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1. Aufgaben IV. Betriebsführung

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Academic year: 2021

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IV. Betriebsführung

Neben den elementaren Produktionsfaktoren Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe stellt die Betriebsführung bzw. das Management den

dispositiven Faktor dar.

1. Aufgaben

Oberstes Ziel eines Betriebes besteht darin, auf lange Sicht seinen Gewinn zu maximieren unter Beachtung der gegebenen Nebenbedingungen.

Um dieses Ziel zu realisieren, müssen die Produktionsfaktoren optimal kombiniert werden. Dies ist Aufgabe der Betriebs- bzw.

Unternehmensführung. Sie plant, organisiert und kontrolliert den Einsatz dieser Produktionsfaktoren.

Oberste Aufgabe der Betriebsführung ist die Fixierung der betrieblichen Zielsetzungen, mit denen das Endziel, die langfristige Gewinnmaximierung, erreicht werden soll und die Festlegung der Betriebspolitik.

Methodisch wird diese Aufgabenerfüllung durch den systematischen Einsatz eines Management- bzw. Controlling-Systems erreicht.

Controlling ist

• ist nicht nur Kontrolle

• ein ganzheitlich orientiertes Führungskonzept

• auf allen Führungsebenen anzuwenden

• ein Steuerungsinstrument zur Erreichung der Unternehmensziele

(2)

2. Controlling- bzw. Management-Funktionen

1. Zielsetzung

2. Planung

3. Entscheidung / Steuerung

4. Kontrolle / Abweichungsanalyse

5. Informationen / Kommunikation

Diese Funktionen lassen sich in strategische und operative differenzieren:

(3)

Funktionen strategisch operativ Zielsetzung

Planung

Entscheidung / Steuerung

Kontrolle/

Abweichungs- analyse

Information/

Kommunikation

(4)

3. Entscheidungsträger im Unternehmen

Zentren betrieblicher Willensbildung:

• Eigentümer

• Geschäftsführer

• Mitbestimmung der Arbeitnehmer

3.1 Eigentümer und Geschäftsführung

Die in einem Betrieb anfallenden Entscheidungen werden entweder von den Eigentümern oder den von den Eigentümern zur Unternehmens- führung eingesetzten Führungsgremien (Geschäftsführung, Manager) gefällt.

3.2 Mitbestimmung der Arbeitnehmer

3.2.1 Grundlagen und Formen der MItbestimmung

Die Forderung nach Mitbestimmung basiert auf

• dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit

• und dem Demokratieprinzip.

Formen der AN-Mitbestimmung:

betriebliche unternehmerische

Gesetzliche Regelungen:

• Betriebsverfassungsgesetz (1952)

• Mitbestimmungsgesetz für die Montanindustrie (1951)

• Mitbestimmungsgesetz (1976)

(5)

3.2.2 Betriebsverfassungsgesetz:

1. Geltungsbereich: Betriebliche Mitbestimmung

• für alle Rechtsformen

• ab 5 Arbeitnehmer

Organe der Betriebsvertretung:

• Betriebsrat (BR):

- muß auf Wunsch der Belegschaft gewählt werden - Freistellung von der Arbeit (ab 200 MA: 1 BR-Mitglied) - Besonderer Kündigungsschutz

• Betriebsversammlung:

- wählt Betriebsrat

- Recht auf Info u. Beratung

- keine Weisungsbefugnis gg. Betriebsrat

Aufgaben und Rechte des Betriebsrats:

• Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer a) Mitwirkungsrechte

• Recht auf Information

• Recht auf Anhörung, Beratung, Verhandlung z. B.

b) Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten

• Initiativrecht z.B.

c) Mitbestimmungsrechte bei personellen Angelegenheiten

• Vetorecht:

• Beratungsrecht:

• Initiativrecht:

(6)

Î Der Betriebsrat ist zur Mitbestimmung bei sozialen und personellen Angelegenheiten befugt. Ein Mitwirkungsrecht hat er bei

wirtschaftlichen Angelegenheiten.

2. Geltungsbereich: Unternehmerische Mitbestimmung = Mitbestimmung im Aufsichtsrat

• KapG: GmbH, AG und KGaA

• ab 500 Arbeitnehmer

Der zu bildender Aufsichtsrat wird mit einem Drittel AN-Vertreter besetzt, die von den AN gewählt werden.

(7)

3.2.3 Montan-Mitbestimmungsgesetz

Geltungsbereich: Unternehmerische Mitbestimmung

• Montanindustrie (Bergbau, Eisen, Stahl)

• Kapitalgesellschaften

• ab 1000 Arbeitnehmer

Aufsichtsrat: paritätische Besetzung mit 50% AN-Vertreter und 50%

Anteilseigner-Vertreter sowie einem neutralen Mitglied.

Vorstand: Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied für Personal- und Sozialwesen, kann nicht gegen die Stimmen der Mehrheit der AN-Vertreter gewählt werden.

3.2.4 Mitbestimmungsgesetz

Geltungsbereich: Unternehmerische Mitbestimmung

• Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG

• ab 2000 Arbeitnehmer

Aufsichtsrat: paritätische Besetzung mit 50% AN-Vertreter und 50%

Anteilseigner-Vertreter, die den Vorsitzenden wählen, der in Pattsituationen doppeltes Stimmrecht besitzt.

Vorstand: Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied für Personal- und Sozialwesen, kann auch gegen die Stimmen der Mehrheit der AN-Vertreter gewählt werden.

(8)

4. Führungsprinzipien

4.1 Autoritärer, direktiver, patriarchalischer Führungsstil

• Es gibt kaum Mitwirkung der Mitarbeiter.

• Vorgesetzte entscheiden

• Mitarbeiter sind Untergebene ohne Mitsprachemöglichkeit.

⇒ aufgabenorientiert 4.2 Kooperative Führung

• Es gibt Mitwirkungsrechte der Mitarbeiter

• Es werden nicht nur Aufgaben delegiert, sondern auch eingeschränkte Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für die Aufgabenerfüllung mit übergeben.

⇒ Aufgaben- und personenorientiert

Der kooperative Führungsstil erfolgt nach bestimmten Management- prinzipien:

a) Management by Participation:

= Führungskonzept mit starker Betonung der Mitarbeiterbeteiligung Untergeordnete Mitarbeiter werden vor einer Entscheidung durch den Vorgesetzten um ihre Meinung und ihren Rat gefragt.

b) Management by Delegation:

= Partizipatives Führungskonzept

Eindeutig definierte Aufgabenbereiche werden mit entsprechender Kompetenz und Verantwortung auf Mitarbeiter verteilt.

c) Management by Exception:

= Führung im Ausnahmefall

Die Führung beschränkt ihre Entscheidungen auf außergewöhnliche Fälle. Delegation von Aufgaben bei genau begrenztem Ermessens- spielraum

d) Management by Objectives:

= Führung durch Ziele

Vorgesetzter und Mitarbeiter erarbeiten einen Zielkatalog, den die Mitarbeiter in eigener Verantwortung realisieren sollen.

e) Laisser-faire-Prinzip:

= völliger Verzicht auf Führung

(9)

5. Organisation

Organisation ist betriebswirtschaftlich die festgelegte Ordnung in einem Unternehmen zur Erreichung der Unternehmensziele.

Organisation

Aufbauorganisation Ablauforganisation

= Organisation des

Unternehmensaufbaus

= Organisation des Betriebsablaufs

5.1 Aufbauorganisation

Die Aufbauorganisation definiert die organisatorischen Einheiten eines Unternehmens und stellt die hierarchische Beziehungen zwischen den organisatorischen Einheiten her.

1.Schritt: Aufgabenanalyse und Zerlegung der

Unternehmensgesamtaufgabe in Teilaufgaben 2.Schritt: Zusammenfassung von Teilaufgaben und Bildung von

effizienten Organisationseinheiten

(10)

Unternehmensgesamtaufgabe

Teilaufgaben

Organsiations- einheiten

welche Stellen haben welche Aufgeben

Aufgabengefüge Leitungssystem

welche hierarchische Beziehung besteht zwischen den Stellen Ergebnis der Aufbauorganisation

= Stellengliederung

(11)

Grundtypen von Leitungssystemen:

5.1.1 Einliniensystem

Jede Organisationseinheit erhält von genau einer übergeordneten Stelle Anweisungen.

⇒ Einheitlichkeit von Leitung und Auftragserteilung

Vorteile:

• •

Nachteile:

• •

• •

(12)

5.1.2 Mehrliniensystem (Funktionssystem)

Jede Organisationseinheit erhält Weisungen von mehreren übergeordneten Stellen.

Vorteile:

• •

Nachteile:

• •

• •

(13)

5.1.3 Stab-Linien-System

Das Stab-Linien-System entsteht durch Kombination eines

Einliniensystems mit Funktionsstellen. Die Stabsstellen können bestimmte Funktionen übernehmen, haben in der Regel jedoch keine

Weisungsbefugnis.

Stab

Stab

Vorteile:

• • Nachteil:

(14)

5.1.4 Funktionale Organisationsstruktur

Bestimmte Funktionen, sie sich auf den ganzen Betrieb beziehen, werden nicht als Stabsstellen ohne Weisungsrecht, sondern als Funktionsbereich mit Weisungsrecht ausgegliedert.

Vorteil:

(15)

5.1.5 Divisionale Organisationsstruktur (Spartenorganisation)

In Unternehmen mit sehr unterschiedlichen Produktprogrammen wird die Organisation meist nach Produktgruppen ausgerichtet. Für jede

Produktgruppe wird eine Sparte eingerichtet, die die operativen Aufgaben dieser Produktgruppe wahrnimmt.

Die Sparten werden häufig als Profit-Center geführt.

Vorteile:

• •

• •

Nachteile:

(16)

5.1.6 Matrix-Organisation

Eine Matrix-Organisation entsteht durch direkte Kooperation von Funktionsstellen und Sparten:

• Sparten sind für Projektkonzeption zuständig

• Funktionsstellen übernehmen Projektabwicklung

(17)

Vorteile:

• • Nachteile:

5.1.7 Management-Holding

= Weiterentwicklung der Spartenorganisation

Die Geschäftsbereiche (Sparten) werden rechtlich verselbständigt und von einer geschäftsführenden Holding als Konzernobergesellschaft koordiniert.

5.2 Ablauforganisation

Die Ablauforganisation befaßt sich mit der Gestaltung von Arbeitsprozessen (Raum, Zeit, Sachmittel, Personen).

Festlegung von

• Arbeitsinhalt

• Arbeitszeit

• Arbeitsraum

• Arbeitszuordnung

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