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2.3 Abfallverbleib – Siedlungsabfall

2.3.3 Abfallverbleib 2002

Bei den Angaben weiterer Bundesländer, die Restabfälle zur stofflichen oder sonstigen Verwertung auswiesen, fanden sich keine entsprechenden Hinweise, die Aufschluss über die Art der Verwertung gegeben hätten. Hier wurden abfallspezifische Annahmen getroffen. Für die Abfallfraktion Hausmüll inkl. Geschäftsmüll weisen die Länder Nord-rhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kleine Abfallmengen zur sonstigen Verwertung aus. Insgesamt berechnet sich diese Abfallmenge zu 46.324 t.

Hier kann z. B. angenommen werden, dass in NRW die entsprechende Menge über das Zementwerk Erwitte verwertet wurde und für Sachsen käme eine Verwertung über das SVZ Schwarze Pumpe in Frage. Da es sich allerdings in Relation zum Gesamtauf-kommen um eine sehr geringe Menge handelt (0,3%), wurde diese in der Bilanzierung vernachlässigt.

Auch bei Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen werden Mengen zur stoff-lichen und sonstigen Verwertung ausgewiesen. Bei Sperrmüll machen zehn der 16 Bundesländer entsprechende Angaben. Bei beiden Fraktionen handelt es sich um grö-ßere Mengen (bei Sperrmüll 14,5% des Gesamtaufkommens, bei hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen um 6%). Da, wie oben erwähnt, konkrete Angaben über die Art der Verwertung bei keinem Bundesland gemacht wurden (und diese wahrscheinlich im Einzelnen auch nicht bekannt ist), diese Mengen aber nicht vernachlässigt werden soll-ten, wurde hier eine Konvention getroffen. Es wurde angenommen, dass es sich bei diesen Abfällen zur stofflichen Verwertung um holzige Bestandteile der Abfallfraktionen handelt, für diese wurde analog den Modellierungen für 1990 und 2001 angenommen, dass sie stofflich in der Spanplattenindustrie verwertet werden.

Der insgesamt aus den Abfallbilanzen der Bundesländer ermittelte Verbleib der Abfälle ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Darin ist neben dem Verbleib der Abfälle nochmals das Gesamtaufkommen wiedergegeben. In Summe des Verbleibs gegen-über dem Aufkommen berechnen sich kleine Differenzen. Diese ergeben sich zum einen aus sehr geringen vom Bundesland Bayern gemeldeten Mengen, die 2002 zwi-schengelagert wurden (618 t Hausmüll und 80 t hausmüllähnliche Gewerbeabfälle), zum anderen sind die Differenzmengen durch Bilanzdifferenzen bedingt, die so bereits in den Originalbilanzen der Länder enthalten waren und bei denen es sich üblicherwei-se um Rundungsfehler handeln dürfte.

Tab. 2-15 Abfallverbleib der Restabfälle und organischen Abfälle gemäß Abfallbilan-zen der Bundesländer im Jahr 2002

Abfallart (Mengen in Tonnen) Aufkommen Verwertung MVA Deponie MBA Hausmüll inkl. Geschäftsmüll 14.607.247 46.324 7.519.424 6.435.774 604.007 Sperrmüll 2.877.180 420.572 1.073.589 1.316.652 68.368 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle 3.815.770 232.517 1.083.423 2.307.246 192.316

Bioabfall 4.240.197 4.169.226 12.155 53.658 5.159

GPF 4.336.038 4.250.381 38.393 46.264 -

GPF: Garten-, Park- und Friedhofsabfälle

Verbleib Altholz

Im Unterschied zu den Abfallstatistiken für 1990 und 2001 sind in den Abfallbilanzen der Bundesländer auch Altholzmengen separat ausgewiesen. Dies ist allerdings nicht bei allen Bundesländern der Fall und es ist auch nicht immer eindeutig nachvollziehbar

ob der als Altholz separat ausgewiesene Wert zudem auch in der Sperrmüllmenge enthalten ist. Hier wurden, wie bereits zum Abfallaufkommen erwähnt, die Zahlen ü-bernommen wie gemeldet, eine Doppelzählung ist somit nicht auszuschließen; aller-dings wäre umgekehrt bei Nichtberücksichtigung dieser Mengen auch eine Unterschät-zung möglich. Die insgesamt separat ausgewiesene Altholzmenge beträgt 385.390 t.

Das bundesweite Gesamtaufkommen an Altholz wird nach verschiedenen Quellen mit etwa 8 Mio. Tonnen angegeben. Die Aufteilung dieser Gesamtmenge wird je nach Quelle etwas unterschiedlich benannt:

Nach einem Artikel über "Aufkommen und Verwertungswege von Altholz in Deutsch-land" (in: Müll u. Abfall 5/99) sind von der Gesamtaltholzmenge etwa

- 5 Mio. t Bau- und Abbruchholz - 1,6 Mio. t Möbel und sonstiges - 1,2 Mio. t Verpackungsholz

Nach [Marutzky 1999] unterteilt sich das Gesamtaufkommen an Altholz in:

- 4,2 Mio. t Bau- und Abbruchholz

- 2,8 Mio. t holzhaltiges Sperrgut und Altmöbel - 1 Mio. t Verpackungsholz

Trotz der unterschiedlichen Angaben, dürfte klar sein, dass der Hauptanteil des Althol-zes aus dem Bereich der Siedlungsabfälle in den Zahlen zu Sperrmüll und hausmüll-ähnlichen Gewerbeabfällen enthalten ist und die oben ermittelte separat ausgewiesene Altholzmenge nur einen kleinen Teil wiedergibt. Damit erscheint es gerechtfertigt, für die Mengen des Sperrmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle, die einer stoff-lichen Verwertung zugeordnet wurden, anzunehmen, dass es sich dabei vorwiegend um holzige Bestandteile handelt.

Für die separat ausgewiesene Menge Altholz in den Abfallbilanzen der Länder 2002 ist nicht angegeben, auf welche Art das Altholz verwertet wird. Zur Ableitung des jeweili-gen Anteils der stofflichen und energetischen Verwertung wurden mittlere Angaben für Deutschland herangezogen. Dem Hintergrundpapier zur Altholzverordnung kann ent-nommen werden, dass Altholz in Deutschland etwa zu 1/3 deponiert, zu 1/3 stofflich verwertet und zu 1/3 energetisch verwertet wird. Entsprechend wird für die Verwertung des Altholzes zu 50% von einer energetischen Verwertung in Biomasse-Heizkraftwerken und zu 50% von einer stofflichen Verwertung in der Spanplattenin-dustrie ausgegangen.

Verbleib trockene Wertstoffe (LVP, PPK und Glas)

Für den Verbleib der trockenen Wertstoffe LVP, PPK und Glas wird in den Abfallbilan-zen der Bundesländer in der Regel angegeben, dass diese einer stofflichen Verwer-tung zugeführt werden. Nur vereinzelt sind daneben Mengen ausgewiesen, die zu einer Beseitigung oder zur Zwischenlagerung gingen. Ebenfalls nur vereinzelt sind die anfal-lenden Mengen an Sortierresten dokumentiert. Insgesamt war es daraus nicht möglich, den weiteren Verwertungsweg der trockenen Wertstoffe vollständig abzubilden. Hier wurden allgemeine Kenntnisse zu der Verwertung von PPK, Glas und LVP hinzugezo-gen.

Für PPK und Glas wurde der insgesamt in Sortieranlagen abgetrennte Anteil an Abfäl-len zur Beseitigung auf Basis vorhandener Datensätze des ifeu abgeleitet (14,5% des

Input bei PPK und 2,4% des Input bei Altglas); für deren konkrete weitere Entsorgung wurden die Angaben aus den Bundesländern verwendet. Hinsichtlich der Abfallfraktion LVP ist es aufgrund der Angaben der Bundesländer nicht möglich, eine Unterteilung in die Teilfraktionen abzuleiten. Nur manche Bundesländer machen Angaben zu Teilfrak-tionen wie Kunststoffen oder Metallen und bei diesen ist nicht immer klar, ob es sich dabei um Verpackungen handelt oder nicht. Insofern wurde zur Untergliederung der LVP-Menge auf verfügbare Angaben der DSD AG zurückgegriffen. Im Jahr 2002 wur-den über das DSD-System insgesamt rund 2.380.000 t LVP gesammelt. Mit diesem Wert stimmt der über die Abfallbilanzen der Bundesländer ermittelte Wert, trotz teils gegebener Zuordnungsschwierigkeiten, von 2.221.489 t (s. Tab. 2-6) gut überein. An-statt nun aber die über DSD verfügbare Unterteilung prozentual auf den über die Ab-fallbilanzen der Länder ermittelten Wert zu übertragen, wurde für die Stoffstrombilan-zierung direkt der DSD-Wert verwendet.