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Anerkennen von Prüfungsleistungen

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Academic year: 2022

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Anerkennen von Prüfungsleistungen

Prof. Dr.-Ing. Robert Bach Wirtschaftsingenieurwesen

Version 1.2 März, 2021

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung ... 3

Vorgehen zur Anerkennung von Leistungen ... 4

2.1 Anerkennung von Leistungen, die an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Soest, erbracht wurden ... 4

2.2 Anerkennung von Leistungen, die an fremden Fachhochschulen oder Universitäten erbracht wurden... 4

Einstufung in ein höheres Semester ... 5

Transfertabellen ... 6

Downloads ... 10

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Einleitung

Dieser Guide beschreibt das Verfahren zur Anerkennung von Leistungen im Rahmen des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen nach der neuen FPO 2020. Bei einem Wechsel von einer fremden Universität oder Fachhochschule zur Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF), Abteilung Soest, und bei einem Wechsel des Studiengangs oder der BPO innerhalb der Fachhochschule wird häufig der Wunsch geäußert, bereits erlangte Studienleistungen bei der Einschreibung oder dem Wechsel im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen 2020 (WING2020) anzuerkennen.

Hier wird zunächst auf die Einhaltung der Fristen bei der Einschreibung hingewiesen (siehe Hompepage der FH SWF oder Anfrage im Studierendenservicebüro Soest).

Grundsätzlich ist für eine Anerkennung immer ausschlaggebend, ob die erworbenen Kompetenzen und die Kompetenzen der zu ersetzenden Leistung keinen wesentlichen Unterschied aufweisen. Der Workload, der Inhalt des Moduls, die Art/Form der Modulabschlussprüfung usw. sind Indizien hierfür. Es darf dabei kein wesentlicher Unterschied in den relevanten Kompetenzen bestehen.

Für das Verfahren zur Anerkennung von Prüfungsleistungen muss das Formular „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ (siehe auch unter „Downloads“) ausgedruckt und ausgefüllt werden.

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Vorgehen zur Anerkennung von Leistungen

2.1 Anerkennung von Leistungen, die an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Soest, erbracht wurden

Für die Anerkennung ist ein Ausdruck des letzten aktuellen Nachweises der bestandenen Prüfungsleistungen erforderlich.

In den Kopfbereich des Antrags „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ sind alle Angaben zur Person und zum Studium vollständig einzutragen. Zudem ist die Prüfungsordnung von der in die FPO WING2020 gewechselt werden soll, einzutragen.

Die Leistungen (i.d.R. Modulprüfungen), die anerkannt werden sollen, sind vom Studierenden in das Formblatt in der linken Spalte (Fachbezeichnung und Note aus bisherigem Studium) einzutragen. Der Eintrag hat mit der Nummer der Lehrveranstaltung, dem Titel und der Note laut Leistungsnachweis zu erfolgen.

In der rechten Spalte (Modul an der FH SWF) wird das Modul mit Nummer und Modulnamen eingetragen, für das die Anerkennung im Studiengang WING2020 gewünscht wird.

Bei Modulen, deren Modulbeschreibung voneinander abweicht, wird empfohlen, vor Antragstellung zunächst eine Stellungnahme des Modulverantwortlichen einzuholen. Dieser kann abschätzen, ob kein wesentlicher Unterschied zwischen den Kompetenzen besteht und bestätigt dies durch seine Unterschrift in der entsprechenden Zeile.

Im Anschluss daran wird das ausgefüllte und vom Studierenden unterschriebene Formblatt

„Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ nebst allen Nachweisen dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur finalen Unterschrift und ggf. Einstufung in ein höheres Semester vorgelegt.

2.2 Anerkennung von Leistungen, die an fremden Fachhochschulen oder Universitäten erbracht wurden

Für die Anerkennung ist auch in diesem Fall ein Ausdruck „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ und ein beglaubigter aktueller Leistungsnachweises der bestandenen Prüfungsleistungen erforderlich (in der Regel das Original-Bachelor-, Master- oder Diplomzeugnis, und ggf. eine beglaubigte Übersetzung). Der Antrag wird wie unter 2.1 beschrieben ausgefüllt.

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in die Tabelle im Antrag in der linken Spalte (Fachbezeichnung und Note aus bisherigem Studium) einzutragen. Der Eintrag hat mit dem Namen der Lehrveranstaltung und der Note (Deutsches System: 1 bis 5), die anerkannt werden sollen laut Leistungsnachweis zu erfolgen.

In der rechten Spalte (Modul an der FH SWF) wird das entsprechende Modul des Studiengangs WING2020 mit Nummer und Modulname eingetragen, für das die Anerkennung gewünscht wird.

Weiterhin sind für alle Fächer/Module, für die eine Anerkennung gewünscht wird, ein Inhaltsverzeichnis (z.B. aus dem Modulhandbuch) in deutscher oder englischer Sprache beizubringen, aus dem die Beschreibung des Moduls, insbesondere die erworbenen Kompetenzen sowie die gelehrten und geprüften Inhalte, der Workload, die Credits, die Prüfungsform usw. hervorgehen. Sofern aus dem vorgelegten Leistungsnachweis der Workload (i.d.R. Credits, Creditpoints oder Aufwand in Stunden) eines Moduls nicht hervorgeht, ist der Modulumfang durch Vorlegen des Modulhandbuches oder durch eine Bestätigung der Hochschule, in der die Leistungen erworben wurden, nachzuweisen.

Die Studierenden können dann selbst bereits einen ersten Abgleich der Module vornehmen.

Scheint es eine hinreichende Überdeckung der Kompetenzen zu geben, die in den Fächern / Modulen, die anerkannt werden sollen, erworben wurden, ist der nächste Schritt, den jeweiligen Modulverantwortlichen aufzusuchen und ihre/seine Stellungnahme einzuholen. Ist dies positiv, so wird der/die Modulverantwortliche dies durch Unterschrift im Feld „Unterschrift des Modulverantwortlichen“ auf dem Formblatt „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ bestätigen.

Im Anschluss daran wird das ausgefüllte und vom Studierenden unterschriebene Formblatt

„Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ nebst allen Nachweisen dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Genehmigung vorgelegt.

Einstufung in ein höheres Semester

Da es sich bei dem Studiengang Wing2020 um einen fast vollständig neu entworfenen Studiengang handelt, der erstmalig im Wintersemester 20/21 startet, ist derzeit zwar ein Wechsel im Sinne des Einschreibens in das jeweils aktuelle Semester aber keine Höherstufung in höhere Semester praktisch möglich. Der Grund dafür liegt in dem Umstand, dass einige Module erstmalig zu einem späteren Zeitpunkt wie z.B. im Sommersemester 2022 angeboten werden.

Studierende aus dem laufenden Studium, die sich dennoch in das jeweils aktuelle Semester der FPO Wing2020 einschreiben und bereits einige Module aus höheren Semestern der BPO

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Anerkennung machen. Dabei wird die Anerkennung des Moduls entsprechend Abschnitt 2.1 in dem dann relevanten Semester beantragt. Das relevante Semester ist das Semester, in dem das Modul laut FPO Wing2020 das erste Mal gelesen wird. Hierzu geben die Transfertabellen in Abschnitt 4 Hilfestellung.

Transfertabellen

Tabelle der Module im Grundstudium und in den für alle Schwerpunkte identischen Modulen:

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Tabelle für den Schwerpunkt „Produktionsmanagement“:

Tabelle für den Schwerpunkt „Energiemanagement und e-Mobility“:

Anerkennung aus BPO Wing 2016

Module SL SWS Lehrende

Technische Mechanik 2 6 Maschbau (Noe/Beckhuis) keine Anerkennung alter Module möglich

Konstruktion 2 4 Stumpf (nur für WING) Fertigungssysteme 2 (nur Wechsel aus MB)

Fertigungsverfahren 2 4 Maschbau (Frank) WPM Fertigungsverfahren 2 (nur Wechsel aus MB)

Fertigungsautomatisierung X 4 Maschbau (Goeke) Fertigungssysteme 2 (nur Wechsel aus MB)

Digitale Produktion X

4 Maschbau (Goeke/Jata) keine Anerkennung alter Module möglich

Messtechnik im Maschinenbau X 4 Maschbau (Goeke) Messtechnik (aus FB MB) Umwelt- und Energietechnik X 4 Stumpe/Kail (nur für WING) keine Anerkennung alter Module

möglich Produktionsmanagement

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Tabelle für den Schwerpunkt „Internationales Management“:

Tabelle für den Schwerpunkt „Technischer Vertrieb und Produktmanagement“

Anerkennung aus BPO Wing 2016

Module SL SWS Lehrende

Grundlagen Elektrotechnik 2 X 4 Bach

Elektrotechnik 2 Elektronik und elektrische Messtechnik 4 Witkowski (nur für WING)

Messtechnik/Elektronik 1 und 2

Energietechnik (Voraussetzung: MP

Grundlagen Elektrotechnik 1 & 2) 4 Bach (nur für WING) keine Anerkennung alter Module möglich

e-Mobility (Voraussetzung: MP Grundlagen

Elektrotechnik 1 & 2) 4 Bach (nur für WING)

keine Anerkennung alter Module möglich

Elektronik und Digitalisierung 4 N.N. keine Anerkennung alter Module möglich

Regenerative Energieerzeugung und -

marketing 4 Bach (LA Herppich) keine Anerkennung alter Module

möglich Energiepolitik und -wirtschaft 4 Bach (LA Herppich)

Energiewirtschaft Energiemanagement und e-Mobility

Anerkennung aus BPO Wing 2016

Module SL SWS Lehrende

Internationales Management X 4 Janzen (nur für WING) Unternehmensführung

Marketing-Management 2 X 4 Platzek Marketing-Management 2

Interkulturelles Management X 4 Janzen (nur für WING) keine Anerkennung alter Module möglich

Internationales Projektmanagement

(Voraussetzung: MP ProjektMgt i. d. Praxis und MP PET)

X 4 Dörrenberg (nur für WING)keine Anerkennung alter Module möglich

Produktmanagement 4 neuer Prof. nur für WING keine Anerkennung alter Module möglich

Innovationsmanagement X 4

neuer Prof. nur für WINGInnovationsmanagement Change-Management X 4 Janzen (nur für WING) keine Anerkennung alter Module

möglich Internationales Management

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Anerkennung aus BPO Wing 2016

Module SL SWS Lehrende

Technischer Vertrieb 1

X 4

Platzek

Technischer Vertrieb 1

Marketing-Management 2 X 4

Platzek Marketing-Management 2

Technischer Vertrieb 2 X 4 Platzek Technischer Vertrieb 2

Digitaler Vertrieb 4 Platzek (nur für WING) CRM

Produktmanagement 4

neuer Prof. nur für WING

keine Anerkennung alter Module möglich

Innovationsmanagement X 4

neuer Prof. nur für WING Innovationsmanagement Technischer Einkauf 4 Bach (LA Veith) Angebots- und Auftragswesen II -

Technischer Einkauf

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Downloads

Modulhandbuch Wirtschaftsingenieurwesen:

https://www4.fh-

swf.de/media/downloads/hv2/download_12/verlaufsplaene_modulhandbuecher/soest/Modulh andbuch-WING-FPO2020_Mai2020.pdf

FPO Wirtschaftsingenieurwesen:

https://www4.fh-

swf.de/media/downloads/hv2/download_12/prfungsundnderungsordnungen/fbee/FPO_WING _20.pdf

Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen:

https://www4.fh-

swf.de/media/downloads/hv2/download_12/sonstiges_9/allgemeine_antraege/Antrag_Anerke nnung_von_Hochschulleistungen-neu-1.pdf

Referenzen

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