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Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 17/2 17. Wahlperiode

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Landtag Ausschussprotokoll

Nordrhein-Westfalen APr 17/2

17. Wahlperiode 13.06.2017

Wahlprüfungsausschuss

1. Sitzung (öffentlich) 13. Juni 2017

Düsseldorf – Haus des Landtags 9:30 Uhr bis 9:35 Uhr

Vorsitz: Andrea Milz (CDU) Protokoll: Dr. Lukas Bartholomei

Verhandlungspunkte:

1 Konstituierung des Ausschusses 3

2 Festlegung von Sitzungsterminen 4

3 Verschiedenes 5

* * *

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 3 - APr 17/2

Wahlprüfungsausschuss 13.06.2017

1. Sitzung (öffentlich) LB

Aus der Diskussion

1 Konstituierung des Ausschusses

Vorsitzende Andrea Milz (CDU): Der Landtag hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 auf Grundlage der Drucksache 17/10 einen Wahlprüfungsausschuss eingesetzt, der aus 13 Mitgliedern besteht. Die Fraktionen sind im Ausschuss wie folgt vertreten: Die CDU hat fünf, die SPD vier und die FDP zwei Mitglieder, auf AfD und Bündnis90/Die Grünen entfällt jeweils ein Mitglied.

Der Ältestenrat hat am 1. Juni 2017 gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Stellen der Ausschussvorsitzenden und des Stellvertreters verteilt. Der Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses ist demnach auf die Fraktion der CDU entfallen, der stell- vertretende Vorsitz auf die Fraktion der SPD.

Nach der Benennung durch die berechtigten Fraktionen hat der Landtagspräsident mit der Drucksache 17/27 darüber informiert, dass ich Vorsitzende bin und Kollege Sven Wolf stellvertretender Vorsitzender dieses Ausschusses ist.

Ich stelle fest, dass sich der Wahlprüfungsausschuss der 17. Wahlperiode konstituiert hat.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen allen.

Als Ausschussassistenten der Verwaltung stehen uns Herr Sascha Symalla und Herr Jan Jäger zur Verfügung.

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2 Festlegung von Sitzungsterminen

Vorsitzende Andrea Milz (CDU) weist darauf hin, dass die Plenarsitzungen im Sep- tember wohl eine Woche früher als geplant stattfänden, sodass man also die Untersu- chungen des Ausschusses etwas früher abschließen müsse.

Sie schlage also vor, einen Termin noch in der sitzungsfreien Zeit am Dienstag, 29. Au- gust 2017, 11 Uhr, abzuhalten. Als zweiten Termin schlage sie Dienstag, 5. September 2017, 14 Uhr, vor. Als zusätzlichen Bedarfstermin bringe sie Dienstag, 11. Juli 2017, 14 Uhr, ins Spiel.

Dirk Wedel (FDP) fragt, ob bei dieser Terminierung die Dreimonatsfrist nach § 7 Abs. 2 S. 1 des Wahlprüfungsgesetzes eingehalten werden könne – auch bei eventu- ellen Einsprüchen. Es müsse sichergestellt werden, dass diesbezüglich zumindest eine begründete Entscheidung des Landtags ergehe. – Vorsitzende Andrea Milz (CDU) bestätigt dies.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 5 - APr 17/2

Wahlprüfungsausschuss 13.06.2017

1. Sitzung (öffentlich) LB

3 Verschiedenes

Vorsitzende Andrea Milz (CDU) informiert, die Bekanntmachung des Wahlergebnis- ses im Ministerialblatt sei noch nicht erfolgt, dies solle aber in Kürze geschehen. Es lägen bisher ungefähr 20 Eingaben vor, die als Wahleinsprüche gewertet werden müssten. Diese würden in Kürze als Zuschrift verteilt.

Sie wolle den Landeswahlleiter nun bitten, dem Ausschuss zu den vorliegenden Ein- sprüchen bis zum 15. August 2017 einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Dann blie- ben noch zwei Wochen Zeit, um sich damit zu beschäftigen.

Sven Wolf (SPD) möchte wissen, ob man dann in der Sitzung am 29. August 2017 eventuelle Nachprüfungen oder Ermittlungen seitens des Wahlprüfungsausschusses behandeln werde. – Vorsitzende Andrea Milz (CDU) bestätigt dies.

gez. Andrea Milz Vorsitzende 13.06.2017/13.06.2017

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