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Übergang von Ausbildung in Beschäftigung

8. BETRIEBLICHE AUSBILDUNG

8.3 Übergang von Ausbildung in Beschäftigung

Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung (2. Schwelle) auf niedrigem Niveau Die duale Ausbildung hat für ausbildende Betriebe wie für Schulabgänger/-innen insbesondere der Haupt- und Realschulen eine hohe Bedeutung. Für Betriebe ist die Berufsausbildung ein unver-zichtbares Instrument der Personalgewinnung und für Schulabgänger/-innen eine Voraussetzung für einen möglichst ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz und gute Aufstiegschancen. Die Mehrzahl der Betriebe, vor allem im kaufmännisch-verwaltenden Bereich und im gewerblich-technischen Bereich, geht davon aus, dass sich der betriebliche Bedarf an Arbeitskräften verstärkt auf ausgebil-dete junge Leute richten wird, die einen Ausbildungsabschluss nachweisen können. Bei Jugendli-chen vertieft sich die Erkenntnis, dass eine Ausbildung die Arbeitsplatzrisiken vermindert.

Dennoch ist eine erfolgreich abgeschlossene betriebliche Ausbildung keine Garantie für die Über-nahme in ein Arbeitsverhältnis. Das Ausbildungssystem konnte zwar auch in der komplizierten Situation der 1990er Jahre im Wesentlichen seine Bindungskraft erhalten, das Beschäftigungs-system dagegen hatte und hat erhebliche Probleme, das vorhandene Arbeitskräfteangebot an Jugendlichen zu absorbieren. Arbeitslosigkeit von Jugendlichen, aber auch der Weg zu Arbeitsplät-zen außerhalb Ostdeutschlands sind einige der Folgen dieser Problemlage.

Seit 1996 ist in Brandenburg ein leichter Abwärtstrend bei der Übernahme von Auszubildenden nach abgeschlossener Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis desselben Betriebes charakteristisch.

Wurden 1996 noch 40 Prozent der Jugendlichen vom Ausbildungsbetrieb nach erfolgreichem Ab-schluss der Lehre eingestellt, waren es 2006 nur noch 35 Prozent (vgl. Abbildung 23). Allerdings

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hat sich seit 2001 die Übernahmequote in Brandenburg auf niedrigem Niveau stabilisiert. In der Region Brandenburg-Südwest war die Übernahmequote 2006 mit 42 Prozent deutlich höher als in Brandenburg-Nordost, wo sie bei 28 Prozent lag.

In den alten Ländern liegt die Übernahmequote mit 57 Prozent deutlich höher. Diese Differenz ist zumindest teilweise auf den hohen Anteil außer- und überbetrieblicher Ausbildungsverhältnisse in Brandenburg zurückzuführen. Möglicherweise ist auch die mit der Förderung ausgelöste Ausbil-dung über den eigenen Bedarf und die daraus resultierende Nichtübernahme von Auszubildenden eine Erklärung für die unterschiedlichen Übernahmequoten zwischen Ost und West.

Abbildung 23:

Entwicklung der Übernahmequoten von Auszubildenden in Brandenburg, Ost- und Westdeutschland von 1996 bis 2006 (Stand: jeweils 30. Juni)

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1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

Prozent

Ostdeutschland Westdeutschland

Brandenburg (ohne Erz./Unterr.)

Brandenburg

Bei den hier verwendeten Übernahmequoten ist Folgendes zu berücksichtigen: In den Quoten wird ausschließlich die Übernahme durch den ausbildenden Betrieb erfasst. Das bedeutet, dass außer-betrieblich ausgebildete Jugendliche, die naturgemäß von der ausbildenden Einrichtung nicht ü-bernommen werden können, auch nicht in die Übernahmequote eingehen. Unter Herausrechnung des Bereichs Erziehung und Unterricht, auf den diese außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse entfallen, kann näherungsweise für Brandenburg eine „bereinigte“ betriebliche Übernahmequote berechnet werden. Diese liegt Mitte 2006 bei 39 Prozent. Damit relativiert sich der große Unter-schied in der Übernahme zwischen Brandenburg und Westdeutschland leicht. Darüber hinaus können Ausbildungsabsolventen und -absolventinnen auch von anderen Betrieben eingestellt wer-den.

In der Übernahmepraxis treten größere branchenmäßige Unterschiede auf. Im Bereich Kredit-/Ver-sicherungsgewerbe wurden 80 Prozent der Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung über-nommen, in der Land- und Forstwirtschaft 75 Prozent, in der öffentlichen Verwaltung 72 Prozent und im verarbeitenden Gewerbe 57 Prozent. In den Dienstleistungsbereichen waren es demge-genüber 23 Prozent (vgl. Tabelle 35). Auch gelten unterschiedliche tarifliche Regeln befristeter Übernahme.

79 In der beruflichen Erstausbildung besteht in Brandenburg annähernd Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern, wenn diese am Zugang von Bewerbern und Bewerberinnen zu einem Aus-bildungsplatz gemessen wird. Während 48 Prozent der Bewerber Brandenburgs im Ausbildungs-jahr 2005/2006 einen Ausbildungsplatz erhielten, waren es 49 Prozent der Bewerberinnen. Beim Übergang der Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen in Beschäftigung gibt es allerdings ge-schlechtsspezifischen Unterschiede in den Übernahmequoten ausgebildeter junger Frauen und Männer: 31 Prozent der Frauen und 39 Prozent der Männer werden vom ausbildenden Betrieb übernommen (Ostdeutschland: Übernahmequote der Frauen 45 Prozent, der Männer 44 Prozent) (vgl. ebenfalls Tabelle 35).

Tabelle 35:

Übernahme von Auszubildenden, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, durch den Aus-bildungsbetrieb in Brandenburg 1996 bis 2006 (Stand: jeweils 30.Juni) nach Branchen

Branche/Bundesland/Region Übernahme von Auszubildenden Übernahmequoten

1996 2004 2005 2006 2006

Frauen Männer

Prozent Prozent

Land- und Forstwirtschaft* 16 59 20 75 16 84

Bergbau/Energie/Wasser* 24 74 48 53 70 49

Verarbeitendes Gewerbe 48 59 50 57 44 59

Baugewerbe 63 32 39 40 24 41

Handel und Reparatur 47 48 40 47 43 51

Verkehr/Nachrichtenüberm.* 12 85 26 22 20 22

Kredit- /Versicherungsgew. * 69 47 36 80 55 95

Dienstleistungen 26 24 27 23 25 19

Org. ohne Erwerbszweck* 83 1 4 0 0 0

Öffentliche Verwaltung 16 60 72 72 71 74

Brandenburg insgesamt 40 40 34 35 31 39

Brandenburg-Nordost - - - 28 23 32

Brandenburg-Südwest - - - 42 38 45

Mecklenburg-Vorpommern 43 33 32 40 42 38

Sachsen-Anhalt 63 44 36 40 41 40

Sachsen 56 43 46 59 62 58

Thüringen 56 42 36 37 37 37

Berlin-Ost 49 42 28 44 52 38

Ostdeutschland 52 41 37 44 45 44

Westdeutschland 52 54 55 57 55 59

* Wegen geringer Besetzungszahlen in den gekennzeichneten Branchen sind die Werte mit einer gro-ßen statistischen Fehlertoleranz behaftet. Sie sind daher nur eingeschränkt interpretierbar.

Die Gründe für die Nichtübernahme von Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen sind vielfältig, wie die Befragungsergebnisse aus dem Vorjahr verdeutlichen.74 42 Prozent der Betriebe, die in 2005 nicht alle Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen übernahmen, führten an, dass die Ausbildung von vornherein über Bedarf erfolgte. Vor dem Hintergrund des tatsächlich geringeren Bedarfs an Nachwuchsfachkräften konnte dann lediglich ein Teil der ausgebildeten Jugendlichen übernommen werden. Jeder dritte Betrieb (33 Prozent) gab an, dass sich seine wirtschaftliche Lage schlechter entwickelt hat, als erwartet. 16 Prozent der Betriebe mit nicht übernommenen Auszubildenden sagten, dass die Absolventinnen und Absolventen aufgrund anderer Pläne von selbst gegangen sind, u. a. weil sie sich für eine Arbeit in einem anderen Betrieb entschieden hat-ten, eine weitere schulische oder berufliche Qualifizierung planten (z. B. Studium) oder ihren Wehr-

74 Vgl. Entwicklung von Betrieben und Beschäftigten in Brandenburg, Ergebnisse der zehnten Welle..., a. a. O., S. 66 f.

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bzw. Zivildienst leisteten. 17 Prozent der Betriebe gaben an, dass die Absolventinnen und Absol-venten nicht den betrieblichen Anforderungen entsprachen. Möglicherweise wurde auch hier be-reits von vornherein über Bedarf ausgebildet – mit dem Ziel, unter einer größeren Zahl von Nach-wuchskräften auswählen zu können. Diese Praxis findet sich erwartungsgemäß besonders häufig in den größeren Betrieben.

Die Orientierung der Berufsbildungspolitik an strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft ist ein aktuelles Erfordernis, um einerseits ausgebildeten Jugendlichen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben und andererseits den Betrieben die benötigten Fachkräfte zur Verfü-gung zu stellen.

9. Bedeutung und Beurteilung betrieblicher