvorgaben – wurde eine maximale Düngung von 40 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr angenommen. Da hier insbesondere der Schutz der Auen und Flüsse vor Eutrophierung und Schadstoffeinträgen im Vordergrund stand, wurden bis zu drei Schnitte zugelassen.

Anmerkungen zu Tabelle 16 (folgende Seite)

1 „trocken“ und „mittel / feucht“ spezifizieren in der gesamten Tabelle die standörtlichen Ver-hältnisse, die in den jeweiligen Grünlandkulissen berücksichtigt wurden. „Trocken“ bedeutet, dass nur diejenigen Flächen in der Kulisse enthalten sind, die in der Bodenübersichtskarte (BÜK 200) mit der geringsten Stufe der nutzbaren Feldkapazität („sehr gering – gering“) ge-kennzeichnet sind. „Mittel / feucht“ bedeutet, dass alle anderen 8 Kategorien der nutzbaren Feldkapazität laut BÜK 200 enthalten sind.

2 „trockenes“ und „feuchtes“ Biotopgrünland: Erläuterung s. Anhang 2.

3 Bekassine, Braunkehlchen, Grauammer, Großer Brachvogel, Heidelerche, Kiebitz, Schwarz-kehlchen, Wachtel, Wachtelkönig, Wiesenschafstelze (LUBW 2008b)

4 Grünland innerhalb von Naturschutzgebieten und außerhalb von Biotop-Grünland

5 Grünland in Biotopverbundräumen laut „Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg (MLR & LUBW 2009) (vgl. Anhang 3). Es handelt sich nicht um die Umsetzung des § 20 (1) BNatSchG.

In den dargestellten Flächenkulissen des Grünlands treten vielfach räumliche Überlagerungen auf.

Diese wurden durch Überlagerung in einem Geographischen Informationssystem (GIS) und ent-sprechender Flächenbilanzierungen herausgerechnet.

- FFH-LRT Magere Flachland-/Bergmähwiesen (6510, 6520) (so-fern kartiert)

- Gewässerrandstreifen

- Grünland in SPA für Wiesenbrüter, mittel / feucht1

- Grünland in NSG, mittel / feucht

- Grünland in Verbundräumen, mittel / feucht

- Streuobstgebiete (60% der Fläche laut DLM25) G1.4 2 Schnitte,

Düngung < 40kg N/ha/a

„Feuchtgrünland“

- feuchtes Biotopgrünland (ohne Pfeifengras-Streuwiesen)

feuchtes Biotopgrün-land (ohne Pfeifengras-Streuwiesen)

- Maßnahmenfläche Zielarten (s. Tabelle 15)

- feuchtes Biotopgrünland (ohne Pfeifengras-Streuwiesen)

Summe 2 Schnitte, < 40kg N/ha/a 13,1% 17,9% 31,1%

G1.5 3 Schnitte,

Düngung < 40kg N/ha/a

- - Grünland in Auen laut Szenario Naturschutz und

außerhalb der o.g. Flächenkulissen

Summe 3 Schnitte, < 40kg N/ha/a - - 9,6%

G2 Saumstreifen - - - Maßnahmenfläche Zielarten (s. Tabelle 15)

Summe Saumstreifen - - 1,4%

G3 extensive Beweidung - trockenes Biotopgrünland

- feuchtes Biotopgrünland: nur Pfei-fengras-Streuwiesen

(s. Tabelle 9) - Maßnahmenfläche Zielarten (s. Tabelle 15)

- externer Fachbeitrag (HOLZ 2009)

Summe extensive Beweidung 0,9% 1,5% 2,7%

Summe extensiver Nutzungen 15,4% 22,8% 52,0%

4.3.3 Regionalisierung der über Zielarten abgeleiteten Naturschutzmaßnahmen