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Verbesserung des Schutzes

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Academic year: 2022

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(1)

LAI-Leitfaden zur

Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei

stationären Geräten

(2)

LAI-LEITFADEN

ÜBERSICHT VORTRAG

- Anlass und Umsetzung - Ziele und Inhalt

- Praxishilfen und Vollzugshinweise - Inhalt Anhang

(Hinweise zur Auswahl und Aufstellung

von Klimageräten und Luftwärmepumpen)

- Fazit

(3)

LAI-Leitfaden

Anlass und Umsetzung

(4)

LAI-LEITFADEN-

ANLASS UND UMSETZUNG 1/2

Ausgangsituation (2010/2011):

- Geräte wie Klima- und Lüftungsanlagen, Mini-BHWK, und Wärmepumpen bergen in Wohngebieten ein besonderes

Belästigungspotential durch unmittelbare Nähe, tieffrequente Geräuschanteile, z.T. zeitlich uneingeschränkten Betrieb (auch nachts) und abrupte Einschaltvorgänge

- deutliche Zunahme derartiger Geräte in Wohngebieten zu erwarten

- derzeitige Rechtslage (§22 BImSchG i.V.m. TA Lärm, i.d.R. kein Verfahren) nicht generell geeignet für angemessenen

Lärmschutz

(5)

LAI-LEITFADEN-

ANLASS UND UMSETZUNG 2/2

Beschlüsse der 77. UMK (11/2011):

- Bitte an den Bund, geeignete Lärmvorschriften zu schaffen.

- Bitte an die Bund-/Ländergemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) als erste und kurzfristige Maßnahme einen Leitfaden zur

Anwendung der TA Lärm zu erstellen.

Umsetzung:

AK des PhysE erarbeitet Entwurf

 UMK beschließt Veröffentlichung im Nachgang zur 81. UMK, 11/2013

Leitfaden wird mit Stand 28.08.2013 veröffentlicht

(6)

LAI-Leitfaden

Ziele und Inhalt

(7)

 „nebenbei“: Hilfestellung für Planungs- und Baubehörden, Planer, Architekten, Fachbetriebe und Betreiber zur

Planung, Auswahl und Aufstellung stationärer Geräte in Wohngebieten

 aber: Keine Verbindlichkeit, keine Grundlage für

Beurteilung und Verwaltungshandeln im Widerspruch zur TA Lärm

LAI-LEITFADEN-

ZIELE UND INHALT 1/2

Ziele des Leitfadens:

 „primär“: Unterstützung der Immissionsschutzbehörden bei

der Einzelfallbeurteilung von Geräuscheinwirkungen…

(8)

LAI-LEITFADEN-

ZIELE UND INHALT 2/2

Inhalt Beschreibung der Rechtslage

 Praxisverfahren für eine vereinfachte Immissions- betrachtung

 allg. technische Hinweise zur Lärmminderung

 Vollzugshinweise

(9)

LAI-Leitfaden

Praxishilfen und

Vollzugshinweise

(10)

LAI-LEITFADEN- PRAXISHILFEN I

I. Berechnungshilfe zur vereinfachten

Immissionsbetrachtung bei der Aufstellung eines Geräts

?

?

?

?

?

?

?

gegebenes Geräte  Mindestabstand

nächster

Immissionsort

(11)

BERECHNUNGSHILFE

VEREINFACHTE IMMISSIONSBETRACHTUNG

I. Ablauf einer vereinfachten

Immissionsbetrachtung zur Aufstellung eines Geräts

Ermittlung

Gebietsausweisung

*

Bestimmung Emissionspegel der

Anlage

Ermittlung des erforderlichen

Abstands

WR, WA, MI, ? Verfahren im

Leitfaden

(12)

BERECHNUNGSHILFE

VEREINFACHTE IMMISSIONSBETRACHTUNG

I. Ablauf einer vereinfachten

Immissionsbetrachtung zur Aufstellung eines Geräts

Emissionspegel * Schallleistungspegel der Anlage

Ggf. Zuschlag für Reflexionen

Ggf. Zuschlag / Abzug für Tonalität

Herstellerangabe nach Szenarien im

Leitfaden nach Leitfaden

(13)

BERECHNUNGSHILFE

VEREINFACHTE IMMISSIONSBETRACHTUNG

Aufstellungsszenarien für Reflexionszuschlag

Emissionspegel * Schallleistungspegel der Anlage

Ggf. Zuschlag für Reflexionen

Ggf. Zuschlag / Abzug für Tonalität

(14)

BERECHNUNGSHILFE

VEREINFACHTE IMMISSIONSBETRACHTUNG

Zuschläge Tonalität

Emissionspegel * Schallleistungspegel der Anlage

Ggf. Zuschlag für Reflexionen

Ggf. Zuschlag / Abzug für Tonalität

(15)

BERECHNUNGSHILFE

VEREINFACHTE IMMISSIONSBETRACHTUNG

I. Ablauf einer vereinfachten

Immissionsbetrachtung zur Aufstellung eines Geräts

Ermittlung

Gebietsausweisung

*

Bestimmung Emissionspegel der

Anlage

Ermittlung des erforderlichen

Abstands

 

(16)

BERECHNUNGSHILFE

VEREINFACHTE IMMISSIONSBETRACHTUNG

Beispiel:

- Wohnhaus im WA-Gebiet

- Wärmepumpe Schallleistungspegel LWA = 54 dB - Aufstellung zwischen zwei

- reflektierenden Häuserwänden

- Geräusch tonhaltig (deutlich hörbar)

Schallleistungs- pegel der

Anlage

Zuschlag Reflexion

Zuschlag für Tonalität

Emissions- pegel

54 dB 6 dB 3 dB 63 dB

(17)

BERECHNUNGSHILFE

VEREINFACHTE IMMISSIONSBETRACHTUNG

Bestimmung des erforderlichen Abstands

Zu beachten:

Abstände führen zur Unterschreitung der IRW der TA Lärm (Nachtzeit) um 6 dB zur pauschalen

Berücksichtigung weiterer Anlagen („Irrelevanz“)

(18)

BERECHNUNGSHILFE

VEREINFACHTE IMMISSIONSBETRACHTUNG

Weiterhin möglich:

- Ermittlung eines geeigneten Geräts (Schallleistungspegel) bei vorgegebenem Aufstellungsort

- Hilfestellung für B-Pläne (Festsetzungen für Aufstellung und/oder Gerätebeschaffenheit)

- Hilfestellung für Architekten und Fachbetriebe

(19)

LAI-LEITFADEN- PRAXISHILFEN II

Konkrete Vollzugshinweise für Immissionsschutzbehörden:

- Die vereinfachte I-betrachtung soll bei Stellungnahmen

angewandt werden, falls Vorbelastung angenommen werden kann (ansonsten Beratung).

- Die vereinfachte I-betrachtung kann bei der Frage helfen, ob bei Konflikten Messungen erforderlich sind.

- Der pauschale Messabschlag (Ziffer 6.9 TA Lärm) soll nicht angewandt werden.

- Anlagen und deren Aufstellung sollen (ggf. müssen) dem Stand der Technik zur Lärmminderung entsprechen (Anhang)

(20)

LAI-Leitfaden Inhalt Anhang

(Hinweise zur Auswahl und Aufstellung von

Klimageräten und Luftwärmepumpen)

(21)

LAI-LEITFADEN INHALT ANHANG

- Anordnung von Geräten auf dem Grundstück / am Haus (Abstand, Ausrichtung)

- Auswahl und Betrieb eines Gerätes - Schallabsorbierende Oberflächen

- Abschirmung / Einhausung / Kapselung - Schalldämpfer und Luftkanalgestaltung

- Entkoppelung / elastische Lagerung

Hinweise zum Stand der Technik

der Lärmminderung

(22)

LAI-Leitfaden

Fazit

(23)

FAZIT

- LAI-Leitfaden als Praxishilfe hilfreich und vielfältig nutzbar

- Grundproblem (ungeeignete Rechtslage) bleibt bestehen

- Praxishilfen im Leitfaden berücksichtigen

tieffrequenter Geräuschanteile nicht gesondert

- Im Hinblick auf Hinweise und Empfehlungen zu

Aufstellung und Maßnahmen der Lärmminderung

ausbaufähig (z.B. auch für Bauleitplanung)

(24)

FUNDSTELLEN

www.LAI-Immissionsschutz.de (Veröffentlichungen)

Sven-Oliver Wessolowski

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Tel. 06131/16-4612

sven-oliver.wessolowski@mueef.rlp.de

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